Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
122/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
16.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 122/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
Birgit Rudolf
16.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem
Beschlussentwurf:
Dem Konzept für die Babybegrüßungsbesuche und für ein Soziales Frühwarnsystem wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Einsatz von Familienhebammen zu organisieren und
vorzubereiten.
Für Materialien des Babybegrüßungspaketes werden für die ersten 12 Monate aus der Budgetaufstockung
12.000 € zur Verfügung gestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Jugendhilfeausschuss und Rat haben die Einführung von Babybegrüßungsbesuchen und den Aufbau eines
sozialen Frühwarnsystems beschlossen (vgl. Vorlage 66/2007). Mit Verabschiedung des Haushaltes 2007
hat der Rat eine zusätzliche Stelle für diesen Zweck eingerichtet, die zunächst auf drei Jahre befristet ist.
Die Einrichtung von Babybegrüßungsbesuchen und die Schaffung eines Netzwerkes für frühe Hilfen setzt
nun die organisatorische Klärung sowie die Festlegung des Inhaltes und Umfangs des
„Babybegrüßungspaketes“ voraus.
Für das Babybegrüßungspaket ist bislang nur die Erstellung eines Familienratgebers beschlossen und
finanziell abgesichert worden. Für darüber hinaus gehende Materialien sind zusätzliche 12.000 € in der
Budgetaufstockung bereitgestellt worden.
Zusätzlich zur Einführung der Babybegrüßungsbesuche hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am
09.05.2007 die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Familienhebammen für das Konzept des Sozialen
Frühwarnsystems und die Organisation früher Hilfen zu prüfen.
2. Lösung
Die Aufgabenerfüllung soll durch Erweiterung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes im Umfang einer
Vollzeitstelle in diesem Fachdienst erfolgen.
Dabei wird die Aufgabe der Babybegrüßungsbesuche auf mehrere Personen im Allgemeinen Sozialen
Dienst verteilt und mit den Aufgaben der Beratung in Erzieherischen Fragen dieses Dienstes verzahnt. Die
Koordination für das Soziale Frühwarnsystem wird dabei einer verantwortlichen Person übertragen.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) hat mit Wirkung zum 01.10.2005
durch den neu in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eingefügten § 8a die „Wächteramtsfunktion“ der
Jugendämter in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen konkretisiert. Insbesondere geht es um die soweit wie
mögliche Verhinderung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung sowie die besondere
Förderung von Eltern in schwierigen Lebensverhältnissen. Das Jugendamt hat nach § 1 (3) S.3 SGB
VIII den Schutzauftrag Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und nach
§1 (3) S.2 SGB VIII den Hilfeauftrag Eltern bei der Erziehung und Beratung zu unterstützen.
Die Installierung eines sozialen Frühwarnsystems verbindet die beiden Aspekte Vorbeugung und
Kinderschutz. Der Grundsatz hier lautet Prävention vor Intervention. Wo frühzeitige Hilfen versagen, bzw.
nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und ihre Familien zu beklagen.
Risiken und Gefahren für Kinder entstehen in der Regel nicht von heute auf morgen. Riskante
Entwicklungen kündigen sich meist schon durch frühzeitige Signale an. Deshalb ist es sinnvoll gezielt zu
allen Familien Kontakt aufzunehmen.
Der Babybegrüßungsdienst ist zunächst als aktive Serviceleistung für alle Familien zu verstehen, sodass
auch kleine Sorgen und einfache Fragen mit gleicher Gründlichkeit behandelt werden. Eine Verständigung
mit den Eltern über das, was ein Kind mindestens zu seinem Wohlergehen braucht, sollte auf Augenhöhe
erfolgen. Der Kontakt sollte nachhaltigen positiven Eindruck hinterlassen und motivierend und lenkend auf
Hilfebedürftige wirken. Da hier erste Weichen gestellt werden, ist eine gute professionelle
Einschätzungsfähigkeit und Überzeugungskraft zum weiteren Vorgehen wesentliche Voraussetzung.
Entscheidendes Ziel ist es, durch entgegengebrachten Respekt, transparentes Handeln sowie der
partnerschaftlichen Einbeziehung der Betroffenen möglicherweise bestehende Vorbehalte abzubauen und
ein positives Image des Jugendamtes zu schaffen. Ein offener und wertschätzender Umgang und eine
rasche Vermittlung spürbarer Hilfe senken die Hemmschwelle gegenüber Hilfen des Jugendamtes.
Zusätzlich zu den Babybegrüßungsbesuchen ist es sinnvoll, konkrete Hilfen für Familien mit
Unterstützungswunsch- und bedarf durch Personen mit besonderen Kenntnissen in der Babypflege und
Hauswirtschaft anbieten zu können. Familienhebammen können diese Anforderungen gut erfüllen.
Die Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises haben die entsprechende Bitte auf Einrichtung eines
Familienhebammendienstes an das Kreisgesundheitsamt gerichtet. Ob dieser Bitte von dort entsprochen
werden kann, steht zurzeit noch in Diskussion. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Einrichtung eines
solchen zusätzlichen Dienstes auf örtlicher Ebene zu erwägen. Die Ergänzung des Netzwerkes für frühe
Hilfen und das Soziale Frühwarnsystem durch einen Familienhebammendienst ist anzustreben.
Das Netzwerk für frühe Hilfen soll zudem durch Kooperation mit vielen Institutionen und Personen, die in
unmittelbaren Kontakt zu jungen Eltern und Familien stehen, ergänzt werden. Hier ist es besonders wichtig,
dass Hinweise auf die Gefährdung des Wohls von Kindern frühzeitig das Jugendamt erreichen. Nur so
können rechzeitig Hilfe und Unterstützung angeboten oder Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn
Gefahr für Leib und Leben von Kindern besteht.
Babybegrüßungspaket
Bis zum August 2007 wird gemeinsam von den Fachbereichen Jugendhilfe und Soziales ein umfangreicher
Familienratgeber erarbeitet. Dieser ist als wesentlicher Bestandteil des Babybegrüßungspaketes
vorgesehen.
Zusätzlich werden angemessene Informationen der Bundes- und Landesministerien zu finanziellen und
persönlichen Hilfen und rechtliche Informationen beigefügt.
Um dem Babybegrüßungspaket gerecht zu werden und dem Ganzen eine erhöhte Attraktivität zu verleihen,
ist es jedoch erforderlich, diesen Informationen noch weitere Materialien hinzuzufügen.
So könnten beispielsweise die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung, Gutscheine für das
Wesselinger Schwimmbad mit Hinweis auf das Babyschwimmen und für die Stadtbücherei, eine erste
Zahnbürste mit Hinweisen des Gesundheitsamtes, ein Rauchmelder für das Kinderzimmer und ein
persönliches Geschenk, z.B. ein Vorlesebuch, eine Spieluhr oder ähnliches überreicht werden. Der Inhalt
soll ständig ergänzt und verbessert werden. Außerdem können dabei die Erfahrungen aus den
Babybegrüßungsbesuchen einbezogen werden.
Zur Finanzierung dieser Materialien sind in der Budgetaufstockung 12.000 € zur Verfügung gestellt worden.
3. Alternativen
-/4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.