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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-53/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-53/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-53/2009)

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Inhalt der Datei

Sechste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.11.2008. Aufgrund des § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.12.2009 folgende Sechste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel 1 § 4 „Benutzungsgebühr“ wird um folgenden Abs. 3 erweitert: Die Gebühr für die Straßenreinigung und die Winterwartung ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW). Artikel 2 § 5 wird wie folgt geändert: (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,86 € 0,81 € 0,82 € 0,72 € (1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Artikel 3 Die Sechste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 5. Änderungssatzung. 50181 Bedburg, den 16. Dezember 2009 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Koerdt SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T3312.doc Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- oder Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, geltend gemacht werden. 50181 Bedburg, den 16. Dezember 2009 Koerdt Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T3312.doc