Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
83 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
14.11.07, 04:10
Aktualisiert
14.11.07, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 93/2007
23.02.2007
Az.: 20
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
21.05.2007
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
22.05.2007
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Jugendhilfeausschuss
24.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Rechnungsprüfungsausschuss
07.11.2007
Kreisausschuss
03.12.2007
Kreistag
11.12.2007
Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) hat die überörtliche Prüfung des Kreises
Euskirchen mit Übersendung des Prüfberichts abgeschlossen. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW i.V.m.
§ 53 KrO NRW wird der Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des
Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Über § 105 hinausgehend möchte die Verwaltung hiermit die betroffenen Ausschüsse des Kreistages
über den Inhalt des Prüfberichts informieren:
Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
• Teilbereich „Soziales“
• Teilbereich „Öffentlicher Gesundheitsdienst“
Ausschuss für Wirtschaftsförderung,Tourismus und Konversion Vogelsang
• Teilbereich „Beteiligungen“
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
• Kapitel „ÖPNV“ aus Teilbereich „Finanzen und ÖPNV“
• Teilbereich „Bauleistungen“
• Teilbereich „Gebäudewirtschaft“
• Teilbereich „Vermessungs- und Katasterwesen“
Jugendhilfeausschuss
• Teilbereich „Jugend“
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Kreisausschuss
• Teilbereich „Finanzen und ÖPNV“
• Teilbereich „Personal und Organisation“
Stellungnahme zum Prüfbericht:
Die Verwaltung nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine kleinteilige Stellungnahme
zu allen Daten, Aussagen und Empfehlungen. Teilweise wurden Vorschläge der GPA bereits
umgesetzt, teilweise wird noch geprüft, ob eine Umsetzung sinnvoll ist.
Zu den Berichtsteilen, in denen dem Kreis Euskirchen der KIWI-Index 2 zugeordnet wurde, sowie
zum Berichtsteil ÖPNV wird nachfolgend Stellung genommen.
1. Bereich Jugend: Hilfe zur Erziehung
Der Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit – KIWI – ist aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe keine
geeignete Kennzahl oder gar ein Steuerungswert, da er lediglich in eindimensionaler Weise
Ausgaben in Relation zu Einwohnerzahlen bzw. je Hilfefall stellt. Die Fragen der inhaltlichen Qualität
einer Leistung, die gerade im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend sind, werden bei
dieser Sichtweise nicht betrachtet.
Es ist bedauerlich, dass das stark vorhandene Finanz- und Kostenbewusstsein des Personals im
Jugendamt nicht ausreichend erwähnt wird. Trotz personell enger Ressourcen werden die Aufgaben
mit großem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen erledigt. Die Reduzierung auf einen
theoretischen KIWI-Wert wird diesem Engagement und der Verantwortlichkeit gegenüber den jungen
Menschen und Familien nicht gerecht.
1.1. Organisation und Steuerung der Leistungserbringung (S. Ju- 3 ff.)
Zur Empfehlung der GPA zur Zusammenführung der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" mit dem "Sozialen
Dienst" ist festzuhalten, dass es sich bei der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" um eine kleine
Organisationseinheit handelt und die Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind
(Spezialisierung). Bei einer Integration in den "Sozialen Dienst" würde es durch die Fluktuation der
Fälle in den einzelnen Regionalteams zu Arbeitsspitzen und damit Überlastungen der Mitarbeiter der
"Wirtschaftlichen Jugendhilfe" kommen. Außerdem ließe sich eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung
nur noch schwer organisieren.
Der Fachabteilung ist bekannt, dass verschiedene Jugendämter die Integration der "Wirtschaftlichen
Jugendhilfe" in die jeweiligen Regionalteams wieder zurückgenommen haben und die Fallaufteilung
analog des hiesigen Systems erfolgt.
1.2. Ausgaben der Hilfen zur Erziehung je Einwohner bzw. je Fall (S. Ju – 11 ff.)
a) Zusammenfassende Stellungnahme:
Nach den Berechnungen der GPA beträgt der Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen im Jahr
2004 im Kreis Euskirchen 48,0 %. Der von der GPA ermittelte Mittelwert (s.u.) liegt bei 50,1 %.
Die nachstehende Betrachtung zeigt, dass die Gewährung ambulanter Hilfen seit 2001 verstärkt
genutzt wird. Stationäre Hilfen werden nur installiert, soweit ambulante Hilfen im speziellen Einzelfall
nicht (mehr) greifen. Bei vielen stationären Hilfen sind im Vorfeld ambulante Hilfen bereits
ausgeschöpft. Dabei hat die Hilfe zur Erziehung durch die Jugendämter unterschiedliche Aspekte zu
beachten. Bei einem Ausfall von Eltern ist die Erziehungshilfe als Wächter und Garant für die Belange
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der Kinder und Jugendlichen tätig. Die Entscheidung zwischen Eingriffen in die Elternrechte (in
Kooperation mit den Familiengerichten) und dem Anteil der familienunterstützenden Hilfen –
vorrangig im ambulanten Betreuungsbereich – ist ständig unter Berücksichtigung der jeweiligen
Notwendigkeit und dem Hilfebedarf im Einzelfall zu treffen.
Anstieg der ambulanten/stationären Hilfen im Kreis Euskirchen
Jahr 2001
Jahr 2005
Anstieg %
Hilfeplanfälle
583
649
11,32
ambulante Fälle
219
326
48,86
stationäre Fälle
364
323
- 11,27
Die Einbeziehung der Hilfe nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) in die ambulante Hilfe durch die GPA
ist nicht korrekt. Es handelt sich hier um eine teilstationäre Hilfe, da die Kinder und Jugendlichen über
einen Teil des Tages (über Mittag) in einer Einrichtung betreut werden. Die Zuordnung der Hilfen
nach § 32 SGB VIII zu den teilstationären bzw. stationären Hilfen würde aus hiesiger Sicht dazu
führen, dass die Aufwendungen für ambulante Hilfen je Fall deutlich niedriger ausfallen würden und
sich der Kreis Euskirchen im Vergleich mit anderen Jugendämtern besser positioniert.
Zwischenzeitlich (Stand: 31.12.2006) wurde die Anzahl der teilstationären Tagesgruppenplätze von
51 auf 24 Plätze reduziert.
b) Potentialberechnung auf der Basis des Jahres 2004
Da in der pädagogischen Arbeit des Jugendamtes die Leistung am Kind oder in der Familie in der
Regel durch den Aufbau einer "helfenden Beziehung" erbracht wird, ist hier die alleinige Betrachtung
des "Geldwertes" als Maßstab einer positiven oder negativen Bewertung nicht ausreichend. Die GPA
beachtet bei ihrer Bewertung nicht, dass die Relation von ambulanten zu stationären Hilfen sich aus
der Gewährung gesetzlicher Ansprüche und deren Umsetzung im jeweiligen individuellen Hilfeplan
ergibt. Auf fachlich inhaltliche Kriterien wird nicht eingegangen. Im Hinblick auf die aktuelle
Diskussion von "Frühwarnsystemen" gibt der Bericht keine Antwort auf Fragen wie z. B. der
personellen Ausstattung zur Sicherstellung und Gewährleistung des Kindeswohls (Garantenstellung).
In diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, dass die GPA die sog. "§ 86 Abs. 6 SGB VIII Fälle"
(Kostenerstattung durch andere Jugendämter) nicht berücksichtigt. In den stationären Fällen rechnet
die Gemeindeprüfungsanstalt auch die 161 Vollzeitpflegefälle des Jugendamtes aus dem Jahr 2004
mit. Hier ist anzumerken, dass der Kreis einen hohen Anteil an Kostenerstattungsfällen in der
Vollzeitpflege hat. Dieser lag im Jahr 2004 bei ca. 41 %. Das heißt, in ca. 66 Familienpflegefällen, die
in den KIWI-Ausgaben angerechnet werden, bekommt der Kreis Euskirchen von anderen
Jugendämtern eine Erstattung der Kosten. Umgekehrt gab es mit Stand 01.03.2007 nur 23 Fälle, in
denen der Kreis Euskirchen einem anderen Kostenträger eine Kostenerstattung nach § 86 Abs. 6
SGB VIII i. V. mit § 89 a SGB VIII leisten musste. Die Nichtberücksichtigung der Einnahmen führt zu
einem vollkommen falschen Kostenbild und relativiert die GPA-Feststellungen.
Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass die Verwaltung bemüht ist, weitere Einsparungen in der
Hilfe zur Erziehung zu erzielen. Es ist jedoch fraglich, ob mittelfristig das von der GPA behauptete
Potential in Höhe von 1,4 Mio. € erreicht werden kann.
1.3. Tagesbetreuung für Kinder
Potenzialberechnung auf Seite Ju – 43:
Der Kreis Euskirchen liegt mit einer Elternbeitragsquote von 13,8 % unter dem Mittelwert von 16,1 %.
Im Rahmen der Potenzialberechnung wird von einem Ziel von 17,0 % ausgegangen.
Nach Meinung des Jugendamtes ist im Rahmen der Potenzialberechnung von dem Mittelwert in Höhe
von 16,1 % auszugehen.
Des weiteren enthält die Berechnung der zusätzlichen Ausgaben für Personal- und Sachmittel Fehler.
Entsprechend den aktuellen Werten der KGSt sind statt der von der GPA berücksichtigten Kosten von
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15.600 € Gemeinkosten von 20 %, die Sachkostenpauschale und der Zuschlag für einen TUIV –
Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Somit ergibt sich im Rahmen der Potenzialberechnung lediglich ein Wert von 1,86 €/Einwohner
(360.000 €).
Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich der hohe Anteil von Geschwisterkinder von 28 % im
Vergleich zum Mittelwert von 25 % immerhin mit einer Verringerung der Elternbeitragsquote von 0,6
% bemerkbar macht.
Auch ist anzumerken, dass die Elternbeitragsquote vom nicht beeinflussbaren Elterneinkommen
abhängig ist. Dieses kann aufgrund verschiedener Faktoren (Sozialhilfequote der unter 18-jährigen,
Anteil der Selbständigen, Geschwisterkinder, Quote der Alleinerziehenden, Durchschnittseinkommen)
beim Kreis Euskirchen geringer ausfallen als bei anderen Kreisen. Hierauf wird nicht näher
eingegangen. Steuerungsrelevant können somit lediglich die Standards im Bereich der Bearbeitung
(und damit die nicht geprüfte Qualität) sein. Nach Meinung der Abt. 51 ist es daher nicht
gerechtfertigt, die Elternbeitragsquote im Rahmen einer Potenzialberechnung zu gewichten.
Bezüglich der Handlungsmöglichkeiten ist noch anzumerken, dass die Verwaltung seit Jahren
bemüht ist, die Platzzahl dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Eine gänzliche Vermeidung von
freien Plätzen ist aber unter Berücksichtigung der zersiedelten Struktur (Flächenkreis), dem
Rechtsanspruch nach §§ 22 ff. SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege) sowie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) nicht möglich.
2. Bereich Soziales: Hilfe zur Pflege
Den gesamten Ausführungen im Bericht der GPA ist als Ergebnis zu entnehmen, dass im Kreis
Euskirchen ein verstärktes Engagement im Bereich der ambulanten Pflege angezeigt ist und hier für
den Kreis mittelfristig Einsparpotenziale bis zu 500.000 Euro zu erzielen sind. Diese
Schlussfolgerungen sind nach Auffassung der Fachabteilung nicht zutreffend. Dies wird wie folgt
begründet:
2.1. KIWI-Bewertungen
a) Hilfe zur Pflege – Zuschussbedarf je Einwohner
Wie im Bericht dargestellt ist, befindet sich der Kreis Euskirchen mit seinen relativ geringen
Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege (Werte 2004) in der zweitbesten Klasse. Dennoch erhält er hier
bei der KIWI-Bewertung für die Kennzahl „Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner“ eine
rote Ampel. (ebenso bei den Werten für das Jahr 2005). Hier sieht die GPA durch eine gezielte
Steuerung der Einzelfälle Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnisses.
b) Leistungsdichte im stationären Bereich
Bei der Kennzahl “Leistungsdichte im stationären Bereich“ erreicht der Kreis Euskirchen nach
Feststellung der GPA landesweit einen überdurchschnittlich hohen Wert. Die GPA stellt hierzu fest,
dass das große Versorgungsangebot im Kreis Euskirchen mit Plätzen in Alten- und Pflegeheimen
angenommen wird, mit der Folge, dass eine überdurchschnittlich hohe Leistungsdichte bei den
stationären Hilfefällen vorliegt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass das Angebot an stationären
Versorgungseinrichtungen ausschließlich marktorientiert ist und keiner Bedarfsaussage des Kreises
mehr bedarf. Der Markt regelt somit das Angebot. Unter Berücksichtigung der relativ günstigen
Grundstückspreise im Kreis Euskirchen ist dieser für Investoren recht interessant, was an immer
wiederkehrenden Anfragen zu erkennen ist. Das seit Jahren bestehende Überangebot an
Versorgungsplätzen im Kreis Euskirchen wird jedem Investor bereits im Vorfeld mitgeteilt. Eine
intensive Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Kreis (angesiedelt im Bereich der
Heimaufsicht) in diesem Bereich besteht bereits.
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Die hohe Pflegeplatzdichte ist unstreitig vorhanden. Allerdings zeigt sich doch, dass im Kreis
Euskirchen mindestens rund 75% der vorhandenen Heimplätze nicht von Sozialhilfeempfängern
belegt sind bzw. Fremdunterbringungen von Personen erfolgt sind, die ihren Wohnsitz vor
Heimaufnahme außerhalb des Kreises Euskirchen hatten. Insoweit belasten diese Plätze nicht den
Sozialhilfehaushalt des Kreises.
2.2. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
Nach Auffassung des GPA nimmt der Kreis Euskirchen nur teilweise steuernden Einfluss auf die
Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung durch die Pflege- und Wohnberatung, die Pflege
ergänzenden Leistungen, die individuelle Hilfeplanung und die standardisierte Überleitung
pflegebedürftiger Menschen vom Krankenhaus in die eigene Häuslichkeit. Hierzu werden
verschiedene Formen zur Weiterentwicklung vorgestellt.
a) Individuelle Hilfeplanung
Hierzu muss beachtet werden, dass in aller Regel eine Beratung vor einer Heimunterbringung erfolgt.
Dies geschieht durch persönliche Vorsprachen beim Z.I.P, aber auch telefonisch, und zwar bereits im
Zusammenhang mit der Erkundigung von Angehörigen nach Heimplätzen oder ambulanten
Pflegediensten, Essen auf Rädern etc. In diesen Gesprächen werden gezielt die Möglichkeiten der
ambulanten Hilfen vor einer vollstationären Unterbringung angesprochen. In den allermeisten Fällen
sind diese Möglichkeiten aber bereits vor der anstehenden Heimunterbringung ausgeschöpft worden,
so dass die Heimunterbringung als letzte Alternative verblieben ist. Da nicht jeder Heimfall auch ein
Sozialhilfefall wird, ist bisher auf eine aktenkundige Registrierung der Beratungsgespräche durch das
Z.I.P verzichtet worden.
Die hier angebotene Beratungsfunktion durch Z.I.P wird -mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten
des Kreises- als auskömmlich angesehen.
Der Aufbau einer noch intensiveren Pflegeberatung, die Einrichtung eines Fallmanagements in Form
von Hilfeplanverfahren ist mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zu erledigen und hätte
unweigerlich die von der GPA genannte Personalaufstockung (mindestens 1 Pflegefachkraft) zur
Folge.
b) Aufgabenzusammenführung und Bündelung der Leistungsprozesse
Eine ergebnisorientierte Ausrichtung der Hilfen im Bereich Hilfe zur Pflege ist aus Sicht der
Fachabteilung gegeben. Die Förderung des Vorranges ambulanter Versorgungsangebote ist Ziel des
Kreises Euskirchen und durch eine funktionierende Vernetzung der ambulanten Hilfsangebote bereits
seit Jahren vorhanden. Inwiefern eine gebündelte Produktsteuerung hier eine Effizienzsteigerung
bewirken soll, ist aus Sicht der Fachabteilung nicht nachvollziehbar.
c) Abgestimmte Verfahren mit dem MDK
Im Pflegebereich berät bereits seit Jahren neben dem MDK auch der Sachbearbeiter vor Ort in den
Kommunen über ergänzende und notwendige Hilfsangebote, um die häusliche Pflege möglichst
lange aufrecht erhalten zu können. Gleiches gilt für die im Einsatz befindlichen ambulanten
Pflegedienste sowie die Wohnberatung des Kreises Euskirchen durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH.
Empfehlungen des MDK, wie die Notwendigkeit von Heimaufnahmen bei geringem Pflegebedarf
unterhalb der Pflegestufe I, erfolgen in aller Regel nicht. Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen
bzw. dem MDK hat gezeigt, dass auch die Pflegekassen -allein schon aus Kostengründen- daran
interessiert sind, möglichst lange die häusliche Pflege zu erhalten und nur dann, wenn diese
tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden kann, eine Heimunterbringung empfohlen wird.
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Der Sozialhilfeträger ist zwar an die Feststellung des MDK nicht gebunden, die Erfahrungen zeigen
jedoch, dass in aller Regel die Gutachten des MDK zutreffend sind.
Auch die u. U. im Einsatz befindlichen ambulanten Pflegedienste sind schon aus wirtschaftlichen
Erwägungen daran interessiert, den pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in seiner
häuslichen Umgebung zu belassen.
d) Entwicklung ambulant organisierter Wohn- und Pflegeangebote
Zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Kreis Euskirchen haben sich seit Jahren 32
ambulante Pflegedienste etabliert, die im Bereich der ambulanten Pflege tätig sind.
Aus der im Juli 2006 veröffentlichten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass
im Kreis Euskirchen 3,3 % der Bevölkerung (= 6.355 Personen) zum Jahresende 2003
pflegebedürftig war. Der deutschlandweite Vergleichswert liegt bei 2,5 %. Auch der Durchschnittswert
im Regierungsbezirk Köln liegt bei 2,5 %. Hieraus wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen erheblich
über dem Durchschnitt liegt. Da der Wert der vollstationären Pflege im Kreis Euskirchen mit 28,6 %
unter dem Bundesdurchschnitt von 29,5 % und auch dem Durchschnitt des Regierungsbezirkes Köln
von 29,9 % liegt, wird klar erkennbar, dass im Kreis Euskirchen die Hilfe zur Pflege
überdurchschnittlich im ambulanten Bereich erbracht wird und dies im Wesentlichen ohne die
ergänzende Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII bzw. früheren BSHG.
Detaillierte weitere Recherchen haben ergeben, dass die 32 ambulanten Pflegedienste im Kreis
Euskirchen 991 Pflegebedürftige (Zahlen aus 2003, neuere liegen noch nicht vor) ambulant
versorgen.
Darüber hinaus erhalten im Kreis Euskirchen 3.815 pflegebedürftige Menschen ein Pflegegeld von
den Pflegekassen und werden zu Hause versorgt.
Aus diesem Zahlen wird deutlich, dass sich gerade im ländlich strukturierten Kreis Euskirchen gezeigt
hat, dass im Bereich der häuslichen Pflege die Pflege vielfach noch durch nahe Angehörige
übernommen wird, die dann, wenn sie die Pflegeleistung der Pflegekasse erhalten, aus den
unterschiedlichsten Gründen (Vermeidung der Offenlegung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse
u.ä.) keine ergänzende Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch nehmen.
2.3. Fazit
Es kann für den Kreis Euskirchen doch nicht negativ sein, trotz der erheblichen Zahl der ambulant
betreuten Pflegebedürftigen nur wenige Fälle durch ergänzende Sozialhilfe aufzustocken. Gerade
unter Beachtung der haushaltsmäßigen Zwänge ist dies aus Sicht der Abt. 50 positiv zu bewerten, da
es einer großen Zahl von Hilfebedürftigen möglich ist, ohne ergänzende Sozialhilfeleistungen
auszukommen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
• in aller Regel eine Pflegeberatung vor einer Heimaufnahme erfolgt,
• in fast allen Fällen die Möglichkeiten der ambulanten Pflege vor einer Heimunterbringung bereits
ausgeschöpft sind und
• eine Pflegeheimunterbringung nur erfolgt, wenn deren Notwendigkeit dementsprechend
nachgewiesen ist.
Seitens des Kreises Euskirchen wird daher bestritten, dass eine Fallzahlenreduzierung bei der Hilfe
zur Pflege in Einrichtungen im prognostizierten Umfang zu erreichen ist. Die Schlussfolgerungen der
GPA hinsichtlich eines zu erzielenden Einsparvolumens sind daher nicht zutreffend, sondern im
Gegenteil mit zusätzlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten verbunden.
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Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die von der GPA durchgeführte Personalkostenberechnung
fehlerhaft und wesentlich zu niedrig angesetzt worden ist (siehe oben, Ausführungen Jugend).
3. Bereich ÖPNV
Im Rahmen eines landesweiten Kennzahlenvergleichs aller Kreise sollen im Prüfungsteil „Öffentlicher
Personennahverkehr“ die Auswirkungen des ÖPNV auf die Kreisfinanzen dargestellt und durch den
interkommunalen Vergleich Anreize gegeben werden, ggf. von den Ergebnissen Anderer zu
profitieren.
Diese Ziele können aber nur dann erreicht werden, wenn Sachverhalte miteinander verglichen
werden, die auch vergleichbar sind. Das ist bei den ÖPNV-Strukturen und der ÖPNV-Finanzierung in
NRW nicht ohne weiteres möglich.
3.1 Bildung von Vergleichsringen
Für eine Betrachtung im Vergleich der 31 Kreise zueinander wurden drei Vergleichsringe gebildet.
Damit soll den Unterschieden in Größe und Struktur der Kreises Rechnung getragen werden. Der
Kreis Euskirchen (152 EW/km2)i als dünnbesiedeltster Kreis im Regierungsbezirk Köln (392 EW/km2)
wurde hierbei dem Vergleichsring III „Ländlich geprägter Flächenkreis“ zugeordnet.
Diese Zuordnung ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Die damit getroffene Annahme, dass
alle „ländlich geprägte Flächenkreise“ bezüglich der Grundlagen für die Entstehung von ÖPNVKosten vergleichbar seien, ist hingegen falsch.
Faktoren, die zur Entstehung von ÖPNV-Kosten beitragen, sind deutlich differenzierter zu betrachten:
Zentrale Bedeutung hat beispielsweise die Anzahl und Verteilung der Ortsteile, die
Bevölkerungsstärke in den Hauptorten und damit ggf. bestehendes Bevölkerungsgefälle wie auch
topographische Besonderheiten.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist der Kreis Euskirchen mit seinen vielen (328) Ortsteilen,
seiner geringen Bevölkerungsstärke in den Hauptorten (nur 4 der 11 Hauptorte haben mehr als 5.000
EW), seinem starken Nord-Südgefälle in der EW-dichte und seiner besonderen -an die Topographie
angepassten- Siedlungsstruktur (EW-Konzentration in den Tallagen und disperse Siedlungsstruktur in
den Höhenlagen) sicherlich nicht vergleichbar mit homogener strukturierten Flächenkreisen im
nördlichen NRW.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Faktoren, die Einfluss auf die Entwicklung von ÖPNVKosten haben, wie z.B. zentralörtliche Gliederung, Lage und Anzahl der Schulstandorte sowie
Pendlerverflechtungen. Diese verdeutlichen ebenfalls, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den
Kreisen nur mit einem großen Aufwand herzustellen wäre.
3.2 Haushaltsbelastung ÖPNV je Einwohner
Die von der GPA gewählte Kennzahl „Haushaltsbelastung ÖPNV je Einwohner“ ist ohne jegliche
Aussagekraft.
Entsprechende Folgerungen aus einem Vergleich der Kreise können sinnvoll nur gezogen werden,
wenn eine Bereinigung der Haushaltsbelastungen erfolgt. Insbesondere die nicht heraus gerechnete
i
Strukturdaten entnommen aus dem NVP 2005 des Kreises Euskirchen
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Quersubventionierung führt dazu, dass die errechnete Zahl weder einen Wert hat noch zu irgend
welchen Schlussfolgerungen führen kann.
3.3 Empfehlungen
Der Empfehlung der GPA an den Kreis Euskirchen (Fi–60), sich intensiv mit dem erstellten (ÖPNV)Gutachten auseinander zu setzen, ist der Kreis Euskirchen bereits vor Vorliegen des Berichtes
gefolgt, indem die Umsetzung der Gutachterempfehlung beschlossen und größtenteils sogar
umgesetzt ist.
Zu den im Bericht aufgeführten „weiteren Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung“ ist folgendes
anzumerken:
a) Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom Kreis Euskirchen auf den VRS
Dieser Vorschlag widerspricht dem Gedanken des jetzigen ÖPNVG NRW, das eine regionale
Aufgaben- und Finanzverantwortung für den ÖPNV der Kreise sieht. Diese Verantwortung soll mit der
Novelle des ÖPNVG NRW sogar noch gestärkt werden. Insofern wird diesbezüglich kein Raum für
eine Aufgaben- und Ausgabenreduzierung gesehen.
b) Vergabe von ÖPNV-Fahrleistungen im Wettbewerb
Der Kreis Euskirchen schafft seit mehreren Jahren die Voraussetzungen für eine Vergabe von ÖPNVLeistungen (Laufzeitharmonisierung im Rahmen des LBK) und wird zu gegebener Zeit unter
Beachtung
von
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
über
eine
Vergabe
entscheiden.
Genehmigungswettbewerb unter den Verkehrsunternehmen hat bereits in mehreren Fällen
stattgefunden.
c) Zielvereinbarungen und Finanzvorgaben als Gesellschafter an das/die Verkehrsunternehmen
Hierzu ist anzumerken, dass die RVK, in der Zeit seit Landrat Rosenke Aufsichtsratsvorsitzender ist,
ein Restrukturierungskonzept aufgestellt hat, dass sukzessive umgesetzt wird. Zudem wurden in
2006 auslaufende Verkehrsverträge mit anderen Unternehmen, die eine Zahlung der KVE
beinhalteten, nicht mehr fortgesetzt. Die Unternehmen erbringen die Verkehrsleistungen derzeit ohne
Zuzahlung des Kreises.
d) Alternative Bedienungsformen
Als alternative Bedienungsformen wurden im Kreis Euskirchen bereits 1998 das Anruf-Sammel-Taxi
und 2002 der Taxibus eingeführt. Hierdurch konnten unwirtschaftliche Busfahrten mit geringen
Besetzungszahlen durch ein nachfrageorientiertes Angebot ersetzt und der Bedienungsstandard mit
einem Stundentakt erheblich verbessert werden. Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme.
Die Gründung von Bürgerbusvereinen wurde im Rahmen der Fortschreibung des NVP (2003 bis
2005) mit den Kommunen diskutiert; Ansätze für eine Umsetzung ergaben sich jedoch nicht.
Ob sich der Leidensdruck, wie auf S. Fi-60 in der Empfehlung ausgesprochen, in Anbetracht der
erheblichen Kostensteigerungen und der Reduzierung der öffentlichen Zuschüsse noch weiter
erhöhen lässt, ohne damit Einschränkungen im Leistungsangebot zu provozieren, ist fraglich.
gez. Rosenke
9
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)