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Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 332/2007 08.05.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraßen 6 im Bereich zwischen der K 10 in Berg 4 (Netzknoten 5305 014) und der K 20 bei der Achemer Mühle (Netzknoten 5305 012), der Kreisstraße 16 zwischen der B 266 (Netzknoten 5405 009) und dem Bundewehrdepot (Netzknoten 5405 044), -2der Kreisstraße 42 zwischen der L 11, Antweiler (Netzknoten 5306 009) und der K 44 in Wachendorf (Netzknoten 5406 001) und der Kreisstraße 77 zwischen der K 28, Bergheim (Netzknoten 5405 032) und der B 477 in Vussem (Netzknoten 5405 033) im Stadtgebiet Mechernich zur Stadtstraße zu. 2) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Ostring Mechernich als Kreisstraße in die Wege zu leiten. Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Mechernich die Abstufungen der Kreisstraßen 6, 16, 42 und 77 verbunden. Die Stadt Mechernich stimmt der Abstufung der o.g. Kreisstraßen zu Stadtstraßen unter der Vorraussetzung zu, dass der „Mechernicher Weg“ ausgehend von der B 477 bei Kommern über den „Schimmelsweg“, die „Weierstraße“ sowie die untere „Bahn- und Feytalstraße“ bis zur L 61 zur Kreisstraße aufgestuft wird und der Ostring Mechernich als Kreisstraße umgesetzt wird. Mit Beschluss zu V 344/2001 wurde die Verwaltung beauftragt, die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse des Ostrings im Rahmen der Erstellung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung mit zu überprüfen. In der durch die Stadt Mechernich beauftragten Verkehrsuntersuchung Mechernich Innenstadt / Ostring wird festgestellt, dass der Ostring als Variante 1 aufgrund dessen Netzfunktion als klassifizierte Straße zu betrachten ist. Die Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises kommt zum gleichen Ergebnis. Gespräche mit den Bewilligungsbehörden und dem Ministerium ergaben, dass die Umsetzung als Kreisstrasse grundsätzlich möglich und förderfähig sei. Bezüglich der Aufstufung des Mechernicher Wegs wird jedoch ebenfalls auf den Beschluss zu V 344/2001 verwiesen, in dem auch festgelegt wurde, dass unter damaligen Verhältnissen einer Aufstufung des Mechernicher Wegs nicht zugestimmt wird. Aufgrund der o.g. Gespräche mit den Bewilligungsbehörden muss dieser Beschluss in Zusammenhang mit dem Bau des Ostrings nochmals überdacht werden. Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, durch die Kreisverwaltung eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Ostring Mechernich durchführen zu lassen. Mittel hierfür wurden im Haushalt 2007/2008 vorgesehen. Nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bekanntsein der damit verbundenen -3- Randbedingungen kann erneut über die Aufstufung des Mechernicher Wegs zur Kreisstraße beraten werden. Seitens der Stadt Mechernich wird als Vorraussetzung für die Abstufungen außerdem gefordert, dass die abzustufenden Kreisstraßen in einen der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand versetzt werden. Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Stadt Mechernich stattgefunden. An den Straßen sind abschnittsweise noch folgende Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen: K 6, von Berg bis zur K 20 bei der Achemer Mühle (Netzknoten 5305 014 bis 5305 012) • Oberflächenbehandlung auf kompletter Länge Für die Instandsetzungsarbeiten entstehen Kosten von Brutto ca. 19.000,- €. Die Maßnahme wird entsprechend der V 335/2007 in 2007 erledigt. K 16, B 266 bei Heufahrtshütte bis zum Bundeswehrdepot (Netzknoten 5405 009 bis 5405 044) • Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung K 42, von der L 11 in Antweiler bis zur K 44 in Wachendorf (Netzknoten 5306 009 bis 5406 001) • Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung K 77, von der K 28 in Bergheim bis zur B 477 zwischen Vussem und Eiserfey (Netzknoten 5405 032 bis 5405 033) • Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs im Rahmen der Straßenunterhaltung Die Durchführung der Maßnahmen ist im Sommer 2007 vorgesehen. Die Umstufungen werden daher zum 01.01.2008 angestrebt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Umstufungskonzept zu den o.g. Straßenabschnitten zuzustimmen und die Aufstufung des Mechernicher Wegs so lange zurückzustellen, bis die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Realisierung des Ostrings Mechernich vorliegen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)