Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
19.11.2007
Erstellt
09.11.07, 04:11
Aktualisiert
09.11.07, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 154/2007
06.11.2007
Az.: 80/Gl
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.11.2007
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Einheitliche Ansprechpartner -
A. Aufgaben des „Einheitlichen Ansprechpartners“
Mit Datum vom 12. Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen
Union die sogenannte „EU-Dienstleistungsrichtlinie“ (Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im
Binnenmarkt; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.12.2006) erlassen.
Bis zum 28.12.2009 müssen nunmehr die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union diese EUDienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie kann bei der Stabsstelle 80 (Herr Gladow, Büro A 093) eingesehen werden.
Die Richtlinie sieht insbesondere die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner (EA)“ zur
umfassenden Betreuung des in- und ausländischen Gewerbes (einschließlich Dienstleister,
Freiberufler, Künstler) im Falle grenzüberschreitender Tätigkeiten und bei allgemeinen inländischen
Niederlassungsfällen vor.
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ hat gemäß der Richtlinie konkret folgende Aufgaben
wahrzunehmen:
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Im Vorfeld der Aufnahme einer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit gibt er Auskunft zu allen
notwendigen Verfahren und Formalitäten (z.B. Gewerbeanmeldungen, Anzeige freiberuflicher
Tätigkeit, erforderliche Genehmigungen zur Ausübung einer Tätigkeit, Beantragung von
Eintragungen in Berufsrollen, Mitgliedschaften in Berufsorganisationen etc.).
•
Während der Ausübung einer gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit unterstützt der
„Einheitliche Ansprechpartner“ bei der konkreten Beantragung erforderlicher weiterer
Genehmigungen (z.B. bauliche Genehmigungen etc.).
Als „Verfahrensmanager“ koordiniert der „Einheitliche Ansprechpartner“ somit die Bearbeitung aller
gründungs- und unternehmensbezogenen Anfragen und Aufträge an die öffentlichen Verwaltungen.
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist dabei stets nur Koordinator, nicht jedoch
Entscheidungsinstanz.
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Im Rahmen einer geplanten Selbständigkeit hat der „Einheitliche Ansprechpartner“ u.a. Auskünfte
und Genehmigungen folgender Behörden/ Institutionen zu koordinieren:
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Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung)
Bauamt (Beantragung einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung etc.)
IHK/ HWK (Genehmigungen, Eintragungen, Mitgliedschaften)
Amtsgericht (z.B. Handelsregistereintragungen)
Finanzamt (Beantragung der Steuernummer)
Arbeitsamt (Beantragung einer Betriebsnummer)
Krankenkasse (Anmeldung der Arbeitnehmer)
Berufsgenossenschaft (Beachtung von Mitteilungspflichten).
Für in- und ausländische Unternehmen bzw. Freiberufler bedeutet dies: sie können sich mit ihren
Anliegen künftig wahlweise an die konkret zuständige Behörde/ Institution oder an den „Einheitlichen
Ansprechpartner“ wenden.
Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen bzw. Freiberufler an die zuständige Behörde oder den
„Einheitlichen Ansprechpartner“ wendet, gilt: Anfragen/ Anträge müssen binnen einer noch
bundesweit festzulegenden einheitlichen Frist bearbeitet werden. Im Normalfall gilt dann: wird ein
Antrag nicht innerhalb der Frist beantwortet, so gilt die Genehmigung als erteilt.
Alle Antragsverfahren müssen für in- und ausländische Unternehmen bzw. Freiberufler problemlos
auf dem elektronischen Wege abgewickelt werden können. Insofern müssen bundesweit einheitliche
technische Standards entwickelt und von allen Behörden eingeführt und mehrsprachig angeboten
werden.
Die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner“ ist insofern mit erheblichen technischen
Herausforderungen an die öffentlichen Verwaltungen verbunden. Die Handwerkskammer Aachen
verfügt auf diesem Gebiet bereits über weitreichende Erfahrungen, die bei der Installierung eines
umfassenden „Formular-Centers“ gesammelt wurden.
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist ausdrücklich nicht zuständig für folgende Sachgebiete und
Berufgruppen:
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Arbeits- und Sozialrecht
Nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse (z.B. Kultur)
Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen)
Dienstleistungen und Netze zur elektronischen Kommunikation
Gesundheitssektor (Ärzte etc.)
Kino, Film, Rundfunk, Glücksspiele
Hoheitliche Tätigkeiten/ privatisierte öffentliche Einrichtungen
Verkehrsdienstleistungen
Leiharbeit
Steuerberater.
B. Regionaler Arbeitskreis „Einheitlicher Ansprechpartner“ und Maßnahmen des Kreises
Euskirchen
Zwischen dem Bund, den Ländern, den Kommunen und weiteren Trägern öffentlicher Belange (hier
insbesondere die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern) ist abzustimmen, wo
die „Einheitlichen Ansprechpartner“ anzusiedeln sind.
Im Land Nordrhein-Westfalen streben Kommunen und Kammern bei der Installierung der
„Einheitlichen Ansprechpartner“ eine Kooperation, vergleichbar den „Startercentern“, an.
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Zu diesem Zweck haben die Stadt Aachen, die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg, die
Handwerkskammer Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, um sich gemeinsam auf die Herausforderung der Einrichtung „Einheitlicher
Ansprechpartner“ vorzubereiten.
Am 11. September 2007 hat diese Arbeitsgruppe erstmalig getagt. Für den Kreis Euskirchen wurde
als Mitglied der Arbeitsgruppe Herr Christof Gladow (Stabsstelle 80) benannt.
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Institutionen der Region auf die ihnen im Rahmen
der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zukommenden zusätzlichen Aufgaben vorzubereiten
und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.
In den Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen außerdem jeweils die aktuellen Ergebnisse der Bundesund Landesgremien, die sich mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie befassen,
aufgearbeitet werden. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des
Bundeswirtschaftsministeriums ein Anforderungsprofil für den „Einheitlichen Ansprechpartner“.
In ihrer ersten Sitzung hat die regionale Arbeitsgruppe folgende Schwerpunktthemen für die künftigen
Zusammenkünfte festgelegt:
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Technische Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung aller Anfragen sowie
Auskunfts- und Genehmigungsverfahren
Haftungsfragen und Gebühren im Zusammenhang mit vorgenannten Verfahren
Möglichkeiten zur Überwindung von Sprachbarrieren bei ausländischen Anfragen
Einbeziehung weiterer Behörden in die Vorbereitungen (z.B. Kommunen,
Finanzverwaltung etc.).
Seitens der Stabsstelle 80 werden die politischen Gremien, die Kommunen im Kreis Euskirchen
sowie weitere betroffene Behörden künftig regelmäßig über die regionalen Aktivitäten und
verwaltungsseitigen Vorbereitungen zur Installierung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ informiert.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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