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Verwaltungsergänzung (Landschaftsplan 08 "Blankenheim" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007 b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Verwaltungsergänzung (Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007
b) Satzungsbeschluss)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ Datum: V 323/2007 15.05.2007 Az.: 60.3/ 629-61/08 Abteilung: 60.3 Landschaftsplan 08 "Blankenheim" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007 b) Satzungsbeschluss Änderungen im Bereich des NSG 2.1-1 „Haubachtal, Dietrichseiffen mit Urftaue bei Blankenheim-Wald“ hier: Änderung der zeichnerischen Darstellungen Aufgrund der nach Ablauf der Offenlagefrist eingegangenen Einwendung eines Landwirtes, hat eine Überprüfung der Festsetzungen des Landschaftsplanes Blankenheim vor Ort stattgefunden. Das Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42, Flurstück 45 stellt eine intensiv genutzte Standweide im unmittelbaren Anschluss an den landwirtschaftlichen Betrieb des Einwenders dar. Nach einer Vor-Ort-Begehung der Fläche durch die ULB konnte eine Festsetzung als Naturschutzgebiet als fachlich nicht gerechtfertigt festgestellt werden. Aufgrund der vorgetragenen Bedenken des dort wirtschaftenden Landwirtes und der stattgefundenen Begehung wird die Fläche am Zehnbach zwischen Blankenheim (Wald) und Schmidtheim als Teil des Landschaftsschutzgebietes 2.2-3 gemäß der zeichnerischen Darstellung in der Anlage dargestellt. Den vorgetragenen Bedenken des Einwenders wird durch die Änderung der Festsetzungskarte Rechnung getragen. gez. Rosenke