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Verwaltungsergänzung (Planungsausschuss am 14.11. Vorlage 374/07 hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
14.11.07, 04:10
Aktualisiert
14.11.07, 04:10
Verwaltungsergänzung (Planungsausschuss am 14.11. Vorlage 374/07
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/F 22/2007 Datum: 08.11.2007 Az.: 60.3 Abteilung: 60.3 Planungsausschuss am 14.11. Vorlage 374/07 hier: Anfrage der FDP-Fraktion Zu den aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1) Der Kreis Euskirchen hat in den vergangenen Jahren das Angebot des Vertragsnaturschutzes konsequent ausgebaut. Parallel hierzu erfolgte die zügige Abwicklung der Landschaftsplanverfahren sowie die verbindliche Benennung von nach § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotopen. Beide Sachverhalte haben dazu beigetragen, dass der auf den Kreis entfallende Eigenanteil an den Fördermaßnahmen deutlich reduziert werden konnte, da Vertragsflächen in Naturschutzgebieten und § 62 Biotopen zu 100% vom Land gefördert werden. Eine Aufstellung der Fördersituation ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Förderzeitraum 2003 2004 2005 2006 2007 geförderte Fläche (ha) 2.307,39 2.307,83 2.374,94 2.379,25 1.957,75 Anzahl Verträge 289 391 383 495 464 Auszahlungssumme 590.494,24 € 770.381,35 € 682.822,51 € 936.817,26 € 854.117,57 € Kreisanteil 90.038,80 € 58.164,80 € 31.551,58 € 22.264,28 € 18.085,78 € Anteil in % 15,25 7,55 4,62 2,38 2,12 2) Die genaue Entwicklung des Vertragsnaturschutzes ist bezogen auf die jeweiligen Jahre nicht vorhersehbar. Einerseits werden die Fördersätze im Bereich der Agrarsubventionen bis 2013 insgesamt reduziert. Im Vertragsnaturschutz belaufen sich die Kürzungen der Hektarsätze durchschnittlich auf ca. 10%. Andererseits werden sonstige Förderpakete wie die über die LWK bewilligte Grundextensivierung deutlich stärker abgeschmolzen, so dass der Vertragsnaturschutz an Attraktivität gewinnen könnte. Allerdings hat die Landesregierung die Förderung insgesamt zurückgefahren. Insofern geht die Verwaltung von einer Verstetigung der künftigen Zahlungen und des auf den Kreis entfallenden Anteils aus. Der Abschluss der laufenden LP-Verfahren kann hier u.U. sogar noch zu einer leichten Verringerung des Kreisanteils führen. 3) Eine Beteiligung der politischen Gremien wird immer dann für erforderlich erachtet, wenn Änderungen der Förderrichtlinie zu einer Überschreitung der entsprechenden Haushaltsansätze führen oder die allgemeinen Fördersätze seitens des Landes oder der EU zu Lasten des Kreises geändert werden. Hingegen wird eine Anpassung der Richtlinie als Geschäft der laufenden Verwaltung erachtet, wenn nur geringfügige Änderungen bei einzelnen Vertragspaketen vorgegeben werden und nicht zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze führen. gez. I. V. Poth