Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP853/2009 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beschluß der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die
Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen,
Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) zuzustimmen.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg die Änderung des
Straßenverzeichnisses, welches Bestandteil der Satzung ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für Straßenreinigung und
Winterwartung. Bei der Winterwartung resultiert dies unter anderem durch die Einbringung des
Fehlbetrages aus dem Jahr 2008. Aufgrund einer Neuaufschlüsselung der Veranlagungsmeter
steigen die Gebühren sowohl bei der Straßenreinigung als auch bei der Winterwartung.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt Bedburg ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr
jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
0,86 €
bei Innerortsstraßen
0,81 €
bei Hauptgeschäftsstraßen 0,82 €
bei überörtlichen Straße
0,72 €.
Wird in 2010 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je Veranlagungsmeter.
Nachrichtlich:
In 2009 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
Anliegerstraßen
Innerortsstraße
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
0,67 €
0,64 €
0,60 €
0,57 €.
Die Fahrbahnreinigung betrug je veranlagten Frontmeter 1,18 €.
Damit bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: Zwangsversteigerungen) die Gebühren aus der
Straßenreinigung und der Winterwartung für die Stadt nicht verloren gehen, ist die Satzung
dahingehend zu erweitern, dass die Straßenreinigungsgebühren als öffentliche Last auf dem
Grundstück ruhen gemäß § 6 Abs. 5 KAG NRW. Durch diesen Zusatz wird die Rangfolge der aus
dem Versteigerungserlös zu bedienenden Forderungen gemäß § 10 des Gesetzes über
Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung für die öffentlich Gebühren deutlich verbessert.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich Änderungen im Straßenverzeichnis ergeben. Die Änderungen
sind aus der Anlage ersichtlich. Da das Straßenverzeichnis Bestandteil der
Straßenreinigungsatzung ist, sind die Änderungen des Straßenverzeichnisses mit der
Änderungssatzung bekannt zu machen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.12.2009
empfohlen, wie im Beschlußvorschlag zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP8-53/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07. Dezember 2009
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-53/2009 1. Ergänzung
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