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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 322/2007 04.05.2007 Datum: Az.: 51/431-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 24.05.2007 Jugendhilfeausschuss 23.08.2007 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: siehe Seite 2 Kreiskämmerer um um € € -2Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die folgenden Einrichtungen dem Ministerium zu benennen: Stadt/Gemeinde Name der Einrichtung Träger der Einrichtung Blankenheim Kita des Deutschen Roten Kreuzes, Nonnenbacher Weg Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Euskirchen Dahlem Kindergarten Dahlem, Teichweg Gemeinde Dahlem Kindertageseinrichtung Reifferscheid Gemeinde Hellenthal Bad Münstereifel Euskirchen Euskirchen Hellenthal Kall Kindergarten Hüttenstraße Gemeinde Kall Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen Mechernich Integrative Kindertagesstätte Kommern Nettersheim Tageseinrichtung Nettersheim Gemeinde Nettersheim Kindertagesstätte Bahnhofsallee Gemeinde Weilerswist Schleiden Weilerswist Zülpich Bezüglich der Stadtgebiete Euskirchen, Bad Münstereifel, Zülpich und Schleiden ist durch den Jugendhilfeausschuss nach Beratung zu entscheiden . Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2007 die Verfahrensweise zur Einrichtung von 12 weiteren Familienzentren im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 beschlossen. In einer ersten Phase soll danach in den Zentralorten der jeweiligen Städte/Gemeinden, sofern Bedarf vorhanden ist, ein Familienzentrum vorgehalten werden. Neben den bestehenden Familienzentren könne für das Stadtgebiet Mechernich ein zusätzliches Familienzentrum, für das Stadtgebiet Euskirchen zwei zusätzliche Familienzentren nach sozialräumlichen Kriterien gefördert werden. Des weiteren solle die Trägervielfalt gewährleistet sein. -3Wie aus dem Schreiben des zuständigen Ministeriums hervorgeht, obliegt die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung. Das heißt, dass durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind gemäß Vorgabe neben der Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen, die nach Ablauf eines Jahres bei der Zertifizierung berücksichtigt werden: 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien (z. B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zu Erziehungs/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird). 2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft (z. B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung) 3. Kindertagespflege (z. B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner, beispielsweise örtliche Kindertagespflegebörse) 4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung dem zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtung hinausgehen) 5. Sozialraumbezug (z. B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld) 6. Kooperation und Organisation (z. B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind) 7. Kommunikation (z. B. verfügt über einen aktuellen Flyer/Broschüre/Infoblatt mit Darstellungen seines Angebots) 8. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation (z. B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält) Bis zum 29.06.2007 sind die vom JHA ausgewählten Bewerber dem Ministerium mitzuteilen. Alle Träger wurden über den Beschluss des JHA sowie die Kriterien des Ministeriums informiert und gebeten, sich bei Interesse bis zum 20.04.2007 zu bewerben. -4- Es gingen folgende Bewerbungen ein: Zentralort im Stadt- u. Gemeindegebiet Stadt/Gemeinde Name der Einrichtung Träger der Einrichtung Bad Münstereifel Kath. Kindergarten St. Chrysantus u. Daria Kath. Kirchengemeinde Bad Münstereifel Kita des Kinderschutzbundes Deutscher Kinderschutzbund Bad Münstereifel Blankenheim Kita des Deutschen Roten Kreuzes, Nonnenbacher Weg Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Euskirchen Ja Dahlem Kindergarten Dahlem, Teichweg Gemeinde Dahlem Ja Euskirchen Familienzentrum St. Martin, (Verbund der Kath. Kindergärten Herz-Jesu, St. Matthias und St. Martin) Kath. Kirchengemeinde Bewegungskindergarten Kölner Straße Stadt Euskirchen Ja Stadt Euskirchen nein Gemeinde Hellenthal nein Gemeinde Kall Ja Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen nein Euskirchen Euskirchen Hellenthal Kall Städt.Kindergarten Stotzheim Siriusstraße Kindertageseinrichtung Reifferscheid Kindergarten Hüttenstraße ja Ja Ja Mechernich Integrative Kindertagesstätte Kommern Mechernich Kath. Kindergarten Kommern Kath. Kirchengemeinde Kommern nein Nettersheim Tageseinrichtung Nettersheim Gemeinde Nettersheim Ja Schleiden Kath. Kindertagesstätte St. Phillipus u. Jakobus Kath. Kirchengemeinde Ja Schleiden Kindergarten Gemünd, Am Kreuzberg Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Euskirchen nein Weilerswist Kindertagesstätte Bahnhofsallee Gemeinde Weilerswist Ja Zülpich Kath. Kindergarten Im Wingert Kath. Kirchengemeinde Ja Zülpich Kindertagesstätte Blayerstraße Stadt Zülpich Ja Die Verwaltung geht bezüglich jeder Bewerbung davon aus, dass die Träger bemüht sein werden, im Rahmen einer zukünftigen Zertifizierung die Kriterien zu erfüllen. Die Abt. Jugend und Familie wird diesen Prozess aktiv unterstützen. Es ist geplant, gemeinsam mit den Trägern und dem pädagogischen Personal der Familienzentren eine Arbeitsgruppe zu bilden und den Aufbau zu Familienzentren aktiv zu unterstützen. -5Auf der Basis der vorgelegten Bewerbungen und Konzepte erfolgte folgende erste Bewertung durch die Fachabteilung: Aus der Gemeinde Hellenthal lag keine Bewerbung aus dem Kernort vor. Die Verwaltung schlägt vor, abweichend vom Kernortprinzip die kommunale Tageseinrichtung in Reifferscheid als Familienzentrum zu berücksichtigen, damit keine Versorgungslücke entsteht. Im Stadtgebiet Mecherich lagen zwei Bewerbungen aus Kommern vor, dem katholischen Kindergarten sowie dem integrativen Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Verwaltung schlägt vor, den katholischen Kindergarten zu berücksichtigen, da der dortige Kindergarten einerseits erheblich mehr Plätze vorhält und zum anderen nur dadurch auch eine Trägervielfalt im Stadtgebiet gewährleistet ist. Die AWO ist bereits Träger des anderen Familienzentrums im Stadtgebiet Mechernich. Bezüglich der Stadtgebiete Euskirchen, Bad Münstereifel, Zülpich und Schleiden ist durch den Jugendhilfeausschuss nach Beratung zu entscheiden. Neben der Berücksichtigung aller Kommunen sollte dabei der Trägervielfalt Rechnung getragen werden. Von dem 138 Kindertageseinrichtungen im Kreis sind 72 (52%) in kommunaler Trägerschaft, 41 (30%) in freier Trägerschaft und 25 (18%) in kirchlicher Trägerschaft. Dies entspräche bei 14 Familienzentren einer Verteilung von 7 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, 4 in freier und 3 in kirchlicher Trägerschaft Die Verwaltungsempfehlung unter Einbeziehung der bestehenden berücksichtigt 5 kommunale Träger, 3 freie Träger und 1 kirchlichen Träger. zwei Familienzentren Wegen des Umfangs der Bewerbungen und Konzeptionen der Träger wird den Fraktionen jeweils eine Ausferigung zur Verfügung gestellt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)