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Beschlussvorlage GB (Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
128 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
27.11.07, 04:13
Aktualisiert
27.11.07, 04:13

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 387/2007 20.11.2007 Az.: III/51 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 03.12.2007 Kreisausschuss 03.12.2007 Kreistag 11.12.2007 Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel Tel.: 02251/15-641 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite im Budget 300 510 004 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. I. V. Steffens Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der als Anlage beigefügten Fassung. 2 Begründung: Das Landeskabinett hat am 25.10.2007 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen, welches das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK) ablöst. Das neue KiBiz soll • die individuelle frühe Förderung von Kindern verbessern, • neue Möglichkeiten der frühen Sprachförderung eröffnen, • den Ausbau von Plätzen für die unter 3-jährigen vorantreiben, • das Familienzentrum als Partner für die Eltern gesetzlich verankern, • dem Bedarf der Eltern nach mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten gerecht werden. Mit diesen konzeptionellen Änderungen und dem quantitativen Ausbau der Betreuung für die Unterdreijährigen sind erhebliche finanzielle Auswirkungen verbunden, die hier im Überblick dargestellt werden. 1. Die Finanzierungsstruktur wird grundlegend verändert 1.1 Ermittlung der Betriebskosten GTK (bis 31.07.2008) KIBIZ (ab 01.08.2008) Tatsächliche Personalkosten + Sachkostenpauschale Kindpauschalen, gestaffelt nach Betreuungsdauer (25, 35, 45 Wochenstunden), Betreuungsintensität (10, 20, 25 Kinder je Gruppe) und Alter der Kinder (4 Monate bis Schulpflicht) von 3.165,24 € bis 15.215,20 € je Kind. + tatsächliche Miete + tatsächliche Miete abzüglich 2.559 € je Gruppe und abzüglich Eigenanteil der Träger Erhöhung der Kindpauschale um 1,5 % jährlich, erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010 1.2 Finanzierung der Betriebskosten Finanzierung GTK KiBiZ Land Kreis 01.08.2008 Eltern (fiktiv) Anteil Träger Kommunen 79,0% 79,0% 30,0% 30,0% 19,0% 21,0% Kirchen 80,0% 88,0% 36,5% 32,5% 19,0% 12,0% finanzschwache Träger 91,0% 91,0% 36,0% 36,0% 19,0% 9,0% Elterninitiativen 96,0% 96,0% 38,5% 38,5% 19,0% 4,0% 3 2. Neuregelungen für die Sprachförderung, Familienzentren NRW, Integrativen Erziehung und Kindertagespflege Im KiBiz wurde die Finanzierung der Sprachförderung und der Integrativen Erziehung einbezogen, die bislang über Richtlinienförderungen erfolgten. Die Förderung der Familienzentren NRW und der Kindertagespflege durch das Land NRW ist im KiBiz neu geregelt worden. 2.1 Sprachförderung bisher - - Richtlinienförderung 5-jährige Kinder (6 oder 10 Monate vor der Einschulung) 2005/2006 10 Gruppen je 5 – 10 Kinder 2006/2007 0 Gruppen je 5 – 10 Kinder 2007/2008 9 Gruppen je 5 – 10 Kinder 2007/2008 insgesamt 127 Kinder Finanzierung ausschließlich durch Landesmittel 2.045 € je Gruppe (10 Monate) 2007/2008 = 35.810 € KIBIZ (ab 01.08.2008) - ab 01.08.2008 gesetzlich verankert 4-jährige Kinder (2 Jahre vor Einschulung) - 2007/2008 Übergangregelung für ca. 330 Kinder, die Rahmen des „Sprachstandsfeststellungsverfahrens“ ermittelt wurden - Finanzierung durch Landesmittel 340 € je Kind 2007/2008 = ca. 114.000 € 2.2 Familienzentren NRW Bisher - KIBIZ (ab 01.08.2008) - ab 01.08.2008 gesetzlich verankert 2007/2008 Übergangregelung für 14 Familienzentren Finanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 12.000 € je Familienzentrum je Kindergartenjahr 2.3 Integrative Erziehung (gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder) Bisher • Richtlinienförderung • Förderung je nach Zahl der behinderten Kinder eine Betriebskostenpauschale von 8.895,00 € / 1 Kind 5.930,00 € / je Kind bei 2 Kindern und mehr in der Tageseinrichtung für Kinder KIBIZ (ab 01.08.2008) • ab 01.08.2008 im Gesetz verankert • Förderung je Kind mit Behinderung das 3,5-fache der Kindpauschale der Gruppenform III b, 14.788,76 € . • 2008/2009 ca. 125 behinderte Kinder = ca. 1.850.000 € Nach den bisherigen Aussagen des Landesjugendamtes werden die Kosten für behinderte Kinder weiterhin in vollem Umfang durch das Land getragen. Dies soll auch für die Elternbeiträge gelten. Eine entsprechende Regelung steht noch aus. 4 2.4 Kindertagespflege bisher KIBIZ (ab 01.08.2008) - je Kind im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt ein jährlicher Zuschuss von 725 € an das Jugendamt, sofern keine Förderung für den Besuch einer Tageseinrichtung gezahlt wird. 3. Veränderung des Betreuungsangebotes durch das KiBiz im Kreis Euskirchen Obwohl zur Umsetzung des KiBiz noch eine konkretisierende Verordnung aussteht, wurde trotzdem versucht, mit den vorliegenden Informationen erste Einschätzungen vorzunehmen, wie das KiBiz im Kreis Euskirchen in den bestehenden Kindertageseinrichtungen nach jetzigem Kenntnisstand umgesetzt werden könnte. Die folgende Einschätzung basiert auf folgenden grundsätzlichen Annahmen: • • alle vorhandenen Gruppen werden in das neue System des KiBiz überführt, mit den Trägern werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung dem entsprechende Gruppenstrukturen vereinbart. Für die Zuordnung der Kindpauschalen gelten folgende Annahmen: Gruppentyp I (Kinder von 2 Jahre – Einschulung): o der Gruppentyp I wird mit der Maximalanzahl von jeweils 6 Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren belegt Gruppentyp II (Kinder bis 3 Jahre) o der Gruppentyp II wird ausschließlich von Kindern im Alter von 4 Monaten bis 2 Jahren belegt o die bisherigen kleinen altersgemischten Gruppen werden dem neuen Gruppentyp II c (Betreuungszeit 45 Std.) zugeordnet o die verbleibende große altersgemischte Gruppe wird in eine kleine altersgemischte Gruppe umgewandelt und damit in den Gruppentyp II c (Betreuungszeit 45 Std.) überführt Gruppentyp III (Kinder ab 3 Jahre) o die bisherigen Tagesstättengruppen werden in den neuen Gruppentyp III c (Betreuungszeit 45 Stunden) überführt o die bisherigen integrativen Tagesstättengruppen werden weiterhin mit 15 Kindern (6 Behinderte, 9 Kinder von 3 – 6 Jahren) geführt und ebenfalls in den Gruppentyp III c (Betreuungszeit 45 Std.) gewandelt o die bestehenden Kindergartengruppen werden dem Gruppentyp III zugeordnet o im Gruppentyp III werden insgesamt 185 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren aufgenommen (wie bisher 1 Kind pro Gruppe) Zum Nutzungsverhalten der Eltern, die zwischen 25, 35 und 45 Wochenstunden Betreuung wählen können, kann ohne eine konkrete Bedarfsabfrage keine Aussage getroffen werden. Insofern basiert die Einschätzung auf dem vom Land im Gesetz berücksichtigten Buchungsverhalten (25 % = 25 WStd., 50 % = 35 WStd., 25 % = 45 WStd.). Bis 2010 sollen die rückgängigen Kinderzahlen genutzt werden, um dem Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gerecht zu werden. Dies wird voraussichtlich eine Erhöhung der Anzahl an Gruppen des Typs I (mindestens 4, max. aber 6 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren) zur Folge haben. 5 Damit ergibt sich folgendes Bild: bis 31.07.2008 ab 01.08.2008 4 kleine altersgemischten Gruppen 4 Gruppen Typ II c (45 WStd.) 199 Kindergartengruppen 60 Gruppen Typ III a (25 WStd.) 115 Gruppen Typ III b (35 WStd.) 9 Gruppen Typ III c (45 WStd.) 10 Gruppen Typ I b (35 WStd.) 5 Gruppen Typ I c (45 WStd.) 51 Tagesstättengruppen 51 Gruppen Typ III c (45 WStd.) 1 große altersgemischten Gruppen 1 Gruppe Typ II c (45 WStd.) (geplant war: Umwandlung in eine kleine, altersgemischte Gruppe) 255 Gruppen 255 Gruppen Durch diese Veränderung würden sich folgende Betreuungsquoten ergeben (ohne Kindertagespflege): Kindergartenjahr (Grundlage: Kindergartenbedarfsplan Stand: 31.12.2006) Kinder 2007/2008 Plätze Quote 2008/2009 Kinder Plätze Quote 4 Monate bis 1 Jahr 1125 15 1,33 % 1 Jahr bis 2 Jahre 1474 35 2,37 % 2 Jahre bis 3 Jahre 1591 275 17,28 % unter 3 Jahre insgesamt 4408 28 0,64% 4190 325 7,76 % 3 Jahre bis zur Schulpflicht 5977 5897 98,66 % 5761 5495 95,38 % Auf Landesebene wird davon ausgegangen, dass zum Kindergartenjahr 2010/2011 für unter 3-jährige Kinder eine Betreuungsquote von 20 % benötigt wird. Es soll folgende Versorgung erreicht werden: • 5 % für Kinder vom 4. Monat bis 1. Lebensjahr (weitestgehend durch Kindertagespflege) • 15 % für Kinder vom 1. bis 2. Lebensjahr (davon 5 % durch Kindertagespflege) • 40 % für Kinder vom 2. bis 3. Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen. Die bisherige Ausbauplanung des Kreises (Kindergartenbedarfsplan, basierend auf dem TAG) soll der Ausbauplanung des Landes NRW angepasst werden und dem Jugendhilfeausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. 6 4. Modellrechung der Betriebskosten (Annahme) 4.1 Ermittlung der Kindpauschalen Typ I Kinderzahl (2-6 Jahre) wöchentliche Anzahl Anzahl Betreuungszeit Gruppen Plätze Kindpauschale Betriebskosten Ia 20 Kinder 25 Stunden 0 45 4.288,70 € 192.991,50 € Ib 20 Kinder 35 Stunden 10 295 5.746,70 € 1.695.276,50 € Ic 20 Kinder 45 Stunden 5 145 7.369,75 € 1.068.613,75 € Typ II Kinderzahl Kindpauschale Betriebskosten (bis 3 Jahre) wöchentliche Anzahl Anzahl Betreuungszeit Gruppen Plätze II a 10 Kinder 25 Stunden 0 0 8.841,70 € 0,00 € II b 10 Kinder 35 Stunden 0 0 11.863,40 € 0,00 € II c 10 Kinder 45 Stunden 5 50 15.215,20 € 760.760,00 € Typ III Kinderzahl Kindpauschale Betriebskosten (über 3 J.) wöchentliche Anzahl Anzahl Betreuungszeit Gruppen Plätze III a 25 Kinder 25 Stunden 60 1455 3.165,24 € 4.605.424,20 € III b 25 Kinder 35 Stunden 115 2780 4.225,36 € 11.746.500,80 € III c 20 Kinder 45 Stunden 60 1050 6.771,85 € 8.112.556,25 € Summe: 255 5820 28.182.123,00 € Hierbei wurde davon ausgegangen, dass insgesamt 185 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren im Gruppentyp III versorgt werden können und diese in analoger Anwendung von § 19 Abs. 3 KiBiz nach Gruppentyp I bezahlt werden dürfen. Die Aufteilung erfolgt analog der Landesregelung: 25 Std.: 45 Kinder, 35 Std.: 95 Kinder, 45 Std.: 45 Kinder. Des weiteren wurde die Versorgung von 125 behinderten Kindern im Gruppentyp III c mit insgesamt 1.850.000 € (125 Kinder x 3,5 x 4.225,36 €) berücksichtigt. Nach bisherigen Aussagen des Landesjugendamtes sollen die Betriebskosten für behinderte Kinder weiter erstattet werden. Eine Regelung steht noch aus. 7 4.2. Summe der Betriebskosten Unter Einberechnung • der Mieten zum Stand 31.12.2005 (*) • des einzurechnenden Mietabzugs gem. § 20.2 KiBiz (**) von 2.559 € pro 54 vermieteter Gruppen • des Zuschusses gem. § 20.3 KiBiz (***) von 15.000 € für 43 eingruppigen Einrichtungen ergibt sich folgende modellhafte Ermittlung der Betriebskosten: Betriebskosten 2007/2008 Kindpauschalen Mieten (31.12.05) * Mietabzug § 20 II KiBiz ** Zuschuss § 20 III KiBiz *** Summe der Betriebskosten: 28.182.123,00 € 834.000,00 € ./. 138.186,00 € 645.000,00 € 29.522.937,00 € 8 5. Änderungen der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2008 auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Da Eltern ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 zwischen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden frei wählen können und das Anmeldeverfahren und die Bedarfsplanung Mitte März 2008 abgeschlossen sein muss, ist es für eine konkrete Bedarfsermittlung unerlässlich, dass die an das KiBiz angepassten Elternbeiträge Anfang Januar feststehen. 5.1 Bisherige Sachlage: Der Kreistag hatte mit Beschluss vom 14.06.2006 erstmals für das Kindergartenjahr 2006/2007 die Elternbeiträge wie folgt festgesetzt: Jahreseinkommen in Euro monatliche Elternbeiträge Kindergarten Kindergarten zusätzlich über Mittag Kinder unter drei Jahren Hortkinder bis 12.271 0€ 0€ 0€ 0€ bis 24.542 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 € bis 36.813 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 € bis 49.084 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 € bis 61.355 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 € über 61.355 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 € Die vom Land bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2005/2006 festgesetzte Elternbeitragstabelle wurde damit in vollem Umfang übernommen. Für das laufende Kindergartenjahr 2007/2008 wurden die zum 01.08.2006 festgesetzten Elternbeiträge nicht erhöht. Die Elternbeiträge sind damit – abgesehen von einer Erhöhung von ca. 2 % im Jahr 2000 - seit 01.01.1993 stabil . 5.2 Eckpunkte der Neuregelung der Elternbeiträge im Kreis Euskirchen Gemäß § 23 Abs. 4 KiBiz sind Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Betreuungsdauer sozial zu staffeln. Es ist zu gewährleisten, dass ein bedarfsentsprechendes Angebot an Ganztagsplätzen auch für die Kinder zur Verfügung steht, deren Eltern von einem Elternbeitrag befreit sind (§ 21 Abs. 6). Das KiBiz geht in Weiterführung der ab 01.08.2006 geltenden Regelung bei der Betriebskostenfinanzierung von einem Elternbeitragsaufkommen von “fiktiv” 19 % aus. Liegt das Elternbeitragsaufkommen unter 19 %, sind die ausfallenden Elternbeiträge vom öffentlichen Jugendhilfeträger auszugleichen. Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren: Gruppentyp I und III: - für die geringste Betreuungszeit (25 WStd.) werden die bisherigen Beiträge, aufgerundet auf volle EUROBeträge, übernommen (d.h. keine Anhebung für Eltern, die bisher nur das Vormittagsangebot genutzt haben) für eine Betreuungszeit von 35 WStd. werden die bisherigen Beiträge um 10 % angehoben und auf volle EURO-Beträge aufgerundet für eine Betreuungszeit von 45 WStd. werden die bisherigen Beiträge um 10 % angehoben und zuzüglich des bisherigen Zuschlags für die “Über-Mittag-Betreuung” (auf volle EURO-Beträge aufgerundet) übernommen. 9 Gruppentyp II: - für die geringste Betreuungszeit (25 WStd.) werden die bisherigen Beiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, aufgerundet auf volle EURO-Beträge, übernommen Die Erhöhung für 35 WStd. und 45 WStd. erfolgt analog der o.g. Regelung zu den Gruppentypen I und III. Veränderung der Einkommensstufen: a) Anhebung der ersten Einkommensstufe auf 15.000 €, um allen Kindern – insbesondere aus einkommensschwachen Familien – einen niederschwelligen Zugang zur frühkindlichen Bildung zu ermöglichen (bisher 12.271 €). b) Anhebung der Einkommensstufen auf volle Tausend €. Wegfall der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder Geschwisterkinder, welche ebenfalls eine Tageseinrichtung besuchen, waren bisher analog der vorherigen Regelung des Landes von einem Elternbeitrag befreit. Da der Kreis weiterhin für die Differenz zwischen dem „tatsächlichen“ Elternbeitragsaufkommen und dem „fiktiven“ Elternbeitragsaufkommen des Landes (19 %) aufkommt und die Elternbeitragsquote eher gering ist (Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt), wird vorgeschlagen, für ein Geschwisterkind 50 % der Beiträge zu erheben. Weitere Geschwisterkinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bleiben beitragsfrei. Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bis zu monatlich 300 € Erziehungsgeld zählt gemäß der vom Kreis Euskirchen übernommenen Regelung analog des bis 2006 geltenden § 17 Abs. 4 GTK nicht zum Einkommen. In Anlehnung an viele Entscheidungen ähnlicher Art bezüglich des Erziehungsgeldes bleibt gemäß § 10 Bundeselterngeldgesetz (BEEG) der Mindestbetrag des Elterngeldes von monatlich 300 € bei einkommensabhängigen Sozialleistungen anrechnungsfrei. Dies gilt grundsätzlich nicht für die Erhebung von Elternbeiträgen. Analog der bisherigen Regelung wird vorgeschlagen, auf eine Anrechnung von Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 € monatlich zu verzichten. Zukünftige regelmäßige Anpassung der Elternbeiträge Die Elternbeiträge sollten zeitgleich mit der Anhebung der Kindpauschalen angehoben werden, erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010 um 1,5 % (aufgerundet auf volle EURO - Beträge). Die Entwürfe der Elternbeitragstabellen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder einschließlich der Ermittlung des voraussichtlichen Elternbeitragsaufkommens auf der Grundlage des bisherigen Elternbeitragssystems sind für die Kindergartenjahre 2008/2009 als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen der Änderung der Einkommensstufen können nicht beziffert werden. 10 Daraus ergäbe sich folgende Elternbeitragstabelle mit einem Geschwisterbeitrag von 50%: Gruppenform I und III Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt % Einkommens-/Geschwisterverteilung (31.12.2005) Kinder in % 959 972 1403 879 399 501 5115 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 25 Std. Geschw. 35 Stunden Beitrag 35 Std. Geschw. 45 Stunden Beitrag 45 Std. Geschw. Gesamt Gruppenform II Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt Geschw. Geschw. bisher in % 150 22,84 0,00 € 132 20,11 26,08 € 161 24,57 44,48 € 103 15,66 73,11 € 44 6,75 115,04 € 66 10,06 151,34 € 655 100 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (aufgerundeter (25 Std. + 10 %) (35 Std. + ÜberElternbeitrag) mittagpauschale) Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. 50 % 50 % 50 % 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 27,00 € 13,50 € 30,00 € 15,00 € 46,00 € 23,00 € 45,00 € 22,50 € 50,00 € 25,00 € 77,00 € 38,50 € 74,00 € 34,00 € 82,00 € 41,00 € 124,00 € 62,00 € 116,00 € 58,00 € 128,00 € 64,00 € 191,00 € 95,50 € 152,00 € 76,00 € 168,00 € 84,00 € 252,00 € 126,00 € 69.243 € 4.195 € 153.376 € 9.291 € 116.097 € 7.033 € 359.235 € % Einkommens-/Geschwisterverteilung 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (31.12.2005) (aufgerundeter Elternbeitrag) Beitrag Geschw. 50 % 0,00 € 0,00 € 68,00 € 34,00 € 142,00 € 71,00 € 209,00 € 104,50 € 277,00 € 138,50 € 313,00 € 156,50 € (25 Std. + 10 %) (35 Std. + Übermittagpauschale) Beitrag Geschw. 50 % 0,00 € 0,00 € 91,00 € 45,50 € 184,00 € 92,00 € 272,00 € 136,00 € 368,00 € 184,00 € 429,00 € 214,50 € Kinder in % 8 8 12 8 3 4 44 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 25 Std. Geschw. 35 Stunden Beitrag 35 Std. Geschw. 45 Stunden Beitrag 45 Std. Geschw. Gesamt Geschw. Geschw. in % 1 22,84 1 20,11 1 24,57 1 15,66 0 6,75 1 10,06 6 100 bisher 0,00 € 68,00 € 141,12 € 208,61 € 276,61 € 312,91 € 1.553 € 93 € 3424 € 206 € 2.053 € 124 € 7.453 € Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung: Betriebskosten/Jahr davon 19 % Elternbeiträge/Jahr entspricht % Belastung Kreis 29.522.937 € 5.609.358 € 4.400.241 € 14,90 % 1.209. 117 € Beitrag 0,00 € 75,00 € 157,00 € 230,00 € 305,00 € 345,00 € Geschw. 50 % 0,00 € 37,50 € 78,50 € 115,00 € 152,50 € 172,50 € 11 5.3. Alternative I Alternativ könnte auf die Erhebung des Geschwisterbeitrags weiterhin verzichtet werden. Nicht zu ermitteln ist hierbei die Erhöhung des Anteils von Geschwisterkindern durch die verstärkte Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern. Gruppenform I und III Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt % Einkommens-/Geschwisterverteilung (31.12.2005) Kinder in % 959 972 1403 879 399 501 5115 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 35 Stunden Beitrag 45 Stunden Beitrag Gesamt Gruppenform II Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt Geschw. Geschw. bisher in % 150 22,84 0,00 € 132 20,11 26,08 € 161 24,57 44,48 € 103 15,66 73,11 € 44 6,75 115,04 € 66 10,06 151,34 € 655 100 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (aufgerundeter (25 Std. + 10 %) (35 Std. + ÜberElternbeitrag) mittagpauschale) Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 27,00 € 0,00 € 30,00 € 0,00 € 46,00 € 0,00 € 45,00 € 0,00 € 50,00 € 0,00 € 77,00 € 0,00 € 74,00 € 0,00 € 82,00 € 0,00 € 124,00 € 0,00 € 116,00 € 0,00 € 128,00 € 0,00 € 191,00 € 0,00 € 152,00 € 0,00 € 168,00 € 0,00 € 252,00 € 0,00 € 69.243 € 153.376 € 116.097 € 338.716 € % Einkommens-/Geschwisterverteilung 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (31.12.2005) (aufgerundeter Elternbeitrag) Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 68,00 € 0,00 € 142,00 € 0,00 € 209,00 € 0,00 € 277,00 € 0,00 € 313,00 € 0,00 € (25 Std. + 10 %) (35 Std. + Übermittagpauschale) Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 91,00 € 0,00 € 184,00 € 0,00 € 272,00 € 0,00 € 368,00 € 0,00 € 429,00 € 0,00 € Kinder in % 8 8 12 8 3 4 44 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 35 Stunden Beitrag 45 Stunden Beitrag Gesamt Geschw. Geschw. in % 1 22,84 1 20,11 1 24,57 1 15,66 0 6,75 1 10,06 6 100 bisher 0,00 € 68,00 € 141,12 € 208,61 € 276,61 € 312,91 € 1.553 € 3.424 € 2.053 € 7.030 € Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung: Betriebskosten/Jahr davon 19 % Elternbeiträge/Jahr entspricht % Belastung Kreis 29.522.937 € 5.609.358 € 4.148.945 € 14,05 % 1.460.413 € Beitrag 0,00 € 75,00 € 157,00 € 230,00 € 305,00 € 345,00 € Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 12 5.4 Alternative II Alternativ könnte bei weiter bestehender Geschwisterbeitragsfreiheit versucht werden, eine Elternbeitragsquote von 16 % zu erwirtschaften (prozentuale lineare Erhöhung): Gruppenform I und III Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt % Einkommens-/Geschwisterverteilung (31.12.2005) Kinder in % 959 972 1403 879 399 501 5115 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 35 Stunden Beitrag 45 Stunden Beitrag Gesamt Gruppenform II Einkommen bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Gesamt Geschw. Geschw. bisher in % 150 22,84 0,00 € 132 20,11 26,08 € 161 24,57 44,48 € 103 15,66 73,11 € 44 6,75 115,04 € 66 10,06 151,34 € 655 100 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (aufgerundeter (25 Std. + 10 %) (35 Std. + ÜberElternbeitrag) mittagpauschale) Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 34,00 € 0,00 € 36,00 € 0,00 € 54,00 € 0,00 € 54,00 € 0,00 € 60,00 € 0,00 € 86,00 € 0,00 € 84,00 € 0,00 € 92,00 € 0,00 € 136,00 € 0,00 € 132,00 € 0,00 € 144,00 € 0,00 € 210,00 € 0,00 € 170,00 € 0,00 € 190,00 € 0,00 € 278,00 € 0,00 € 80.153 € 176.413 € 128.991 € 385.557 € % Einkommens-/Geschwisterverteilung 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden (31.12.2005) (aufgerundeter Elternbeitrag) Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 76,00 € 0,00 € 160,00 € 0,00 € 236,00 € 0,00 € 314,00 € 0,00 € 354,00 € 0,00 € (25 Std. + 10 %) Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € (35 Std. + Übermittagpauschale) Beitrag Geschw. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 104,00 € 0,00 € 208,00 € 0,00 € 306,00 € 0,00 € 418,00 € 0,00 € 486,00 € 0,00 € Alternative I Alternative II 29.522.937 € 5.609.358 € 4.148.945 € 14,05 % 1.460.413 € 29.522.937 € 5.609.358 € 4.721.358 € 15,99 % 887.616 € Kinder in % 8 8 12 8 3 4 44 18,76 19,00 27,44 17,19 7,81 9,80 100 monatliche Elternbeiträge: 25 Stunden Beitrag 35 Stunden Beitrag 45 Stunden Beitrag Gesamt Geschw. Geschw. in % 1 22,84 1 20,11 1 24,57 1 15,66 0 6,75 1 10,06 6 100 bisher 0,00 € 68,00 € 141,12 € 208,61 € 276,61 € 312,91 € Beitrag 0,00 € 84,00 € 176,00 € 262,00 € 346,00 € 380,00 € 1.752 € 3.846 € 2.324 € 7.922 € Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung: Betriebskosten/Jahr davon 19 % Elternbeiträge/Jahr entspricht % Belastung Kreis 29.522.937 € 5.609.358 € 4.721.358 € 15,99 % 887.616 € 6. Übersicht über Beitragsalternativen 2006 2007 Vorschlag (Hochrechnung) Betriebskosten/Jahr davon 19 % Elternbeiträge/Jahr Entspricht % Belastung Kreis 28.005.000 € 26.680.000 € 5.320.950 € 5.069.200 € 3.682.000 € 4.090.000 € 13,15 % 15,33 % 1.638.950 € 979.200 € 29.522.937 € 5.609.358 € 4.400.241 € 14,90 % 1.209. 117 € 13 gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)