Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 331/2007
08.05.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Abstufung an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Kall
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 60 zwischen Diefenbach (Netzknoten 5505 003)
und der L 203 bei Rinnen (Netzknoten 5405 025) zur Gemeindestraße zu.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung
des Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz ist für den Bereich der Kreisstraßen im
Gemeindegebiet Kall die Abstufung der Kreisstraße 60 auf dem Abschnitt zwischen
Diefenbach und Rinnen zur Gemeindestraße verbunden.
Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der
Gemeinde Kall stattgefunden. Seitens der Gemeinde werden hierbei noch folgende
Instandsetzungsmaßnahmen gefordert, bevor die K 60 zur Gemeindestraße abgestuft wird:
•
In den beiden Ortsdurchfahrten Steinfelderheistert und Diefenbach sei eine neue
Asphaltschicht einzubauen.
•
Auf der freien Strecke zwischen dem Karolinenhof und der Ortslage Steinfelderheistert
sowie ab der Ortslage Steinfelderheistert bis zur Ortslage Diefenbach sei eine so hohe
Anzahl von Querrissen in der Deckschicht, dass es erforderlich sei, eine
Komplettsanierung der Deckschicht durchzuführen.
Gemäß § 10 (4) des Straßen- und Wegegesetzes NW hat der bisherige Träger der
Straßenbaulast dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige
Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der
ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.
Der heutige Straßenzustand des o.g. abzustufenden Abschnitts entspricht nach
Einschätzung der Kreisverwaltung sowohl den Verkehrssicherheitsanforderungen und
befindet sich ebenso in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand. Daher kann den
Forderungen der Gemeinde nach einer neuen Straßendecke auf Teilabschnitten nicht
nachgekommen werden.
Abschnittsweise sind noch Instandsetzungsmaßnahmen kleineren Umfangs im Rahmen der
Unterhaltung durchzuführen.
Die Durchführung der Maßnahmen ist für den im Sommer 2007 vorgesehen. Die Umstufung
wird daher zum 01.01.2008 angestrebt.
-3-
Die Verwaltung empfiehlt daher, die von der Gemeinde Kall geforderte Erneuerung der
Deckschicht nicht durchzuführen und nach Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen
den betreffenden Teilabschnitt der Kreisstraße 60 zur Gemeindestraße abzustufen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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