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Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
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Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 404/2008 06.02.2008 Datum: Az.: 80/Hs X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 25.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Konversion Vogelsang Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip GmbH Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 589 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel für f) stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 571 04 9 783105 X Mittel für a) stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Produkt: 571 04 9 782401 gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 571 04 9 783105. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages a) eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an der zu gründenden vogelsang ip gemeinnützigen GmbH b) die Mittelbereitstellung der Stammkapitaleinlage der Gesellschaft im Haushaltsjahr 2008 c) die künftigen jährlichen Mitteleinplanungen gemäß Wirtschaftsplan 2008-2017 2 d) die Entsendung folgender Vertreter und deren Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung: Vertreter: Stellvertreter: 1. _______________ 1. _______________ 2. _______________ 2. _______________ 3. _______________ 3. _______________ e) die Entsendung folgendes Vertreters/folgender Vertreterin und deren Stellvertretung in den Aufsichtsrat: Vertreter: Stellvertreter: 1. _______________ 1. _______________ sowie f) die Übernahme des anteiligen Kofinanzierungsanteils an den Investitionsmaßnahmen zum „Forum Vogelsang“ gemäß der 2. Leitentscheidung des Landes NRW. Begründung: Mit der zweiten Leitentscheidung zur Zukunft Vogelsangs wurden die Weichen für die Umsetzung der ersten Entwicklungsstufe des Standortes gestellt und die Basis für eine nachhaltige Standortentwicklung geschaffen. Die Kernnutzungen der 1. Entwicklungsstufe umfassen: • • • • • • das Nationalparkzentrum ein Informations- und Bildungszentrum inkl. Gastronomie eine regionalgeschichtliche Ausstellung ein Dokumentationszentrum NS- und Nachkriegsgeschichte eine Jugendherberge mit integriertem Gästehaus und Jugendwaldheim und die Nationalparkverwaltung. In einer Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), dem Land NRW und der Region wurde das weitere gemeinsame Vorgehen geregelt: während sich der Bund verpflichtet, die für die weitere Entwicklung notwendige Infrastruktur zu finanzieren, wird das Land in großen Teilen die sogenannten Kernnutzungen fördern. Die Baukosten für das Nationalparkzentrum, die Besucherinformation, die regionalgeschichtliche Ausstellung sowie das Dokumentationszentrum für NS- und Nachkriegsgeschichten betragen insgesamt 20 Mio. € und beinhalten Gebäudeanpassungen, Ausstellung und Ausstattung sowie Infrastruktur. Die Übersicht über die Baukosten und die auf die Finanzierungsträger entfallenden Anteile (Anlage 1/ Anlage 2 zur Kabinettvorlage 2. Leitentscheidung vom 21.11.2007) ist als Anlage beigefügt. Aufgabe der Region wird es sein, 1. die erforderliche Kofinanzierung der Investitionsprojekte zum zentralen Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum („Forum Vogelsang“) bereit zu stellen (insgesamt 1,2 Mio. EUR), 3 2. eine gemeinnützige Betreibergesellschaft für dieses Zentrum zu gründen und deren nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten („vogelsang ip gemeinnützige GmbH“) sowie 3. den regionalen Finanzierungsanteil an der Weiterführung der bestehenden „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH“ zu sichern. Eine detaillierte Übersicht über die Standortentwicklung und die Rolle der Region bietet Anlage 2/ „vogelsang ip/EIN PROJEKT DER REGION“. Die Region Aachen stellt sich dieser Aufgabe in hohem Einvernehmen, insbesondere vor dem Hintergrund: - der staatspolitischen Aufgabe, diesen authentischen Ort der Erinnerung an ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte für die Nachwelt zu erhalten und erlebbar zu machen sowie seine Instrumentalisierung durch die „Rechte Szene“ zu verhindern, - des bildungspolitischen Potenzials, welches vogelsang ip als Symbol für das „neue Europa“, als Fokus für die Eifel-Ardennnen-Region sowie als Nationalparkzentrum besitzt und welches u.a. von den Schulen der Region bereits heute intensiv wahrgenommen wird, - der enormen kulturtouristischen Ausstrahlung und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Potenzial und Arbeitsmarkteffekt für die Region und das Land NRW und nicht zuletzt - der Tatsache, dass der nachhaltige regionale Nutzen des Nationalparks Eifel ohne Entwicklung des Standorts Vogelsang sowie des dort geplanten Nationalparkzentrums nicht realisierbar ist. Um mit der Umsetzung des zentralen Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrum „Forum Vogelsang“ zügig beginnen zu können, ist zunächst die Gründung der vogelsang ip gemeinnützigen GmbH erforderlich. Der Entwurf des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftervertrages sieht folgende wesentliche Regelungen vor: Aufgaben der vogelsang ip GmbH: - die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang, die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang und die Durchführung von Informations-, Ausstellungs- oder Bildungsaktivitäten. Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft: Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit ab Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gegründet. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres – vor dem Hintergrund der 15-jährigen Mittelbindung für die anstehenden landesseitig geförderten Startinvestitionen erstmals jedoch zum 31.12.2025 - seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären. Stammkapital: Das Stammkapital beträgt insgesamt 26.000 € und ist wie folgt auf die Gesellschafter aufgeteilt: - Landschaftsverband Rheinland: Stammeinlage von 13.000 EUR, - Kreis Euskirchen: Stammeinlage von 7.800 EUR, 4 - Kreis Aachen: Stammeinlage von 1.300 EUR, Kreis Düren: Stammeinlage von 1.300 EUR, Kreis Heinsberg: Stammeinlage von 650 EUR, Stadt Aachen: Stammeinlage von 650 EUR und Stadt Schleiden: Stammeinlage von 1.300 EUR. Gemeinnützigkeit: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Finanzierung der Gesellschaft: Die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Die Einzahlungsverpflichtung bzw. Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter ist auf einen Gesamtbetrag von 0,5 Mio. EUR jährlich begrenzt. Dieser Wert leitet sich aus dem Entwurf zur 10-jährigen Wirtschaftsplanung 2008 – 2017 (siehe Anlagen 4.1 und 4.2) ab. Organe der Gesellschaft: Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer (vgl. Anlage 5). Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats werden mit einer Mehrheit von 75 % des Stammkapitals gefasst. Je 50 € Stammkapitaleinlage haben die Gesellschafter bzw. Aufsichtsratsmitglieder eine Stimme. Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen Vertreter des LVR und einen Vertreter des Kreises Euskirchen geführt, wobei der stellvertretende Vorsitzende vom jeweils anderen Gesellschafter gestellt wird. Amtszeit ist das Kalenderjahr. Der Vorsitz der ersten Amtszeit in der Gesellschafterversammlung steht dem Kreis Euskirchen, im Aufsichtsrat dem LVR zu. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft und hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes, des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats zu führen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit, einen Beirat und ein Kuratorium einzuberufen, dessen Aufgaben und Mitglieder sie festlegt. gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)