Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 69/2007
09.05.2007
Az.: 40/221-40
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
22.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen
Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
X Es entstehen Folgekosten – siehe Begründung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt: 242 01
Kreiskämmerer
Produkt:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt,
das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung
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(Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der RSB des
Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle
Schulpsychologenstelle ein.
c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis (Lösung a oder b) erfolgt jedoch nur unter
der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und das Land der
RSB des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist.
Begründung:
I. Allgemeines
Der Kreis Euskirchen betreibt seit dem 01.04.1987 eine Regionale Schulberatungsstelle (RSB). Die
RSB ist in Euskirchen untergebracht. Zur Versorgung des Südkreises ist eine Nebenstelle in Kall
eingerichtet.
Die Aufgaben der RSB werden derzeit wahrgenommen von einer Diplom-Psychologin im
Landesdienst (Vollzeit) und einem Diplom-Sozialpädagogen mit einschlägiger Zusatzqualifikation mit
einer ¾ Stelle (30 WStd.) sowie einer Mitarbeiterin für den Bereich Verwaltung und Organisation mit
20 WStd. (beide in Kreisdiensten).
Nach der Oktoberstatistik 2006 beträgt im Schuljahr 2006/07 die Gesamtschülerzahl im Kreis
Euskirchen 31.781 Schüler/innen. Das entspricht einem Verhältnis von Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen zu Schüler/innen von 1: 18161 (im Vergleich: auf Landesebene 1 : 8400, auf
Regierungsbezirksebene 1 : 11000).
II. Landesweite Aufstockung der Schulberatungsstellen
Gemäß Erlass des Schulministeriums vom Februar 2007 können im Haushaltsjahr bis zu 50
Schulpsychologen/Schulpsychologinnen eingestellt werden, um die schulpsychologische Versorgung
in NRW auszubauen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme waren nicht zuletzt die Vorkommnisse
in Emsdetten. Zur Verteilung der neuen Stellen gibt das Ministerium folgende Eckpunkte vor:
•
In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine
Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen im Landesdienst geben. „Weiße Flecken“ der
Versorgung sollen nach Möglichkeit geschlossen werden.
•
Wesentliche Inhalte sind individuelle Förderung, Gewaltprävention, Unterstützung von Regionen
mit besonderen Unterstützungsbedarfen, niedrigschwelliger Zugang zur schulpsychologischen
Unterstützung.
•
In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine Person mit
notfallpsychologischer Kompetenz geben (d.h. jeweils eine Person entweder aus dem
Landesdienst oder aus dem kommunalen Dienst).
•
Kommunen mit bereits bestehendem großen Engagement dürfen nicht „bestraft“ werden, indem
die Stellen — wegen der „Schließung weißer Flecken“ vorrangig an Kommunen mit geringerer
Versorgung vergeben werden.
•
Kommunen ohne jedes bisherige Engagement dürfen nicht „belohnt“ werden, indem sie von
zusätzlichen Landesstellen profitieren, aber auch in Zukunft kein eigenes schulpsychologisches
Personal bereit stellen.
•
Die Zuweisung einer Stelle im Landesdienst darf nicht dazu führen, dass eine Kommune eigenes
schulpsychologisches Personal abbaut.
3
•
Wenn ein Kreis eine entsprechende Zusage nicht erteilen kann, können die zusätzlichen
Landesstellen auch einer der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugewiesen werden, die
die gewünschte Zusage zu erteilen bereit ist.
•
Die Kommunen übernehmen — wie bisher auch üblich - die anfallenden Büro- und Sachkosten
(incl. Sekretariats- und Schreibkraftkapazitäten).
•
Dort wo es bereits Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst gibt oder die
Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst deutlich über der Zahl der
kommunalen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liegt, können Stellen nur dann bereit
gestellt werden, wenn die jeweilige Kommune für jede zusätzliche Person in der selben
Größenordnung eigene Stellen zur Verfügung stellt. (Dies ergibt z.B. folgende Konstellationen:
zwei Personen im Landesdienst bei mindestens einer Person im kommunalen Dienst, drei
Personen im Landesdienst bei mindestens zwei Personen im kommunalen Dienst usw.).
III. Aufstockung des schulpsychologischen Personals in der RSB Euskirchen
Mit Schreiben vom 15.03.2007 hat der Kreis Euskirchen die Zuweisung einer zweiten
Schulpsychologenstelle des Landes bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die Thematik war auch
Tagesordnungspunkt des Vorstandes des Landkreistages am 08.05.2007. Nach neuesten
Informationen soll der Kreis Euskirchen bei der Vergabe neuer Schulpsychologenstelle
unberücksichtigt bleiben, weil die in Kreisdiensten stehende Kraft (Diplom-Sozialpädagoge) kein
ausgebildeter Psychologe ist.
Hiergegen hat der Kreis im Einvernehmen mit der Leitung der RSB in mehreren Telefongesprächen
mit der zuständigen Dezernentin bei der Bezirksregierung Köln (LRSD’in Grau) interveniert und
dargestellt, dass der in Kreisdiensten tätige Dipl.-Sozialpädagoge mit einschlägiger
Zusatzqualifikation seit Jahren ebenfalls schulpsychologische Aufgaben in der RSB des Kreise
Euskirchen wahrnimmt. Die Bezirksregierung wurde gebeten, den Einsatz des Dipl. Sozialpädagogen
als gleichwertig anzuerkennen.
Am 10.05.2007 teilte Frau Grau mit, dass das Schulministerium NRW im Rahmen der Verteilung der
zusätzlichen Stellen ausschließlich Dipl.-Psychologen auf kommunalen Stellen als
berücksichtigungsfähige Eigenleistung akzeptiert und eine Gleichstellung ablehnt.
IV. Bedarf
Der Bedarf für eine Aufstockung des schulpsychologischen Personals in der RSB Euskirchen
begründet sich wie folgt:
a) Konzeption für eine Notfallbereitschaft und -fürsorge
Zu den Aufgabenbereichen der RSB gehören die Einzelberatung für Familien mit ihren Schulkindern
und Lehrer/innen sowie die Systemberatung wie etwa Fortbildungen für Lehrer/innen, Arbeitskreise
für Beratungslehrer/innen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der psychosozialen
Versorgung. Für die Zukunft ist geplant, den Bereich der Notfallbereitschaft und -fürsorge als weiteres
Arbeitsgebiet systematisch zu erschließen, so wie er von der Landesregierung als weiterer
Aufgabenbereich der Schulpsychologie vorgesehen ist.
Dies ist ein ergänzendes Aufgabensegment im Gesamtbereich der Förderung von Schulklima und
Gewaltprävention, der an den Schulen im Kreis mit verschiedenen Maßnahmen gestaltet wird. Ein
vorläufiger Konzeptentwurf für diesen ergänzenden Bereich, der dann in einer interdisziplinären
Planungsgruppe noch zu überarbeiten wäre, sieht folgende Arbeitsschritte vor:
•
Bildung einer Planungsgruppe (Mitglieder des Schulamtes, der Jugendhilfe, einzelner
Schulleitungen sowie von Lehrern und Beratungslehrern, der örtlichen Polizeibehörde, der
Notfallseelsorge und der RSB).
•
Durchführung von Informations- und Planungstagungen mit Schulleitungen der Region
4
•
Durchführung von pädagogischen Tagungen zur Thematik
•
Bildung von Notfallteams an Schulen.
b) Erhöhter Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche
Das Gemeindeprüfungsamt NRW hat festgestellt, dass im Kreis Euskirchen die Fallzahl der Hilfen
gem. § 35 a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) im Vergleich
zu anderen Kreisen weit über dem Durchschnitt liegt (107 Fälle). Hierbei handelt es sich
ausnahmslos um Fälle im Bereich der Teilleistungsstörungen (im Wesentlichen Dyskalkulie und
Legasthenie) mit dem entsprechenden therapeutischen Bedarf.
Durch eine personelle Verstärkung der RSB könnten Lernstörungen frühzeitig erkannt und geeignete
schulische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Somit könnte auf kostenintensive therapeutische
Hilfen verzichtet und das Budget der Abteilung 51 – Jugend und Familie – entlastet werden.
c) Erhöhter Bedarf aufgrund der räumlichen Situation
Da die RSB außer diesem Bereich auch ihre bestehenden Aufgabenschwerpunkte weiterhin
wahrnehmen soll, ist es erforderlich, die personellen Ressourcen zu erweitern. Ein weiterer Grund
hierfür ist der Nachfrageüberhang für schulpsychologische Beratung, der sich auch im
Zusammenhang mit der Flächenstruktur des Kreises auswirkt:
Da der Kreis Euskirchen eine erhebliche Ausdehnung hat, ist es dringend notwendig, für die im
Südkreis lebenden Bürger (Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Schleiden) eine
zweite Stelle in Kall vorzuhalten, damit auch in diesem Bereich für Schüler/innen, Eltern und
Lehrer/innen Schulpsychologie verfügbar ist.
Mit den derzeit gegebenen personellen Ressourcen kann nur eine begrenzte Anzahl von monatlichen
Präsenztagen an der Nebenstelle in Kall gestaltet werden. Damit kann der anfallende Bedarf für
schulpsychologische Beratung nicht vollständig gedeckt werden. Klienten, die keinen langen
Fahrtweg auf sich nehmen können, müssen Wartezeiten in Kauf nehmen, die deutlich über dem
liegen, was für die Euskirchener Hauptstelle üblich ist. Zudem sind gerade in der letzten Zeit die
Anmeldungen in diesem Bereich stark angestiegen, was damit zusammen hängt, dass insgesamt die
Beratungsanlässe aus dem Sekundarstufenbereich I häufiger geworden sind. Deshalb wird eine
kontinuierliche Präsenz an der Stelle in Kall angestrebt.
V. Folgekostenberechnung
Hier: Arbeitsplatzkosten eines Diplom-Psychologen pro Jahr
Bruttopersonalkosten nach KGST (EG 13) 72.600 EUR
Gemeinkosten 1)
Sachkosten
1)
Kosten des Arbeitsplatzes
1)
8.549 EUR
5.546 EUR
86.695 EUR
Arbeitsplatzkostenberechnung Kreis Euskirchen
Die regionale Versorgung mit Schulpsychologen ist in der Anlage dargestellt.
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Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Im Hinblick auf den derzeitigen Fortschritt des Verfahrens erscheint es notwendig, den erforderlichen
Beschluss im Wege der Dringlichkeit zu fassen, weil der Kreistag erst am 20.06.2007 tagt. Dann sind
alle relevanten Entscheidungen bereits getroffen, und der Kreis Euskirchen läuft Gefahr, bei der
Verteilung der zusätzlichen Schulpsychologenstellen unberücksichtigt zu bleiben.
gez. Kolvenbach
gez. Hergarten
gez. Mende
gez. Reiff
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Troschke
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)