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Dringlichkeitsentscheidung GB (Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Dringlichkeitsentscheidung GB (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 69/2007 09.05.2007 Az.: 40/221-40 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 22.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite X Es entstehen Folgekosten – siehe Begründung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Produkt: 242 01 Kreiskämmerer Produkt: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung 2 (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen. b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein. c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis (Lösung a oder b) erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und das Land der RSB des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist. Begründung: I. Allgemeines Der Kreis Euskirchen betreibt seit dem 01.04.1987 eine Regionale Schulberatungsstelle (RSB). Die RSB ist in Euskirchen untergebracht. Zur Versorgung des Südkreises ist eine Nebenstelle in Kall eingerichtet. Die Aufgaben der RSB werden derzeit wahrgenommen von einer Diplom-Psychologin im Landesdienst (Vollzeit) und einem Diplom-Sozialpädagogen mit einschlägiger Zusatzqualifikation mit einer ¾ Stelle (30 WStd.) sowie einer Mitarbeiterin für den Bereich Verwaltung und Organisation mit 20 WStd. (beide in Kreisdiensten). Nach der Oktoberstatistik 2006 beträgt im Schuljahr 2006/07 die Gesamtschülerzahl im Kreis Euskirchen 31.781 Schüler/innen. Das entspricht einem Verhältnis von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu Schüler/innen von 1: 18161 (im Vergleich: auf Landesebene 1 : 8400, auf Regierungsbezirksebene 1 : 11000). II. Landesweite Aufstockung der Schulberatungsstellen Gemäß Erlass des Schulministeriums vom Februar 2007 können im Haushaltsjahr bis zu 50 Schulpsychologen/Schulpsychologinnen eingestellt werden, um die schulpsychologische Versorgung in NRW auszubauen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme waren nicht zuletzt die Vorkommnisse in Emsdetten. Zur Verteilung der neuen Stellen gibt das Ministerium folgende Eckpunkte vor: • In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen im Landesdienst geben. „Weiße Flecken“ der Versorgung sollen nach Möglichkeit geschlossen werden. • Wesentliche Inhalte sind individuelle Förderung, Gewaltprävention, Unterstützung von Regionen mit besonderen Unterstützungsbedarfen, niedrigschwelliger Zugang zur schulpsychologischen Unterstützung. • In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine Person mit notfallpsychologischer Kompetenz geben (d.h. jeweils eine Person entweder aus dem Landesdienst oder aus dem kommunalen Dienst). • Kommunen mit bereits bestehendem großen Engagement dürfen nicht „bestraft“ werden, indem die Stellen — wegen der „Schließung weißer Flecken“ vorrangig an Kommunen mit geringerer Versorgung vergeben werden. • Kommunen ohne jedes bisherige Engagement dürfen nicht „belohnt“ werden, indem sie von zusätzlichen Landesstellen profitieren, aber auch in Zukunft kein eigenes schulpsychologisches Personal bereit stellen. • Die Zuweisung einer Stelle im Landesdienst darf nicht dazu führen, dass eine Kommune eigenes schulpsychologisches Personal abbaut. 3 • Wenn ein Kreis eine entsprechende Zusage nicht erteilen kann, können die zusätzlichen Landesstellen auch einer der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugewiesen werden, die die gewünschte Zusage zu erteilen bereit ist. • Die Kommunen übernehmen — wie bisher auch üblich - die anfallenden Büro- und Sachkosten (incl. Sekretariats- und Schreibkraftkapazitäten). • Dort wo es bereits Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst gibt oder die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst deutlich über der Zahl der kommunalen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liegt, können Stellen nur dann bereit gestellt werden, wenn die jeweilige Kommune für jede zusätzliche Person in der selben Größenordnung eigene Stellen zur Verfügung stellt. (Dies ergibt z.B. folgende Konstellationen: zwei Personen im Landesdienst bei mindestens einer Person im kommunalen Dienst, drei Personen im Landesdienst bei mindestens zwei Personen im kommunalen Dienst usw.). III. Aufstockung des schulpsychologischen Personals in der RSB Euskirchen Mit Schreiben vom 15.03.2007 hat der Kreis Euskirchen die Zuweisung einer zweiten Schulpsychologenstelle des Landes bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Thematik war auch Tagesordnungspunkt des Vorstandes des Landkreistages am 08.05.2007. Nach neuesten Informationen soll der Kreis Euskirchen bei der Vergabe neuer Schulpsychologenstelle unberücksichtigt bleiben, weil die in Kreisdiensten stehende Kraft (Diplom-Sozialpädagoge) kein ausgebildeter Psychologe ist. Hiergegen hat der Kreis im Einvernehmen mit der Leitung der RSB in mehreren Telefongesprächen mit der zuständigen Dezernentin bei der Bezirksregierung Köln (LRSD’in Grau) interveniert und dargestellt, dass der in Kreisdiensten tätige Dipl.-Sozialpädagoge mit einschlägiger Zusatzqualifikation seit Jahren ebenfalls schulpsychologische Aufgaben in der RSB des Kreise Euskirchen wahrnimmt. Die Bezirksregierung wurde gebeten, den Einsatz des Dipl. Sozialpädagogen als gleichwertig anzuerkennen. Am 10.05.2007 teilte Frau Grau mit, dass das Schulministerium NRW im Rahmen der Verteilung der zusätzlichen Stellen ausschließlich Dipl.-Psychologen auf kommunalen Stellen als berücksichtigungsfähige Eigenleistung akzeptiert und eine Gleichstellung ablehnt. IV. Bedarf Der Bedarf für eine Aufstockung des schulpsychologischen Personals in der RSB Euskirchen begründet sich wie folgt: a) Konzeption für eine Notfallbereitschaft und -fürsorge Zu den Aufgabenbereichen der RSB gehören die Einzelberatung für Familien mit ihren Schulkindern und Lehrer/innen sowie die Systemberatung wie etwa Fortbildungen für Lehrer/innen, Arbeitskreise für Beratungslehrer/innen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der psychosozialen Versorgung. Für die Zukunft ist geplant, den Bereich der Notfallbereitschaft und -fürsorge als weiteres Arbeitsgebiet systematisch zu erschließen, so wie er von der Landesregierung als weiterer Aufgabenbereich der Schulpsychologie vorgesehen ist. Dies ist ein ergänzendes Aufgabensegment im Gesamtbereich der Förderung von Schulklima und Gewaltprävention, der an den Schulen im Kreis mit verschiedenen Maßnahmen gestaltet wird. Ein vorläufiger Konzeptentwurf für diesen ergänzenden Bereich, der dann in einer interdisziplinären Planungsgruppe noch zu überarbeiten wäre, sieht folgende Arbeitsschritte vor: • Bildung einer Planungsgruppe (Mitglieder des Schulamtes, der Jugendhilfe, einzelner Schulleitungen sowie von Lehrern und Beratungslehrern, der örtlichen Polizeibehörde, der Notfallseelsorge und der RSB). • Durchführung von Informations- und Planungstagungen mit Schulleitungen der Region 4 • Durchführung von pädagogischen Tagungen zur Thematik • Bildung von Notfallteams an Schulen. b) Erhöhter Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Das Gemeindeprüfungsamt NRW hat festgestellt, dass im Kreis Euskirchen die Fallzahl der Hilfen gem. § 35 a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) im Vergleich zu anderen Kreisen weit über dem Durchschnitt liegt (107 Fälle). Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Fälle im Bereich der Teilleistungsstörungen (im Wesentlichen Dyskalkulie und Legasthenie) mit dem entsprechenden therapeutischen Bedarf. Durch eine personelle Verstärkung der RSB könnten Lernstörungen frühzeitig erkannt und geeignete schulische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Somit könnte auf kostenintensive therapeutische Hilfen verzichtet und das Budget der Abteilung 51 – Jugend und Familie – entlastet werden. c) Erhöhter Bedarf aufgrund der räumlichen Situation Da die RSB außer diesem Bereich auch ihre bestehenden Aufgabenschwerpunkte weiterhin wahrnehmen soll, ist es erforderlich, die personellen Ressourcen zu erweitern. Ein weiterer Grund hierfür ist der Nachfrageüberhang für schulpsychologische Beratung, der sich auch im Zusammenhang mit der Flächenstruktur des Kreises auswirkt: Da der Kreis Euskirchen eine erhebliche Ausdehnung hat, ist es dringend notwendig, für die im Südkreis lebenden Bürger (Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Schleiden) eine zweite Stelle in Kall vorzuhalten, damit auch in diesem Bereich für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen Schulpsychologie verfügbar ist. Mit den derzeit gegebenen personellen Ressourcen kann nur eine begrenzte Anzahl von monatlichen Präsenztagen an der Nebenstelle in Kall gestaltet werden. Damit kann der anfallende Bedarf für schulpsychologische Beratung nicht vollständig gedeckt werden. Klienten, die keinen langen Fahrtweg auf sich nehmen können, müssen Wartezeiten in Kauf nehmen, die deutlich über dem liegen, was für die Euskirchener Hauptstelle üblich ist. Zudem sind gerade in der letzten Zeit die Anmeldungen in diesem Bereich stark angestiegen, was damit zusammen hängt, dass insgesamt die Beratungsanlässe aus dem Sekundarstufenbereich I häufiger geworden sind. Deshalb wird eine kontinuierliche Präsenz an der Stelle in Kall angestrebt. V. Folgekostenberechnung Hier: Arbeitsplatzkosten eines Diplom-Psychologen pro Jahr Bruttopersonalkosten nach KGST (EG 13) 72.600 EUR Gemeinkosten 1) Sachkosten 1) Kosten des Arbeitsplatzes 1) 8.549 EUR 5.546 EUR 86.695 EUR Arbeitsplatzkostenberechnung Kreis Euskirchen Die regionale Versorgung mit Schulpsychologen ist in der Anlage dargestellt. 5 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Im Hinblick auf den derzeitigen Fortschritt des Verfahrens erscheint es notwendig, den erforderlichen Beschluss im Wege der Dringlichkeit zu fassen, weil der Kreistag erst am 20.06.2007 tagt. Dann sind alle relevanten Entscheidungen bereits getroffen, und der Kreis Euskirchen läuft Gefahr, bei der Verteilung der zusätzlichen Schulpsychologenstellen unberücksichtigt zu bleiben. gez. Kolvenbach gez. Hergarten gez. Mende gez. Reiff gez. I. V. Poth Landrat gez. Troschke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)