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Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
155 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße) Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße) Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße) Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße) Beschlussvorlage (Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 109/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen - 32 - - 02 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 02 - 05.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 109/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 05.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Neubau von Parkplätzen an der Brühler Straße / Einmündungsbereich Nikolausstraße Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt der Ausführungsplanung und der damit verbundenen Änderung der Verkehrsregelung zu und beauftragt die Verwaltung, die weitere Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen (Baulastträger der Brühler Straße, L 184) durchzuführen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat mit der Verabschiedung des Haushaltes 2007 die erforderlichen Haushaltsmittel für den Bau von Parkplätzen auf der Südseite der Brühler Straße in Berzdorf im Bereich der Einmündung Nikolausstraße bereitgestellt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass sich die Sichtverhältnisse für Fahrzeuge, die aus der Nikolausstraße nach links in die Brühler Straße Richtung Brühl einbiegen wollen, durch den Bau von vier räumlich möglichen Parkständen verschlechtern. Eine richtlinienkonforme Anlage lässt hier lediglich nur noch zwei Stellplätze zu. 2. Lösung Zur Erzielung des Baus von vier Parkständen bietet sich an, nur noch das Rechtseinbiegen auf die Brühler Straße zu gestatten (Verkehrzeichen 209-20, „nur rechts“; weißer Pfeil auf blauem Grund). Für die Fahrzeuge, die aus dem Bereich Nikolausstraße/Matthiasstraße/Elisabethstraße in Richtung Brühl fahren wollen, steht die Hauptstraße mit ihrer Anbindung an den Kreisverkehr zur Verfügung; hier handelt es sich zudem um eine verkehrstechnisch sicherere Möglichkeit, um auf die Brühler Straße in Richtung Brühl zu gelangen. Eine von der Verwaltung durchgeführte Verkehrszählung hat ergeben, dass in den Hauptverkehrszeiten die Mehrzahl der Fahrzeuge nach rechts Richtung Wesseling einbiegt: Morgens Ri Brühl: Morgens Ri Wesseling 6 Fahrzeuge in zwei Stunden 39 Fahrzeuge in zwei Stunden Nachmittags Ri Brühl Nachmittags Ri Wesseling 10 Fahrzeuge in drei Stunden 59 Fahrzeuge in drei Stunden Die Verwaltung verfolgt die Absicht, vier Stellplätze unter Inkaufnahme der Beschränkung des Abbiegens auf die Brühler Straße zu schaffen. Die Stellplätze werden in rotem Pflaster ausgeführt. Zwischen der Einmündung Nikolausstraße und dem ersten Parkplatz wird eine Pflanzscheibe angelegt. Die Abgrenzung zum Gehwegbereich wird ein Bordstein bilden. Der Gehweg wird bituminös befestigt. Die Planung ist mit dem Baulastträger der Brühler Straße (Landesstraße 184), dem Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, abzustimmen. 3. Alternativen Es wird keine Alternative vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen auf dem Auftragssachkonto M54170570 7852570 in Höhe von 22.000 € zur Verfügung.