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Antrag B90/Grüne (Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Antrag B90/Grüne (Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Antrag B90/Grüne (Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: A 83/2004 13.08.2004 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 06.09.2004 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 01.06.2005 Kreisausschuss 15.06.2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.02.2008 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, wir bitten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Kreistages am 21.09.04 zu setzen: Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen 1. Der Kreis Euskirchen verzichtet bei Bewirtschaftung in seiner Verantwortung auf den Bezug gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Bei Vergaben werden solche gentechnisch veränderten Produkte explizit ausgeschlossen. 2. Das Umweltamt erarbeitet ein entsprechendes Informationsblatt für die Einrichtungen, die nicht an den zentralen Einkauf angeschlossen sind, wie Schulen und Kantinen des Kreises Euskirchen. 3. Pachtverträge mit Liegenschaften des Kreises Euskirchen werden mit der Auflage versehen, die bestimmt, dass der Pächter oder die Pächterin keine gentechnologisch veränderten Organismen auf diesen Flächen ausbringt oder verwendet. 2 Begründung: Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel müssen seit dem 18. April 2004 gekennzeichnet werden. Die Auswirkungen gentechnisch veränderter Nahrungsmittel, vor allem auch während der Produktion sind noch nicht ausreichend erforscht. Mehr als 70 Prozent der VerbraucherInnen und Bäuerinnen und Bauern lehnen Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Der Kreis Euskirchen sollte deshalb auf Kauf und Verwendung solcher Produkte verzichten. Zudem gilt es, die Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt zu verhindern. Das 1998 in der EU ausgesprochene Moratorium für das einstweilige Verbot der Ausbringens gentechnisch veränderter Organismen wird dieses Jahr auslaufen. Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Freisetzung und in Verkehrbringung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist inzwischen verabschiedet. Es werden dort Regelungen für die Koexistenz einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik getroffen. Eine wichtige Maßnahme wird die Haftungsregelung sein, nach der Haftungsansprüche von Bäuerinnen und Bauern, die keine Gentechnik einsetzen, deren Felder aber durch verändertes Saatgut gentechnisch „verunreinigt“ werden, geltend gemacht werden können. Da Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen noch nicht ausreichend erforscht sind, sollten Flächen, die in der Verantwortung des Kreises Euskirchen stehen, nicht mit solchem Saatgut oder Pflanzen versehen werden (siehe auch Vorgehensweise der Stadt Mechernich). Außerdem sollen Kosten durch mögliche Haftungsansprüche vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Elisabeth Danninger -Fraktionsvorsitzende- Für die Richtigkeit: Conny Schmid -Fraktionssekretärin-