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Info Stab (Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie - Einheitliche Ansprechpartner -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
19.11.2007
Erstellt
09.11.07, 04:11
Aktualisiert
09.11.07, 04:11
Info Stab (Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 154/2007 06.11.2007 Az.: 80/Gl X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2007 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie - Einheitliche Ansprechpartner - A. Aufgaben des „Einheitlichen Ansprechpartners“ Mit Datum vom 12. Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die sogenannte „EU-Dienstleistungsrichtlinie“ (Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.12.2006) erlassen. Bis zum 28.12.2009 müssen nunmehr die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union diese EUDienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie kann bei der Stabsstelle 80 (Herr Gladow, Büro A 093) eingesehen werden. Die Richtlinie sieht insbesondere die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner (EA)“ zur umfassenden Betreuung des in- und ausländischen Gewerbes (einschließlich Dienstleister, Freiberufler, Künstler) im Falle grenzüberschreitender Tätigkeiten und bei allgemeinen inländischen Niederlassungsfällen vor. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ hat gemäß der Richtlinie konkret folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Im Vorfeld der Aufnahme einer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit gibt er Auskunft zu allen notwendigen Verfahren und Formalitäten (z.B. Gewerbeanmeldungen, Anzeige freiberuflicher Tätigkeit, erforderliche Genehmigungen zur Ausübung einer Tätigkeit, Beantragung von Eintragungen in Berufsrollen, Mitgliedschaften in Berufsorganisationen etc.). • Während der Ausübung einer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit unterstützt der „Einheitliche Ansprechpartner“ bei der konkreten Beantragung erforderlicher weiterer Genehmigungen (z.B. bauliche Genehmigungen etc.). Als „Verfahrensmanager“ koordiniert der „Einheitliche Ansprechpartner“ somit die Bearbeitung aller gründungs- und unternehmensbezogenen Anfragen und Aufträge an die öffentlichen Verwaltungen. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist dabei stets nur Koordinator, nicht jedoch Entscheidungsinstanz. 2 Im Rahmen einer geplanten Selbständigkeit hat der „Einheitliche Ansprechpartner“ u.a. Auskünfte und Genehmigungen folgender Behörden/ Institutionen zu koordinieren: • • • • • • • • Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung) Bauamt (Beantragung einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung etc.) IHK/ HWK (Genehmigungen, Eintragungen, Mitgliedschaften) Amtsgericht (z.B. Handelsregistereintragungen) Finanzamt (Beantragung der Steuernummer) Arbeitsamt (Beantragung einer Betriebsnummer) Krankenkasse (Anmeldung der Arbeitnehmer) Berufsgenossenschaft (Beachtung von Mitteilungspflichten). Für in- und ausländische Unternehmen bzw. Freiberufler bedeutet dies: sie können sich mit ihren Anliegen künftig wahlweise an die konkret zuständige Behörde/ Institution oder an den „Einheitlichen Ansprechpartner“ wenden. Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen bzw. Freiberufler an die zuständige Behörde oder den „Einheitlichen Ansprechpartner“ wendet, gilt: Anfragen/ Anträge müssen binnen einer noch bundesweit festzulegenden einheitlichen Frist bearbeitet werden. Im Normalfall gilt dann: wird ein Antrag nicht innerhalb der Frist beantwortet, so gilt die Genehmigung als erteilt. Alle Antragsverfahren müssen für in- und ausländische Unternehmen bzw. Freiberufler problemlos auf dem elektronischen Wege abgewickelt werden können. Insofern müssen bundesweit einheitliche technische Standards entwickelt und von allen Behörden eingeführt und mehrsprachig angeboten werden. Die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner“ ist insofern mit erheblichen technischen Herausforderungen an die öffentlichen Verwaltungen verbunden. Die Handwerkskammer Aachen verfügt auf diesem Gebiet bereits über weitreichende Erfahrungen, die bei der Installierung eines umfassenden „Formular-Centers“ gesammelt wurden. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist ausdrücklich nicht zuständig für folgende Sachgebiete und Berufgruppen: • • • • • • • • • • Arbeits- und Sozialrecht Nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse (z.B. Kultur) Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen) Dienstleistungen und Netze zur elektronischen Kommunikation Gesundheitssektor (Ärzte etc.) Kino, Film, Rundfunk, Glücksspiele Hoheitliche Tätigkeiten/ privatisierte öffentliche Einrichtungen Verkehrsdienstleistungen Leiharbeit Steuerberater. B. Regionaler Arbeitskreis „Einheitlicher Ansprechpartner“ und Maßnahmen des Kreises Euskirchen Zwischen dem Bund, den Ländern, den Kommunen und weiteren Trägern öffentlicher Belange (hier insbesondere die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern) ist abzustimmen, wo die „Einheitlichen Ansprechpartner“ anzusiedeln sind. Im Land Nordrhein-Westfalen streben Kommunen und Kammern bei der Installierung der „Einheitlichen Ansprechpartner“ eine Kooperation, vergleichbar den „Startercentern“, an. 3 Zu diesem Zweck haben die Stadt Aachen, die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg, die Handwerkskammer Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich gemeinsam auf die Herausforderung der Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner“ vorzubereiten. Am 11. September 2007 hat diese Arbeitsgruppe erstmalig getagt. Für den Kreis Euskirchen wurde als Mitglied der Arbeitsgruppe Herr Christof Gladow (Stabsstelle 80) benannt. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Institutionen der Region auf die ihnen im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zukommenden zusätzlichen Aufgaben vorzubereiten und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. In den Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen außerdem jeweils die aktuellen Ergebnisse der Bundesund Landesgremien, die sich mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie befassen, aufgearbeitet werden. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein Anforderungsprofil für den „Einheitlichen Ansprechpartner“. In ihrer ersten Sitzung hat die regionale Arbeitsgruppe folgende Schwerpunktthemen für die künftigen Zusammenkünfte festgelegt: • • • • Technische Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung aller Anfragen sowie Auskunfts- und Genehmigungsverfahren Haftungsfragen und Gebühren im Zusammenhang mit vorgenannten Verfahren Möglichkeiten zur Überwindung von Sprachbarrieren bei ausländischen Anfragen Einbeziehung weiterer Behörden in die Vorbereitungen (z.B. Kommunen, Finanzverwaltung etc.). Seitens der Stabsstelle 80 werden die politischen Gremien, die Kommunen im Kreis Euskirchen sowie weitere betroffene Behörden künftig regelmäßig über die regionalen Aktivitäten und verwaltungsseitigen Vorbereitungen zur Installierung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ informiert. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)