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Beschlussvorlage GB (Abstufung an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Abstufung an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufung an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 331/2007 08.05.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Abstufung an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 60 zwischen Diefenbach (Netzknoten 5505 003) und der L 203 bei Rinnen (Netzknoten 5405 025) zur Gemeindestraße zu. -2- Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz ist für den Bereich der Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall die Abstufung der Kreisstraße 60 auf dem Abschnitt zwischen Diefenbach und Rinnen zur Gemeindestraße verbunden. Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Gemeinde Kall stattgefunden. Seitens der Gemeinde werden hierbei noch folgende Instandsetzungsmaßnahmen gefordert, bevor die K 60 zur Gemeindestraße abgestuft wird: • In den beiden Ortsdurchfahrten Steinfelderheistert und Diefenbach sei eine neue Asphaltschicht einzubauen. • Auf der freien Strecke zwischen dem Karolinenhof und der Ortslage Steinfelderheistert sowie ab der Ortslage Steinfelderheistert bis zur Ortslage Diefenbach sei eine so hohe Anzahl von Querrissen in der Deckschicht, dass es erforderlich sei, eine Komplettsanierung der Deckschicht durchzuführen. Gemäß § 10 (4) des Straßen- und Wegegesetzes NW hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet. Der heutige Straßenzustand des o.g. abzustufenden Abschnitts entspricht nach Einschätzung der Kreisverwaltung sowohl den Verkehrssicherheitsanforderungen und befindet sich ebenso in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand. Daher kann den Forderungen der Gemeinde nach einer neuen Straßendecke auf Teilabschnitten nicht nachgekommen werden. Abschnittsweise sind noch Instandsetzungsmaßnahmen kleineren Umfangs im Rahmen der Unterhaltung durchzuführen. Die Durchführung der Maßnahmen ist für den im Sommer 2007 vorgesehen. Die Umstufung wird daher zum 01.01.2008 angestrebt. -3- Die Verwaltung empfiehlt daher, die von der Gemeinde Kall geforderte Erneuerung der Deckschicht nicht durchzuführen und nach Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen den betreffenden Teilabschnitt der Kreisstraße 60 zur Gemeindestraße abzustufen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)