Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
113/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner
Straße
hier: Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung sowie Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 gem. den §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiterin
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 113/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
13.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße
hier: Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung sowie Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 gem. den §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 5. Änderung „West- Devon- Straße/ Traunsteiner Straße“ gem. den §§
1 (3), 2 (1) BauGB.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 aus dem Jahr 2002.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner 28. Sitzung am 17.04.2008 dem
überarbeiteten städtebaulichen Planungskonzept zur Weiterentwicklung des Wohngebietes an der WestDevon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße zugestimmt (vgl. Vorlage Nr. 36/2008). Auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes soll die Planung nun weiter konkretisiert und zur Baureife gebracht werden.
Wie bereits in den Vorlagen Nr. 261/2007 und Nr. 36/2008 dargelegt, bedarf es für die Verwirklichung des
Konzeptes im nördlichen Planbereich der Anpassung des geltenden Planungsrechts durch die Aufstellung
eines Bebauungsplanes. Wenngleich das städtebauliche Konzept im südlichen Planbereich mit den Festsetzungen des geltenden B-Plans Nr. 1/ 69 3. Änderung im Einklang steht, soll für den gesamten Entwicklungsbereich der Bebauungsplan Nr. 1/ 69 5. Änderung „West- Devon- Straße/ Traunsteiner Straße“ aufgestellt
werden, um analog zum vorliegenden städtebaulichen Gesamtkonzept einen darauf aufbauenden Bebauungsplan zu konzipieren, der für alle Bereiche des geplanten Wohngebietes die gleichen Vorgaben und Festsetzungen trifft.
Im Jahr 2002 ist die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 „West-Devon-Straße“ beschlossen worden (vgl. Vorlage Nr. 483/2001). Diese betrifft lediglich den nördlichen Rand des geltenden
Bebauungsplanes 1/ 69 3. Änderung sowie einen kleinen Teilbereich des nicht mehr rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/ 14 Blatt C (vgl. Anlage) und sollte den Übergang zum nördlich gelegenden Gewerbegebiet
an der Brühler-/ Rodenkirchener Straße in Hinblick auf die Verträglichkeit der aneinander grenzenden Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Grünflächen) neu regeln. Durch den nunmehr rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ und die jetzige Überplanung des südlich angrenzenden Plangebietes ist die Fortführung des Verfahrens der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69
„West-Devon-Straße“ nicht mehr notwendig.
2. Lösung
Für die Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes soll nunmehr als erster Schritt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 69 5. Änderung „West- Devon- Straße/ Traunsteiner Straße“ gefasst
werden. Als nächster Planungsschritt bedarf es dann der Erarbeitung eines Planvorentwurfs, so dass zeitnah
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgen kann.
Um unnötige Überlagerungen von Bebauungsplänen und nicht weiterzuverfolgenden Aufstellungsbeschlüssen zu vermeiden, soll der im Jahr 2002 gefasste Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 „West-Devon-Straße“ aufgehoben werden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 5. Änderung „West-Devon-Straße/ Traunsteiner Straße“
Geltungsbereich der Aufhebung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 „West-Devon-Straße“