Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 156/2008
18.01.2008
Az.: 50
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
19.02.2008
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Gemäß § 22 Abs. 3 des Heimgesetzes (HeimG) sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle
zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für das Jahr 2007 gibt Aufschluss
über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im
Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den
Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen wieder.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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