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Beschlussvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße) Beschlussvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße) Beschlussvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 116/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter Leiterin Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 116/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Gregor Nachtwey 13.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Konzept für die Neu- bzw. Umgestaltung des Gewerbehofs und Wohnparks im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße zu. Sachdarstellung: 1. Problem Die Erbengemeinschaft Hartmut Kühn plant mit dem Architekten Peter Sodermanns im Bereich der Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße die Modernisierung des vorhandenen Gewerbehofes sowie die Errichtung eines daran angrenzenden Wohnparks mit fünf Mehrfamilienhäusern. Der vorhandene und in die Jahre gekommene Gewerbehof zwischen der Bonner Straße und der Gotenstraße soll bestandsberücksichtigend durch tiefgreifende Sanierungs-, Entkernungs- und Neugestaltungsmaßnahmen erneuert werden und ein modernes, optisch ansprechendes Erscheinungsbild erhalten. Die Dimensionierung orientiert sich an dem vorhandenen Bestand. Nordwestlich angrenzend sollen auf dem derzeit brachliegenden Gelände fünf Mehrfamilienhäuser entstehen. Zur Gotenstraße hin orientieren sich zwei freistehende Häuser mit je drei Geschossen und zurückgesetztem Dachgeschoss sowie zur Keltenstraße eine Hausgruppe bestehend aus drei versetzten Häusern mit je zwei Geschossen und zurückgesetztem Dachgeschoss. Die verminderte Geschosshöhe zur Keltenstraße orientiert sich an der Geschossigkeit der Wohngebäude an der nördlichen Straßenseite der Keltenstraße. Für die Verwirklichung des Gesamtprojektes bedarf es des Abbruchs des in den Verkehrsraum der Keltenstraße ragenden Wohngebäudes sowie des dahinter liegenden Gewerberiegels. Die detaillierte Projektbeschreibung inklusive grafischer Ansichten des Gesamtprojekts ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Gebiet, auf dem das Vorhaben verwirklicht werden soll, beurteilt sich gem. § 34 (1) BauGB (unbeplanter Innenbereich). Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 106 „Gotenstraße“ beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 193/2005), um die derzeit eher diffuse und heterogene Bebauungs- und Grundstücksstruktur im Innenbereich vorteilhafter zu gliedern. Weitergehende Planungsüberlegungen sind bis dato noch nicht vorgenommen worden. Der Geltungsbereich der Aufstellung umfasst die Grundstücke südlich der Keltenstraße, südlich der Bonner Straße bis zum Dreifaltigkeitskrankenhaus, nördlich der Konrad- Adenauer- Straße (inkl. Aldi) und östlich der mindergenutzen Grundstücke entlang der Dreilindenstraße. Das geplante Vorhaben befindet sich somit im Geltungsbreich der o. g. Bebauungsplan- Aufstellung. 2. Lösung Wie bereits oben beschrieben, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem Bereich gem. § 34 (1) BauGB. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert, so dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit auf Grundlage des § 34 (1) BauGB gegeben ist. Aus Sicht der Entsorgungsbetriebe wird das Vorhaben, auf Grundlage des vorliegenden Grobkonzeptes, entwässerungstechnisch für realisierbar angesehen. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung bedarf es jedoch genauerer Untersuchungen hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers, Anschluss ans Kanalnetz, Prüfung und ggf. Erneuerung der gewerbehofinternen Entwässerungsanlagen, etc. Zudem steht das Vorhaben mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 106 „Gotenstraße“ in Einklang, da das vorliegende Konzept die verfolgte Neuordnung des Innenbereichs und eine städtebaulich verträgliche Bebauungsstruktur zum Ziel hat. Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 (1) BauGB durch das Planvorhaben vorliegen, kann ein positiver Bauvorbescheid auf Grundlage des § 34 (1) BauGB erteilt werden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlage Projektbeschreibung inkl. Ansichten des Gesamtvorhabens