Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 323/2007
07.05.2007
Az.: 60.3/ 629-61/08
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Landschaftsplan 08 "Blankenheim"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15.01. bis
einschließlich 14.02.2007 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und
Beschlussvorschläge der Verwaltung,
-2b) den als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan 08 “Blankenheim“ (Stand: Mai 2007), bestehend
aus dem Textexemplar, der Festsetzungskarte und Entwicklungskarte (Anlage 2a) sowie dem Bericht
über die Strategische Umweltprüfung (Anlage 2b) als Satzung des Kreises Euskirchen.
Begründung:
zu a)
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2006 zu V 265/2006 einschließlich der Z1 zu
V 265/2006 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes 08 “Blankenheim“ (Stand: November 2006) in
der Zeit vom 15.01.2007 bis einschließlich 14.02.2007 gemäß § 27c LG NW* nach vorheriger
fristgerechter ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen
Anregungen und Bedenken (P) wurden fachlich bewertet und soweit erforderlich vor Ort geprüft sowie
durch die Verwaltung abwogen, (siehe textliche Darstellungen -Anlage 1a- und zeichnerische
Änderungen -Anlage 1b-).
Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfs, Stand: November 2006, sowohl in den
textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen
Änderungen vorgenommen und in die vorliegende Satzung, Stand: Mai 2007 (Anlage 2a),
eingearbeitet. Ferner wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen
gegenüber dem bisherigen Entwurf sind durch Streichung bzw. Unterstrich kenntlich gemacht.
Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
- Textliche Festsetzungen
Aufgrund der Stellungnahmen der Gemeinde Blankenheim und des Landesbetriebes Straßen NRW
wurde der Text der Satzung um Klarstellungen ergänzt.
- Zeichnerische Darstellungen
Insbesondere aufgrund der verschiedenen Eingaben von Bürgern sowie der Gemeinde wurden die
geplanten Festsetzungen zu Naturschutzgebieten nochmals überprüft und Vorschläge zur
Rückstufung in die Kategorie „Landschaftsschutz“ erarbeitet. Diese Vorschläge wurden wegen der
oftmals gegebenen Betroffenheit von FFH-Belangen und den aus dem Projekt „Ahr 2000“
resultierenden Verpflichtungen nochmals mit dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und
Verbraucherschutz (LANUV, ehemals LÖBF) sowie dem Bundesamt für Naturschutz abgestimmt. Die
hieraus resultierenden einvernehmlichen Änderungen sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen. Im
Ergebnis wurden insbesondere im Bereich der Hofstellen Rückstufungen vorgenommen. Auch die
Teichkläranlagen werden grundsätzlich als LSG festgesetzt.
Ferner wurde vereinbart, in den dargestellten Fällen zu einem späteren Zeitpunkt die Frage der FFHSchutzwürdigkeit erneut zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Gleiches gilt für die Fortschreibung des
Pflege- und Entwicklungsplanes zum Projekt „Ahr 2000“.
-3-
zu b)
Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan
(Anlage 2a) kann gemäß § 16 Abs. 2 LG NW* als Satzung beschlossen werden.
Aus Kostengründen werden die Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage einschließlich der
Kartendarstellungen (Entwicklungs- und Festsetzungskarten) nur den ordentlichen Mitgliedern des
Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen
an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen weitere Text- und
Kartensätze zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde
im Kreishaus aus.
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* LG NW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.Mai 2005 (GV. NRW. S. 522)
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)