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Info GB (Anlage zur Info GB Info 156/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
262 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36

Inhalt der Datei

Bericht der Heimaufsicht gemäß § 22 Abs. 3 Heimgesetz für das Jahr 2007 Vorwort Seit einigen Jahren rückt die Altenpflege verstärkt in das öffentliche Interesse. Ebenso wie breite Kreise der Bevölkerung sind vor allem die Entscheidungsträger der Gebietskörperschaften sowie die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sehr daran interessiert, zu wissen, wie es um die Qualität der Altenpflege vor Ort steht. Aus diesem Grunde hat der Bundesgesetzgeber im Jahre 2002 die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. So wird die Information der politischen Gremien sichergestellt. Außerdem erhält auch die Öffentlichkeit einen Einblick in die Inhalte und Wirkungsweise heimgesetzlichen Handelns. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht für das Jahr 2007 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht. Vor allem aber spiegelt er die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen aus der Sicht der Heimaufsicht wieder. Dabei ist erfreulich, dass die Qualität dieser Heime insgesamt als zufriedenstellend bezeichnet werden kann. Die häufig in Medienberichten getroffenen Aussagen über angeblich miserable Verhältnisse in deutschen Pflegeeinrichtungen können für den Kreis Euskirchen nicht bestätigt werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Begründet in der im Wandel befindlichen demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft werden zukünftig immer mehr Menschen darauf angewiesen sein, neben ambulanter Hilfen auch die Leistungen stationärer Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. 2 Hier setzt die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen an, welche die Arbeit dieser Einrichtungen anhand der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Geboten wird dabei auch eine Unterstützung durch Beratung der Verantwortlichen. Dieses Beratungsangebot wird von den Einrichtungsträgern zunehmend in Anspruch genommen. Auf diesem Wege wird die Heimaufsicht auch in Zukunft einen wesentlichen und wertvollen Beitrag zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität alter und behinderter Menschen im Kreis Euskirchen leisten. Der Bericht wird in der Pflegekonferenz des Kreises Euskirchen und im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit beraten. Er wird im Internet unter http://www.kreis-euskirchen.de veröffentlicht. Günter Rosenke Landrat 3 Inhalt I. Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht 5 II. Organisation der Heimaufsicht 7 III. Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes im Kreis Euskirchen 8 IV. Heimmitwirkung 10 V. Heimaufsichtliche Tätigkeiten im Jahr 2007 11 1. Beratung und Information nach § 4 HeimG 11 2. Überwachung nach § 15 HeimG 13 2.1 Wiederkehrende Prüfungen 13 VI. 2.1.1 Altenpflegeeinrichtungen 13 2.1.2 Behinderten- und Sozialtherapeutische Einrichtungen 16 2.2 Anlassbezogene Überprüfungen 17 3. Untersagungen nach § 19 HeimG 18 4. Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 HeimG 18 5. Zusammenarbeit nach § 20 HeimG 18 Fazit und Ausblick 19 Ansprechpartner 22 Anlage Übersicht über alle Einrichtungen im Kreis Euskirchen, die dem Heimgesetz unterliegen 23 4 I. Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz (HeimG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und Bedürfnisse von alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen beachtet und geschützt werden. Dazu sieht das Heimgesetz zum einen die Information und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige und Betreuer, der Heimbeiräte und Heimfürsprecher/innen sowie der Heimträger und Heim- und Pflegedienstleitungen vor. Zum anderen übt die Heimaufsicht als Ordnungsbehörde die Aufsicht über die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes fallenden Einrichtungen dahingehend aus, dass die in § 11 HeimG gestellten Anforderungen an den Betrieb eines Heimes einschließlich der Einhaltung der entsprechenden Ausführungsverordnungen1 erfüllt werden. Im einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht wie folgt dar: Beratung nach § 4 HeimG über Rechte und Pflichten von - Bewohnerinnen und Bewohnern - Betreuern und Angehörigen - Heimbeiräten und Heimfürsprecher/innen - Heimbetreibern Beratung nach § 4 HeimG für Personen und Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben Überwachung von Heimen nach § 15 HeimG durch - regelmäßige jährliche Prüfungen - anlassbezogene Prüfungen Beratung bei festgestellten Mängeln nach § 16 HeimG 1 Heimpersonalverordnung, Heimsicherungsverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung 5 Ordnungsbehördliches Einschreiten durch - Erlass von Anordnungen (z.B. Verfügungen zur Beseitigung von Mängeln oder zur Untersagung weiterer Heimaufnahmen) nach § 17 HeimG - Erteilen eines Beschäftigungsverbots nach § 18 HeimG - Untersagung des Heimbetriebes nach § 19 HeimG - Einleiten von Bußgeldverfahren nach § 21 HeimG Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden nach § 20 HeimG, wie - Pflegekassen - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - Träger der Sozialhilfe - andere Prüfinstanzen, z.B. Gesundheitsamt - Arbeitskreise Zusätzliche Tätigkeiten, wie - Durchführung von Schulungen und Vorträgen - Öffentlichkeitsarbeit Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt unter der Zielsetzung, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben im Heim zu ermöglichen und deren Rechtsstellung und Schutz zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung der Qualität der Betreuung und Pflege in Einrichtungen. 6 II. Organisation der Heimaufsicht Organisatorisch ist die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen in der Abteilung 50 Soziales - eingebunden. Die personelle Besetzung entspricht dem Stellen-Soll von zwei Verwaltungskräften des gehobenen nichttechnischen Dienstes (ein Diplomverwaltungsbetriebswirt und eine Diplomverwaltungswirtin). Zur fachlichen Beurteilung der Pflegeprozessqualität in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen wird regelmäßig eine unabhängige Pflegegutachterin, welche auf Honorarbasis beauftragt wird, zu den Prüfungen der Heimaufsicht hinzugezogen. Hierbei kamen im Jahr 2007 drei Gutachterinnen zum Einsatz. Bei der Überprüfung von Behinderten- und Sozialtherapeutischen Einrichtungen wird die fachliche Unterstützung durch den sozialpsychiatrischen Dienst der Abteilung Gesundheit gewährt. Für alle Einrichtungen werden Fachfragen hinsichtlich Hygieneanforderungen, Infektionsschutz und Arzneimittelsicherheit mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Gesundheit erörtert. Auch bei baurechtlichen Fragen ist ein Austausch mit der dafür zuständigen Fachabteilung sowohl des Kreises Euskirchen wie auch des Landschaftsverbandes Rheinland gewährleistet. Durch die organisatorische Zugehörigkeit zur Abteilung 50 - Soziales - besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und dem örtlichen Träger der Sozialhilfe. Beratungen von Heimbewohnern, Angehörigen, Betreuern und Einrichtungen können daher auch immer in den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers hineinwirken. Bei der Planung der Schaffung neuer Einrichtungen erstreckt sich der Beratungsaufwand der Heimaufsicht nicht nur auf die Vorschriften des Heimgesetzes und seiner Verordnungen, sondern auch auf die baulichen und funktionalen Vorgaben des Landespflegegesetzes (PflG NW). Aufgrund dieses Zusammenwirkens mehrerer fachlicher Qualifikationen kann eine fundierte Arbeit der Heimaufsicht sichergestellt werden. 7 III. Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes im Kreis Euskirchen Im Kreis Euskirchen werden zur Zeit insgesamt 54 Heime betrieben, die der Überwachung durch die Heimaufsicht unterliegen. Dabei handelt es sich um 30 Alten- und Pflegeheime mit vollstationären Plätzen (einschließlich eingestreuter oder separater heimangebundener Kurzzeitpflegeplätze) 1 solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung 2 Einrichtungen der Tagespflege 1 Hospiz 9 Behinderteneinrichtungen 11 Sozialtherapeutische Einrichtungen Insgesamt werden in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen 2091 Bewohnerplätze vorgehalten, die sich wie folgt gliedern: Heimplätze Alten- und Pflegeeinrichtungen nach Orten Gemeinde Anzahl vollstationäre Plätze davon Hospiz davon Tagespflege davon eingestreute Kurzzeitpflege davon separate Kurzzeitpflege Bad Münstereifel 349 0 0 6 6 Blankenheim 217 0 0 5 0 0 0 0 0 0 323 0 12 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 2 0 Mechernich 517 12 0 27 0 Nettersheim 88 0 0 3 10 Schleiden 211 0 12 11 11 Weilerswist 122 0 0 2 0 Zülpich 254 0 0 5 13 Gesamt 2091 12 24 61 40 Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall 8 In Behinderteneinrichtungen stehen derzeit 301 Plätze für Bewohner zur Verfügung: Heimplätze Behindertenheime nach Orten Gemeinde Anzahl vollst. Plätze Bad Münstereifel 0 Blankenheim 0 Dahlem 0 Euskirchen 79 Hellenthal 0 Kall 60 Mechernich 0 Nettersheim 0 Schleiden 48 Weilerswist 24 Zülpich 90 Gesamt 301 Sozialtherapeutische Einrichtungen weisen im Kreis Euskirchen insgesamt 343 Bewohnerplätze auf: Heimplätze Sozialtherapeutische Heime nach Orten Gemeinde Bad Münstereifel Anzahl vollst. Plätze 116 Blankenheim 0 Dahlem 0 Euskirchen 0 Hellenthal 0 Kall 0 Mechernich 130 Nettersheim 11 Schleiden 0 Weilerswist 0 Zülpich 86 Gesamt 343 9 IV. Heimmitwirkung Den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 HeimG in Verbindung mit der dazu erlassenen Heimmitwirkungsverordnung) Heimbewohnerinnen und entsprechend -bewohnern sind zu die Belange berücksichtigen von und deren Mitwirkungsrechte zu fördern. Durch die Wahl eines Heimbeirates oder Bestellung eines Heimfürsprechers wird die Mitwirkung bei Angelegenheiten des Heimbetriebes wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung sichergestellt. Diese Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung. In allen 54 Einrichtungen im Kreis Euskirchen sind insgesamt 27 Heimbeiräte gewählt und 27 Heimfürsprecher bestellt worden. Die Mitglieder der Heimbeiräte in den Einrichtungen treffen sich regelmäßig zum Informationsaustausch und zur Mitwirkung in den Angelegenheiten des Heimbetriebes. Aufgrund ihres Alters und des Gesundheitszustandes ist vielfach nur eine geringe Belastbarkeit der Heimbeiräte möglich. Insbesondere im Rahmen der Mitwirkung bei beabsichtigten Entgelterhöhungen durch den Heimträger zeigt sich die Überforderung der Heimbeiräte. Gerade im Altenhilfebereich wirkt sich der zunehmend größer werdende Anteil der demenziellen Erkrankungen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern negativ auf die Bereitschaft und Fähigkeit zur Mitwirkung in den Heimbeiräten aus. Aus diesen Gründen konnte in 27 Einrichtungen kein Heimbeirat gebildet werden, so dass ein/e Heimfürsprecher/in bestellt wurde. 10 V. Heimaufsichtliche Tätigkeiten im Jahr 2007 1. Beratung und Information nach § 4 HeimG In 2007 erfolgten 52 Beratungen und Rechtsauskünfte. Dabei handelte es sich zum größten Teil um Beratungen von Heimträgern und Heimleitungen im Zusammenhang mit rechtlichen, organisatorischen, personellen und bewohnerspezifischen Fragen sowie um Beratungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen in bestehenden Einrichtungen. Die Kontaktaufnahme zur Heimaufsicht durch Angehörige, Betreuer/innen und Bewohner/innen erfolgte überwiegend telefonisch. In Einzelfällen wurde hier auch in persönlichen Gesprächen beraten. Für die Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen wurde im Jahr 2007 insgesamt 32 mal beraten. Davon richteten sich 16 Beratungstermine an Personen und Träger, die die Schaffung einer neuen Einrichtung anstreben. Diese Termine umfassten auch regelmäßig eine Inaugenscheinnahme des geplanten Objekts oder Grundstücks vor Ort. 11 Entstehende Einrichtungen Geplante Art der Einrichtung Geplanter Ort Neue Einrichtungen Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Seniorenheim Dahlem Euskirchen Weilerswist Kall Mechernich Kommern Kommern Anzahl Beratungen §4 Anfragen (A) / Konkrete Planungen (KP) 7 1 2 3 1 1 1 Planungen neue KP A A KP KP A A 16 Einrichtungen gesamt Bestehende Einrichtungen Seniorenheim (Neubau und Nettersheim 3 KP Schleiden 2 KP Behindertenheim (Umbau) Zülpich 6 KP Seniorenheim (Neubau oder Bad Münstereifel 3 KP Zülpich 2 KP Umbau) Seniorenheim (Neubau und Umbau) Umbau) Behindertenheim (Umbau) Planungen bestehende 16 Einrichtungen gesamt Alle Planungen gesamt 32 12 2. Überwachung nach § 15 HeimG 2.1 Wiederkehrende Prüfungen Nach der gesetzlichen Vorgabe ist die Heimaufsicht verpflichtet, grundsätzlich jedes Heim mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Im Berichtszeitraum 2007 erfolgten alle Begehungen der Heimaufsicht ausschließlich ohne vorherige Ankündigung. 2.1.1 Altenpflegeeinrichtungen Im Bereich der Altenpflegeheime einschließlich der Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden im Jahr 2007 insgesamt 29 Heime mindestens einmal von der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen begangen und überprüft. Bei den Einrichtungen, die nicht durch die Heimaufsicht geprüft wurden, erfolgte eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK). Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurde daher auf die Begehung dieser Einrichtungen unter Hinweis auf § 15 Abs. 4 HeimG verzichtet. Zwei Seniorenheime wurden nicht überprüft, da deren Begehung aus organisatorischen Gründen erst im Dezember 2007 möglich gewesen wäre. Da diese Heime jedoch beide zu Beginn des Jahres 2008 aufgegeben und der Betrieb dann vollständig eingestellt werden wird, konnte auf deren Überprüfung verzichtet werden. Die Alten- und Pflegeheime wurden daraufhin überprüft, ob sie die zahlreichen Anforderungen an den Betrieb eines Heimes nach § 11 HeimG erfüllen. Im Anschluss an die Begehung erfolgte immer ein Abschlussgespräch mit einer Mängelberatung. Alle festgestellten Mängel wurden sodann in einem Prüfbericht schriftlich festgehalten und eine Zielvereinbarung zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen. In einigen Fällen hat die Heimaufsicht Nachprüfungen in den Einrichtungen vorgenommen. 13 Die Schwerpunkte von Prüfungen der Betriebsvoraussetzungen lagen 2007 in folgenden Bereichen: Pflegeprozessqualität Sicherung einer angemessenen Lebensgestaltung Arzneimittelsicherheit und Hygiene Qualität des Wohnens Verwaltung finanzieller Mittel von Bewohnern (Barbeträge) Die Pflegeprozessqualität der begangenen Heime wurde von einer der eingangs genannten Pflegegutachterinnen fachlich beurteilt. In nahezu allen geprüften Einrichtungen fanden sich Mängel im Pflegeprozess. Diese reichten von Dokumentationsfehlern über mangelnde Risikoeinschätzungen (z.B. zur Sturzgefahr oder zur Ernährungsproblematik) bis hin zum völligen Fehlen der Pflegeplanungen, welche verpflichtend für jeden Bewohner individuell zu verfassen sind. Bei dem Prüfschwerpunkt Sicherung einer angemessenen Lebensgestaltung wurde das Augenmerk auf die Struktur, Angebote und Tätigkeiten des Sozialen Dienstes in den Einrichtung gelegt. Dabei war auffallend, dass in vielen Einrichtungen keine bzw. eine nicht ausreichende Schnittstelle zwischen Sozialem Dienst und Pflegepersonal vorhanden war. Dies hatte zur Folge, dass die soziale Betreuung der Bewohner nicht oder nicht ausreichend in den Pflegeprozess integriert wurde. Auch auf die spezielle Situation bettlägeriger oder demenziell veränderter Bewohner wurde seitens des Sozialen Dienstes in einigen Einrichtungen nicht genügend eingegangen. Die häufigsten Mängel traten im Jahr 2007 im Bereich der Arzneimittelsicherheit auf. Hier wurde nicht in allen Einrichtungen der gesetzlich geforderten bewohnerbezogenen Aufbewahrung von Medikamenten Rechnung getragen. Ein Beispiel für den nicht sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln ist, dass in nahezu jedem Heim lose Tabletten in den Umverpackungen vorgefunden wurden. 14 Gegen eine solche Aufbewahrung sprechen sowohl hygienische Gründe als auch die Gefahr von Verwechslungen mit anderen, ähnlich aussehenden Tabletten und der Missachtung des Verfalldatums. Hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit hatte die Heimaufsicht einen hohen Beratungsaufwand in Abstimmung mit dem Amtsapotheker des Kreises Euskirchen zu verzeichnen. Bei der Qualität des Wohnens wurden in einzelnen Einrichtungen vorwiegend bauliche und organisatorische Mängel aufgegriffen. Hierzu zählten unter anderem „Stolperfallen“ in Bewohnerzimmern und Fluren, Unterbringung von Bewohnern in nicht zum Wohnen geeigneten Räumen und Sanitärräume, die (auch) als Lagerräume genutzt wurden. Viele Einrichtungen verwalten für ihre Bewohner deren persönliche Barbeträge. Diese Barbetragsverwaltung wurde auch im Jahr 2007 von der Heimaufsicht überprüft. Mängel konnten hier insoweit festgestellt werden, dass zum Teil Leistungen für allgemeine Fußpflege und für Grundpflegeartikel sowie Pauschalen für Getränke den Bewohnern in Rechnung gestellt wurden. Insgesamt fanden in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Berichtszeitraum rund 42 Mängelberatungen statt. Der im Heimgesetz verankerte Grundsatz „Beratung vor Anordnung“ stellt den beratenden Ansatz vor die ordnungsbehördlichen Befugnisse und Eingriffsrechte der Heimaufsicht. Die Träger der Einrichtungen im Kreis Euskirchen haben überwiegend eine hohe Kooperationsbereitschaft und reagieren in der Regel positiv auf eine qualifizierte Beratung durch die Heimaufsicht. Aus diesem Grund konnte die Zahl der ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegenüber Heimträgern gering gehalten werden. In lediglich zwei Fällen war es erforderlich, eine Anordnung auszusprechen. Bei beiden Fällen handelte es sich um einen Aufnahmestopp, der zum einen wegen einer festgestellten Überbelegung, zum anderen aufgrund von gravierenden Mängeln im Pflegeprozess verfügt wurde. 15 2.1.2 Behinderten- und Sozialtherapeutische Einrichtungen Die 9 Behinderteneinrichtungen und 11 Sozialtherapeutischen Einrichtungen im Kreis Euskirchen wurden im Jahr 2007 nicht nach § 15 HeimG wiederkehrend überprüft. Hierfür sind mehrere Gründe anzuführen: Bedingt durch den Wechsel einer Mitarbeiterin zu einer Landesbehörde war die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen ab 01.04.2006 lediglich mit einer Vollzeitkraft besetzt. Begründet in diesem kurzfristigen Personalwechsel konnten die vielfältigen Aufgaben und der hohe Beratungsaufwand vorübergehend nicht in ausreichendem Maß bewältigt werden. Dies führte dazu, dass die Heimaufsicht in den einzelnen Heimen zwar Präsenz zeigte, eine eingehende Überprüfung sich jedoch nur auf Beschwerden und Auffälligkeiten beschränkte. Seit Beginn des Jahres 2007 ist die Heimaufsicht wieder mit zwei Vollzeitkräften besetzt. Die wiederkehrenden Heimbegehungen wurden aufgrund von Einarbeitungszeiten zu Beginn gemeinsam durchgeführt, wobei der Fokus auf der Überprüfung der Alten- und Pflegeeinrichtungen lag. Aus diesem Grund konnten 2007 bis auf wenige begründete Ausnahmen (siehe 2.1.1) erstmalig alle Alten- und Pflegeeinrichtungen nach § 15 HeimG durch die Heimaufsicht oder in einzelnen Fällen durch den MdK überprüft werden. Ziel der Heimaufsicht ist es, im Jahr 2008 neben den Alten- und Pflegeeinrichtungen auch die Behinderten- und Sozialtherapeutischen Einrichtungen wiederkehrend zu überprüfen. 16 2.2 Anlassbezogene Überprüfungen Im Berichtszeitraum 2007 wurden der Heimaufsicht insgesamt 9 Beschwerden vorgetragen: Beschwerden Einrichtungsart Anzahl Alten- u. Pflege- Davon begründet Davon unbegründet Beschwerde von Bewohner/ Betreuer Beschwerde von Mitarbeitern der Einrichtung 7 3 4 4 3 0 0 0 0 0 2 2 0 2 0 9 5 4 6 3 einrichtung Behinderteneinrichtung Sozialtherapeutische Einrichtung Gesamt Ob eine Beschwerde begründet oder unbegründet war, lässt grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Beschwerdeführer zu. Das bedeutet, dass z.B. die oben aufgeführten drei begründeten Beschwerden in Alten- und Pflegeeinrichtungen nicht unbedingt auf die drei Beschwerden von Mitarbeitern der Einrichtungen zurückzuführen sind. Die identischen Zahlenwerte in der Tabelle ergeben sich hier rein zufällig. Die einzelnen Beschwerden bezogen sich in 5 Fällen auf die Pflege- und Betreuungsqualität, in 2 Fällen auf heimvertragliche Regelungen und Barbeträge sowie in 2 Fällen auf (ablauf)organisatorische Mängel. In Abhängigkeit von Art und Schwere der erhobenen Vorwürfe wurde individuell die Vorgehensweise bei einer Beschwerde von der Heimaufsicht festgelegt. Der Großteil der Beschwerden, insbesondere der von Bewohnern und Betreuern vorgetragenen, konnte durch gemeinsame klärende Gespräche unter Beteiligung von Vertretern der Einrichtung ausgeräumt werden. 17 Beschwerden und Vorwürfe von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung – teilweise handelte es sich um ehemalige Mitarbeiter – erforderten eine kurzfristige unangemeldete Überprüfung vor Ort. Stellten sich diese Beschwerden als begründet oder teilweise begründet heraus, erfolgte eine Beratung der Einrichtungsträger bzw. Heim- und Pflegedienstleitungen. 3. Untersagungen nach § 19 HeimG Insgesamt wurden im Jahr 2007 zwei Heimbetriebe untersagt. In beiden Fällen haben Privatpersonen einen oder mehrere pflegebedürftige alte Menschen in die eigene oder eine dafür angemietete Wohnung aufgenommen und deren Pflege und Betreuung gegen Entgelt übernommen. Damit trafen die Voraussetzungen des § 1 HeimG zu, worin die einzelnen Tatbestände zum Vorliegen eines Heimbetriebes aufgeführt sind. Beide Heime waren weder der Anzeigepflicht nach § 12 HeimG nachgekommen, noch erfüllten sie die zahlreichen Betriebsvoraussetzungen des § 11 HeimG. Diese Voraussetzungen nachträglich zu schaffen, war in beiden Fällen unmöglich, so dass hier eine Untersagung nach § 19 HeimG ausgesprochen werden musste. 4. Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 HeimG Der zentralen Bußgeldstelle des Kreises Euskirchen wurde in 2007 seitens der Heimaufsicht insgesamt 4 mal eine Ordnungswidrigkeit angezeigt. Es handelte sich dabei um Verstöße gegen die Heimmitwirkungsverordnung (Versäumnis der rechtzeitigen Heimbeiratswahl) sowie um die Aufnahme von Bewohnern über die genehmigte Platzzahl hinaus. 5. Zusammenarbeit nach § 20 HeimG Die Heimaufsicht pflegt einen guten Kontakt zu den Pflegekassen und dem MdK. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf die gegenseitige Information und 18 Abstimmung der Heimprüfungen sowie auf den pflegefachlichen Austausch zu bestimmten Themen. Ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachabteilungen innerhalb des Kreises Euskirchen, z.B. Hygieneanforderungen und baurechtliche Bestimmungen betreffend, findet ebenso statt. Darüber hinaus nimmt die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen am „Bergheimer Arbeitskreis“ teil. Dort findet halbjährlich ein regionaler Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Heimaufsichten, oft auch unter Beteiligung des MdK, Landschaftsverbandes Rheinland und der Pflegekassen statt. Ebenso ist der Arbeitskreis der Heimaufsichten in die Entwicklung des Landesheimgesetzes eingebunden. VI. Fazit und Ausblick Die Ergebnisse dieses Tätigkeitsberichts zeigen, dass der durch die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen angewandte beratend-kooperative Überwachungsstil den gewünschten Effekt erzielt und die Einrichtungen die gemachten Empfehlungen vorwiegend auch ohne den Zwang ordnungsbehördlicher Maßnahmen umsetzen. Entgegen vieler bundesweiter Presseberichte und Veröffentlichungen, die auf desolate Verhältnisse in Senioreneinrichtungen aufmerksam machen wollen, kann ein solcher Pflegenotstand für die Heime im Kreis Euskirchen nicht bestätigt werden. Obgleich im Berichtszeitraum immer wieder – teils auch gravierende – Mängel in der Betreuung und Versorgung zu verzeichnen waren, konnten die gemachten Feststellungen durch intensive Mängelberatung durch die Heimaufsicht dahingehend beeinflusst werden, dass die Situation heute als adäquat bezeichnet werden kann. Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Qualität der Heime auf einem guten Entwicklungsstand befindet. 19 Die Beratungs- und Prüftätigkeit der Heimaufsicht ist letztendlich auf das Ziel ausgerichtet, die Situation der in Einrichtungen lebenden Menschen weiter zu verbessern und dazu mit den im Heimgesetz vorgesehenen Mitteln beizutragen. Es hat sich aber im Verlauf des Jahres 2007 gezeigt, dass dazu eine kontinuierliche Präsenz und regelmäßige Überprüfung durch die Heimaufsicht erforderlich ist. Dies zu gewährleisten war jedoch in 2006 bedingt durch den kurzfristigen Wechsel einer Mitarbeiterin der Heimaufsicht zum 01.04.2006 zu einer Landesbehörde nicht möglich. Trotz einer Wiederbesetzungssperre von 12 Monaten (Beschluss des Kreistages vom 03.04.2006) wurde wegen der Dringlichkeit der Aufgabenwahrnehmung bereits zum 01.09.2006 die Stellenwiederbesetzung angestrebt. Tatsächlich konnte die Neubesetzung der freien Stelle jedoch erst ab dem 01.01.2007 realisiert werden. Die Stellenvakanz von neun Monaten hat vorübergehend zu einer reduzierten Aufgabenwahrnehmung geführt. Wie wichtig die Präsenz der Heimaufsicht ist, zeigt sich darin, dass die Mängelanhäufung in den Einrichtungen sich im Verlauf des Jahres 2006 bis zum Jahr 2007 deutlich gesteigert hat. Die präventive Beratung durch die Heimaufsicht hätte hierbei sicher zur Mängelvermeidung beitragen können. Die Effektivität dieser Beratungen zeigt sich in der Tatsache, dass in 2005 eine solche Anhäufung der Mängel noch nicht zu verzeichnen war. Ausgehend von der nunmehr dem Soll entsprechenden Stellenbesetzung kann im Rahmen der Prävention auf entstehende Mängel Einfluss genommen und damit dem gesetzlichen Auftrag, die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen, Rechnung getragen werden. Damit leistet die Heimaufsicht einen wichtigen Beitrag dazu, auch in Zukunft in den bestehenden wie auch neu zu schaffenden Einrichtungen alte und behinderte Menschen auf qualitativ hohem Niveau versorgen und betreuen zu können. Ziel ist es daher, auch in 2008 alle Alten- und Pflegeeinrichtungen in Absprache und Koordination mit dem MdK zu begehen und darüber hinaus auch die Behindertenund Sozialtherapeutischen Einrichtungen im Kreis Euskirchen wiederkehrend zu prüfen. 20 Dies wird in 2008 noch nach dem derzeit geltenden bundeseinheitlichen Heimgesetz geschehen und voraussichtlich ab dem Jahr 2009 nach dem bis dahin in Kraft getretenen Heimgesetz NRW. Auch mit der Einführung des neuen Landesheimgesetzes wird der Prüf- und Beratungsaufwand der Heimaufsichten nicht geringer werden. Denn auch dann gilt es, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Augenschein zu nehmen und regelmäßig zu überwachen. Auch die Abgrenzung dadurch künftig vermehrt vorkommender alternativer Wohnformen zu denen, die dem Heimgesetz unterliegen, wird aufwändiger werden. 21 Ansprechpartner Kreis Euskirchen - Der Landrat Abt. 50 - Soziales Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen www.kreis-euskirchen.de Werner Schulz Tel.: 02251 – 15 543 Fax: 02251 – 15 566 @: werner.schulz@kreis-euskirchen.de Claudia Schneidereit Tel.: 02251 – 15 553 Fax: 02251 – 15 566 @: claudia.schneidereit@kreis-euskirchen.de 22 Anlage Übersicht über alle Einrichtungen im Kreis Euskirchen, die dem Heimgesetz unterliegen Einrichtung Anschrift Bewohnerplätze Alten- und Pflegeeinrichtungen Seniorenstift Haus Erika GmbH Hubertusweg 21-25, 53902 Bad Münstereifel 41 Marienheim Haus für Senioren Langenhecke 24, 53902 Bad Münstereifel 93 Seniorenheim Clemens An der Ley 26-28, 53902 Bad Münstereifel-Iversheim 19 Seniorenheim Haus Hardt St. Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel-Holzem 85 Seniorenzentrum Otterbach Otterbach 80, 53902 Bad Münstereifel 80 Senioreneinrichtung Haus Kölner Str. 61, 53902 Bad Münstereifel 25 Haus Effata Lühbergstr. 46, 53945 Blankenheim 68 St. Josefstift Hülchrath 3, 53945 Blankenheim 22 Clemens-Josef-Haus Vellerhof 1, 53945 Blankenheim-Vellerhof 85 Haus Hildwein Waldorfstr. 32, 53945 Blankenheim-Waldorf 42 Seniorenheim Dom-Esch Bruchstr. 40-42, 53881 Euskirchen-Dom-Esch 32 Altenzentrum der Stiftung Tuchmacherweg 2, 53879 Euskirchen 91 Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen 140 Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen 140 Josef Johanna Marienhospital Euskirchen Therese-Stemmler-Haus der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen Seniorenheim Haus Veybach 23 Senioren-Residenz Haus Rita Talweg 18, 53925 Kall-Keldenich 10 Alten- und Pflegeheim Kölner Str. 29, 53894 Mechernich-Kommern 38 Senioren-Wohnpark Risahöhe Virginiastr. 35, 53894 Mechernich-Kalenberg 55 Haus Agnes Bertram Gemünder Str. 64, 53894 Mechernich-Berg 119 Communio in Christo Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich 153 Hospiz Stella Maris Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich 12 Senioren- und Pflegeheim Am Bruch 2, 53894 Mechernich-Kommern 52 Stiftung Carl Kreuser jun. Bahnstr. 67, 53894 Mechernich 88 Haus Tannenblick I Klosterstr. 12, 53947 Nettersheim 50 Sonnenhof Falkenhorst ab 2008: 0 Haus Tannenblick II Höhenweg 2-6, 53947 Nettersheim 28 ab 2008: 79 Eifelhöhenklinik Dr.-Konrad-Adenauer-Str. 1, 53947 Nettersheim- (Kurzzeitpflege) Marmagen Liebfrauenhof Schleiden GmbH Vorburg 9, 53937 Schleiden 10 54 ab 2008: 102 Altenheim St. Josef Blankenheimer Str. 7, 53937 Schleiden 24 ab 2008: 0 Altenheim Kloster Maria Hilf Neustr. 7, 53937 Schleiden-Gemünd 27 Stiftung Evangelisches Alten- Dürener Str. 12, 53937 Schleiden-Gemünd 83 und Pflegeheim Gemünd AWO Altenzentrum Weilerswist Rosenhügel 21, 53919 Weilerswist 122 Altenzentrum St. Elisabeth Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich-Hoven 180 Brabenderstift im Geriatrischen Kölnstr. 12, 53909 Zülpich Zentrum Zülpich 24 61 Tagespflegeeinrichtungen Tagespflege für Senioren der Kapellenstr. 14, 53879 Euskirchen 12 Urftseestr. 8, 53937 Schleiden-Gemünd 12 Mühlenstr. 9, 53879 Euskirchen 15 Haus Hephata Frauenberger Str. 23, 53879 Euskirchen 14 Heim für Gehörlose mit In den Hüppen 5, 53881 Euskirchen-Stotzheim 50 Zinnstr. 13, 53925 Kall 60 Am Hähnchen 36, 53937 Schleiden 48 Zum Sportzentrum 9, 53919 Weilerswist-Großvernich 24 Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich 45 Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich 18 Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich 27 Caritas Tagespflegestätte Anklam Behinderteneinrichtungen Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Euskirchen geistiger Behinderung Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Kall Lebenshilfe HPZ Haus Schleiden Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Weilerswist Lebenshilfe HPZ Wohnstätte Lebenshilfe HPZ Langzeitbereich Lebenshilfe HPZ Kurzzeitbereich ab 2008: 18 25 Sozialtherapeutische Einrichtungen Verein Haus Sonne Schönau Trierer Str. 23, 53902 Bad Münstereifel 46 Kurheim Hoever Werther Str. 57-59, 53902 Bad Münstereifel 32 Haus am Bach Ahrstr. 20, Bad Münstereifel-Schönau 12 Wohnhaus Rupperath u. Rupperather Ring 52, 53902 Bad Münstereifel- 26 Wohnhaus Kall Rupperath Heim St. Michael Prof.-Robert-Ellscheid-Weg 9, 53894 Mechernich- e.V. 78 Breitenbenden Missionshaus Vussem Dörriesstr. 4, 53894 Mechernich-Vussem 52 Haus Hildegard Auf der Jücht 17, 53947 Nettersheim-Pesch 11 Drimbornshof -Der Weg- e.V. Oberelvenicher Str. 46, 53909 Zülpich-Rövenich 29 Marienborn gGmbH Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich 16 Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich 20 Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich 21 Haus Monika Marienborn gGmbH Haus Norbert Marienborn gGmbH Haus Hildegard 26