Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 332/2007
08.05.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der
Kreisstraßen 6 im Bereich zwischen der K 10 in Berg 4 (Netzknoten 5305 014) und der K 20 bei der
Achemer Mühle (Netzknoten 5305 012),
der Kreisstraße 16 zwischen der B 266 (Netzknoten 5405 009) und dem Bundewehrdepot
(Netzknoten 5405 044),
-2der Kreisstraße 42 zwischen der L 11, Antweiler (Netzknoten 5306 009) und der K 44 in Wachendorf
(Netzknoten 5406 001)
und der Kreisstraße 77 zwischen der K 28, Bergheim (Netzknoten 5405 032) und der B 477 in
Vussem (Netzknoten 5405 033)
im Stadtgebiet Mechernich zur Stadtstraße zu.
2) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Ostring
Mechernich als Kreisstraße in die Wege zu leiten.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung
des Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im
Stadtgebiet Mechernich die Abstufungen der Kreisstraßen 6, 16, 42 und 77 verbunden.
Die Stadt Mechernich stimmt der Abstufung der o.g. Kreisstraßen zu Stadtstraßen unter der
Vorraussetzung zu, dass der „Mechernicher Weg“ ausgehend von der B 477 bei Kommern
über den „Schimmelsweg“, die „Weierstraße“ sowie die untere „Bahn- und Feytalstraße“ bis
zur L 61 zur Kreisstraße aufgestuft wird und der Ostring Mechernich als Kreisstraße
umgesetzt wird.
Mit Beschluss zu V 344/2001 wurde die Verwaltung beauftragt, die im Flächennutzungsplan
ausgewiesene Trasse des Ostrings im Rahmen der Erstellung der Integrierten
Gesamtverkehrsplanung mit zu überprüfen.
In der durch die Stadt Mechernich beauftragten Verkehrsuntersuchung Mechernich
Innenstadt / Ostring wird festgestellt, dass der Ostring als Variante 1 aufgrund dessen
Netzfunktion
als
klassifizierte
Straße
zu
betrachten
ist.
Die
Integrierte
Gesamtverkehrsplanung des Kreises kommt zum gleichen Ergebnis.
Gespräche mit den Bewilligungsbehörden und dem Ministerium ergaben, dass die
Umsetzung als Kreisstrasse grundsätzlich möglich und förderfähig sei.
Bezüglich der Aufstufung des Mechernicher Wegs wird jedoch ebenfalls auf den Beschluss
zu V 344/2001 verwiesen, in dem auch festgelegt wurde, dass unter damaligen Verhältnissen
einer Aufstufung des Mechernicher Wegs nicht zugestimmt wird. Aufgrund der o.g.
Gespräche mit den Bewilligungsbehörden muss dieser Beschluss in Zusammenhang mit
dem Bau des Ostrings nochmals überdacht werden.
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, durch die Kreisverwaltung eine
Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Ostring Mechernich durchführen zu lassen.
Mittel hierfür wurden im Haushalt 2007/2008 vorgesehen. Nach Durchführung der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
und
Bekanntsein
der
damit
verbundenen
-3-
Randbedingungen kann erneut über die Aufstufung des Mechernicher Wegs zur Kreisstraße
beraten werden.
Seitens der Stadt Mechernich wird als Vorraussetzung für die Abstufungen außerdem
gefordert, dass die abzustufenden Kreisstraßen in einen der Verkehrssicherheit und der
ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand versetzt werden. Inzwischen hat
eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Stadt Mechernich
stattgefunden.
An
den
Straßen
sind
abschnittsweise
noch
folgende
Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen:
K 6, von Berg bis zur K 20 bei der Achemer Mühle
(Netzknoten 5305 014 bis 5305 012)
• Oberflächenbehandlung auf kompletter Länge
Für die Instandsetzungsarbeiten entstehen Kosten von Brutto ca. 19.000,- €.
Die Maßnahme wird entsprechend der V 335/2007 in 2007 erledigt.
K 16, B 266 bei Heufahrtshütte bis zum Bundeswehrdepot
(Netzknoten 5405 009 bis 5405 044)
• Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung
K 42, von der L 11 in Antweiler bis zur K 44 in Wachendorf
(Netzknoten 5306 009 bis 5406 001)
• Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung
K 77, von der K 28 in Bergheim bis zur B 477 zwischen Vussem und Eiserfey
(Netzknoten 5405 032 bis 5405 033)
• Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung
Die Durchführung der Maßnahmen ist im Sommer 2007 vorgesehen. Die Umstufungen
werden daher zum 01.01.2008 angestrebt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Umstufungskonzept zu den o.g. Straßenabschnitten
zuzustimmen und die Aufstufung des Mechernicher Wegs so lange zurückzustellen, bis die
Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Realisierung des Ostrings
Mechernich vorliegen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)