Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
08.11.07, 04:10
Aktualisiert
08.11.07, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 145/2007
24.10.2007
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2007
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen und Bonn/RheinSieg - Sachlicher Teilabschnitt - Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat am 14.03.2007 per Dringlichkeit D 63/2007 der
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans Teilabschnitt Region Aachen und
Bonn/Rhein-Sieg – Sachlicher Teilabschnitt – Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
zugestimmt und die Stellungnahme der Verwaltung zum Planentwurf beschlossen.
Mit Schreiben vom 19.09.2007 und 15.10.2007 hat die Bezirksplanungsbehörde zum Verfahren nun
mehr einen Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen (Stand: September 2007) vorgelegt und zur
Erörterung zum 20.11.2007 eingeladen. Die Erörterungsunterlagen werden den Fraktionen auf Grund
des Umfangs per CD-Rom zur Verfügung gestellt.
Im Vorwort und in der Begründung zu den Erörterungsunterlagen legt die Bezirksplanungsbehörde
dar, dass der Ausgleichsvorschlag vom Entwurf (Stand August 2006) abweicht und die im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen eine nochmalige Gegenüberstellung des
Planungsraumes und aller Standortalternativen erforderlich machen.
Die Stellungnahmen mit Bezug auf die Überprüfung der Flächenbeurteilung beschränken sich nicht
auf den Standortvorschlag des Entwurfs und nehmen statt dessen zu allen drei Standorten
(Erweiterung Weilerswist-Nord, Sonnenhof, Erweiterung Flerzheim-Nord) Stellung, sodass alle
Standortalternativen im Rahmen der Konfliktanalyse zum Verfahrensgegenstand werden.
Auf Grundlage einer Gegenüberstellung der drei Standortalternativen kommt die
Bezirksplanungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Standort am Sonnenhof bei einer hohen
Abbauwürdigkeit die geringste Eingriffserheblichkeit aufweist. Gegen den Standort Weilerswist-Nord,
der zwar eine wesentlich bessere Abbauwürdigkeit aufweist, sprechen die direkte Nachbarschaft des
FFH-Gebietes und die Ausweisung des Naturschutzgebietes. Auch im Südrevier, Standort FlerzheimNord bestehen erhebliche Konfliktpotentiale.
Seitens der Gemeinde Weilerswist liegt ein Vorentwurf zur Beschlussvorlage des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Weilerswist vor. Hiernach wird
vorgeschagen den Standort Sonnenhof grundsätzlich, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung
abzulehen.
2
Auf Grundlage dieser neuen Sachverhalte beabsichtigt die Verwaltung folgende Stellungnahme im
Rahmen der Erörterung zum Verfahren vorzutragen:
Aus Sicht des Kreises Euskirchen wird der vorgenommenen Neubewertung naturschutzfachlich
zugestimmt. Diese entspricht der bereits in den Scoping-Unterlagen erfolgten Priorisierung und stellt
eine nachvollziehbare Abwägung aller Standortfaktoren dar.
Als im Verfahren aufzunehmenden Hinweis soll vorgetragen werden, dass alle
Standortentscheidungen für sich genommen auch Ansätze zur Eingriffsminimierung beinhalten
müssen. Dies gilt auch für die Erschließungssituation. Da davon auszugehen ist, dass der
Abtransport weiterhin durch das Dobschleider Tal erfolgen wird, sollte seitens des Betreibers
gewährleistet werden, dass die Erschließung des Abbaugebietes über die bestehenden
Wirtschaftswege und die L 194 erfolgen soll. Aufgrund der bereits erheblichen Belastung der
Ortsdurchfahrt Weilerswist ist die Anbindung an das Autobahnnetz nicht über die neue
Anschlussstelle Weilerswist, sondern über die Anschlussstelle Brühl/Phantasialand BAB 553
vorzusehen. Diese Anschlussstelle kann ohne Ortsdurchfahrt Weilerswist erreicht werden.
Ferner wird auf die seinerzeitigen Ausführungen in den Scoping-Unterlagen hingewiesen, wonach bei
einer Erschließung des Bereiches Sonnenhof die heutigen Aufbereitungsanlagen der Firma RBS
genutzt werden sollen. Zwar gibt es Informationen darüber, dass diese Absichtserklärung heute so
nicht mehr gilt. Der Fortbetrieb des jetzigen Aufbereitungsbereiches böte aber die Möglichkeit, den
LKW-Verkehr im Dobschleider Tal durch Förderbänder zu ersetzen und so die Eingriffe deutlich zu
mindern. Für diesen Fall bliebe wiederum zu prüfen, ob der Bereich der heutigen Aufbereitung
einschließlich der für die Kieswäsche erforderlichen Absetzbereiche nicht ebenfalls als Teil des
Betriebes im Regionalplan als BSAB dargestellt werden müsste (mit konkretisierender Erläuterung
der jeweiligen Funktion der dargestellten Bereiche).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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