Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
132/2008
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verkehrsberuhigung Friedhofsweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 132/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
15.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Verkehrsberuhigung Friedhofsweg
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Frau Esther Limbach hat in der Sitzung des Schulausschusses am 20.02.2008 die Problematik der
Verkehrssituation an der Schillerschule (Friedhofsweg) angesprochen. Die Elternpflegschaft fordere einen
Zebrastreifen, damit die Kinder sicher über die Straße kommen.
Herr Winfried Marx hat in der gleichen Sitzung angeregt, das dort an der Schillerschule aufgestellte
Halteverbotsschild mit der Einschränkung von 08.00 – 14.00 Uhr im Rahmen der OGS so zu verändern, dass
entweder die Einschränkung ganz aufgehoben wird oder aber diese zu verlängern von 08.00 bis 16.00 Uhr.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und kommt zu folgendem Ergebnis bzw. hat folgende
Maßnahmen ergriffen:
Das an der Schillerschule aufgestellte Halteverbotsschild wurde dahingehend verändert, dass die
Einschränkung über 14.00 Uhr hinaus nunmehr bis 16.00 Uhr verlängert wurde.
Zur Installierung eines Zebrastreifens (Fußgängerüberweg) ist zu sagen, dass die Ausweisung eines
Fußgängerüberweges nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fussgängerüberwegen an örtliche und verkehrliche
Voraussetzungen geknüpft ist.
Die Straßenzüge „An der Elsmaar“ und „Friedhofsweg“ liegen in einer „Tempo-30-Zone“. Die
Verkehrsgeschwindigkeiten sind nach Angaben der Polizei, von Einzelfällen abgesehen, für das Wohngebiet
ortsüblich und nicht außergewöhnlich überhöht. Eine Unfallhäufigkeit ist nicht gegeben. Die Verkehrsstärke
steigt zu den Spitzenstunden morgens/abends und ist für die Größe des Wohngebietes tagsüber als normal
zu bezeichnen. Die Fahrbahn ist jeweils zweispurig und übersichtlich.
Nach den vorstehend genannten Bestimmungen werden auf Straßenabschnitten in Tempo-30-Zonen keine
Fußgängerüberwege empfohlen. Im übrigen wird die vorgeschriebene Frequenz von stündlich 50 querenden
Fußgängern gebündelt an einer Straßenseite und einer Verkehrsbelastung von stündlich 200 Fahrzeugen an
der Querungsstelle nicht erreicht. Weiterhin konnte bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung unter
Beteiligung der Polizei beobachtet werden, dass sowohl „An der Elsmaar“ als auch auf dem „Friedhofsweg“
den Fußgängern ausreichende Verkehrslücken zur Verfügung stehen, um die Straße sicher zu queren.
Für Kinder der Primarstufe sind Fußgängerüberwege durchaus problematisch. Kinder diesen Alters verfügen
oft nicht über die ausreichenden Erfahrungen im Straßenverkehr und sind weniger in der Lage, sich beim
Queren der Straße mit dem Fahrzeugführer zu verständigen. Diese Kriterien sind zwingend bei der
Beurteilung von Schulwegsicherungsmaßnahmen für Grundschüler heranzuziehen.
Es kommt hinzu, dass unter Verkehrswissenschaftlern inzwischen unbestritten ist, dass Fußgängerüberwege
bei weitem nicht die verkehrsssichernde Wirkung besitzen, die ihnen in der Öffentlichkeit vielfach
zugeschrieben wird. Bei Fußgängerüberwegen besteht nämlich immer die Gefahr, dass insbesondere Kinder
sich auf „ihr Vorrecht“ verlassen und die Kraftfahrzeugführer gleichzeitig ihre Wartepflicht missachten. Diese
bundesweit gemachten negativen Erfahrungen haben z.B. den Verband der Schadensversicherer e.V. in
einer vor Jahren erschienenen Veröffentlichung zur Schulwegsicherung veranlasst, Fussgängerüberwege
nicht als wirksame Maßnahme zur Schulwegsicherung darzustellen.
Ein weiterer wichtiger Ansatz liegt in der Mobilitätserziehung der Kinder. Selbstverständlich findet in den
Grundschulen Verkehrserziehung durch die Polizei statt. Im Zusammenwirken mit der Schulleitung ist auch
die Einrichtung eines sog. Elternlotsendienstes möglich. Polizei und private Verkehrsicherheitsorganisationen
(z.B. Verkehrswacht) sind bei der Schulung der Eltern gerne behilflich.
Aus den genannten Gründen ist die Installierung eines Fußgängerüberweges nicht zu empfehlen.