Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
124/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2007 der Kulturbetriebe der
Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
21.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 124/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
21.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2007 der Kulturbetriebe der Stadt
Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die Sozietät Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Kronenweg 84, 50389 Wesseling für die Jahresabschlussprüfung 2007 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der
Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit dem Gemeindeprüfungsanstalt
einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Kulturbetriebe dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
2. Lösung
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie im Vorjahr - die ortsansässige Sozietät
Prinz & Müller, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse
der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der Eigengesellschaft der Stadt übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Sozietät Prinz & Müller zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit ist für die Eigenbetriebe landesweit einheitlich geregelt. Haushaltsmittel stehen im Erfolgsplan der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling zur Verfügung.