Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
128 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
27.11.07, 04:13
Aktualisiert
27.11.07, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 387/2007
20.11.2007
Az.: III/51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.12.2007
Kreisausschuss
03.12.2007
Kreistag
11.12.2007
Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung
Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel
Tel.: 02251/15-641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite im Budget 300 510 004
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
I. V.
Steffens
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen
für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der als Anlage beigefügten Fassung.
2
Begründung:
Das Landeskabinett hat am 25.10.2007 das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen, welches das bisherige Gesetz über
Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK) ablöst.
Das neue KiBiz soll
• die individuelle frühe Förderung von Kindern verbessern,
• neue Möglichkeiten der frühen Sprachförderung eröffnen,
• den Ausbau von Plätzen für die unter 3-jährigen vorantreiben,
• das Familienzentrum als Partner für die Eltern gesetzlich verankern,
• dem Bedarf der Eltern nach mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten gerecht werden.
Mit diesen konzeptionellen Änderungen und dem quantitativen Ausbau der Betreuung für die Unterdreijährigen
sind erhebliche finanzielle Auswirkungen verbunden, die hier im Überblick dargestellt
werden.
1. Die Finanzierungsstruktur wird grundlegend verändert
1.1 Ermittlung der Betriebskosten
GTK (bis 31.07.2008)
KIBIZ (ab 01.08.2008)
Tatsächliche Personalkosten
+ Sachkostenpauschale
Kindpauschalen, gestaffelt nach Betreuungsdauer
(25, 35, 45 Wochenstunden), Betreuungsintensität
(10, 20, 25 Kinder je Gruppe) und Alter der Kinder
(4 Monate bis Schulpflicht)
von 3.165,24 € bis 15.215,20 € je Kind.
+ tatsächliche Miete
+ tatsächliche Miete abzüglich 2.559 € je Gruppe
und abzüglich Eigenanteil der Träger
Erhöhung der Kindpauschale um 1,5 % jährlich,
erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010
1.2 Finanzierung der Betriebskosten
Finanzierung
GTK
KiBiZ
Land
Kreis
01.08.2008
Eltern
(fiktiv)
Anteil
Träger
Kommunen
79,0%
79,0%
30,0%
30,0%
19,0%
21,0%
Kirchen
80,0%
88,0%
36,5%
32,5%
19,0%
12,0%
finanzschwache
Träger
91,0%
91,0%
36,0%
36,0%
19,0%
9,0%
Elterninitiativen
96,0%
96,0%
38,5%
38,5%
19,0%
4,0%
3
2. Neuregelungen für die Sprachförderung, Familienzentren NRW, Integrativen Erziehung und
Kindertagespflege
Im KiBiz wurde die Finanzierung der Sprachförderung und der Integrativen Erziehung einbezogen, die
bislang über Richtlinienförderungen erfolgten. Die Förderung der Familienzentren NRW und der
Kindertagespflege durch das Land NRW ist im KiBiz neu geregelt worden.
2.1 Sprachförderung
bisher
-
-
Richtlinienförderung
5-jährige Kinder (6 oder 10 Monate vor der
Einschulung)
2005/2006 10 Gruppen je 5 – 10 Kinder
2006/2007 0 Gruppen je 5 – 10 Kinder
2007/2008 9 Gruppen je 5 – 10 Kinder
2007/2008 insgesamt 127 Kinder
Finanzierung ausschließlich durch
Landesmittel
2.045 € je Gruppe (10 Monate)
2007/2008 = 35.810 €
KIBIZ (ab 01.08.2008)
-
ab 01.08.2008 gesetzlich verankert
4-jährige Kinder (2 Jahre vor Einschulung)
-
2007/2008 Übergangregelung für ca. 330
Kinder, die Rahmen des
„Sprachstandsfeststellungsverfahrens“
ermittelt wurden
-
Finanzierung durch Landesmittel
340 € je Kind
2007/2008 = ca. 114.000 €
2.2 Familienzentren NRW
Bisher
-
KIBIZ (ab 01.08.2008)
-
ab 01.08.2008 gesetzlich verankert
2007/2008 Übergangregelung für 14
Familienzentren
Finanzierung aus Landesmitteln in Höhe
von 12.000 € je Familienzentrum je
Kindergartenjahr
2.3 Integrative Erziehung (gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder)
Bisher
• Richtlinienförderung
• Förderung
je nach Zahl der behinderten Kinder eine
Betriebskostenpauschale von
8.895,00 € / 1 Kind
5.930,00 € / je Kind bei 2 Kindern und mehr
in der Tageseinrichtung für Kinder
KIBIZ (ab 01.08.2008)
• ab 01.08.2008 im Gesetz verankert
• Förderung je Kind mit Behinderung das 3,5-fache
der Kindpauschale der Gruppenform III b,
14.788,76 € .
• 2008/2009 ca. 125 behinderte Kinder
= ca. 1.850.000 €
Nach den bisherigen Aussagen des Landesjugendamtes werden die Kosten für behinderte Kinder weiterhin in
vollem Umfang durch das Land getragen. Dies soll auch für die Elternbeiträge gelten.
Eine entsprechende Regelung steht noch aus.
4
2.4 Kindertagespflege
bisher
KIBIZ (ab 01.08.2008)
-
je Kind im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt
ein jährlicher Zuschuss von 725 € an das
Jugendamt, sofern keine Förderung für den Besuch
einer Tageseinrichtung gezahlt wird.
3. Veränderung des Betreuungsangebotes durch das KiBiz im Kreis Euskirchen
Obwohl zur Umsetzung des KiBiz noch eine konkretisierende Verordnung aussteht, wurde trotzdem versucht,
mit den vorliegenden Informationen erste Einschätzungen vorzunehmen, wie das KiBiz im Kreis Euskirchen in
den bestehenden Kindertageseinrichtungen nach jetzigem Kenntnisstand umgesetzt werden könnte.
Die folgende Einschätzung basiert auf folgenden grundsätzlichen Annahmen:
•
•
alle vorhandenen Gruppen werden in das neue System des KiBiz überführt,
mit den Trägern werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung dem entsprechende Gruppenstrukturen
vereinbart.
Für die Zuordnung der Kindpauschalen gelten folgende Annahmen:
Gruppentyp I (Kinder von 2 Jahre – Einschulung):
o der Gruppentyp I wird mit der Maximalanzahl von jeweils 6 Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren
belegt
Gruppentyp II (Kinder bis 3 Jahre)
o der Gruppentyp II wird ausschließlich von Kindern im Alter von 4 Monaten bis 2 Jahren belegt
o die bisherigen kleinen altersgemischten Gruppen werden dem neuen Gruppentyp II c
(Betreuungszeit 45 Std.) zugeordnet
o die verbleibende große altersgemischte Gruppe wird in eine kleine altersgemischte Gruppe
umgewandelt und damit in den Gruppentyp II c (Betreuungszeit 45 Std.) überführt
Gruppentyp III (Kinder ab 3 Jahre)
o die bisherigen Tagesstättengruppen werden in den neuen Gruppentyp III c (Betreuungszeit 45
Stunden) überführt
o die bisherigen integrativen Tagesstättengruppen werden weiterhin mit 15 Kindern (6
Behinderte, 9 Kinder von 3 – 6 Jahren) geführt und ebenfalls in den Gruppentyp III c
(Betreuungszeit 45 Std.) gewandelt
o die bestehenden Kindergartengruppen werden dem Gruppentyp III zugeordnet
o im Gruppentyp III werden insgesamt 185 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren aufgenommen (wie
bisher 1 Kind pro Gruppe)
Zum Nutzungsverhalten der Eltern, die zwischen 25, 35 und 45 Wochenstunden Betreuung wählen können,
kann ohne eine konkrete Bedarfsabfrage keine Aussage getroffen werden.
Insofern basiert die Einschätzung auf dem vom Land im Gesetz berücksichtigten Buchungsverhalten
(25 % = 25 WStd., 50 % = 35 WStd., 25 % = 45 WStd.).
Bis 2010 sollen die rückgängigen Kinderzahlen genutzt werden, um dem Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3
Jahren gerecht zu werden. Dies wird voraussichtlich eine Erhöhung der Anzahl an Gruppen des Typs I
(mindestens 4, max. aber 6 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren) zur Folge haben.
5
Damit ergibt sich folgendes Bild:
bis 31.07.2008
ab 01.08.2008
4 kleine altersgemischten Gruppen
4 Gruppen Typ II c (45 WStd.)
199 Kindergartengruppen
60 Gruppen Typ III a (25 WStd.)
115 Gruppen Typ III b (35 WStd.)
9 Gruppen Typ III c (45 WStd.)
10 Gruppen Typ I b (35 WStd.)
5 Gruppen Typ I c (45 WStd.)
51 Tagesstättengruppen
51 Gruppen Typ III c (45 WStd.)
1 große altersgemischten Gruppen
1 Gruppe Typ II c (45 WStd.)
(geplant war: Umwandlung in eine kleine,
altersgemischte Gruppe)
255 Gruppen
255 Gruppen
Durch diese Veränderung würden sich folgende Betreuungsquoten ergeben (ohne Kindertagespflege):
Kindergartenjahr
(Grundlage: Kindergartenbedarfsplan Stand: 31.12.2006)
Kinder
2007/2008
Plätze
Quote
2008/2009
Kinder
Plätze
Quote
4 Monate bis 1 Jahr
1125
15
1,33 %
1 Jahr bis 2 Jahre
1474
35
2,37 %
2 Jahre bis 3 Jahre
1591
275
17,28 %
unter 3 Jahre insgesamt
4408
28
0,64%
4190
325
7,76 %
3 Jahre bis zur Schulpflicht
5977
5897
98,66 %
5761
5495
95,38 %
Auf Landesebene wird davon ausgegangen, dass zum Kindergartenjahr 2010/2011 für unter 3-jährige
Kinder eine Betreuungsquote von 20 % benötigt wird.
Es soll folgende Versorgung erreicht werden:
• 5 % für Kinder vom 4. Monat bis 1. Lebensjahr (weitestgehend durch Kindertagespflege)
• 15 % für Kinder vom 1. bis 2. Lebensjahr (davon 5 % durch Kindertagespflege)
• 40 % für Kinder vom 2. bis 3. Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen.
Die bisherige Ausbauplanung des Kreises (Kindergartenbedarfsplan, basierend auf dem TAG) soll der
Ausbauplanung des Landes NRW angepasst werden und dem Jugendhilfeausschuss in einer der nächsten
Sitzungen vorgestellt werden.
6
4. Modellrechung der Betriebskosten (Annahme)
4.1 Ermittlung der Kindpauschalen
Typ I
Kinderzahl
(2-6 Jahre)
wöchentliche
Anzahl
Anzahl
Betreuungszeit
Gruppen
Plätze
Kindpauschale
Betriebskosten
Ia
20 Kinder
25 Stunden
0
45
4.288,70 €
192.991,50 €
Ib
20 Kinder
35 Stunden
10
295
5.746,70 €
1.695.276,50 €
Ic
20 Kinder
45 Stunden
5
145
7.369,75 €
1.068.613,75 €
Typ II
Kinderzahl
Kindpauschale
Betriebskosten
(bis 3 Jahre)
wöchentliche
Anzahl
Anzahl
Betreuungszeit
Gruppen
Plätze
II a
10 Kinder
25 Stunden
0
0
8.841,70 €
0,00 €
II b
10 Kinder
35 Stunden
0
0
11.863,40 €
0,00 €
II c
10 Kinder
45 Stunden
5
50
15.215,20 €
760.760,00 €
Typ III
Kinderzahl
Kindpauschale
Betriebskosten
(über 3 J.)
wöchentliche
Anzahl
Anzahl
Betreuungszeit
Gruppen
Plätze
III a
25 Kinder
25 Stunden
60
1455
3.165,24 €
4.605.424,20 €
III b
25 Kinder
35 Stunden
115
2780
4.225,36 €
11.746.500,80 €
III c
20 Kinder
45 Stunden
60
1050
6.771,85 €
8.112.556,25 €
Summe:
255
5820
28.182.123,00 €
Hierbei wurde davon ausgegangen, dass insgesamt 185 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren im
Gruppentyp III versorgt werden können und diese in analoger Anwendung von § 19 Abs. 3 KiBiz nach
Gruppentyp I bezahlt werden dürfen. Die Aufteilung erfolgt analog der Landesregelung:
25 Std.: 45 Kinder, 35 Std.: 95 Kinder, 45 Std.: 45 Kinder.
Des weiteren wurde die Versorgung von 125 behinderten Kindern im Gruppentyp III c mit insgesamt
1.850.000 € (125 Kinder x 3,5 x 4.225,36 €) berücksichtigt.
Nach bisherigen Aussagen des Landesjugendamtes sollen die Betriebskosten für behinderte Kinder
weiter erstattet werden. Eine Regelung steht noch aus.
7
4.2. Summe der Betriebskosten
Unter Einberechnung
• der Mieten zum Stand 31.12.2005 (*)
• des einzurechnenden Mietabzugs gem. § 20.2 KiBiz (**)
von 2.559 € pro 54 vermieteter Gruppen
• des Zuschusses gem. § 20.3 KiBiz (***)
von 15.000 € für 43 eingruppigen Einrichtungen
ergibt sich folgende modellhafte Ermittlung der Betriebskosten:
Betriebskosten
2007/2008
Kindpauschalen
Mieten (31.12.05) *
Mietabzug § 20 II KiBiz **
Zuschuss § 20 III KiBiz ***
Summe der
Betriebskosten:
28.182.123,00 €
834.000,00 €
./. 138.186,00 €
645.000,00 €
29.522.937,00 €
8
5. Änderungen der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2008 auf der
Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Da Eltern ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 zwischen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden
frei wählen können und das Anmeldeverfahren und die Bedarfsplanung Mitte März 2008 abgeschlossen sein
muss, ist es für eine konkrete Bedarfsermittlung unerlässlich, dass die an das KiBiz angepassten Elternbeiträge
Anfang Januar feststehen.
5.1 Bisherige Sachlage:
Der Kreistag hatte mit Beschluss vom 14.06.2006 erstmals für das Kindergartenjahr 2006/2007 die
Elternbeiträge wie folgt festgesetzt:
Jahreseinkommen
in Euro
monatliche Elternbeiträge
Kindergarten
Kindergarten
zusätzlich über
Mittag
Kinder unter
drei Jahren
Hortkinder
bis 12.271
0€
0€
0€
0€
bis 24.542
26,08 €
15,85 €
68,00 €
26,08 €
bis 36.813
44,48 €
26,08 €
141,12 €
57,78 €
bis 49.084
73,11 €
41,93 €
208,61 €
83,85 €
bis 61.355
115,04 €
62,89 €
276,61 €
115,04 €
über 61.355
151,34 €
83,85 €
312,91 €
151,34 €
Die vom Land bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2005/2006 festgesetzte Elternbeitragstabelle
wurde damit in vollem Umfang übernommen.
Für das laufende Kindergartenjahr 2007/2008 wurden die zum 01.08.2006 festgesetzten Elternbeiträge
nicht erhöht. Die Elternbeiträge sind damit – abgesehen von einer Erhöhung von ca. 2 % im Jahr 2000 - seit
01.01.1993 stabil .
5.2 Eckpunkte der Neuregelung der Elternbeiträge im Kreis Euskirchen
Gemäß § 23 Abs. 4 KiBiz sind Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Betreuungsdauer sozial zu staffeln.
Es ist zu gewährleisten, dass ein bedarfsentsprechendes Angebot an Ganztagsplätzen auch für die Kinder zur
Verfügung steht, deren Eltern von einem Elternbeitrag befreit sind (§ 21 Abs. 6).
Das KiBiz geht in Weiterführung der ab 01.08.2006 geltenden Regelung bei der Betriebskostenfinanzierung von
einem Elternbeitragsaufkommen von “fiktiv” 19 % aus. Liegt das Elternbeitragsaufkommen unter 19 %, sind die
ausfallenden Elternbeiträge vom öffentlichen Jugendhilfeträger auszugleichen.
Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:
Gruppentyp I und III:
-
für die geringste Betreuungszeit (25 WStd.) werden die bisherigen Beiträge, aufgerundet auf volle EUROBeträge, übernommen (d.h. keine Anhebung für Eltern, die bisher nur das Vormittagsangebot genutzt
haben)
für eine Betreuungszeit von 35 WStd. werden die bisherigen Beiträge um 10 % angehoben und auf volle
EURO-Beträge aufgerundet
für eine Betreuungszeit von 45 WStd. werden die bisherigen Beiträge um 10 % angehoben und zuzüglich
des bisherigen Zuschlags für die “Über-Mittag-Betreuung” (auf volle EURO-Beträge aufgerundet)
übernommen.
9
Gruppentyp II:
-
für die geringste Betreuungszeit (25 WStd.) werden die bisherigen Beiträge für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren, aufgerundet auf volle EURO-Beträge, übernommen
Die Erhöhung für 35 WStd. und 45 WStd. erfolgt analog der o.g. Regelung zu den Gruppentypen I und III.
Veränderung der Einkommensstufen:
a)
Anhebung der ersten Einkommensstufe auf 15.000 €, um allen Kindern – insbesondere aus
einkommensschwachen Familien – einen niederschwelligen Zugang zur frühkindlichen Bildung zu
ermöglichen (bisher 12.271 €).
b)
Anhebung der Einkommensstufen auf volle Tausend €.
Wegfall der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder
Geschwisterkinder, welche ebenfalls eine Tageseinrichtung besuchen, waren bisher analog der vorherigen
Regelung des Landes von einem Elternbeitrag befreit. Da der Kreis weiterhin für die Differenz zwischen dem
„tatsächlichen“ Elternbeitragsaufkommen und dem „fiktiven“ Elternbeitragsaufkommen des Landes (19 %)
aufkommt und die Elternbeitragsquote eher gering ist (Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt), wird
vorgeschlagen, für ein Geschwisterkind 50 % der Beiträge zu erheben. Weitere Geschwisterkinder, die eine
Tageseinrichtung besuchen, bleiben beitragsfrei.
Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bis zu monatlich 300 €
Erziehungsgeld zählt gemäß der vom Kreis Euskirchen übernommenen Regelung analog des bis 2006
geltenden § 17 Abs. 4 GTK nicht zum Einkommen. In Anlehnung an viele Entscheidungen ähnlicher Art
bezüglich des Erziehungsgeldes bleibt gemäß § 10 Bundeselterngeldgesetz (BEEG) der Mindestbetrag des
Elterngeldes von monatlich 300 € bei einkommensabhängigen Sozialleistungen anrechnungsfrei. Dies gilt
grundsätzlich nicht für die Erhebung von Elternbeiträgen.
Analog der bisherigen Regelung wird vorgeschlagen, auf eine Anrechnung von Elterngeld bis zu einer Höhe
von 300 € monatlich zu verzichten.
Zukünftige regelmäßige Anpassung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sollten zeitgleich mit der Anhebung der Kindpauschalen angehoben werden, erstmals zum
Kindergartenjahr 2009/2010 um 1,5 % (aufgerundet auf volle EURO - Beträge).
Die Entwürfe der Elternbeitragstabellen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder einschließlich der
Ermittlung des voraussichtlichen Elternbeitragsaufkommens auf der Grundlage des bisherigen
Elternbeitragssystems sind für die Kindergartenjahre 2008/2009 als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen
der Änderung der Einkommensstufen können nicht beziffert werden.
10
Daraus ergäbe sich folgende Elternbeitragstabelle mit einem Geschwisterbeitrag von 50%:
Gruppenform
I und III
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
(31.12.2005)
Kinder
in %
959
972
1403
879
399
501
5115
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
25 Std. Geschw.
35 Stunden Beitrag
35 Std. Geschw.
45 Stunden Beitrag
45 Std. Geschw.
Gesamt
Gruppenform
II
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
Geschw. Geschw. bisher
in %
150
22,84
0,00 €
132
20,11
26,08 €
161
24,57
44,48 €
103
15,66
73,11 €
44
6,75
115,04 €
66
10,06
151,34 €
655
100
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(aufgerundeter
(25 Std. + 10 %)
(35 Std. + ÜberElternbeitrag)
mittagpauschale)
Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw.
50 %
50 %
50 %
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
27,00 €
13,50 € 30,00 €
15,00 € 46,00 €
23,00 €
45,00 €
22,50 € 50,00 €
25,00 € 77,00 €
38,50 €
74,00 €
34,00 € 82,00 €
41,00 € 124,00 €
62,00 €
116,00 €
58,00 € 128,00 €
64,00 € 191,00 €
95,50 €
152,00 €
76,00 € 168,00 €
84,00 € 252,00 € 126,00 €
69.243 €
4.195 €
153.376 €
9.291 €
116.097 €
7.033 €
359.235 €
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(31.12.2005)
(aufgerundeter
Elternbeitrag)
Beitrag Geschw.
50 %
0,00 €
0,00 €
68,00 €
34,00 €
142,00 €
71,00 €
209,00 € 104,50 €
277,00 € 138,50 €
313,00 € 156,50 €
(25 Std. + 10 %)
(35 Std. + Übermittagpauschale)
Beitrag Geschw.
50 %
0,00 €
0,00 €
91,00 €
45,50 €
184,00 €
92,00 €
272,00 € 136,00 €
368,00 € 184,00 €
429,00 € 214,50 €
Kinder
in %
8
8
12
8
3
4
44
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
25 Std. Geschw.
35 Stunden Beitrag
35 Std. Geschw.
45 Stunden Beitrag
45 Std. Geschw.
Gesamt
Geschw. Geschw.
in %
1
22,84
1
20,11
1
24,57
1
15,66
0
6,75
1
10,06
6
100
bisher
0,00 €
68,00 €
141,12 €
208,61 €
276,61 €
312,91 €
1.553 €
93 €
3424 €
206 €
2.053 €
124 €
7.453 €
Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung:
Betriebskosten/Jahr
davon 19 %
Elternbeiträge/Jahr
entspricht %
Belastung Kreis
29.522.937 €
5.609.358 €
4.400.241 €
14,90 %
1.209. 117 €
Beitrag
0,00 €
75,00 €
157,00 €
230,00 €
305,00 €
345,00 €
Geschw.
50 %
0,00 €
37,50 €
78,50 €
115,00 €
152,50 €
172,50 €
11
5.3. Alternative I
Alternativ könnte auf die Erhebung des Geschwisterbeitrags weiterhin verzichtet werden. Nicht zu ermitteln ist
hierbei die Erhöhung des Anteils von Geschwisterkindern durch die verstärkte Aufnahme von unter 3-jährigen
Kindern.
Gruppenform
I und III
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
(31.12.2005)
Kinder
in %
959
972
1403
879
399
501
5115
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
35 Stunden Beitrag
45 Stunden Beitrag
Gesamt
Gruppenform
II
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
Geschw. Geschw. bisher
in %
150
22,84
0,00 €
132
20,11
26,08 €
161
24,57
44,48 €
103
15,66
73,11 €
44
6,75
115,04 €
66
10,06
151,34 €
655
100
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(aufgerundeter
(25 Std. + 10 %)
(35 Std. + ÜberElternbeitrag)
mittagpauschale)
Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
27,00 €
0,00 € 30,00 €
0,00 € 46,00 €
0,00 €
45,00 €
0,00 € 50,00 €
0,00 € 77,00 €
0,00 €
74,00 €
0,00 € 82,00 €
0,00 € 124,00 €
0,00 €
116,00 €
0,00 € 128,00 €
0,00 € 191,00 €
0,00 €
152,00 €
0,00 € 168,00 €
0,00 € 252,00 €
0,00 €
69.243 €
153.376 €
116.097 €
338.716 €
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(31.12.2005)
(aufgerundeter
Elternbeitrag)
Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
68,00 €
0,00 €
142,00 €
0,00 €
209,00 €
0,00 €
277,00 €
0,00 €
313,00 €
0,00 €
(25 Std. + 10 %)
(35 Std. + Übermittagpauschale)
Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
91,00 €
0,00 €
184,00 €
0,00 €
272,00 €
0,00 €
368,00 €
0,00 €
429,00 €
0,00 €
Kinder
in %
8
8
12
8
3
4
44
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
35 Stunden Beitrag
45 Stunden Beitrag
Gesamt
Geschw. Geschw.
in %
1
22,84
1
20,11
1
24,57
1
15,66
0
6,75
1
10,06
6
100
bisher
0,00 €
68,00 €
141,12 €
208,61 €
276,61 €
312,91 €
1.553 €
3.424 €
2.053 €
7.030 €
Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung:
Betriebskosten/Jahr
davon 19 %
Elternbeiträge/Jahr
entspricht %
Belastung Kreis
29.522.937 €
5.609.358 €
4.148.945 €
14,05 %
1.460.413 €
Beitrag
0,00 €
75,00 €
157,00 €
230,00 €
305,00 €
345,00 €
Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
12
5.4 Alternative II
Alternativ könnte bei weiter bestehender Geschwisterbeitragsfreiheit versucht werden, eine Elternbeitragsquote
von 16 % zu erwirtschaften (prozentuale lineare Erhöhung):
Gruppenform
I und III
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
(31.12.2005)
Kinder
in %
959
972
1403
879
399
501
5115
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
35 Stunden Beitrag
45 Stunden Beitrag
Gesamt
Gruppenform
II
Einkommen
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Gesamt
Geschw. Geschw. bisher
in %
150
22,84
0,00 €
132
20,11
26,08 €
161
24,57
44,48 €
103
15,66
73,11 €
44
6,75
115,04 €
66
10,06
151,34 €
655
100
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(aufgerundeter
(25 Std. + 10 %)
(35 Std. + ÜberElternbeitrag)
mittagpauschale)
Beitrag Geschw. Beitrag Geschw. Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
34,00 €
0,00 € 36,00 €
0,00 € 54,00 €
0,00 €
54,00 €
0,00 € 60,00 €
0,00 € 86,00 €
0,00 €
84,00 €
0,00 € 92,00 €
0,00 € 136,00 €
0,00 €
132,00 €
0,00 € 144,00 €
0,00 € 210,00 €
0,00 €
170,00 €
0,00 € 190,00 €
0,00 € 278,00 €
0,00 €
80.153 €
176.413 €
128.991 €
385.557 €
% Einkommens-/Geschwisterverteilung
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
(31.12.2005)
(aufgerundeter
Elternbeitrag)
Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
76,00 €
0,00 €
160,00 €
0,00 €
236,00 €
0,00 €
314,00 €
0,00 €
354,00 €
0,00 €
(25 Std. + 10 %)
Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
(35 Std. + Übermittagpauschale)
Beitrag Geschw.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
104,00 €
0,00 €
208,00 €
0,00 €
306,00 €
0,00 €
418,00 €
0,00 €
486,00 €
0,00 €
Alternative I
Alternative II
29.522.937 €
5.609.358 €
4.148.945 €
14,05 %
1.460.413 €
29.522.937 €
5.609.358 €
4.721.358 €
15,99 %
887.616 €
Kinder
in %
8
8
12
8
3
4
44
18,76
19,00
27,44
17,19
7,81
9,80
100
monatliche Elternbeiträge:
25 Stunden Beitrag
35 Stunden Beitrag
45 Stunden Beitrag
Gesamt
Geschw. Geschw.
in %
1
22,84
1
20,11
1
24,57
1
15,66
0
6,75
1
10,06
6
100
bisher
0,00 €
68,00 €
141,12 €
208,61 €
276,61 €
312,91 €
Beitrag
0,00 €
84,00 €
176,00 €
262,00 €
346,00 €
380,00 €
1.752 €
3.846 €
2.324 €
7.922 €
Nach diesem Beitragsmodell errechnet sich folgende Gesamtaufstellung:
Betriebskosten/Jahr
davon 19 %
Elternbeiträge/Jahr
entspricht %
Belastung Kreis
29.522.937 €
5.609.358 €
4.721.358 €
15,99 %
887.616 €
6. Übersicht über Beitragsalternativen
2006
2007
Vorschlag
(Hochrechnung)
Betriebskosten/Jahr
davon 19 %
Elternbeiträge/Jahr
Entspricht %
Belastung Kreis
28.005.000 € 26.680.000 €
5.320.950 €
5.069.200 €
3.682.000 €
4.090.000 €
13,15 %
15,33 %
1.638.950 €
979.200 €
29.522.937 €
5.609.358 €
4.400.241 €
14,90 %
1.209. 117 €
13
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)