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Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nettersheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nettersheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nettersheim
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 333/2007 08.05.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nettersheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 59 im Gemeindegebiet Nettersheim zwischen Netzknoten 5505 023 (L 205, Nettersheim) und Netzknoten 5405 037 (L 204, Bahrhaus) zur Gemeindestraße zu. 2) Der Kreistag stimmt dem Verbleib der K 59 zwischen dem Netzknoten 5405 031 (B 477, Zingsheim) und Netzknoten 5505 023 (L 205, Nettersheim) in der Baulast des Kreises zu. -2- Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz war für den Bereich der Kreisstraßen im Gemeindegebiet Nettersheim die Abstufungen der K 59 von Bahrhaus (L 204) über Nettersheim nach Zingsheim (B 477) verbunden. Gleichzeitig sollte die Gemeindeverbindungsstraße von Frohngau nach Buir aufgestuft werden. Die Gemeinde Nettersheim stimmte der Abstufung der K 59 von B 477 in Zingsheim bis zur L 205 in Nettersheim aus folgenden Gründen nicht zu: Gemäß § 3 Abs. 3 StrWG (Einteilung der öffentlichen Straßen) sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die der zwischenörtlichen Verkehrsverbindung dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. In den Kommentierungen zu § 3 Abs. 3 StrWG wird der Kreisstraßenbegriff näher definiert: Kreisstraßen sollen insbesondere benachbarte Grundzentren oder vergleichbare innergemeindliche Zentren sowie Zentren, die für den Kreis oder die kreisfreie Stadt entsprechende verkehrliche Bedeutung haben, verbinden. Es ist auch dann von einer Kreisstraße auszugehen, wenn hierdurch „überörtlich bedeutsame Verkehrserzeuger“ angebunden werden. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung zwangsläufig zu zwischenörtlichem Verkehr im Sinne der Bedienung durch Kreisstraßen führen. Seitens der Gemeinde Nettersheim wird argumentiert, dass es sich bei der K 59 um die Hauptanbindung des Zentralortes Nettersheim handelt. Der Ort sei Fremdenverkehrsschwerpunkt und verfüge über überregionale Einrichtungen wie Holzkompetenz- und Naturzentrum, die täglich in größerem Umfang über die K 59 angefahren werden. Weiterhin befände sich in Nettersheim der Haltepunkt an der Bahnlinie Köln – Trier im Bereich der P + R Anlage. Sofern einem Beibehalt der Kreisstraße 59 im Kreisstraßennetz von Zingsheim (Netzknoten 5405 031) bis zur L 205 in Nettersheim (Netzknoten 5505 023) seitens der Kreisverwaltung zugestimmt wird, ist die Gemeinde mit dem Verbleib Gemeindeverbindungsstraße von Frohngau nach Buir in der Trägerschaft der Gemeinde Nettersheim einverstanden. Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation gefolgt werden, da die Summe der genannten Verkehrserzeuger als überörtlich bedeutsam gewertet werden muss. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die K 59 von Zingsheim (Netzknoten 5405 031) bis zur L 205 in Nettersheim (Netzknoten 5505 023) in der Baulast zu Kreises verbleibt. Für den restlichen Teil der K 59 von der L 205 bis zur L 204 bei Bahrhaus (Netzknoten 5405 037) ist die vorgeschlagene Abstufung zur Gemeindestraße durchzuführen, da es sich hierbei lediglich um einen innergemeindlichen Straßenabschnitt handelt und somit die o.g. Definition für Kreisstraßen nicht erfüllt wird. Aufgrund des verkehrssicheren Zustands des Straßenabschnitts sind keine weiteren Maßnahmen zur Abstufung erforderlich. Seitens der Gemeinde besteht der Auftrag zu prüfen, ob im v.g. Abschnitt gegen entsprechende Ersatzleistungen der Winterdienst weiterhin durch den Kreisbauhof durchgeführt werden kann. -3- Die Verwaltung schlägt vor, dem o.g. Abstufungsverfahren zur K 59 im Gemeindegebiet Nettersheim sowie dem Verbleib der Gemeindeverbindungsstraße von Frohngau nach Buir in der Baulast der Gemeinde zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)