Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
67 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
09.09.11, 09:45
Aktualisiert
15.09.11, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.08.2011
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-56/2011
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 20.09.2011
Gemeinderat am 06.10.2011
- öffentlich -
Überprüfung der gemeindeeigenen Altlastenverdachtsflächen
hier: Eignung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Begründung:
Die Verwaltung wurde beauftagt mögliche Eignungsflächen für die Errichtung von
Freiland-Photovoltaikanlagen zu ermitteln. Nach Rücksprache mit dem Amt für
Wasser, Abfall und Umwelt bei der Kreisverwaltung Düren kommen als mögliche
Standorte nur Grundstücke
ehemaliger
Deponien
in
Frage,
welche
in
der
beigefügten
Tabelle
aufgeführt
sind.
Eine
Überprüfung der Flächen hat
ergeben, dass diese mit
Sträuchern und Bäumen
bewachsen
sind
(siehe
Beispielfoto). Es handelt sich
um
landschaftsgestaltende
Anlagen, die einen hohen
ökologischen Wert darstellen
und somit als mögliche
Standorte für die Errichtung
von
FreilandPhotovoltaikanlagen
nicht
geeignet sind. Auf dem Grundstück der ehemaligen Mülldeponie am „Karittenacker“
südwestlich von Vettweiß wurden als ökologische Ausgleichsmaßnahmen für den
Bebauungsplan Vettweiß „VE-7“ (Gewerbegebiet) enstprechende Anpflanzungen
vorgenommen, die auch zeitlich nicht begrenzt sind.
Nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren ist es
vom Grundsatz her möglich, den auf der vorgennannten Fläche durchgeführten
Ausgleich an anderer Stelle durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.
Es wäre jedoch mit einem erheblichen ökologischen Ausgleich zu rechnen. Des
Weiteren wäre ein Artenschutzgutachten zu erstellen um festzustellen, ob diese
Fläche zwischenzeitlich zum Lebensraum seltener Tierarten geworden ist.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten sind die im Gemeindegebiet befindlichen
Altlastenverdachtsflächen als Flächen für die Errichtung von FreiflächenPhotovoltaikanlagen nicht geeignet.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine