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Beschlussvorlage GB (Neugestaltung der Gremienstruktur der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der KEV GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 390/2008 15.01.2008 Az.: 20/811-06/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Neugestaltung der Gremienstruktur der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der KEV GmbH Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15 424 Abt.: 20 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt der Neugestaltung der Gremienstruktur innerhalb des Konzerns Energie Nordeifel GmbH & Co. KG auf der Grundlage der anliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge zu. 2. Der Kreistag entsendet die folgenden Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG: 1. ____________________________ 2. ____________________________ 2 Begründung: Nach der Schaffung eines Nachfolgemodells zur sog. „Mehrmütterorganschaft“ - und damit Erhaltung von steuerlichen Vorteilen bei der Gewinnausschüttung der Kreis-Energie Versorgung GmbH (KEV) – im Jahre 2003 (D 36/2003) sowie nach Durchführung der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung in 2005 (sog. „Unbundling“ - V 146/2005) ist der in der Anlage 1a) dargestellte Konzern Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) entstanden, an dem der Kreis Euskirchen und die RWE Rhein-Ruhr AG jeweils zur Hälfte beteiligt sind. Zu 1.) Der Aufsichtsrat ist z.Zt. bei der KEV, also einem Tochterunternehmen der ene angesiedelt. Um die Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates auf den Gesamtkonzern auszudehnen und damit sachgerechte Gremienstrukturen zu schaffen, soll dieser bei der KEV wegfallen und beim Mutterunternehmen, der ene, eingerichtet werden. Es ergibt sich damit die in Anlage 1b) dargestellte Gremienstruktur. Neben redaktionellen Änderungen wurden die Gesellschaftsverträge der ene und der KEV aus kommunalrechtlicher Sicht wie folgt ergänzt: • Der „Abschluss und die Änderungen von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes“ wurde in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlungen aufgenommen, vgl. § 108 Abs. 4 lit. 1a) GO. • In § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der ene wurde die Weisungsgebundenheit der vom Kreistag entsandten Aufsichtsratsmitglieder aufgenommen, vgl. § 113 Abs. 1 GO. Der Aufsichtsrat der KEV und die Gesellschafterversammlungen der KEV und der ene haben am 29.11.2007 gleichlautende Beschlüsse gefasst und die Geschäftsführung beauftragt, die Abstimmung der Gesellschaftsverträge mit den Gesellschaftern vorzunehmen. Der Kreistagsbeschluss ist gem. § § 115 Abs. 1 lit. a) GO der Bezirksregierung Köln anzuzeigen. Zu 2.) Weiterhin sind seitens des Kreises Euskirchen gem. § 26 Abs. 5 KrO i.V.m. § 13 des Gesellschaftsvertrages zwei Vertreter/innen in den neu gebildeten Aufsichtsrat der ene zu entsenden. Gem. § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Nachrichtlich: Mit Beschluss vom 12.12.2007, V 385/2007, hat der Kreistag Herrn Landrat Günter Rosenke und Herrn Clemens Pick (CDU), MdL, in den Aufsichtsrat der KEV entsandt, deren Mandate mit dem Wegfall des Aufsichtsrates bei der KEV enden. Anlagen: • Anlage 1: Gremienstruktur (Ist – 1a) und (neu – 1b) • Anlage 2: Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages der KEV • Anlage 3: Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages der ene gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)