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Beschlussvorlage (Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP853/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg die Änderung des Straßenverzeichnisses, welches Bestandteil der Satzung ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung. Bei der Winterwartung resultiert dies unter anderem durch die Einbringung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008. Aufgrund einer Neuaufschlüsselung der Veranlagungsmeter steigen die Gebühren sowohl bei der Straßenreinigung als auch bei der Winterwartung. Wird nur die Winterwartung von der Stadt Bedburg ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen 0,86 € bei Innerortsstraßen 0,81 € bei Hauptgeschäftsstraßen 0,82 € bei überörtlichen Straße 0,72 €. Wird in 2010 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je Veranlagungsmeter. Nachrichtlich: In 2009 stellten sich die Gebühren wie folgt dar: Anliegerstraßen Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen 0,67 € 0,64 € 0,60 € 0,57 €. Die Fahrbahnreinigung betrug je veranlagten Frontmeter 1,18 €. Damit bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: Zwangsversteigerungen) die Gebühren aus der Straßenreinigung und der Winterwartung für die Stadt nicht verloren gehen, ist die Satzung dahingehend zu erweitern, dass die Straßenreinigungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen gemäß § 6 Abs. 5 KAG NRW. Durch diesen Zusatz wird die Rangfolge der aus dem Versteigerungserlös zu bedienenden Forderungen gemäß § 10 des Gesetzes über Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung für die öffentlich Gebühren deutlich verbessert. Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen im Straßenverzeichnis ergeben. Die Änderungen sind aus der Anlage ersichtlich. Da das Straßenverzeichnis Bestandteil der Straßenreinigungsatzung ist, sind die Änderungen des Straßenverzeichnisses mit der Änderungssatzung bekannt zu machen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009 empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden. Beschlussvorlage WP8-53/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-53/2009 1. Ergänzung Seite 3