Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 334/2007
08.05.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L
119 in Stotzheim (Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zu.
2) Der Kreistag stimmt vorerst dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim
(Netzknoten 5306 070) und der B 56 in Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des
Kreises zu.
-23) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der
Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum
Forstweg zu.
4) Der Kreistag stimmt bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel dem Verbleib
der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der Talsperrenstraße ( km 3,460)
in der Baulast des Kreises zu.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des
Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz ist für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet
Euskirchen die Aufstufung eines Teilstücks der Ringstraße zwischen der Roitzheimer Straße und der
Kölner Straße beabsichtigt. Die Kreisstraßen 1 und 47 sollen abgestuft werden.
Wie die Stadt Euskirchen mitteilt, handelt es sich bei dem o.g. Abschnitt der Ringstraße um eine noch
laufende Fördermaßnahme. Die Aufstufung zur Kreisstraße kann somit derzeit noch nicht erfolgen.
Bezüglich der K 1
Seitens der Stadt Euskirchen wird eine Verlegung der K 1 aus Kuchenheim auf die Trasse eines
westlich gelegenen Wirtschaftwegs vorgeschlagen. In diesem Falle wären die Kreisstraßenkriterien
jedoch nicht mehr erfüllt, da das Kriterium als Zubringer zu einer überörtlich verkehrswichtigen
Einrichtung entfällt und auch keine übergemeindliche Verbindung hergestellt wird.
Desweiteren wird seitens der Stadt argumentiert, dass es sich bei der K 1 zwischen dem Netzknoten
5306 070 an der K 24 und Netzknoten 5306 047 in Kuchenheim an der B 56 um die Hauptanbindung
zum überregional bedeutsamen Rheinischen Industriemuseum handele.
Gemäß § 3 Abs. 3 StrWG (Einteilung der öffentlichen Straßen) sind Kreisstraßen Straßen mit
überörtlicher Verkehrsbedeutung, die der zwischenörtlichen Verkehrsverbindung dienen oder zu
dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße,
Landesstraße oder Kreisstraße haben.
In den Kommentierungen zu § 3 Abs. 3 StrWG wird der Kreisstraßenbegriff näher definiert:
Kreisstraßen sollen insbesondere benachbarte Grundzentren oder vergleichbare innergemeindliche
Zentren sowie Zentren, die für den Kreis oder die kreisfreie Stadt entsprechende verkehrliche
Bedeutung haben, verbinden. Es ist auch dann von einer Kreisstraße auszugehen, wenn hierdurch
„überörtlich bedeutsame Verkehrserzeuger“ angebunden werden. Hierbei handelt es sich um
Einrichtungen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung zwangsläufig zu zwischenörtlichem Verkehr im
Sinne der Bedienung durch Kreisstraßen führen.
Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Stadt somit gefolgt werden. Die Verwaltung
schlägt daher vor, dass der o.g. Kreisstraßenabschnitt vorerst in der Baulast des Kreises verbleibt,
jedoch weitere Verhandlungen mit der Stadt geführt werden, mit dem Ziel eine verkehrsgerechte
Lösung für die Ortslage Kuchenheim zu finden.
Für das verbleibende Teilstück der K 1 zwischen Netzknoten 5306 044 in Stotzheim und Netzknoten
5306 069 an der K 24 liegt keines der o.g. Argumente vor, so dass für diesen Abschnitt die Abstufung
zur Stadtstraße durchzuführen ist.
Aufgrund des verkehrssicheren Zustands des Straßenabschnitts sind über die
Unterhaltungsmaßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Abstufung erforderlich.
Bezüglich der K 47
üblichen
-3Die Stadt Euskirchen trägt gegen die Abstufung der K 47 zwischen der Stadtgrenze Bad Münstereifel
und der Talsperrenstraße Bedenken vor. Die Steinbachtalsperre sei zumindest ein regionales
Naherholungsziel. Sie diene in diesem Bereich als überörtliche Anbindung für die Verkehre.
In Zusammenhang mit dem in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung als Kreisstraße
ausgewiesenen Zubringer zur Steinbachtalsperre wird zudem gefordert, für die Abstufung der K 47
zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407
019) die Talsperrenstraße von der Steinbachtalsperre bis an die L 11 aufzustufen.
Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Verkehrswichtigkeit der K 47 nur auf dem
Teilabschnitt zwischen der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel und der Steinbachtalsperre gefolgt
werden, so dass für diesen Abschnitt die Klassifizierung als Kreisstraße weiterhin bestehen bleiben
kann.
Die Notwendigkeit der Aufstufung der Talsperrenstraße ist -wie in der Integrierten
Gesamtverkehrsplanung dargestellt- jedoch erst auf einem Teilstück dann zu sehen, wenn die
geplante Anbindung zwischen der Talsperrenstraße und der L 210 erfolgt ist.
Insbesondere ist der teilweise unbefestigte Abschnitt zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und
der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg abzustufen, da dieser
keinerlei Verkehrsbedeutung aufweist und zudem der ehemals im Rhein-Siegkreis verlaufende
Kreisstraßenabschnitt bereits abgestuft wurde.
Die Verwaltung schlägt vor:
der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L 119 in Stotzheim
(Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zuzustimmen;
dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim (Netzknoten 5306 070) und der B 56 in
Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des Kreises vorerst zuzustimmen;
der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der Talsperrenstraße (km
3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg zuzustimmen;
dem Verbleib der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der
Talsperrenstraße ( km 3,460) in der Baulast des Kreises bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt
Bad Münstereifel zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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