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Beschlussvorlage (Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 122/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 16.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 122/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger Birgit Rudolf 16.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem Beschlussentwurf: Dem Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Einsatz von Familienhebammen zu organisieren und vorzubereiten. Für Materialien des Babybegrüßungspaketes werden für die ersten 12 Monate aus der Budgetaufstockung 12.000 € zur Verfügung gestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Jugendhilfeausschuss und Rat haben die Einführung von Babybegrüßungsbesuchen und den Aufbau eines sozialen Frühwarnsystems beschlossen (vgl. Vorlage 66/2007). Mit Verabschiedung des Haushaltes 2007 hat der Rat eine zusätzliche Stelle für diesen Zweck eingerichtet, die zunächst auf drei Jahre befristet ist. Die Einrichtung von Babybegrüßungsbesuchen und die Schaffung eines Netzwerkes für frühe Hilfen setzt nun die organisatorische Klärung sowie die Festlegung des Inhaltes und Umfangs des „Babybegrüßungspaketes“ voraus. Für das Babybegrüßungspaket ist bislang nur die Erstellung eines Familienratgebers beschlossen und finanziell abgesichert worden. Für darüber hinaus gehende Materialien sind zusätzliche 12.000 € in der Budgetaufstockung bereitgestellt worden. Zusätzlich zur Einführung der Babybegrüßungsbesuche hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2007 die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Familienhebammen für das Konzept des Sozialen Frühwarnsystems und die Organisation früher Hilfen zu prüfen. 2. Lösung Die Aufgabenerfüllung soll durch Erweiterung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes im Umfang einer Vollzeitstelle in diesem Fachdienst erfolgen. Dabei wird die Aufgabe der Babybegrüßungsbesuche auf mehrere Personen im Allgemeinen Sozialen Dienst verteilt und mit den Aufgaben der Beratung in Erzieherischen Fragen dieses Dienstes verzahnt. Die Koordination für das Soziale Frühwarnsystem wird dabei einer verantwortlichen Person übertragen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) hat mit Wirkung zum 01.10.2005 durch den neu in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eingefügten § 8a die „Wächteramtsfunktion“ der Jugendämter in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen konkretisiert. Insbesondere geht es um die soweit wie mögliche Verhinderung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung sowie die besondere Förderung von Eltern in schwierigen Lebensverhältnissen. Das Jugendamt hat nach § 1 (3) S.3 SGB VIII den Schutzauftrag Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und nach §1 (3) S.2 SGB VIII den Hilfeauftrag Eltern bei der Erziehung und Beratung zu unterstützen. Die Installierung eines sozialen Frühwarnsystems verbindet die beiden Aspekte Vorbeugung und Kinderschutz. Der Grundsatz hier lautet Prävention vor Intervention. Wo frühzeitige Hilfen versagen, bzw. nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und ihre Familien zu beklagen. Risiken und Gefahren für Kinder entstehen in der Regel nicht von heute auf morgen. Riskante Entwicklungen kündigen sich meist schon durch frühzeitige Signale an. Deshalb ist es sinnvoll gezielt zu allen Familien Kontakt aufzunehmen. Der Babybegrüßungsdienst ist zunächst als aktive Serviceleistung für alle Familien zu verstehen, sodass auch kleine Sorgen und einfache Fragen mit gleicher Gründlichkeit behandelt werden. Eine Verständigung mit den Eltern über das, was ein Kind mindestens zu seinem Wohlergehen braucht, sollte auf Augenhöhe erfolgen. Der Kontakt sollte nachhaltigen positiven Eindruck hinterlassen und motivierend und lenkend auf Hilfebedürftige wirken. Da hier erste Weichen gestellt werden, ist eine gute professionelle Einschätzungsfähigkeit und Überzeugungskraft zum weiteren Vorgehen wesentliche Voraussetzung. Entscheidendes Ziel ist es, durch entgegengebrachten Respekt, transparentes Handeln sowie der partnerschaftlichen Einbeziehung der Betroffenen möglicherweise bestehende Vorbehalte abzubauen und ein positives Image des Jugendamtes zu schaffen. Ein offener und wertschätzender Umgang und eine rasche Vermittlung spürbarer Hilfe senken die Hemmschwelle gegenüber Hilfen des Jugendamtes. Zusätzlich zu den Babybegrüßungsbesuchen ist es sinnvoll, konkrete Hilfen für Familien mit Unterstützungswunsch- und bedarf durch Personen mit besonderen Kenntnissen in der Babypflege und Hauswirtschaft anbieten zu können. Familienhebammen können diese Anforderungen gut erfüllen. Die Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises haben die entsprechende Bitte auf Einrichtung eines Familienhebammendienstes an das Kreisgesundheitsamt gerichtet. Ob dieser Bitte von dort entsprochen werden kann, steht zurzeit noch in Diskussion. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einrichtung eines solchen zusätzlichen Dienstes auf örtlicher Ebene zu erwägen. Die Ergänzung des Netzwerkes für frühe Hilfen und das Soziale Frühwarnsystem durch einen Familienhebammendienst ist anzustreben. Das Netzwerk für frühe Hilfen soll zudem durch Kooperation mit vielen Institutionen und Personen, die in unmittelbaren Kontakt zu jungen Eltern und Familien stehen, ergänzt werden. Hier ist es besonders wichtig, dass Hinweise auf die Gefährdung des Wohls von Kindern frühzeitig das Jugendamt erreichen. Nur so können rechzeitig Hilfe und Unterstützung angeboten oder Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn Gefahr für Leib und Leben von Kindern besteht. Babybegrüßungspaket Bis zum August 2007 wird gemeinsam von den Fachbereichen Jugendhilfe und Soziales ein umfangreicher Familienratgeber erarbeitet. Dieser ist als wesentlicher Bestandteil des Babybegrüßungspaketes vorgesehen. Zusätzlich werden angemessene Informationen der Bundes- und Landesministerien zu finanziellen und persönlichen Hilfen und rechtliche Informationen beigefügt. Um dem Babybegrüßungspaket gerecht zu werden und dem Ganzen eine erhöhte Attraktivität zu verleihen, ist es jedoch erforderlich, diesen Informationen noch weitere Materialien hinzuzufügen. So könnten beispielsweise die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung, Gutscheine für das Wesselinger Schwimmbad mit Hinweis auf das Babyschwimmen und für die Stadtbücherei, eine erste Zahnbürste mit Hinweisen des Gesundheitsamtes, ein Rauchmelder für das Kinderzimmer und ein persönliches Geschenk, z.B. ein Vorlesebuch, eine Spieluhr oder ähnliches überreicht werden. Der Inhalt soll ständig ergänzt und verbessert werden. Außerdem können dabei die Erfahrungen aus den Babybegrüßungsbesuchen einbezogen werden. Zur Finanzierung dieser Materialien sind in der Budgetaufstockung 12.000 € zur Verfügung gestellt worden. 3. Alternativen -/4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.