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Mitteilungsvorlage (Verkehrsberuhigung Friedhofsweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 132/2008 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verkehrsberuhigung Friedhofsweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 132/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 15.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Verkehrsberuhigung Friedhofsweg Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Frau Esther Limbach hat in der Sitzung des Schulausschusses am 20.02.2008 die Problematik der Verkehrssituation an der Schillerschule (Friedhofsweg) angesprochen. Die Elternpflegschaft fordere einen Zebrastreifen, damit die Kinder sicher über die Straße kommen. Herr Winfried Marx hat in der gleichen Sitzung angeregt, das dort an der Schillerschule aufgestellte Halteverbotsschild mit der Einschränkung von 08.00 – 14.00 Uhr im Rahmen der OGS so zu verändern, dass entweder die Einschränkung ganz aufgehoben wird oder aber diese zu verlängern von 08.00 bis 16.00 Uhr. Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und kommt zu folgendem Ergebnis bzw. hat folgende Maßnahmen ergriffen: Das an der Schillerschule aufgestellte Halteverbotsschild wurde dahingehend verändert, dass die Einschränkung über 14.00 Uhr hinaus nunmehr bis 16.00 Uhr verlängert wurde. Zur Installierung eines Zebrastreifens (Fußgängerüberweg) ist zu sagen, dass die Ausweisung eines Fußgängerüberweges nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fussgängerüberwegen an örtliche und verkehrliche Voraussetzungen geknüpft ist. Die Straßenzüge „An der Elsmaar“ und „Friedhofsweg“ liegen in einer „Tempo-30-Zone“. Die Verkehrsgeschwindigkeiten sind nach Angaben der Polizei, von Einzelfällen abgesehen, für das Wohngebiet ortsüblich und nicht außergewöhnlich überhöht. Eine Unfallhäufigkeit ist nicht gegeben. Die Verkehrsstärke steigt zu den Spitzenstunden morgens/abends und ist für die Größe des Wohngebietes tagsüber als normal zu bezeichnen. Die Fahrbahn ist jeweils zweispurig und übersichtlich. Nach den vorstehend genannten Bestimmungen werden auf Straßenabschnitten in Tempo-30-Zonen keine Fußgängerüberwege empfohlen. Im übrigen wird die vorgeschriebene Frequenz von stündlich 50 querenden Fußgängern gebündelt an einer Straßenseite und einer Verkehrsbelastung von stündlich 200 Fahrzeugen an der Querungsstelle nicht erreicht. Weiterhin konnte bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung unter Beteiligung der Polizei beobachtet werden, dass sowohl „An der Elsmaar“ als auch auf dem „Friedhofsweg“ den Fußgängern ausreichende Verkehrslücken zur Verfügung stehen, um die Straße sicher zu queren. Für Kinder der Primarstufe sind Fußgängerüberwege durchaus problematisch. Kinder diesen Alters verfügen oft nicht über die ausreichenden Erfahrungen im Straßenverkehr und sind weniger in der Lage, sich beim Queren der Straße mit dem Fahrzeugführer zu verständigen. Diese Kriterien sind zwingend bei der Beurteilung von Schulwegsicherungsmaßnahmen für Grundschüler heranzuziehen. Es kommt hinzu, dass unter Verkehrswissenschaftlern inzwischen unbestritten ist, dass Fußgängerüberwege bei weitem nicht die verkehrsssichernde Wirkung besitzen, die ihnen in der Öffentlichkeit vielfach zugeschrieben wird. Bei Fußgängerüberwegen besteht nämlich immer die Gefahr, dass insbesondere Kinder sich auf „ihr Vorrecht“ verlassen und die Kraftfahrzeugführer gleichzeitig ihre Wartepflicht missachten. Diese bundesweit gemachten negativen Erfahrungen haben z.B. den Verband der Schadensversicherer e.V. in einer vor Jahren erschienenen Veröffentlichung zur Schulwegsicherung veranlasst, Fussgängerüberwege nicht als wirksame Maßnahme zur Schulwegsicherung darzustellen. Ein weiterer wichtiger Ansatz liegt in der Mobilitätserziehung der Kinder. Selbstverständlich findet in den Grundschulen Verkehrserziehung durch die Polizei statt. Im Zusammenwirken mit der Schulleitung ist auch die Einrichtung eines sog. Elternlotsendienstes möglich. Polizei und private Verkehrsicherheitsorganisationen (z.B. Verkehrswacht) sind bei der Schulung der Eltern gerne behilflich. Aus den genannten Gründen ist die Installierung eines Fußgängerüberweges nicht zu empfehlen.