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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:03
Aktualisiert
01.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-17/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 / Bedburg nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11. April 2000 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster – Teilgebiet zwischen der K 36 und Heidklift in Königshoven – beschlossen. Hintergrund war seinerzeit die Verschiebung der Baugrenze entlang der K 36, um eine verbesserte Ausnutzbarkeit der Gewerbegrundstücke südlich der Straße „Am Heidklift“ zu ermöglichen. Hierzu wurde seinerzeit ein entsprechender Bebauungsplansentwurf erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung wurde im September 2000 durchgeführt. Hierbei wurden von der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung geäußert. Daraufhin wurde am 07. November 2000 durch den Rat der Offenlagebeschluss der Planung gefasst; die Offenlage wurde jedoch nicht durchgeführt. Das Verfahren ruht seitdem. Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, den Eingangsbereich an der Ecke St.-Rochus-Straße / Josef-Schnitzler-Straße neu zu ordnen. Aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse scheidet dies aktuell jedoch aus. Somit soll nun das bisher ruhende Verfahren wieder aufgegriffen werden, um durch die Planänderung zeitnah den lange bestehenden Erweiterungsüberlegungen der ansässigen Gewerbebetriebe gerecht zu werden. Da der Planentwurf zum letzten Offenlagebeschluss aus dem Jahr 2000 nicht mehr aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprach, wurden die Planunterlagen überarbeitet, um das Verfahren nach aktuellen Maßgaben und Verfahrensvorschriften fortzuführen. Nach Erarbeitung der Planunterlagen hat der Stadtentwicklungsausschuss am 22. November 2011 den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Offenlage der Planung wurde in der Zeit vom 21. Dezember 2011 bis 23. Januar 2012 einschließlich durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 13. Dezember 2011 beteiligt worden. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen und mit einem Vorschlag zur Abwägung versehen. Zum Abschluss des Verfahrens ist nunmehr die Fassung des Satzungsbeschlusses erforderlich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es sind keine unmittelbaren Auswirkungen bekannt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-17/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 25.01.2012 Gesehen: ----------------------------------- Beschlussvorlage WP8-17/2012 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 3