Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 390/2008
15.01.2008
Az.: 20/811-06/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Neugestaltung der Gremienstruktur der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der KEV
GmbH
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15 424
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag stimmt der Neugestaltung der Gremienstruktur innerhalb des Konzerns Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG auf der Grundlage der anliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge zu.
2. Der Kreistag entsendet die folgenden Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG:
1. ____________________________
2. ____________________________
2
Begründung:
Nach der Schaffung eines Nachfolgemodells zur sog. „Mehrmütterorganschaft“ - und damit Erhaltung
von steuerlichen Vorteilen bei der Gewinnausschüttung der Kreis-Energie Versorgung GmbH (KEV) –
im Jahre 2003 (D 36/2003) sowie nach Durchführung der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung in
2005 (sog. „Unbundling“ - V 146/2005) ist der in der Anlage 1a) dargestellte Konzern Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) entstanden, an dem der Kreis Euskirchen und die RWE Rhein-Ruhr
AG jeweils zur Hälfte beteiligt sind.
Zu 1.)
Der Aufsichtsrat ist z.Zt. bei der KEV, also einem Tochterunternehmen der ene angesiedelt. Um die
Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates auf den Gesamtkonzern auszudehnen und damit sachgerechte
Gremienstrukturen zu schaffen, soll dieser bei der KEV wegfallen und beim Mutterunternehmen, der
ene, eingerichtet werden. Es ergibt sich damit die in Anlage 1b) dargestellte Gremienstruktur.
Neben redaktionellen Änderungen wurden die Gesellschaftsverträge der ene und der KEV aus
kommunalrechtlicher Sicht wie folgt ergänzt:
• Der „Abschluss und die Änderungen von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und
292 Abs. 1 des Aktiengesetzes“ wurde in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlungen
aufgenommen, vgl. § 108 Abs. 4 lit. 1a) GO.
• In § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der ene wurde die Weisungsgebundenheit der vom
Kreistag entsandten Aufsichtsratsmitglieder aufgenommen, vgl. § 113 Abs. 1 GO.
Der Aufsichtsrat der KEV und die Gesellschafterversammlungen der KEV und der ene haben am
29.11.2007 gleichlautende Beschlüsse gefasst und die Geschäftsführung beauftragt, die Abstimmung
der Gesellschaftsverträge mit den Gesellschaftern vorzunehmen. Der Kreistagsbeschluss ist gem. § §
115 Abs. 1 lit. a) GO der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
Zu 2.)
Weiterhin sind seitens des Kreises Euskirchen gem. § 26 Abs. 5 KrO i.V.m. § 13 des
Gesellschaftsvertrages zwei Vertreter/innen in den neu gebildeten Aufsichtsrat der ene zu entsenden.
Gem. § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des
Kreises dazuzählen.
Nachrichtlich:
Mit Beschluss vom 12.12.2007, V 385/2007, hat der Kreistag Herrn Landrat Günter Rosenke und
Herrn Clemens Pick (CDU), MdL, in den Aufsichtsrat der KEV entsandt, deren Mandate mit dem
Wegfall des Aufsichtsrates bei der KEV enden.
Anlagen:
• Anlage 1: Gremienstruktur (Ist – 1a) und (neu – 1b)
• Anlage 2: Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages der KEV
• Anlage 3: Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages der ene
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)