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Info GB (Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.11.07, 04:10
Aktualisiert
14.11.07, 04:10

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 93/2007 23.02.2007 Az.: 20 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 21.05.2007 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 22.05.2007 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Jugendhilfeausschuss 24.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Rechnungsprüfungsausschuss 07.11.2007 Kreisausschuss 03.12.2007 Kreistag 11.12.2007 Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) hat die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen mit Übersendung des Prüfberichts abgeschlossen. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW wird der Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Über § 105 hinausgehend möchte die Verwaltung hiermit die betroffenen Ausschüsse des Kreistages über den Inhalt des Prüfberichts informieren: Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit • Teilbereich „Soziales“ • Teilbereich „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ Ausschuss für Wirtschaftsförderung,Tourismus und Konversion Vogelsang • Teilbereich „Beteiligungen“ Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr • Kapitel „ÖPNV“ aus Teilbereich „Finanzen und ÖPNV“ • Teilbereich „Bauleistungen“ • Teilbereich „Gebäudewirtschaft“ • Teilbereich „Vermessungs- und Katasterwesen“ Jugendhilfeausschuss • Teilbereich „Jugend“ 2 Kreisausschuss • Teilbereich „Finanzen und ÖPNV“ • Teilbereich „Personal und Organisation“ Stellungnahme zum Prüfbericht: Die Verwaltung nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine kleinteilige Stellungnahme zu allen Daten, Aussagen und Empfehlungen. Teilweise wurden Vorschläge der GPA bereits umgesetzt, teilweise wird noch geprüft, ob eine Umsetzung sinnvoll ist. Zu den Berichtsteilen, in denen dem Kreis Euskirchen der KIWI-Index 2 zugeordnet wurde, sowie zum Berichtsteil ÖPNV wird nachfolgend Stellung genommen. 1. Bereich Jugend: Hilfe zur Erziehung Der Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit – KIWI – ist aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe keine geeignete Kennzahl oder gar ein Steuerungswert, da er lediglich in eindimensionaler Weise Ausgaben in Relation zu Einwohnerzahlen bzw. je Hilfefall stellt. Die Fragen der inhaltlichen Qualität einer Leistung, die gerade im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend sind, werden bei dieser Sichtweise nicht betrachtet. Es ist bedauerlich, dass das stark vorhandene Finanz- und Kostenbewusstsein des Personals im Jugendamt nicht ausreichend erwähnt wird. Trotz personell enger Ressourcen werden die Aufgaben mit großem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen erledigt. Die Reduzierung auf einen theoretischen KIWI-Wert wird diesem Engagement und der Verantwortlichkeit gegenüber den jungen Menschen und Familien nicht gerecht. 1.1. Organisation und Steuerung der Leistungserbringung (S. Ju- 3 ff.) Zur Empfehlung der GPA zur Zusammenführung der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" mit dem "Sozialen Dienst" ist festzuhalten, dass es sich bei der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" um eine kleine Organisationseinheit handelt und die Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind (Spezialisierung). Bei einer Integration in den "Sozialen Dienst" würde es durch die Fluktuation der Fälle in den einzelnen Regionalteams zu Arbeitsspitzen und damit Überlastungen der Mitarbeiter der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" kommen. Außerdem ließe sich eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung nur noch schwer organisieren. Der Fachabteilung ist bekannt, dass verschiedene Jugendämter die Integration der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" in die jeweiligen Regionalteams wieder zurückgenommen haben und die Fallaufteilung analog des hiesigen Systems erfolgt. 1.2. Ausgaben der Hilfen zur Erziehung je Einwohner bzw. je Fall (S. Ju – 11 ff.) a) Zusammenfassende Stellungnahme: Nach den Berechnungen der GPA beträgt der Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen im Jahr 2004 im Kreis Euskirchen 48,0 %. Der von der GPA ermittelte Mittelwert (s.u.) liegt bei 50,1 %. Die nachstehende Betrachtung zeigt, dass die Gewährung ambulanter Hilfen seit 2001 verstärkt genutzt wird. Stationäre Hilfen werden nur installiert, soweit ambulante Hilfen im speziellen Einzelfall nicht (mehr) greifen. Bei vielen stationären Hilfen sind im Vorfeld ambulante Hilfen bereits ausgeschöpft. Dabei hat die Hilfe zur Erziehung durch die Jugendämter unterschiedliche Aspekte zu beachten. Bei einem Ausfall von Eltern ist die Erziehungshilfe als Wächter und Garant für die Belange 3 der Kinder und Jugendlichen tätig. Die Entscheidung zwischen Eingriffen in die Elternrechte (in Kooperation mit den Familiengerichten) und dem Anteil der familienunterstützenden Hilfen – vorrangig im ambulanten Betreuungsbereich – ist ständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Notwendigkeit und dem Hilfebedarf im Einzelfall zu treffen. Anstieg der ambulanten/stationären Hilfen im Kreis Euskirchen Jahr 2001 Jahr 2005 Anstieg % Hilfeplanfälle 583 649 11,32 ambulante Fälle 219 326 48,86 stationäre Fälle 364 323 - 11,27 Die Einbeziehung der Hilfe nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) in die ambulante Hilfe durch die GPA ist nicht korrekt. Es handelt sich hier um eine teilstationäre Hilfe, da die Kinder und Jugendlichen über einen Teil des Tages (über Mittag) in einer Einrichtung betreut werden. Die Zuordnung der Hilfen nach § 32 SGB VIII zu den teilstationären bzw. stationären Hilfen würde aus hiesiger Sicht dazu führen, dass die Aufwendungen für ambulante Hilfen je Fall deutlich niedriger ausfallen würden und sich der Kreis Euskirchen im Vergleich mit anderen Jugendämtern besser positioniert. Zwischenzeitlich (Stand: 31.12.2006) wurde die Anzahl der teilstationären Tagesgruppenplätze von 51 auf 24 Plätze reduziert. b) Potentialberechnung auf der Basis des Jahres 2004 Da in der pädagogischen Arbeit des Jugendamtes die Leistung am Kind oder in der Familie in der Regel durch den Aufbau einer "helfenden Beziehung" erbracht wird, ist hier die alleinige Betrachtung des "Geldwertes" als Maßstab einer positiven oder negativen Bewertung nicht ausreichend. Die GPA beachtet bei ihrer Bewertung nicht, dass die Relation von ambulanten zu stationären Hilfen sich aus der Gewährung gesetzlicher Ansprüche und deren Umsetzung im jeweiligen individuellen Hilfeplan ergibt. Auf fachlich inhaltliche Kriterien wird nicht eingegangen. Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion von "Frühwarnsystemen" gibt der Bericht keine Antwort auf Fragen wie z. B. der personellen Ausstattung zur Sicherstellung und Gewährleistung des Kindeswohls (Garantenstellung). In diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, dass die GPA die sog. "§ 86 Abs. 6 SGB VIII Fälle" (Kostenerstattung durch andere Jugendämter) nicht berücksichtigt. In den stationären Fällen rechnet die Gemeindeprüfungsanstalt auch die 161 Vollzeitpflegefälle des Jugendamtes aus dem Jahr 2004 mit. Hier ist anzumerken, dass der Kreis einen hohen Anteil an Kostenerstattungsfällen in der Vollzeitpflege hat. Dieser lag im Jahr 2004 bei ca. 41 %. Das heißt, in ca. 66 Familienpflegefällen, die in den KIWI-Ausgaben angerechnet werden, bekommt der Kreis Euskirchen von anderen Jugendämtern eine Erstattung der Kosten. Umgekehrt gab es mit Stand 01.03.2007 nur 23 Fälle, in denen der Kreis Euskirchen einem anderen Kostenträger eine Kostenerstattung nach § 86 Abs. 6 SGB VIII i. V. mit § 89 a SGB VIII leisten musste. Die Nichtberücksichtigung der Einnahmen führt zu einem vollkommen falschen Kostenbild und relativiert die GPA-Feststellungen. Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass die Verwaltung bemüht ist, weitere Einsparungen in der Hilfe zur Erziehung zu erzielen. Es ist jedoch fraglich, ob mittelfristig das von der GPA behauptete Potential in Höhe von 1,4 Mio. € erreicht werden kann. 1.3. Tagesbetreuung für Kinder Potenzialberechnung auf Seite Ju – 43: Der Kreis Euskirchen liegt mit einer Elternbeitragsquote von 13,8 % unter dem Mittelwert von 16,1 %. Im Rahmen der Potenzialberechnung wird von einem Ziel von 17,0 % ausgegangen. Nach Meinung des Jugendamtes ist im Rahmen der Potenzialberechnung von dem Mittelwert in Höhe von 16,1 % auszugehen. Des weiteren enthält die Berechnung der zusätzlichen Ausgaben für Personal- und Sachmittel Fehler. Entsprechend den aktuellen Werten der KGSt sind statt der von der GPA berücksichtigten Kosten von 4 15.600 € Gemeinkosten von 20 %, die Sachkostenpauschale und der Zuschlag für einen TUIV – Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Somit ergibt sich im Rahmen der Potenzialberechnung lediglich ein Wert von 1,86 €/Einwohner (360.000 €). Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich der hohe Anteil von Geschwisterkinder von 28 % im Vergleich zum Mittelwert von 25 % immerhin mit einer Verringerung der Elternbeitragsquote von 0,6 % bemerkbar macht. Auch ist anzumerken, dass die Elternbeitragsquote vom nicht beeinflussbaren Elterneinkommen abhängig ist. Dieses kann aufgrund verschiedener Faktoren (Sozialhilfequote der unter 18-jährigen, Anteil der Selbständigen, Geschwisterkinder, Quote der Alleinerziehenden, Durchschnittseinkommen) beim Kreis Euskirchen geringer ausfallen als bei anderen Kreisen. Hierauf wird nicht näher eingegangen. Steuerungsrelevant können somit lediglich die Standards im Bereich der Bearbeitung (und damit die nicht geprüfte Qualität) sein. Nach Meinung der Abt. 51 ist es daher nicht gerechtfertigt, die Elternbeitragsquote im Rahmen einer Potenzialberechnung zu gewichten. Bezüglich der Handlungsmöglichkeiten ist noch anzumerken, dass die Verwaltung seit Jahren bemüht ist, die Platzzahl dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Eine gänzliche Vermeidung von freien Plätzen ist aber unter Berücksichtigung der zersiedelten Struktur (Flächenkreis), dem Rechtsanspruch nach §§ 22 ff. SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege) sowie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) nicht möglich. 2. Bereich Soziales: Hilfe zur Pflege Den gesamten Ausführungen im Bericht der GPA ist als Ergebnis zu entnehmen, dass im Kreis Euskirchen ein verstärktes Engagement im Bereich der ambulanten Pflege angezeigt ist und hier für den Kreis mittelfristig Einsparpotenziale bis zu 500.000 Euro zu erzielen sind. Diese Schlussfolgerungen sind nach Auffassung der Fachabteilung nicht zutreffend. Dies wird wie folgt begründet: 2.1. KIWI-Bewertungen a) Hilfe zur Pflege – Zuschussbedarf je Einwohner Wie im Bericht dargestellt ist, befindet sich der Kreis Euskirchen mit seinen relativ geringen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege (Werte 2004) in der zweitbesten Klasse. Dennoch erhält er hier bei der KIWI-Bewertung für die Kennzahl „Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner“ eine rote Ampel. (ebenso bei den Werten für das Jahr 2005). Hier sieht die GPA durch eine gezielte Steuerung der Einzelfälle Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnisses. b) Leistungsdichte im stationären Bereich Bei der Kennzahl “Leistungsdichte im stationären Bereich“ erreicht der Kreis Euskirchen nach Feststellung der GPA landesweit einen überdurchschnittlich hohen Wert. Die GPA stellt hierzu fest, dass das große Versorgungsangebot im Kreis Euskirchen mit Plätzen in Alten- und Pflegeheimen angenommen wird, mit der Folge, dass eine überdurchschnittlich hohe Leistungsdichte bei den stationären Hilfefällen vorliegt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass das Angebot an stationären Versorgungseinrichtungen ausschließlich marktorientiert ist und keiner Bedarfsaussage des Kreises mehr bedarf. Der Markt regelt somit das Angebot. Unter Berücksichtigung der relativ günstigen Grundstückspreise im Kreis Euskirchen ist dieser für Investoren recht interessant, was an immer wiederkehrenden Anfragen zu erkennen ist. Das seit Jahren bestehende Überangebot an Versorgungsplätzen im Kreis Euskirchen wird jedem Investor bereits im Vorfeld mitgeteilt. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Kreis (angesiedelt im Bereich der Heimaufsicht) in diesem Bereich besteht bereits. 5 Die hohe Pflegeplatzdichte ist unstreitig vorhanden. Allerdings zeigt sich doch, dass im Kreis Euskirchen mindestens rund 75% der vorhandenen Heimplätze nicht von Sozialhilfeempfängern belegt sind bzw. Fremdunterbringungen von Personen erfolgt sind, die ihren Wohnsitz vor Heimaufnahme außerhalb des Kreises Euskirchen hatten. Insoweit belasten diese Plätze nicht den Sozialhilfehaushalt des Kreises. 2.2. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung Nach Auffassung des GPA nimmt der Kreis Euskirchen nur teilweise steuernden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung durch die Pflege- und Wohnberatung, die Pflege ergänzenden Leistungen, die individuelle Hilfeplanung und die standardisierte Überleitung pflegebedürftiger Menschen vom Krankenhaus in die eigene Häuslichkeit. Hierzu werden verschiedene Formen zur Weiterentwicklung vorgestellt. a) Individuelle Hilfeplanung Hierzu muss beachtet werden, dass in aller Regel eine Beratung vor einer Heimunterbringung erfolgt. Dies geschieht durch persönliche Vorsprachen beim Z.I.P, aber auch telefonisch, und zwar bereits im Zusammenhang mit der Erkundigung von Angehörigen nach Heimplätzen oder ambulanten Pflegediensten, Essen auf Rädern etc. In diesen Gesprächen werden gezielt die Möglichkeiten der ambulanten Hilfen vor einer vollstationären Unterbringung angesprochen. In den allermeisten Fällen sind diese Möglichkeiten aber bereits vor der anstehenden Heimunterbringung ausgeschöpft worden, so dass die Heimunterbringung als letzte Alternative verblieben ist. Da nicht jeder Heimfall auch ein Sozialhilfefall wird, ist bisher auf eine aktenkundige Registrierung der Beratungsgespräche durch das Z.I.P verzichtet worden. Die hier angebotene Beratungsfunktion durch Z.I.P wird -mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des Kreises- als auskömmlich angesehen. Der Aufbau einer noch intensiveren Pflegeberatung, die Einrichtung eines Fallmanagements in Form von Hilfeplanverfahren ist mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zu erledigen und hätte unweigerlich die von der GPA genannte Personalaufstockung (mindestens 1 Pflegefachkraft) zur Folge. b) Aufgabenzusammenführung und Bündelung der Leistungsprozesse Eine ergebnisorientierte Ausrichtung der Hilfen im Bereich Hilfe zur Pflege ist aus Sicht der Fachabteilung gegeben. Die Förderung des Vorranges ambulanter Versorgungsangebote ist Ziel des Kreises Euskirchen und durch eine funktionierende Vernetzung der ambulanten Hilfsangebote bereits seit Jahren vorhanden. Inwiefern eine gebündelte Produktsteuerung hier eine Effizienzsteigerung bewirken soll, ist aus Sicht der Fachabteilung nicht nachvollziehbar. c) Abgestimmte Verfahren mit dem MDK Im Pflegebereich berät bereits seit Jahren neben dem MDK auch der Sachbearbeiter vor Ort in den Kommunen über ergänzende und notwendige Hilfsangebote, um die häusliche Pflege möglichst lange aufrecht erhalten zu können. Gleiches gilt für die im Einsatz befindlichen ambulanten Pflegedienste sowie die Wohnberatung des Kreises Euskirchen durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Empfehlungen des MDK, wie die Notwendigkeit von Heimaufnahmen bei geringem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I, erfolgen in aller Regel nicht. Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen bzw. dem MDK hat gezeigt, dass auch die Pflegekassen -allein schon aus Kostengründen- daran interessiert sind, möglichst lange die häusliche Pflege zu erhalten und nur dann, wenn diese tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden kann, eine Heimunterbringung empfohlen wird. 6 Der Sozialhilfeträger ist zwar an die Feststellung des MDK nicht gebunden, die Erfahrungen zeigen jedoch, dass in aller Regel die Gutachten des MDK zutreffend sind. Auch die u. U. im Einsatz befindlichen ambulanten Pflegedienste sind schon aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert, den pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung zu belassen. d) Entwicklung ambulant organisierter Wohn- und Pflegeangebote Zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Kreis Euskirchen haben sich seit Jahren 32 ambulante Pflegedienste etabliert, die im Bereich der ambulanten Pflege tätig sind. Aus der im Juli 2006 veröffentlichten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass im Kreis Euskirchen 3,3 % der Bevölkerung (= 6.355 Personen) zum Jahresende 2003 pflegebedürftig war. Der deutschlandweite Vergleichswert liegt bei 2,5 %. Auch der Durchschnittswert im Regierungsbezirk Köln liegt bei 2,5 %. Hieraus wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen erheblich über dem Durchschnitt liegt. Da der Wert der vollstationären Pflege im Kreis Euskirchen mit 28,6 % unter dem Bundesdurchschnitt von 29,5 % und auch dem Durchschnitt des Regierungsbezirkes Köln von 29,9 % liegt, wird klar erkennbar, dass im Kreis Euskirchen die Hilfe zur Pflege überdurchschnittlich im ambulanten Bereich erbracht wird und dies im Wesentlichen ohne die ergänzende Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII bzw. früheren BSHG. Detaillierte weitere Recherchen haben ergeben, dass die 32 ambulanten Pflegedienste im Kreis Euskirchen 991 Pflegebedürftige (Zahlen aus 2003, neuere liegen noch nicht vor) ambulant versorgen. Darüber hinaus erhalten im Kreis Euskirchen 3.815 pflegebedürftige Menschen ein Pflegegeld von den Pflegekassen und werden zu Hause versorgt. Aus diesem Zahlen wird deutlich, dass sich gerade im ländlich strukturierten Kreis Euskirchen gezeigt hat, dass im Bereich der häuslichen Pflege die Pflege vielfach noch durch nahe Angehörige übernommen wird, die dann, wenn sie die Pflegeleistung der Pflegekasse erhalten, aus den unterschiedlichsten Gründen (Vermeidung der Offenlegung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse u.ä.) keine ergänzende Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch nehmen. 2.3. Fazit Es kann für den Kreis Euskirchen doch nicht negativ sein, trotz der erheblichen Zahl der ambulant betreuten Pflegebedürftigen nur wenige Fälle durch ergänzende Sozialhilfe aufzustocken. Gerade unter Beachtung der haushaltsmäßigen Zwänge ist dies aus Sicht der Abt. 50 positiv zu bewerten, da es einer großen Zahl von Hilfebedürftigen möglich ist, ohne ergänzende Sozialhilfeleistungen auszukommen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass • in aller Regel eine Pflegeberatung vor einer Heimaufnahme erfolgt, • in fast allen Fällen die Möglichkeiten der ambulanten Pflege vor einer Heimunterbringung bereits ausgeschöpft sind und • eine Pflegeheimunterbringung nur erfolgt, wenn deren Notwendigkeit dementsprechend nachgewiesen ist. Seitens des Kreises Euskirchen wird daher bestritten, dass eine Fallzahlenreduzierung bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im prognostizierten Umfang zu erreichen ist. Die Schlussfolgerungen der GPA hinsichtlich eines zu erzielenden Einsparvolumens sind daher nicht zutreffend, sondern im Gegenteil mit zusätzlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten verbunden. 7 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die von der GPA durchgeführte Personalkostenberechnung fehlerhaft und wesentlich zu niedrig angesetzt worden ist (siehe oben, Ausführungen Jugend). 3. Bereich ÖPNV Im Rahmen eines landesweiten Kennzahlenvergleichs aller Kreise sollen im Prüfungsteil „Öffentlicher Personennahverkehr“ die Auswirkungen des ÖPNV auf die Kreisfinanzen dargestellt und durch den interkommunalen Vergleich Anreize gegeben werden, ggf. von den Ergebnissen Anderer zu profitieren. Diese Ziele können aber nur dann erreicht werden, wenn Sachverhalte miteinander verglichen werden, die auch vergleichbar sind. Das ist bei den ÖPNV-Strukturen und der ÖPNV-Finanzierung in NRW nicht ohne weiteres möglich. 3.1 Bildung von Vergleichsringen Für eine Betrachtung im Vergleich der 31 Kreise zueinander wurden drei Vergleichsringe gebildet. Damit soll den Unterschieden in Größe und Struktur der Kreises Rechnung getragen werden. Der Kreis Euskirchen (152 EW/km2)i als dünnbesiedeltster Kreis im Regierungsbezirk Köln (392 EW/km2) wurde hierbei dem Vergleichsring III „Ländlich geprägter Flächenkreis“ zugeordnet. Diese Zuordnung ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Die damit getroffene Annahme, dass alle „ländlich geprägte Flächenkreise“ bezüglich der Grundlagen für die Entstehung von ÖPNVKosten vergleichbar seien, ist hingegen falsch. Faktoren, die zur Entstehung von ÖPNV-Kosten beitragen, sind deutlich differenzierter zu betrachten: Zentrale Bedeutung hat beispielsweise die Anzahl und Verteilung der Ortsteile, die Bevölkerungsstärke in den Hauptorten und damit ggf. bestehendes Bevölkerungsgefälle wie auch topographische Besonderheiten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist der Kreis Euskirchen mit seinen vielen (328) Ortsteilen, seiner geringen Bevölkerungsstärke in den Hauptorten (nur 4 der 11 Hauptorte haben mehr als 5.000 EW), seinem starken Nord-Südgefälle in der EW-dichte und seiner besonderen -an die Topographie angepassten- Siedlungsstruktur (EW-Konzentration in den Tallagen und disperse Siedlungsstruktur in den Höhenlagen) sicherlich nicht vergleichbar mit homogener strukturierten Flächenkreisen im nördlichen NRW. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Faktoren, die Einfluss auf die Entwicklung von ÖPNVKosten haben, wie z.B. zentralörtliche Gliederung, Lage und Anzahl der Schulstandorte sowie Pendlerverflechtungen. Diese verdeutlichen ebenfalls, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Kreisen nur mit einem großen Aufwand herzustellen wäre. 3.2 Haushaltsbelastung ÖPNV je Einwohner Die von der GPA gewählte Kennzahl „Haushaltsbelastung ÖPNV je Einwohner“ ist ohne jegliche Aussagekraft. Entsprechende Folgerungen aus einem Vergleich der Kreise können sinnvoll nur gezogen werden, wenn eine Bereinigung der Haushaltsbelastungen erfolgt. Insbesondere die nicht heraus gerechnete i Strukturdaten entnommen aus dem NVP 2005 des Kreises Euskirchen 8 Quersubventionierung führt dazu, dass die errechnete Zahl weder einen Wert hat noch zu irgend welchen Schlussfolgerungen führen kann. 3.3 Empfehlungen Der Empfehlung der GPA an den Kreis Euskirchen (Fi–60), sich intensiv mit dem erstellten (ÖPNV)Gutachten auseinander zu setzen, ist der Kreis Euskirchen bereits vor Vorliegen des Berichtes gefolgt, indem die Umsetzung der Gutachterempfehlung beschlossen und größtenteils sogar umgesetzt ist. Zu den im Bericht aufgeführten „weiteren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung“ ist folgendes anzumerken: a) Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom Kreis Euskirchen auf den VRS Dieser Vorschlag widerspricht dem Gedanken des jetzigen ÖPNVG NRW, das eine regionale Aufgaben- und Finanzverantwortung für den ÖPNV der Kreise sieht. Diese Verantwortung soll mit der Novelle des ÖPNVG NRW sogar noch gestärkt werden. Insofern wird diesbezüglich kein Raum für eine Aufgaben- und Ausgabenreduzierung gesehen. b) Vergabe von ÖPNV-Fahrleistungen im Wettbewerb Der Kreis Euskirchen schafft seit mehreren Jahren die Voraussetzungen für eine Vergabe von ÖPNVLeistungen (Laufzeitharmonisierung im Rahmen des LBK) und wird zu gegebener Zeit unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten über eine Vergabe entscheiden. Genehmigungswettbewerb unter den Verkehrsunternehmen hat bereits in mehreren Fällen stattgefunden. c) Zielvereinbarungen und Finanzvorgaben als Gesellschafter an das/die Verkehrsunternehmen Hierzu ist anzumerken, dass die RVK, in der Zeit seit Landrat Rosenke Aufsichtsratsvorsitzender ist, ein Restrukturierungskonzept aufgestellt hat, dass sukzessive umgesetzt wird. Zudem wurden in 2006 auslaufende Verkehrsverträge mit anderen Unternehmen, die eine Zahlung der KVE beinhalteten, nicht mehr fortgesetzt. Die Unternehmen erbringen die Verkehrsleistungen derzeit ohne Zuzahlung des Kreises. d) Alternative Bedienungsformen Als alternative Bedienungsformen wurden im Kreis Euskirchen bereits 1998 das Anruf-Sammel-Taxi und 2002 der Taxibus eingeführt. Hierdurch konnten unwirtschaftliche Busfahrten mit geringen Besetzungszahlen durch ein nachfrageorientiertes Angebot ersetzt und der Bedienungsstandard mit einem Stundentakt erheblich verbessert werden. Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme. Die Gründung von Bürgerbusvereinen wurde im Rahmen der Fortschreibung des NVP (2003 bis 2005) mit den Kommunen diskutiert; Ansätze für eine Umsetzung ergaben sich jedoch nicht. Ob sich der Leidensdruck, wie auf S. Fi-60 in der Empfehlung ausgesprochen, in Anbetracht der erheblichen Kostensteigerungen und der Reduzierung der öffentlichen Zuschüsse noch weiter erhöhen lässt, ohne damit Einschränkungen im Leistungsangebot zu provozieren, ist fraglich. gez. Rosenke 9 Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)