Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 407/2008
11.02.2008
Datum:
Az.: 80/Hs
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
25.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Konversion Vogelsang
Fortführung und Umstrukturierung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang (SEV
GmbH)
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 589
Abt.: Stabsstelle 80
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden im Haushalt 2009 eingeplant
Produkt: 5710 4 8 531804
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der
„Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH“ bis zum 31.12.2013
b) die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen in Höhe von jeweils 81.000 €
für die Jahre 2009-2013
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c) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung
Vertreter:
_______________
Stellvertreter:
_______________
d) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in den Aufsichtsrat
Vertreter:
_______________
Stellvertreter:
_______________
Begründung:
Mit der zweiten Leitentscheidung zur Zukunft Vogelsangs wurden die Weichen für die Umsetzung der
ersten Entwicklungsstufe des Standortes gestellt und die Basis für eine nachhaltige
Standortentwicklung geschaffen. Die Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe umfassen:
das Nationalparkzentrum
ein Informations- und Bildungszentrum/Gastronomie
eine Regionalgeschichtliche Ausstellung
ein Dokumentationszentrum NS- und Nachkriegsgeschichte
eine Jugendherberge mit integriertem Gästehaus und Jugendwaldheim
und
die Nationalparkverwaltung.
In einer Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), dem Land
NRW und der Region wurde das weitere gemeinsame Vorgehen geregelt (s. Anlage 1):
Während sich der Bund verpflichtet, die für die weitere Entwicklung notwendige Infrastruktur zu
finanzieren, wird das Land in großen Teilen die sogenannten Kernnutzungen fördern. Aufgabe der
Region wird es sein, die erforderliche Kofinanzierung der Investitionsprojekte zum zentralen
Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum („Forum Vogelsang“) bereit zu stellen, eine
gemeinnützige Betreibergesellschaft für dieses Zentrum zu gründen und deren nachhaltigen Betrieb
zu gewährleisten („vogelsang ip GmbH“) sowie den regionalen Finanzierungsanteil an der
Weiterführung der bestehenden „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH“ zu sichern.
Träger- und Betreiberkonzept
Das von der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH sowie auf der Staatssekretärsebene
verabschiedete Träger- und Betreiberkonzept, welches Grundlage der Rahmenvereinbarung bildet,
sieht folgende Verantwortungsebenen vor:
A.1
Das Parkmanagement, sprich: das Flächeneigentum sowie Betrieb und Unterhalt der
Freiflächen (Sicherung, Reinigung / Winterdienst, Grünpflege, Parkraummanagement,
Straßen/Wege, Verkehrsbauwerke, Betrieb Ver- und Entsorgung) liegt für absehbare Zeit bei
der Bundesanstalt.
A.2
Die Standortentwicklung, d.h. Koordination und Umsetzung der Kernnutzungen,
Standortmarketing / Akquisition weiterer Nutzer, die Koordination der
Verkehrssicherungsmaßnahmen und Versorgungsinfrastruktur sowie der Aufbau einer
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langfristigen Parkmanagementgesellschaft, liegt bei der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang GmbH (SEV).
B.
Das „Forum Vogelsang“ als Herzstück der öffentlich zu finanzierenden 1. Entwicklungsstufe
und Motor der weiteren Standortentwicklung, wird von einer noch zu gründenden
gemeinnützigen „vogelsang ip GmbH“ getragen und betrieben.
C.
Alle weiteren Nutzungen (kurzfristig absehbar beispielsweise die Nationalparkverwaltung und
das „Europazentrum für Jugend und Zukunft/Jugendwaldheim“) werden von den jeweiligen
Nutzern getragen.
Aufgaben der SEV
Die SEV wird eine der heutigen Kernaufgaben, den Betrieb der Besucherinformation, an die
vogelsang ip GmbH mit Aufnahme ihrer Geschäfte, jedoch spätestens zum 01.01.2009, übertragen.
Zu den Hauptaufgaben der Gesellschaft zählen künftig:
die Koordination der Umsetzung der Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe
die Koordination der durchzuführenden Verkehrssicherungs- und
Versorgungsinfrastrukturmaßnahmen
Standortmarketing und Akquisition weiterer Nutzer für die verbleibenden 90 ha Fläche
Konzeptionierung und Aufbau einer Parkmanagementgesellschaft zum langfristigen Betrieb und
Unterhalt der Freiflächen.
Bis zur Gründung der o.g. Betreibergesellschaft soll die SEV die heute noch bei der Bundesanstalt
liegenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen.
Kosten
Auf Grundlage der Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 und dem oben beschriebenen
Aufgabenpaket wurde für die Gesellschaft ein Jahresbudget von 450.000 € ermittelt, welches in die
Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde. Dieses Gesamtbudget gliedert sich wie folgt:
Projektentwicklung: Einzelprojekte/Gutachten/Marketing
80.000,- €
Projektentwicklung: Geschäftsbesorgung
300.000,- €
Allg. Verwaltungskosten/Beratung
50.000,- €
Sachkosten
20.000,- €
Gesamtausgaben pro Jahr
450.000,- €
Eine detaillierte Ausgabenplanung wird in einem Wirtschaftsplan für den Zeitraum 2009 bis 2013 im
Weiteren entwickelt.
Künftige Gesellschaftsstruktur/Finanzierung
In der zurzeit bis 31.12.2008 befristeten Gesellschaft halten die Region und das Land NRW (dieses
vertreten durch die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co KG) jeweils 47,52 % der Gesellschaftsanteile.
Die restlichen 4,96 % entfallen auf den Förderverein Nationalpark Eifel. Die Finanzierung des
jährlichen Budgets von zurzeit 400.000 € erfolgt zu 60% durch das Land NRW, 30% durch die
Bundesanstalt und 10 % durch die Region.
In der Rahmenvereinbarung wurde sich darauf verständigt, die partnerschaftliche Zusammenarbeit
der 3 Verantwortungsträger Bundesanstalt, Land NRW und Region, für mindestens 5 weitere Jahre
(2009 bis 2013) fort zu setzen. Die Verantwortung wird bei den heute schon in der SEV vertretenen
Gebietskörperschaften gesehen. Die Verteilung der Gesellschaftsanteile und die Finanzierung sollen
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künftig zu gleichen Teilen erfolgen, d.h. mit jeweils 33 1/3 Prozent durch die Bundesanstalt, das Land
NRW und die Region.
Die SEV schlägt folgende Verteilung der Finanzierungsanteile auf die regionalen Gesellschafter vor:
Stadt Schleiden:
Kreis Euskirchen :
Kreis Aachen:
Kreis Düren:
15.000 € (10 % von 150.000 €)
81.000 € (60 % von 135.000 €)
27.000 € (20 % von 135.000 €)
27.000 € (20 % von 135.000 €).
Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird zunächst befristet für 5 Jahre, d.h. bis zum 31.12.2013 verlängert.
Die Inhalte der Punkte 1 bis 6 sind im Aufsichtsrat der Standortentwicklungsgesellschaft beschlossen
worden und wie vor ausgeführt Gegenstand der Rahmenvereinbarung und damit der
Leitentscheidung des Landes NRW. Die im Folgenden genannten Punkte sind Vorschläge der
Geschäftsführung und noch nicht im Aufsichtsrat und mit den Mitgesellschaftern LEG
Stadtentwicklung und Bundesanstalt abgestimmt.
Stammkapital
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Stammkapitalanteile von jeweils 12.000 € des Landes (LEG
Stadtentwicklung) und der Region (jeweils 3.000 € von Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen
und Stadt Schleiden) in der Gesellschaft zu belassen. Die Stammeinlage von 1.250 € seitens des
Fördervereins Nationalpark Eifel könnte von der Bundesanstalt übernommen und auf ebenfalls
12.000 € aufgestockt werden. Das Stammkapital würde dann insgesamt 36.000 € betragen.
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind wie bisher der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung. Der bestehende Gesellschaftsvertrag ist entsprechend der sich ändernden
Gegebenheiten anzupassen.
Die Abstimmung mit den Mitgesellschaftern LEG Stadtentwicklung bzw. Land NRW und
Bundesanstalt erfolgt kurzfristig.
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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