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Vorlage (Überprüfung der gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen hier: Eignung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
67 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
09.09.11, 09:45
Aktualisiert
15.09.11, 23:16
Vorlage (Überprüfung der gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen 
hier: Eignung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen) Vorlage (Überprüfung der gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen 
hier: Eignung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.08.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-56/2011 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 Gemeinderat am 06.10.2011 - öffentlich - Überprüfung der gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen hier: Eignung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Begründung: Die Verwaltung wurde beauftagt mögliche Eignungsflächen für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen zu ermitteln. Nach Rücksprache mit dem Amt für Wasser, Abfall und Umwelt bei der Kreisverwaltung Düren kommen als mögliche Standorte nur Grundstücke ehemaliger Deponien in Frage, welche in der beigefügten Tabelle aufgeführt sind. Eine Überprüfung der Flächen hat ergeben, dass diese mit Sträuchern und Bäumen bewachsen sind (siehe Beispielfoto). Es handelt sich um landschaftsgestaltende Anlagen, die einen hohen ökologischen Wert darstellen und somit als mögliche Standorte für die Errichtung von FreilandPhotovoltaikanlagen nicht geeignet sind. Auf dem Grundstück der ehemaligen Mülldeponie am „Karittenacker“ südwestlich von Vettweiß wurden als ökologische Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Vettweiß „VE-7“ (Gewerbegebiet) enstprechende Anpflanzungen vorgenommen, die auch zeitlich nicht begrenzt sind. Nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren ist es vom Grundsatz her möglich, den auf der vorgennannten Fläche durchgeführten Ausgleich an anderer Stelle durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Es wäre jedoch mit einem erheblichen ökologischen Ausgleich zu rechnen. Des Weiteren wäre ein Artenschutzgutachten zu erstellen um festzustellen, ob diese Fläche zwischenzeitlich zum Lebensraum seltener Tierarten geworden ist. Beschlussvorschlag: Aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten sind die im Gemeindegebiet befindlichen Altlastenverdachtsflächen als Flächen für die Errichtung von FreiflächenPhotovoltaikanlagen nicht geeignet. Auswirkungen auf den Haushalt: keine