Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 322/2007
04.05.2007
Datum:
Az.: 51/431-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.05.2007
Jugendhilfeausschuss
23.08.2007
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
siehe Seite 2
Kreiskämmerer
um
um
€
€
-2Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Einrichtungen dem Ministerium zu benennen:
Stadt/Gemeinde
Name der Einrichtung
Träger der Einrichtung
Blankenheim
Kita des Deutschen Roten
Kreuzes, Nonnenbacher Weg
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Euskirchen
Dahlem
Kindergarten Dahlem,
Teichweg
Gemeinde Dahlem
Kindertageseinrichtung
Reifferscheid
Gemeinde Hellenthal
Bad Münstereifel
Euskirchen
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Kindergarten Hüttenstraße
Gemeinde Kall
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen
Mechernich
Integrative Kindertagesstätte
Kommern
Nettersheim
Tageseinrichtung Nettersheim
Gemeinde Nettersheim
Kindertagesstätte Bahnhofsallee
Gemeinde Weilerswist
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Bezüglich der Stadtgebiete Euskirchen, Bad Münstereifel, Zülpich und Schleiden ist durch den
Jugendhilfeausschuss nach Beratung zu entscheiden .
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2007 die Verfahrensweise zur Einrichtung
von 12 weiteren Familienzentren im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2007/2008
beschlossen. In einer ersten Phase soll danach in den Zentralorten der jeweiligen Städte/Gemeinden,
sofern Bedarf vorhanden ist, ein Familienzentrum vorgehalten werden.
Neben den bestehenden Familienzentren könne für das Stadtgebiet Mechernich ein zusätzliches
Familienzentrum, für das Stadtgebiet Euskirchen zwei zusätzliche Familienzentren nach
sozialräumlichen Kriterien gefördert werden.
Des weiteren solle die Trägervielfalt gewährleistet sein.
-3Wie aus dem Schreiben des zuständigen Ministeriums hervorgeht, obliegt die Gestaltung der
örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung. Das heißt, dass durch Beschluss des
örtlichen Jugendhilfeausschusses geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl der
Einrichtungen sind gemäß Vorgabe neben der Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort nachfolgende
Kriterien zu berücksichtigen, die nach Ablauf eines Jahres bei der Zertifizierung berücksichtigt
werden:
1.
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien (z. B. verfügt über ein Konzept,
welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zu Erziehungs/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird).
2.
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
(z. B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung)
3.
Kindertagespflege
(z. B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem
Partner, beispielsweise örtliche Kindertagespflegebörse)
4.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(z. B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung dem
zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die
über die Öffnungszeiten der Einrichtung hinausgehen)
5.
Sozialraumbezug
(z. B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)
6.
Kooperation und Organisation
(z. B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften,
zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben
sind)
7.
Kommunikation
(z. B. verfügt über einen aktuellen Flyer/Broschüre/Infoblatt mit
Darstellungen seines Angebots)
8.
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
(z. B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum
Familienzentrum und über seine Angebote enthält)
Bis zum 29.06.2007 sind die vom JHA ausgewählten Bewerber dem Ministerium mitzuteilen.
Alle Träger wurden über den Beschluss des JHA sowie die Kriterien des Ministeriums informiert und
gebeten, sich bei Interesse bis zum 20.04.2007 zu bewerben.
-4-
Es gingen folgende Bewerbungen ein:
Zentralort im Stadt- u.
Gemeindegebiet
Stadt/Gemeinde
Name der Einrichtung
Träger der Einrichtung
Bad Münstereifel
Kath. Kindergarten
St. Chrysantus u. Daria
Kath. Kirchengemeinde
Bad Münstereifel
Kita des Kinderschutzbundes
Deutscher Kinderschutzbund
Bad Münstereifel
Blankenheim
Kita des Deutschen Roten
Kreuzes, Nonnenbacher Weg
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Euskirchen
Ja
Dahlem
Kindergarten Dahlem,
Teichweg
Gemeinde Dahlem
Ja
Euskirchen
Familienzentrum St. Martin,
(Verbund der Kath. Kindergärten Herz-Jesu, St.
Matthias und St. Martin)
Kath. Kirchengemeinde
Bewegungskindergarten
Kölner Straße
Stadt Euskirchen
Ja
Stadt Euskirchen
nein
Gemeinde Hellenthal
nein
Gemeinde Kall
Ja
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen
nein
Euskirchen
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Städt.Kindergarten Stotzheim
Siriusstraße
Kindertageseinrichtung
Reifferscheid
Kindergarten Hüttenstraße
ja
Ja
Ja
Mechernich
Integrative Kindertagesstätte
Kommern
Mechernich
Kath. Kindergarten Kommern
Kath. Kirchengemeinde
Kommern
nein
Nettersheim
Tageseinrichtung
Nettersheim
Gemeinde Nettersheim
Ja
Schleiden
Kath. Kindertagesstätte
St. Phillipus u. Jakobus
Kath. Kirchengemeinde
Ja
Schleiden
Kindergarten Gemünd,
Am Kreuzberg
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Euskirchen
nein
Weilerswist
Kindertagesstätte Bahnhofsallee
Gemeinde Weilerswist
Ja
Zülpich
Kath. Kindergarten
Im Wingert
Kath. Kirchengemeinde
Ja
Zülpich
Kindertagesstätte
Blayerstraße
Stadt Zülpich
Ja
Die Verwaltung geht bezüglich jeder Bewerbung davon aus, dass die Träger bemüht sein werden, im
Rahmen einer zukünftigen Zertifizierung die Kriterien zu erfüllen. Die Abt. Jugend und Familie wird
diesen Prozess aktiv unterstützen. Es ist geplant, gemeinsam mit den Trägern und dem
pädagogischen Personal der Familienzentren eine Arbeitsgruppe zu bilden und den Aufbau zu
Familienzentren aktiv zu unterstützen.
-5Auf der Basis der vorgelegten Bewerbungen und Konzepte erfolgte folgende erste Bewertung durch
die Fachabteilung:
Aus der Gemeinde Hellenthal lag keine Bewerbung aus dem Kernort vor. Die Verwaltung schlägt vor,
abweichend vom Kernortprinzip die kommunale Tageseinrichtung in Reifferscheid als
Familienzentrum zu berücksichtigen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Im Stadtgebiet Mecherich lagen zwei Bewerbungen aus Kommern vor, dem katholischen
Kindergarten sowie dem integrativen Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Die Verwaltung schlägt vor, den katholischen Kindergarten zu berücksichtigen, da der dortige
Kindergarten einerseits erheblich mehr Plätze vorhält und zum anderen nur dadurch auch eine
Trägervielfalt im Stadtgebiet gewährleistet ist. Die AWO ist bereits Träger des anderen
Familienzentrums im Stadtgebiet Mechernich.
Bezüglich der Stadtgebiete Euskirchen, Bad Münstereifel, Zülpich und Schleiden ist durch den
Jugendhilfeausschuss nach Beratung zu entscheiden.
Neben der Berücksichtigung aller Kommunen sollte dabei der Trägervielfalt Rechnung getragen
werden.
Von dem 138 Kindertageseinrichtungen im Kreis sind 72 (52%) in kommunaler Trägerschaft,
41 (30%) in freier Trägerschaft und 25 (18%) in kirchlicher Trägerschaft.
Dies entspräche bei 14 Familienzentren einer Verteilung von 7 Einrichtungen in kommunaler
Trägerschaft, 4 in freier und 3 in kirchlicher Trägerschaft
Die Verwaltungsempfehlung unter Einbeziehung der bestehenden
berücksichtigt 5 kommunale Träger, 3 freie Träger und 1 kirchlichen Träger.
zwei
Familienzentren
Wegen des Umfangs der Bewerbungen und Konzeptionen der Träger wird den Fraktionen jeweils
eine Ausferigung zur Verfügung gestellt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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