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Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 334/2007 08.05.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L 119 in Stotzheim (Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zu. 2) Der Kreistag stimmt vorerst dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim (Netzknoten 5306 070) und der B 56 in Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des Kreises zu. -23) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg zu. 4) Der Kreistag stimmt bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel dem Verbleib der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der Talsperrenstraße ( km 3,460) in der Baulast des Kreises zu. Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz ist für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen die Aufstufung eines Teilstücks der Ringstraße zwischen der Roitzheimer Straße und der Kölner Straße beabsichtigt. Die Kreisstraßen 1 und 47 sollen abgestuft werden. Wie die Stadt Euskirchen mitteilt, handelt es sich bei dem o.g. Abschnitt der Ringstraße um eine noch laufende Fördermaßnahme. Die Aufstufung zur Kreisstraße kann somit derzeit noch nicht erfolgen. Bezüglich der K 1 Seitens der Stadt Euskirchen wird eine Verlegung der K 1 aus Kuchenheim auf die Trasse eines westlich gelegenen Wirtschaftwegs vorgeschlagen. In diesem Falle wären die Kreisstraßenkriterien jedoch nicht mehr erfüllt, da das Kriterium als Zubringer zu einer überörtlich verkehrswichtigen Einrichtung entfällt und auch keine übergemeindliche Verbindung hergestellt wird. Desweiteren wird seitens der Stadt argumentiert, dass es sich bei der K 1 zwischen dem Netzknoten 5306 070 an der K 24 und Netzknoten 5306 047 in Kuchenheim an der B 56 um die Hauptanbindung zum überregional bedeutsamen Rheinischen Industriemuseum handele. Gemäß § 3 Abs. 3 StrWG (Einteilung der öffentlichen Straßen) sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die der zwischenörtlichen Verkehrsverbindung dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. In den Kommentierungen zu § 3 Abs. 3 StrWG wird der Kreisstraßenbegriff näher definiert: Kreisstraßen sollen insbesondere benachbarte Grundzentren oder vergleichbare innergemeindliche Zentren sowie Zentren, die für den Kreis oder die kreisfreie Stadt entsprechende verkehrliche Bedeutung haben, verbinden. Es ist auch dann von einer Kreisstraße auszugehen, wenn hierdurch „überörtlich bedeutsame Verkehrserzeuger“ angebunden werden. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung zwangsläufig zu zwischenörtlichem Verkehr im Sinne der Bedienung durch Kreisstraßen führen. Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Stadt somit gefolgt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der o.g. Kreisstraßenabschnitt vorerst in der Baulast des Kreises verbleibt, jedoch weitere Verhandlungen mit der Stadt geführt werden, mit dem Ziel eine verkehrsgerechte Lösung für die Ortslage Kuchenheim zu finden. Für das verbleibende Teilstück der K 1 zwischen Netzknoten 5306 044 in Stotzheim und Netzknoten 5306 069 an der K 24 liegt keines der o.g. Argumente vor, so dass für diesen Abschnitt die Abstufung zur Stadtstraße durchzuführen ist. Aufgrund des verkehrssicheren Zustands des Straßenabschnitts sind über die Unterhaltungsmaßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Abstufung erforderlich. Bezüglich der K 47 üblichen -3Die Stadt Euskirchen trägt gegen die Abstufung der K 47 zwischen der Stadtgrenze Bad Münstereifel und der Talsperrenstraße Bedenken vor. Die Steinbachtalsperre sei zumindest ein regionales Naherholungsziel. Sie diene in diesem Bereich als überörtliche Anbindung für die Verkehre. In Zusammenhang mit dem in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung als Kreisstraße ausgewiesenen Zubringer zur Steinbachtalsperre wird zudem gefordert, für die Abstufung der K 47 zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) die Talsperrenstraße von der Steinbachtalsperre bis an die L 11 aufzustufen. Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Verkehrswichtigkeit der K 47 nur auf dem Teilabschnitt zwischen der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel und der Steinbachtalsperre gefolgt werden, so dass für diesen Abschnitt die Klassifizierung als Kreisstraße weiterhin bestehen bleiben kann. Die Notwendigkeit der Aufstufung der Talsperrenstraße ist -wie in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung dargestellt- jedoch erst auf einem Teilstück dann zu sehen, wenn die geplante Anbindung zwischen der Talsperrenstraße und der L 210 erfolgt ist. Insbesondere ist der teilweise unbefestigte Abschnitt zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg abzustufen, da dieser keinerlei Verkehrsbedeutung aufweist und zudem der ehemals im Rhein-Siegkreis verlaufende Kreisstraßenabschnitt bereits abgestuft wurde. Die Verwaltung schlägt vor: der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L 119 in Stotzheim (Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zuzustimmen; dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim (Netzknoten 5306 070) und der B 56 in Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des Kreises vorerst zuzustimmen; der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg zuzustimmen; dem Verbleib der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der Talsperrenstraße ( km 3,460) in der Baulast des Kreises bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)