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Info GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
08.11.07, 04:10
Aktualisiert
08.11.07, 04:10
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 145/2007 24.10.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2007 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/RheinSieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat am 14.03.2007 per Dringlichkeit D 63/2007 der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/Rhein-Sieg – Sachlicher Teilabschnitt – Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville zugestimmt und die Stellungnahme der Verwaltung zum Planentwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 19.09.2007 und 15.10.2007 hat die Bezirksplanungsbehörde zum Verfahren nun mehr einen Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen (Stand: September 2007) vorgelegt und zur Erörterung zum 20.11.2007 eingeladen. Die Erörterungsunterlagen werden den Fraktionen auf Grund des Umfangs per CD-Rom zur Verfügung gestellt. Im Vorwort und in der Begründung zu den Erörterungsunterlagen legt die Bezirksplanungsbehörde dar, dass der Ausgleichsvorschlag vom Entwurf (Stand August 2006) abweicht und die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen eine nochmalige Gegenüberstellung des Planungsraumes und aller Standortalternativen erforderlich machen. Die Stellungnahmen mit Bezug auf die Überprüfung der Flächenbeurteilung beschränken sich nicht auf den Standortvorschlag des Entwurfs und nehmen statt dessen zu allen drei Standorten (Erweiterung Weilerswist-Nord, Sonnenhof, Erweiterung Flerzheim-Nord) Stellung, sodass alle Standortalternativen im Rahmen der Konfliktanalyse zum Verfahrensgegenstand werden. Auf Grundlage einer Gegenüberstellung der drei Standortalternativen kommt die Bezirksplanungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Standort am Sonnenhof bei einer hohen Abbauwürdigkeit die geringste Eingriffserheblichkeit aufweist. Gegen den Standort Weilerswist-Nord, der zwar eine wesentlich bessere Abbauwürdigkeit aufweist, sprechen die direkte Nachbarschaft des FFH-Gebietes und die Ausweisung des Naturschutzgebietes. Auch im Südrevier, Standort FlerzheimNord bestehen erhebliche Konfliktpotentiale. Seitens der Gemeinde Weilerswist liegt ein Vorentwurf zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Weilerswist vor. Hiernach wird vorgeschagen den Standort Sonnenhof grundsätzlich, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung abzulehen. 2 Auf Grundlage dieser neuen Sachverhalte beabsichtigt die Verwaltung folgende Stellungnahme im Rahmen der Erörterung zum Verfahren vorzutragen: Aus Sicht des Kreises Euskirchen wird der vorgenommenen Neubewertung naturschutzfachlich zugestimmt. Diese entspricht der bereits in den Scoping-Unterlagen erfolgten Priorisierung und stellt eine nachvollziehbare Abwägung aller Standortfaktoren dar. Als im Verfahren aufzunehmenden Hinweis soll vorgetragen werden, dass alle Standortentscheidungen für sich genommen auch Ansätze zur Eingriffsminimierung beinhalten müssen. Dies gilt auch für die Erschließungssituation. Da davon auszugehen ist, dass der Abtransport weiterhin durch das Dobschleider Tal erfolgen wird, sollte seitens des Betreibers gewährleistet werden, dass die Erschließung des Abbaugebietes über die bestehenden Wirtschaftswege und die L 194 erfolgen soll. Aufgrund der bereits erheblichen Belastung der Ortsdurchfahrt Weilerswist ist die Anbindung an das Autobahnnetz nicht über die neue Anschlussstelle Weilerswist, sondern über die Anschlussstelle Brühl/Phantasialand BAB 553 vorzusehen. Diese Anschlussstelle kann ohne Ortsdurchfahrt Weilerswist erreicht werden. Ferner wird auf die seinerzeitigen Ausführungen in den Scoping-Unterlagen hingewiesen, wonach bei einer Erschließung des Bereiches Sonnenhof die heutigen Aufbereitungsanlagen der Firma RBS genutzt werden sollen. Zwar gibt es Informationen darüber, dass diese Absichtserklärung heute so nicht mehr gilt. Der Fortbetrieb des jetzigen Aufbereitungsbereiches böte aber die Möglichkeit, den LKW-Verkehr im Dobschleider Tal durch Förderbänder zu ersetzen und so die Eingriffe deutlich zu mindern. Für diesen Fall bliebe wiederum zu prüfen, ob der Bereich der heutigen Aufbereitung einschließlich der für die Kieswäsche erforderlichen Absetzbereiche nicht ebenfalls als Teil des Betriebes im Regionalplan als BSAB dargestellt werden müsste (mit konkretisierender Erläuterung der jeweiligen Funktion der dargestellten Bereiche). gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)