Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/
Datum:
V 323/2007
15.05.2007
Az.: 60.3/ 629-61/08
Abteilung: 60.3
Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007
b) Satzungsbeschluss
Änderungen im Bereich des NSG 2.1-1 „Haubachtal, Dietrichseiffen mit Urftaue bei
Blankenheim-Wald“
hier: Änderung der zeichnerischen Darstellungen
Aufgrund der nach Ablauf der Offenlagefrist eingegangenen Einwendung eines Landwirtes, hat eine
Überprüfung der Festsetzungen des Landschaftsplanes Blankenheim vor Ort stattgefunden.
Das Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42, Flurstück 45 stellt eine intensiv genutzte
Standweide im unmittelbaren Anschluss an den landwirtschaftlichen Betrieb des Einwenders dar.
Nach einer Vor-Ort-Begehung der Fläche durch die ULB konnte eine Festsetzung als
Naturschutzgebiet als fachlich nicht gerechtfertigt festgestellt werden.
Aufgrund der vorgetragenen Bedenken des dort wirtschaftenden Landwirtes und der stattgefundenen
Begehung wird die Fläche am Zehnbach zwischen Blankenheim (Wald) und Schmidtheim als Teil des
Landschaftsschutzgebietes 2.2-3 gemäß der zeichnerischen Darstellung in der Anlage dargestellt.
Den vorgetragenen Bedenken des Einwenders wird durch die Änderung der Festsetzungskarte
Rechnung getragen.
gez. Rosenke