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Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV GmbH))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang 
Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV GmbH)) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang 
Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV GmbH)) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang 
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Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV GmbH))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 407/2008 11.02.2008 Datum: Az.: 80/Hs X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Konversion Vogelsang Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV GmbH) Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 589 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden im Haushalt 2009 eingeplant Produkt: 5710 4 8 531804 Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH“ bis zum 31.12.2013 b) die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen in Höhe von jeweils 81.000 € für die Jahre 2009-2013 2 c) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung Vertreter: _______________ Stellvertreter: _______________ d) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in den Aufsichtsrat Vertreter: _______________ Stellvertreter: _______________ Begründung: Mit der zweiten Leitentscheidung zur Zukunft Vogelsangs wurden die Weichen für die Umsetzung der ersten Entwicklungsstufe des Standortes gestellt und die Basis für eine nachhaltige Standortentwicklung geschaffen. Die Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe umfassen: das Nationalparkzentrum ein Informations- und Bildungszentrum/Gastronomie eine Regionalgeschichtliche Ausstellung ein Dokumentationszentrum NS- und Nachkriegsgeschichte eine Jugendherberge mit integriertem Gästehaus und Jugendwaldheim und die Nationalparkverwaltung. In einer Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), dem Land NRW und der Region wurde das weitere gemeinsame Vorgehen geregelt (s. Anlage 1): Während sich der Bund verpflichtet, die für die weitere Entwicklung notwendige Infrastruktur zu finanzieren, wird das Land in großen Teilen die sogenannten Kernnutzungen fördern. Aufgabe der Region wird es sein, die erforderliche Kofinanzierung der Investitionsprojekte zum zentralen Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum („Forum Vogelsang“) bereit zu stellen, eine gemeinnützige Betreibergesellschaft für dieses Zentrum zu gründen und deren nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten („vogelsang ip GmbH“) sowie den regionalen Finanzierungsanteil an der Weiterführung der bestehenden „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH“ zu sichern. Träger- und Betreiberkonzept Das von der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH sowie auf der Staatssekretärsebene verabschiedete Träger- und Betreiberkonzept, welches Grundlage der Rahmenvereinbarung bildet, sieht folgende Verantwortungsebenen vor: A.1 Das Parkmanagement, sprich: das Flächeneigentum sowie Betrieb und Unterhalt der Freiflächen (Sicherung, Reinigung / Winterdienst, Grünpflege, Parkraummanagement, Straßen/Wege, Verkehrsbauwerke, Betrieb Ver- und Entsorgung) liegt für absehbare Zeit bei der Bundesanstalt. A.2 Die Standortentwicklung, d.h. Koordination und Umsetzung der Kernnutzungen, Standortmarketing / Akquisition weiterer Nutzer, die Koordination der Verkehrssicherungsmaßnahmen und Versorgungsinfrastruktur sowie der Aufbau einer 3 langfristigen Parkmanagementgesellschaft, liegt bei der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV). B. Das „Forum Vogelsang“ als Herzstück der öffentlich zu finanzierenden 1. Entwicklungsstufe und Motor der weiteren Standortentwicklung, wird von einer noch zu gründenden gemeinnützigen „vogelsang ip GmbH“ getragen und betrieben. C. Alle weiteren Nutzungen (kurzfristig absehbar beispielsweise die Nationalparkverwaltung und das „Europazentrum für Jugend und Zukunft/Jugendwaldheim“) werden von den jeweiligen Nutzern getragen. Aufgaben der SEV Die SEV wird eine der heutigen Kernaufgaben, den Betrieb der Besucherinformation, an die vogelsang ip GmbH mit Aufnahme ihrer Geschäfte, jedoch spätestens zum 01.01.2009, übertragen. Zu den Hauptaufgaben der Gesellschaft zählen künftig: die Koordination der Umsetzung der Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe die Koordination der durchzuführenden Verkehrssicherungs- und Versorgungsinfrastrukturmaßnahmen Standortmarketing und Akquisition weiterer Nutzer für die verbleibenden 90 ha Fläche Konzeptionierung und Aufbau einer Parkmanagementgesellschaft zum langfristigen Betrieb und Unterhalt der Freiflächen. Bis zur Gründung der o.g. Betreibergesellschaft soll die SEV die heute noch bei der Bundesanstalt liegenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen. Kosten Auf Grundlage der Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 und dem oben beschriebenen Aufgabenpaket wurde für die Gesellschaft ein Jahresbudget von 450.000 € ermittelt, welches in die Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde. Dieses Gesamtbudget gliedert sich wie folgt: Projektentwicklung: Einzelprojekte/Gutachten/Marketing 80.000,- € Projektentwicklung: Geschäftsbesorgung 300.000,- € Allg. Verwaltungskosten/Beratung 50.000,- € Sachkosten 20.000,- € Gesamtausgaben pro Jahr 450.000,- € Eine detaillierte Ausgabenplanung wird in einem Wirtschaftsplan für den Zeitraum 2009 bis 2013 im Weiteren entwickelt. Künftige Gesellschaftsstruktur/Finanzierung In der zurzeit bis 31.12.2008 befristeten Gesellschaft halten die Region und das Land NRW (dieses vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co KG) jeweils 47,52 % der Gesellschaftsanteile. Die restlichen 4,96 % entfallen auf den Förderverein Nationalpark Eifel. Die Finanzierung des jährlichen Budgets von zurzeit 400.000 € erfolgt zu 60% durch das Land NRW, 30% durch die Bundesanstalt und 10 % durch die Region. In der Rahmenvereinbarung wurde sich darauf verständigt, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der 3 Verantwortungsträger Bundesanstalt, Land NRW und Region, für mindestens 5 weitere Jahre (2009 bis 2013) fort zu setzen. Die Verantwortung wird bei den heute schon in der SEV vertretenen Gebietskörperschaften gesehen. Die Verteilung der Gesellschaftsanteile und die Finanzierung sollen 4 künftig zu gleichen Teilen erfolgen, d.h. mit jeweils 33 1/3 Prozent durch die Bundesanstalt, das Land NRW und die Region. Die SEV schlägt folgende Verteilung der Finanzierungsanteile auf die regionalen Gesellschafter vor: Stadt Schleiden: Kreis Euskirchen : Kreis Aachen: Kreis Düren: 15.000 € (10 % von 150.000 €) 81.000 € (60 % von 135.000 €) 27.000 € (20 % von 135.000 €) 27.000 € (20 % von 135.000 €). Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft wird zunächst befristet für 5 Jahre, d.h. bis zum 31.12.2013 verlängert. Die Inhalte der Punkte 1 bis 6 sind im Aufsichtsrat der Standortentwicklungsgesellschaft beschlossen worden und wie vor ausgeführt Gegenstand der Rahmenvereinbarung und damit der Leitentscheidung des Landes NRW. Die im Folgenden genannten Punkte sind Vorschläge der Geschäftsführung und noch nicht im Aufsichtsrat und mit den Mitgesellschaftern LEG Stadtentwicklung und Bundesanstalt abgestimmt. Stammkapital Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Stammkapitalanteile von jeweils 12.000 € des Landes (LEG Stadtentwicklung) und der Region (jeweils 3.000 € von Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Stadt Schleiden) in der Gesellschaft zu belassen. Die Stammeinlage von 1.250 € seitens des Fördervereins Nationalpark Eifel könnte von der Bundesanstalt übernommen und auf ebenfalls 12.000 € aufgestockt werden. Das Stammkapital würde dann insgesamt 36.000 € betragen. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind wie bisher der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Der bestehende Gesellschaftsvertrag ist entsprechend der sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Die Abstimmung mit den Mitgesellschaftern LEG Stadtentwicklung bzw. Land NRW und Bundesanstalt erfolgt kurzfristig. gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)