Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
262 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
der Heimaufsicht
gemäß § 22 Abs. 3 Heimgesetz
für das Jahr 2007
Vorwort
Seit einigen Jahren rückt die Altenpflege verstärkt in das
öffentliche Interesse. Ebenso wie breite Kreise der
Bevölkerung sind vor allem die Entscheidungsträger der
Gebietskörperschaften sowie die Leistungserbringer im
Gesundheitswesen sehr daran interessiert, zu wissen,
wie es um die Qualität der Altenpflege vor Ort steht.
Aus diesem Grunde hat der Bundesgesetzgeber im
Jahre 2002 die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle
zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu
veröffentlichen. So wird die Information der politischen Gremien sichergestellt.
Außerdem erhält auch die Öffentlichkeit einen Einblick in die Inhalte und
Wirkungsweise heimgesetzlichen Handelns.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht für das Jahr 2007 gibt Aufschluss über die
Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen
im Umgang mit dem geltenden Heimrecht. Vor allem aber spiegelt er die aktuelle
Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen aus der Sicht
der Heimaufsicht wieder. Dabei ist erfreulich, dass die Qualität dieser Heime
insgesamt
als
zufriedenstellend
bezeichnet
werden
kann.
Die
häufig
in
Medienberichten getroffenen Aussagen über angeblich miserable Verhältnisse in
deutschen Pflegeeinrichtungen können für den Kreis Euskirchen nicht bestätigt
werden.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Begründet in der im Wandel befindlichen demographischen Entwicklung unserer
Gesellschaft werden zukünftig immer mehr Menschen darauf angewiesen sein,
neben ambulanter Hilfen auch die Leistungen stationärer Einrichtungen in Anspruch
zu nehmen.
2
Hier setzt die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen an, welche die Arbeit dieser
Einrichtungen anhand der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Geboten wird dabei
auch
eine
Unterstützung
durch
Beratung
der
Verantwortlichen.
Dieses
Beratungsangebot wird von den Einrichtungsträgern zunehmend in Anspruch
genommen.
Auf diesem Wege wird die Heimaufsicht auch in Zukunft einen wesentlichen und
wertvollen Beitrag zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität alter und
behinderter Menschen im Kreis Euskirchen leisten.
Der Bericht wird in der Pflegekonferenz des Kreises Euskirchen und im Ausschuss
für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit beraten. Er wird im Internet unter
http://www.kreis-euskirchen.de veröffentlicht.
Günter Rosenke
Landrat
3
Inhalt
I.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht
5
II.
Organisation der Heimaufsicht
7
III.
Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes im Kreis Euskirchen
8
IV.
Heimmitwirkung
10
V.
Heimaufsichtliche Tätigkeiten im Jahr 2007
11
1.
Beratung und Information nach § 4 HeimG
11
2.
Überwachung nach § 15 HeimG
13
2.1
Wiederkehrende Prüfungen
13
VI.
2.1.1 Altenpflegeeinrichtungen
13
2.1.2 Behinderten- und Sozialtherapeutische Einrichtungen
16
2.2
Anlassbezogene Überprüfungen
17
3.
Untersagungen nach § 19 HeimG
18
4.
Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 HeimG
18
5.
Zusammenarbeit nach § 20 HeimG
18
Fazit und Ausblick
19
Ansprechpartner
22
Anlage
Übersicht über alle Einrichtungen im Kreis Euskirchen, die dem
Heimgesetz unterliegen
23
4
I.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht
Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz (HeimG) ist es, darauf
hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und Bedürfnisse von alten,
pflegebedürftigen und behinderten Menschen beachtet und geschützt werden.
Dazu sieht das Heimgesetz zum einen die Information und Beratung der
Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige und Betreuer, der Heimbeiräte
und
Heimfürsprecher/innen
sowie
der
Heimträger
und
Heim-
und
Pflegedienstleitungen vor. Zum anderen übt die Heimaufsicht als Ordnungsbehörde
die Aufsicht über die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes fallenden
Einrichtungen dahingehend aus, dass die in § 11 HeimG gestellten Anforderungen
an den Betrieb eines Heimes einschließlich der Einhaltung der entsprechenden
Ausführungsverordnungen1 erfüllt werden.
Im einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht wie folgt dar:
Beratung nach § 4 HeimG über Rechte und Pflichten von
- Bewohnerinnen und Bewohnern
- Betreuern und Angehörigen
- Heimbeiräten und Heimfürsprecher/innen
- Heimbetreibern
Beratung nach § 4 HeimG für Personen und Träger, die die Schaffung von
Heimen anstreben
Überwachung von Heimen nach § 15 HeimG durch
- regelmäßige jährliche Prüfungen
- anlassbezogene Prüfungen
Beratung bei festgestellten Mängeln nach § 16 HeimG
1
Heimpersonalverordnung, Heimsicherungsverordnung, Heimmindestbauverordnung,
Heimmitwirkungsverordnung
5
Ordnungsbehördliches Einschreiten durch
- Erlass von Anordnungen (z.B. Verfügungen zur Beseitigung von Mängeln
oder zur Untersagung weiterer Heimaufnahmen) nach § 17 HeimG
- Erteilen eines Beschäftigungsverbots nach § 18 HeimG
- Untersagung des Heimbetriebes nach § 19 HeimG
- Einleiten von Bußgeldverfahren nach § 21 HeimG
Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden nach § 20 HeimG, wie
- Pflegekassen
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- Träger der Sozialhilfe
- andere Prüfinstanzen, z.B. Gesundheitsamt
- Arbeitskreise
Zusätzliche Tätigkeiten, wie
- Durchführung von Schulungen und Vorträgen
- Öffentlichkeitsarbeit
Die
Wahrnehmung
dieser
Aufgaben
erfolgt
unter
der
Zielsetzung,
den
Bewohnerinnen und Bewohnern ein an den Grundsätzen der Menschenwürde
ausgerichtetes Leben im Heim zu ermöglichen und deren Rechtsstellung und Schutz
zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung der Qualität
der Betreuung und Pflege in Einrichtungen.
6
II.
Organisation der Heimaufsicht
Organisatorisch ist die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen in der Abteilung 50 Soziales - eingebunden. Die personelle Besetzung entspricht dem Stellen-Soll von
zwei
Verwaltungskräften
des
gehobenen
nichttechnischen
Dienstes
(ein
Diplomverwaltungsbetriebswirt und eine Diplomverwaltungswirtin).
Zur
fachlichen
Beurteilung
der
Pflegeprozessqualität
in
den
Alten-
und
Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen wird regelmäßig eine unabhängige
Pflegegutachterin, welche auf Honorarbasis beauftragt wird, zu den Prüfungen der
Heimaufsicht hinzugezogen. Hierbei kamen im Jahr 2007 drei Gutachterinnen zum
Einsatz.
Bei der Überprüfung von Behinderten- und Sozialtherapeutischen Einrichtungen wird
die fachliche Unterstützung durch den sozialpsychiatrischen Dienst der Abteilung
Gesundheit gewährt.
Für alle Einrichtungen werden Fachfragen hinsichtlich Hygieneanforderungen,
Infektionsschutz und Arzneimittelsicherheit mit den zuständigen Mitarbeitern der
Abteilung Gesundheit erörtert. Auch bei baurechtlichen Fragen ist ein Austausch mit
der dafür zuständigen Fachabteilung sowohl des Kreises Euskirchen wie auch des
Landschaftsverbandes Rheinland gewährleistet.
Durch die organisatorische Zugehörigkeit zur Abteilung 50 - Soziales - besteht eine
enge Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und dem örtlichen Träger der
Sozialhilfe.
Beratungen
von
Heimbewohnern,
Angehörigen,
Betreuern
und
Einrichtungen können daher auch immer in den Zuständigkeitsbereich des
Sozialhilfeträgers hineinwirken. Bei der Planung der Schaffung neuer Einrichtungen
erstreckt sich der Beratungsaufwand der Heimaufsicht nicht nur auf die Vorschriften
des Heimgesetzes und seiner Verordnungen, sondern auch auf die baulichen und
funktionalen Vorgaben des Landespflegegesetzes (PflG NW).
Aufgrund dieses Zusammenwirkens mehrerer fachlicher Qualifikationen kann eine
fundierte Arbeit der Heimaufsicht sichergestellt werden.
7
III.
Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes im Kreis
Euskirchen
Im Kreis Euskirchen werden zur Zeit insgesamt 54 Heime betrieben, die der
Überwachung durch die Heimaufsicht unterliegen. Dabei handelt es sich um
30 Alten- und Pflegeheime mit vollstationären Plätzen (einschließlich
eingestreuter oder separater heimangebundener Kurzzeitpflegeplätze)
1 solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
2 Einrichtungen der Tagespflege
1 Hospiz
9 Behinderteneinrichtungen
11 Sozialtherapeutische Einrichtungen
Insgesamt werden in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen 2091 Bewohnerplätze
vorgehalten, die sich wie folgt gliedern:
Heimplätze Alten- und Pflegeeinrichtungen nach Orten
Gemeinde
Anzahl
vollstationäre
Plätze
davon
Hospiz
davon
Tagespflege
davon
eingestreute
Kurzzeitpflege
davon
separate
Kurzzeitpflege
Bad Münstereifel
349
0
0
6
6
Blankenheim
217
0
0
5
0
0
0
0
0
0
323
0
12
0
0
0
0
0
0
0
10
0
0
2
0
Mechernich
517
12
0
27
0
Nettersheim
88
0
0
3
10
Schleiden
211
0
12
11
11
Weilerswist
122
0
0
2
0
Zülpich
254
0
0
5
13
Gesamt
2091
12
24
61
40
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
8
In Behinderteneinrichtungen stehen derzeit 301 Plätze für Bewohner zur Verfügung:
Heimplätze Behindertenheime nach Orten
Gemeinde
Anzahl
vollst. Plätze
Bad Münstereifel
0
Blankenheim
0
Dahlem
0
Euskirchen
79
Hellenthal
0
Kall
60
Mechernich
0
Nettersheim
0
Schleiden
48
Weilerswist
24
Zülpich
90
Gesamt
301
Sozialtherapeutische Einrichtungen weisen im Kreis Euskirchen insgesamt 343
Bewohnerplätze auf:
Heimplätze Sozialtherapeutische Heime nach Orten
Gemeinde
Bad Münstereifel
Anzahl
vollst. Plätze
116
Blankenheim
0
Dahlem
0
Euskirchen
0
Hellenthal
0
Kall
0
Mechernich
130
Nettersheim
11
Schleiden
0
Weilerswist
0
Zülpich
86
Gesamt
343
9
IV. Heimmitwirkung
Den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 HeimG in Verbindung mit der dazu erlassenen
Heimmitwirkungsverordnung)
Heimbewohnerinnen
und
entsprechend
-bewohnern
sind
zu
die
Belange
berücksichtigen
von
und
deren
Mitwirkungsrechte zu fördern.
Durch die Wahl eines Heimbeirates oder Bestellung eines Heimfürsprechers wird die
Mitwirkung bei Angelegenheiten des Heimbetriebes wie Unterkunft, Betreuung,
Aufenthaltsbedingungen,
Heimordnung,
Verpflegung
und
Freizeitgestaltung
sichergestellt. Diese Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer
angemessenen Qualität der Betreuung.
In allen 54 Einrichtungen im Kreis Euskirchen sind insgesamt 27 Heimbeiräte
gewählt und 27 Heimfürsprecher bestellt worden.
Die Mitglieder der Heimbeiräte in den Einrichtungen treffen sich regelmäßig zum
Informationsaustausch
und
zur
Mitwirkung
in
den
Angelegenheiten
des
Heimbetriebes.
Aufgrund ihres Alters und des Gesundheitszustandes ist vielfach nur eine geringe
Belastbarkeit der Heimbeiräte möglich. Insbesondere im Rahmen der Mitwirkung bei
beabsichtigten
Entgelterhöhungen
durch
den
Heimträger
zeigt
sich
die
Überforderung der Heimbeiräte. Gerade im Altenhilfebereich wirkt sich der
zunehmend größer werdende Anteil
der demenziellen Erkrankungen
bei den
Bewohnerinnen und Bewohnern negativ auf die Bereitschaft und Fähigkeit zur
Mitwirkung in den Heimbeiräten aus.
Aus diesen Gründen konnte in 27 Einrichtungen kein Heimbeirat gebildet werden, so
dass ein/e Heimfürsprecher/in bestellt wurde.
10
V. Heimaufsichtliche Tätigkeiten im Jahr 2007
1. Beratung und Information nach § 4 HeimG
In 2007 erfolgten 52 Beratungen und Rechtsauskünfte. Dabei handelte es sich zum
größten Teil um Beratungen von Heimträgern und Heimleitungen im Zusammenhang
mit rechtlichen, organisatorischen, personellen und bewohnerspezifischen Fragen
sowie
um
Beratungen
bei
Neu-
und
Umbaumaßnahmen
in
bestehenden
Einrichtungen.
Die Kontaktaufnahme zur Heimaufsicht durch Angehörige, Betreuer/innen und
Bewohner/innen erfolgte überwiegend telefonisch. In Einzelfällen wurde hier auch in
persönlichen Gesprächen beraten.
Für die Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen wurde im Jahr 2007 insgesamt
32 mal beraten. Davon richteten sich 16 Beratungstermine an Personen und Träger,
die die Schaffung einer neuen Einrichtung anstreben.
Diese Termine umfassten auch regelmäßig eine Inaugenscheinnahme des geplanten
Objekts oder Grundstücks vor Ort.
11
Entstehende Einrichtungen
Geplante Art der Einrichtung
Geplanter Ort
Neue Einrichtungen
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Seniorenheim
Dahlem
Euskirchen
Weilerswist
Kall
Mechernich
Kommern
Kommern
Anzahl
Beratungen
§4
Anfragen (A) /
Konkrete Planungen
(KP)
7
1
2
3
1
1
1
Planungen neue
KP
A
A
KP
KP
A
A
16
Einrichtungen gesamt
Bestehende Einrichtungen
Seniorenheim (Neubau und
Nettersheim
3
KP
Schleiden
2
KP
Behindertenheim (Umbau)
Zülpich
6
KP
Seniorenheim (Neubau oder
Bad Münstereifel
3
KP
Zülpich
2
KP
Umbau)
Seniorenheim (Neubau und
Umbau)
Umbau)
Behindertenheim (Umbau)
Planungen bestehende
16
Einrichtungen gesamt
Alle Planungen gesamt
32
12
2. Überwachung nach § 15 HeimG
2.1 Wiederkehrende Prüfungen
Nach der gesetzlichen Vorgabe ist die Heimaufsicht verpflichtet, grundsätzlich jedes
Heim mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die Prüfungen können jederzeit
angemeldet oder unangemeldet erfolgen.
Im Berichtszeitraum 2007 erfolgten alle Begehungen der Heimaufsicht ausschließlich
ohne vorherige Ankündigung.
2.1.1 Altenpflegeeinrichtungen
Im
Bereich
der
Altenpflegeheime
einschließlich
der
Tagespflege-
und
Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden im Jahr 2007 insgesamt 29 Heime mindestens
einmal von der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen begangen und überprüft. Bei
den Einrichtungen, die nicht durch die Heimaufsicht geprüft wurden, erfolgte eine
Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK).
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurde daher auf die Begehung dieser
Einrichtungen unter Hinweis auf § 15 Abs. 4 HeimG verzichtet.
Zwei
Seniorenheime
wurden
nicht
überprüft,
da
deren
Begehung
aus
organisatorischen Gründen erst im Dezember 2007 möglich gewesen wäre. Da diese
Heime jedoch beide zu Beginn des Jahres 2008 aufgegeben und der Betrieb dann
vollständig eingestellt werden wird, konnte auf deren Überprüfung verzichtet werden.
Die Alten- und Pflegeheime wurden daraufhin überprüft, ob sie die zahlreichen
Anforderungen an den Betrieb eines Heimes nach § 11 HeimG erfüllen.
Im Anschluss an die Begehung erfolgte immer ein Abschlussgespräch mit einer
Mängelberatung. Alle festgestellten Mängel wurden sodann in einem Prüfbericht
schriftlich festgehalten und eine Zielvereinbarung zur Umsetzung aller notwendigen
Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen. In einigen Fällen hat die
Heimaufsicht Nachprüfungen in den Einrichtungen vorgenommen.
13
Die Schwerpunkte von Prüfungen der Betriebsvoraussetzungen lagen 2007 in
folgenden Bereichen:
Pflegeprozessqualität
Sicherung einer angemessenen Lebensgestaltung
Arzneimittelsicherheit und Hygiene
Qualität des Wohnens
Verwaltung finanzieller Mittel von Bewohnern (Barbeträge)
Die Pflegeprozessqualität der begangenen Heime wurde von einer der eingangs
genannten Pflegegutachterinnen fachlich beurteilt.
In nahezu allen geprüften Einrichtungen fanden sich Mängel im Pflegeprozess. Diese
reichten von Dokumentationsfehlern über mangelnde Risikoeinschätzungen (z.B. zur
Sturzgefahr oder zur Ernährungsproblematik) bis hin zum völligen Fehlen der
Pflegeplanungen, welche verpflichtend für jeden Bewohner individuell zu verfassen
sind.
Bei dem Prüfschwerpunkt Sicherung einer angemessenen Lebensgestaltung wurde
das Augenmerk auf die Struktur, Angebote und Tätigkeiten des Sozialen Dienstes in
den Einrichtung gelegt. Dabei war auffallend, dass in vielen Einrichtungen keine bzw.
eine nicht ausreichende Schnittstelle zwischen Sozialem Dienst und Pflegepersonal
vorhanden war. Dies hatte zur Folge, dass die soziale Betreuung der Bewohner nicht
oder nicht ausreichend in den Pflegeprozess integriert wurde.
Auch auf die spezielle Situation bettlägeriger oder demenziell veränderter Bewohner
wurde seitens des Sozialen Dienstes in einigen Einrichtungen nicht genügend
eingegangen.
Die häufigsten Mängel traten im Jahr 2007 im Bereich der Arzneimittelsicherheit auf.
Hier
wurde
nicht
in
allen
Einrichtungen
der
gesetzlich
geforderten
bewohnerbezogenen Aufbewahrung von Medikamenten Rechnung getragen. Ein
Beispiel für den nicht sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln ist, dass in nahezu
jedem Heim lose Tabletten in den Umverpackungen vorgefunden wurden.
14
Gegen eine solche Aufbewahrung sprechen sowohl hygienische Gründe als auch die
Gefahr von Verwechslungen mit anderen, ähnlich aussehenden Tabletten und der
Missachtung des Verfalldatums.
Hinsichtlich
der
Arzneimittelsicherheit
hatte
die
Heimaufsicht
einen
hohen
Beratungsaufwand in Abstimmung mit dem Amtsapotheker des Kreises Euskirchen
zu verzeichnen.
Bei der Qualität des Wohnens wurden in einzelnen Einrichtungen vorwiegend
bauliche und organisatorische Mängel aufgegriffen. Hierzu zählten unter anderem
„Stolperfallen“ in Bewohnerzimmern und Fluren, Unterbringung von Bewohnern in
nicht zum Wohnen geeigneten Räumen und Sanitärräume, die (auch) als
Lagerräume genutzt wurden.
Viele Einrichtungen verwalten für ihre Bewohner deren persönliche Barbeträge.
Diese Barbetragsverwaltung wurde auch im Jahr 2007 von der Heimaufsicht
überprüft. Mängel konnten hier insoweit festgestellt werden, dass zum Teil
Leistungen für allgemeine Fußpflege und für Grundpflegeartikel sowie Pauschalen
für Getränke den Bewohnern in Rechnung gestellt wurden.
Insgesamt fanden in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Berichtszeitraum rund
42 Mängelberatungen statt.
Der im Heimgesetz verankerte Grundsatz „Beratung vor Anordnung“ stellt den
beratenden Ansatz vor die ordnungsbehördlichen Befugnisse und Eingriffsrechte der
Heimaufsicht. Die Träger der Einrichtungen im Kreis Euskirchen haben überwiegend
eine hohe Kooperationsbereitschaft und reagieren in der Regel positiv auf eine
qualifizierte Beratung durch die Heimaufsicht.
Aus diesem Grund konnte die Zahl der ordnungsbehördlichen Maßnahmen
gegenüber Heimträgern gering gehalten werden.
In lediglich zwei Fällen war es erforderlich, eine Anordnung auszusprechen. Bei
beiden Fällen handelte es sich um einen Aufnahmestopp, der zum einen wegen
einer festgestellten Überbelegung, zum anderen aufgrund von gravierenden Mängeln
im Pflegeprozess verfügt wurde.
15
2.1.2 Behinderten- und Sozialtherapeutische Einrichtungen
Die 9 Behinderteneinrichtungen und 11 Sozialtherapeutischen Einrichtungen im Kreis
Euskirchen wurden im Jahr 2007 nicht nach § 15 HeimG wiederkehrend überprüft.
Hierfür sind mehrere Gründe anzuführen:
Bedingt durch den Wechsel einer Mitarbeiterin zu einer Landesbehörde war die
Heimaufsicht des Kreises Euskirchen ab 01.04.2006 lediglich mit einer Vollzeitkraft
besetzt. Begründet in diesem kurzfristigen Personalwechsel konnten die vielfältigen
Aufgaben und der hohe Beratungsaufwand vorübergehend nicht in ausreichendem
Maß bewältigt werden.
Dies führte dazu, dass die Heimaufsicht in den einzelnen Heimen zwar Präsenz
zeigte,
eine eingehende Überprüfung sich jedoch nur auf Beschwerden und
Auffälligkeiten beschränkte.
Seit Beginn des Jahres 2007 ist die Heimaufsicht wieder mit zwei Vollzeitkräften
besetzt.
Die
wiederkehrenden
Heimbegehungen
wurden
aufgrund
von
Einarbeitungszeiten zu Beginn gemeinsam durchgeführt, wobei der Fokus auf der
Überprüfung der Alten- und Pflegeeinrichtungen lag.
Aus diesem Grund konnten 2007 bis auf wenige begründete Ausnahmen (siehe
2.1.1) erstmalig alle Alten- und Pflegeeinrichtungen nach § 15 HeimG durch die
Heimaufsicht oder in einzelnen Fällen durch den MdK überprüft werden.
Ziel der Heimaufsicht ist es, im Jahr 2008 neben den Alten- und Pflegeeinrichtungen
auch die Behinderten- und Sozialtherapeutischen Einrichtungen wiederkehrend zu
überprüfen.
16
2.2 Anlassbezogene Überprüfungen
Im Berichtszeitraum 2007 wurden der Heimaufsicht insgesamt 9 Beschwerden
vorgetragen:
Beschwerden
Einrichtungsart
Anzahl
Alten- u. Pflege-
Davon
begründet
Davon
unbegründet
Beschwerde
von
Bewohner/
Betreuer
Beschwerde von
Mitarbeitern der
Einrichtung
7
3
4
4
3
0
0
0
0
0
2
2
0
2
0
9
5
4
6
3
einrichtung
Behinderteneinrichtung
Sozialtherapeutische
Einrichtung
Gesamt
Ob eine Beschwerde begründet oder unbegründet war, lässt grundsätzlich keine
Rückschlüsse auf den Beschwerdeführer zu. Das bedeutet, dass z.B. die oben
aufgeführten drei begründeten Beschwerden in Alten- und Pflegeeinrichtungen nicht
unbedingt
auf
die
drei
Beschwerden
von
Mitarbeitern
der
Einrichtungen
zurückzuführen sind. Die identischen Zahlenwerte in der Tabelle ergeben sich hier
rein zufällig.
Die einzelnen Beschwerden bezogen sich in 5 Fällen auf die Pflege- und
Betreuungsqualität, in 2 Fällen auf heimvertragliche Regelungen und Barbeträge
sowie in 2 Fällen auf (ablauf)organisatorische Mängel.
In Abhängigkeit von Art und Schwere der erhobenen Vorwürfe wurde individuell die
Vorgehensweise bei einer Beschwerde von der Heimaufsicht festgelegt.
Der Großteil der Beschwerden, insbesondere der von Bewohnern und Betreuern
vorgetragenen, konnte durch gemeinsame klärende Gespräche unter Beteiligung von
Vertretern der Einrichtung ausgeräumt werden.
17
Beschwerden und Vorwürfe von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung – teilweise
handelte es sich um ehemalige Mitarbeiter – erforderten eine kurzfristige
unangemeldete Überprüfung vor Ort.
Stellten sich diese Beschwerden als begründet oder teilweise begründet heraus,
erfolgte eine Beratung der Einrichtungsträger bzw. Heim- und Pflegedienstleitungen.
3. Untersagungen nach § 19 HeimG
Insgesamt wurden im Jahr 2007 zwei Heimbetriebe untersagt. In beiden Fällen
haben Privatpersonen einen oder mehrere pflegebedürftige alte Menschen in die
eigene oder eine dafür angemietete Wohnung aufgenommen und deren Pflege und
Betreuung gegen Entgelt übernommen.
Damit trafen die Voraussetzungen des § 1 HeimG zu, worin die einzelnen
Tatbestände zum Vorliegen eines Heimbetriebes aufgeführt sind.
Beide Heime waren weder der Anzeigepflicht nach § 12 HeimG nachgekommen,
noch erfüllten sie die zahlreichen Betriebsvoraussetzungen des § 11 HeimG. Diese
Voraussetzungen nachträglich zu schaffen, war in beiden Fällen unmöglich, so dass
hier eine Untersagung nach § 19 HeimG ausgesprochen werden musste.
4. Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 HeimG
Der zentralen Bußgeldstelle des Kreises Euskirchen wurde in 2007 seitens der
Heimaufsicht insgesamt 4 mal eine Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Es handelte sich dabei um Verstöße gegen die Heimmitwirkungsverordnung
(Versäumnis der rechtzeitigen Heimbeiratswahl) sowie um die Aufnahme von
Bewohnern über die genehmigte Platzzahl hinaus.
5. Zusammenarbeit nach § 20 HeimG
Die Heimaufsicht pflegt einen guten Kontakt zu den Pflegekassen und dem MdK.
Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf die gegenseitige Information und
18
Abstimmung der Heimprüfungen sowie auf den pflegefachlichen Austausch zu
bestimmten Themen.
Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachabteilungen innerhalb des Kreises
Euskirchen,
z.B.
Hygieneanforderungen
und
baurechtliche
Bestimmungen
betreffend, findet ebenso statt.
Darüber hinaus nimmt die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen am „Bergheimer
Arbeitskreis“ teil. Dort findet halbjährlich ein regionaler Informationsaustausch
zwischen den teilnehmenden Heimaufsichten, oft auch unter Beteiligung des MdK,
Landschaftsverbandes Rheinland und der Pflegekassen statt.
Ebenso
ist
der
Arbeitskreis
der
Heimaufsichten
in
die
Entwicklung
des
Landesheimgesetzes eingebunden.
VI. Fazit und Ausblick
Die Ergebnisse dieses Tätigkeitsberichts zeigen, dass der durch die Heimaufsicht
des Kreises Euskirchen angewandte beratend-kooperative Überwachungsstil den
gewünschten Effekt erzielt und die Einrichtungen die gemachten Empfehlungen
vorwiegend auch ohne den Zwang ordnungsbehördlicher Maßnahmen umsetzen.
Entgegen vieler bundesweiter Presseberichte und Veröffentlichungen, die auf
desolate Verhältnisse in Senioreneinrichtungen aufmerksam machen wollen, kann
ein solcher Pflegenotstand für die Heime im Kreis Euskirchen nicht bestätigt werden.
Obgleich im Berichtszeitraum immer wieder – teils auch gravierende – Mängel in der
Betreuung und Versorgung zu verzeichnen waren, konnten die gemachten
Feststellungen durch intensive Mängelberatung durch die Heimaufsicht dahingehend
beeinflusst werden, dass die Situation heute als adäquat bezeichnet werden kann.
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Qualität der Heime auf einem guten
Entwicklungsstand befindet.
19
Die Beratungs- und Prüftätigkeit der Heimaufsicht ist letztendlich auf das Ziel
ausgerichtet, die Situation der in Einrichtungen lebenden Menschen weiter zu
verbessern und dazu mit den im Heimgesetz vorgesehenen Mitteln beizutragen.
Es hat sich aber im Verlauf des Jahres 2007 gezeigt, dass dazu eine kontinuierliche
Präsenz und regelmäßige Überprüfung durch die Heimaufsicht erforderlich ist.
Dies zu gewährleisten war jedoch in 2006 bedingt durch den kurzfristigen Wechsel
einer Mitarbeiterin der Heimaufsicht zum 01.04.2006 zu einer Landesbehörde nicht
möglich.
Trotz einer Wiederbesetzungssperre von 12 Monaten (Beschluss des Kreistages
vom 03.04.2006) wurde wegen der Dringlichkeit der Aufgabenwahrnehmung bereits
zum 01.09.2006 die Stellenwiederbesetzung angestrebt. Tatsächlich konnte die
Neubesetzung der freien Stelle jedoch erst ab dem 01.01.2007 realisiert werden.
Die Stellenvakanz von neun Monaten hat vorübergehend zu einer reduzierten
Aufgabenwahrnehmung geführt. Wie wichtig die Präsenz der Heimaufsicht ist, zeigt
sich darin, dass die Mängelanhäufung in den Einrichtungen sich im Verlauf des
Jahres 2006 bis zum Jahr 2007 deutlich gesteigert hat. Die präventive Beratung
durch die Heimaufsicht hätte hierbei sicher zur Mängelvermeidung beitragen können.
Die Effektivität dieser Beratungen zeigt sich in der Tatsache, dass in 2005 eine
solche Anhäufung der Mängel noch nicht zu verzeichnen war.
Ausgehend von der nunmehr dem Soll entsprechenden Stellenbesetzung kann im
Rahmen der Prävention auf entstehende Mängel Einfluss genommen und damit dem
gesetzlichen Auftrag, die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen
und Bewohner in Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen, Rechnung getragen
werden. Damit leistet die Heimaufsicht einen wichtigen Beitrag dazu, auch in Zukunft
in den bestehenden wie auch neu zu schaffenden Einrichtungen alte und behinderte
Menschen auf qualitativ hohem Niveau versorgen und betreuen zu können.
Ziel ist es daher, auch in 2008 alle Alten- und Pflegeeinrichtungen in Absprache und
Koordination mit dem MdK zu begehen und darüber hinaus auch die Behindertenund Sozialtherapeutischen Einrichtungen im Kreis Euskirchen wiederkehrend zu
prüfen.
20
Dies wird in 2008 noch nach dem derzeit geltenden bundeseinheitlichen Heimgesetz
geschehen und voraussichtlich ab dem Jahr 2009 nach dem bis dahin in Kraft
getretenen Heimgesetz NRW.
Auch mit der Einführung des neuen Landesheimgesetzes wird der Prüf- und
Beratungsaufwand der Heimaufsichten nicht geringer werden. Denn auch dann gilt
es, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Augenschein zu nehmen und
regelmäßig zu überwachen.
Auch die Abgrenzung dadurch künftig vermehrt vorkommender alternativer
Wohnformen zu denen, die dem Heimgesetz unterliegen, wird aufwändiger werden.
21
Ansprechpartner
Kreis Euskirchen
- Der Landrat Abt. 50 - Soziales Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
www.kreis-euskirchen.de
Werner Schulz
Tel.:
02251 – 15 543
Fax:
02251 – 15 566
@:
werner.schulz@kreis-euskirchen.de
Claudia Schneidereit
Tel.:
02251 – 15 553
Fax:
02251 – 15 566
@:
claudia.schneidereit@kreis-euskirchen.de
22
Anlage
Übersicht über alle Einrichtungen im Kreis Euskirchen, die dem Heimgesetz
unterliegen
Einrichtung
Anschrift
Bewohnerplätze
Alten- und
Pflegeeinrichtungen
Seniorenstift Haus Erika GmbH
Hubertusweg 21-25, 53902 Bad Münstereifel
41
Marienheim Haus für Senioren
Langenhecke 24, 53902 Bad Münstereifel
93
Seniorenheim Clemens
An der Ley 26-28, 53902 Bad Münstereifel-Iversheim
19
Seniorenheim Haus Hardt St.
Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel-Holzem
85
Seniorenzentrum Otterbach
Otterbach 80, 53902 Bad Münstereifel
80
Senioreneinrichtung Haus
Kölner Str. 61, 53902 Bad Münstereifel
25
Haus Effata
Lühbergstr. 46, 53945 Blankenheim
68
St. Josefstift
Hülchrath 3, 53945 Blankenheim
22
Clemens-Josef-Haus
Vellerhof 1, 53945 Blankenheim-Vellerhof
85
Haus Hildwein
Waldorfstr. 32, 53945 Blankenheim-Waldorf
42
Seniorenheim Dom-Esch
Bruchstr. 40-42, 53881 Euskirchen-Dom-Esch
32
Altenzentrum der Stiftung
Tuchmacherweg 2, 53879 Euskirchen
91
Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen
140
Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen
140
Josef
Johanna
Marienhospital Euskirchen
Therese-Stemmler-Haus der
Stiftung Marien-Hospital
Euskirchen
Seniorenheim Haus Veybach
23
Senioren-Residenz Haus Rita
Talweg 18, 53925 Kall-Keldenich
10
Alten- und Pflegeheim
Kölner Str. 29, 53894 Mechernich-Kommern
38
Senioren-Wohnpark Risahöhe
Virginiastr. 35, 53894 Mechernich-Kalenberg
55
Haus Agnes Bertram
Gemünder Str. 64, 53894 Mechernich-Berg
119
Communio in Christo
Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich
153
Hospiz Stella Maris
Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich
12
Senioren- und Pflegeheim
Am Bruch 2, 53894 Mechernich-Kommern
52
Stiftung Carl Kreuser jun.
Bahnstr. 67, 53894 Mechernich
88
Haus Tannenblick I
Klosterstr. 12, 53947 Nettersheim
50
Sonnenhof
Falkenhorst
ab 2008: 0
Haus Tannenblick II
Höhenweg 2-6, 53947 Nettersheim
28
ab 2008:
79
Eifelhöhenklinik
Dr.-Konrad-Adenauer-Str. 1, 53947 Nettersheim-
(Kurzzeitpflege)
Marmagen
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Vorburg 9, 53937 Schleiden
10
54
ab 2008:
102
Altenheim St. Josef
Blankenheimer Str. 7, 53937 Schleiden
24
ab 2008: 0
Altenheim Kloster Maria Hilf
Neustr. 7, 53937 Schleiden-Gemünd
27
Stiftung Evangelisches Alten-
Dürener Str. 12, 53937 Schleiden-Gemünd
83
und Pflegeheim Gemünd
AWO Altenzentrum Weilerswist
Rosenhügel 21, 53919 Weilerswist
122
Altenzentrum St. Elisabeth
Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich-Hoven
180
Brabenderstift im Geriatrischen
Kölnstr. 12, 53909 Zülpich
Zentrum Zülpich
24
61
Tagespflegeeinrichtungen
Tagespflege für Senioren der
Kapellenstr. 14, 53879 Euskirchen
12
Urftseestr. 8, 53937 Schleiden-Gemünd
12
Mühlenstr. 9, 53879 Euskirchen
15
Haus Hephata
Frauenberger Str. 23, 53879 Euskirchen
14
Heim für Gehörlose mit
In den Hüppen 5, 53881 Euskirchen-Stotzheim
50
Zinnstr. 13, 53925 Kall
60
Am Hähnchen 36, 53937 Schleiden
48
Zum Sportzentrum 9, 53919 Weilerswist-Großvernich
24
Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich
45
Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich
18
Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich
27
Caritas
Tagespflegestätte Anklam
Behinderteneinrichtungen
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Euskirchen
geistiger Behinderung
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Kall
Lebenshilfe HPZ
Haus Schleiden
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Weilerswist
Lebenshilfe HPZ
Wohnstätte
Lebenshilfe HPZ
Langzeitbereich
Lebenshilfe HPZ
Kurzzeitbereich
ab 2008:
18
25
Sozialtherapeutische
Einrichtungen
Verein Haus Sonne Schönau
Trierer Str. 23, 53902 Bad Münstereifel
46
Kurheim Hoever
Werther Str. 57-59, 53902 Bad Münstereifel
32
Haus am Bach
Ahrstr. 20, Bad Münstereifel-Schönau
12
Wohnhaus Rupperath u.
Rupperather Ring 52, 53902 Bad Münstereifel-
26
Wohnhaus Kall
Rupperath
Heim St. Michael
Prof.-Robert-Ellscheid-Weg 9, 53894 Mechernich-
e.V.
78
Breitenbenden
Missionshaus Vussem
Dörriesstr. 4, 53894 Mechernich-Vussem
52
Haus Hildegard
Auf der Jücht 17, 53947 Nettersheim-Pesch
11
Drimbornshof -Der Weg- e.V.
Oberelvenicher Str. 46, 53909 Zülpich-Rövenich
29
Marienborn gGmbH
Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich
16
Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich
20
Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich
21
Haus Monika
Marienborn gGmbH
Haus Norbert
Marienborn gGmbH
Haus Hildegard
26