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Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 156/2008 18.01.2008 Az.: 50 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 19.02.2008 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Gemäß § 22 Abs. 3 des Heimgesetzes (HeimG) sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für das Jahr 2007 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen wieder. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)