Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
25.03.11, 08:07
Aktualisiert
31.03.11, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.03.2011
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-26/2011
Vorlage
für den
Gemeinderat am 31.03.2011
- öffentlich -
Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
vom Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 gem. § 22 GemHVO
Begründung:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit
den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO).
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GembHVO).
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragung mit
Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des
Folgesjahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GembHVO).
Anliegend wird Ihnen eine entsprechende Übersicht (Anlage) der Übertragungen vom
Haushalt 2010 nach 2011 zur Kenntnis gegeben.
Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die
Ergebnisrechnung (Aufwendungen) mit insgesamt
171.735,03 €
und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.170.811,19 €.
Die Differenz zwischen Aufwendungen und Auszahlungen
resultiert aus der Tatsache, dass für die Aufwendungen Rückstellungen gebildet wurden und
somit die Ergebnisrechnung nicht belasten.
Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die
Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.944.004,04 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt die vorliegende Übersicht der Übertragungen, der
Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen einschl. der Erläuterung der Auswirkung
auf den Eregbnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2011 zur Kenntnis (§ 22
Abs. 4 GemHVO).