Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen
Kreishaus, Jülicher Ring
Postfach 1145
53861 Euskirchen
Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246
e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de
Datum:
A 83/2004
13.08.2004
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.
06.09.2004
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
01.06.2005
Kreisausschuss
15.06.2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
20.02.2008
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
wir bitten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Kreistages am 21.09.04 zu setzen:
Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen
1. Der Kreis Euskirchen verzichtet bei Bewirtschaftung in seiner Verantwortung auf den Bezug
gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Bei Vergaben werden solche gentechnisch
veränderten Produkte explizit ausgeschlossen.
2. Das Umweltamt erarbeitet ein entsprechendes Informationsblatt für die Einrichtungen, die
nicht an den zentralen Einkauf angeschlossen sind, wie Schulen und Kantinen des Kreises
Euskirchen.
3. Pachtverträge mit Liegenschaften des Kreises Euskirchen werden mit der Auflage versehen,
die bestimmt, dass der Pächter oder die Pächterin keine gentechnologisch veränderten
Organismen auf diesen Flächen ausbringt oder verwendet.
2
Begründung:
Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel müssen seit dem 18. April 2004 gekennzeichnet werden.
Die Auswirkungen gentechnisch veränderter Nahrungsmittel, vor allem auch während der Produktion
sind noch nicht ausreichend erforscht. Mehr als 70 Prozent der VerbraucherInnen und Bäuerinnen
und Bauern lehnen Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Der Kreis Euskirchen sollte deshalb auf Kauf
und Verwendung solcher Produkte verzichten.
Zudem gilt es, die Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt zu verhindern.
Das 1998 in der EU ausgesprochene Moratorium für das einstweilige Verbot der Ausbringens
gentechnisch veränderter Organismen wird dieses Jahr auslaufen.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Freisetzung und in Verkehrbringung gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) ist inzwischen verabschiedet.
Es werden dort Regelungen für die Koexistenz einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik
getroffen. Eine wichtige Maßnahme wird die Haftungsregelung sein, nach der Haftungsansprüche von
Bäuerinnen und Bauern, die keine Gentechnik einsetzen, deren Felder aber durch verändertes
Saatgut gentechnisch „verunreinigt“ werden, geltend gemacht werden können.
Da Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen noch nicht ausreichend erforscht sind,
sollten Flächen, die in der Verantwortung des Kreises Euskirchen stehen, nicht mit solchem Saatgut
oder Pflanzen versehen werden (siehe auch Vorgehensweise der Stadt Mechernich).
Außerdem sollen Kosten durch mögliche Haftungsansprüche vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Elisabeth Danninger
-Fraktionsvorsitzende-
Für die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-