Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
109/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
03/ Wirtschaftsförderung und 66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
03/
Wirtschafts
förderung
66
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 109/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbeansiedlung
Fruchthansa"
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung der
52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet
„Gewerbeansiedlung Fruchthansa“.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum
Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1)
BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird gebilligt.
Sachdarstellung:
1.
Problem
Die Fruchthansa GmbH beabsichtigt, ihren Firmensitz vom Kölner Großmarkt nach Wesseling zu verlegen.
Der heutige Standort bietet keine zukunftsorientierten Erweiterungsmöglichkeiten. Das mittelständische
Familienunternehmen mit saisonabhängig 130 -150 Mitarbeitern beschäftigt sich in erster Linie mit der
Lagerung, Aufbereitung, Vorverpackung und Verteilung von frischem Obst und Gemüse. Vom derzeitigen
Standort Köln aus werden Kunden im Umkreis von ca. 150 km bedient. Das Unternehmen verfügt darüber
hinaus auch über eine Umschlaganlage in Rotterdam, von der aus Kunden in ganz Deutschland und
europaweit beliefert werden. Nach eingehender Standortanalyse hat sich das Unternehmen zum Bau eines
neuen Lager- und Logistikzentrums in Wesseling entschieden. Ausschlaggebend war dabei die günstigere
geographische Lage und die bessere Verkehrsanbindung.
Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz
weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter veränderten
Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der parallelen Einleitung des Bebauungsplanes 4/103 „Eichholz
Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte bislang aufgrund der zurückgegangenen
Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden.
Die Stadt Wesseling nimmt nun den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass, einen ersten
Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz - Süd“ zu verwirklichen. Mit der
52. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Gewerbeansiedlung der Firma Fruchthansa GmbH geschaffen werden.
Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder Straße.
Unmittelbar östlich des Plangebiets liegt die Autobahn A 555. Im Süden und Westen ist das Gelände von
landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet
Eichholz.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist das Plangebiet als „Fläche für die
Landwirtschaft“, überlagert mit der Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Es ist vorgesehen,
das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“
geändert werden.
Öffentliche Belange, die geeignet wären, das Vorhaben grundsätzlich in Frage zu stellen, sind gegenwärtig
nicht erkennbar. Insgesamt ist aus naturschutz- und umweltfachlicher Sicht aufgrund der insgesamt eher
geringen bis mittleren Bedeutung der Fläche von einem eher geringen Konfliktpotenzial auszugehen.
2.
Lösung
Das geplante Vorhaben der Fruchthansa GmbH liegt im Außenbereich; daher besteht nach
§ 1 Abs. 3 BauGB das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung zu schaffen. Die Vorhabenträgerin (Fruchthansa GmbH) hat
gemäß § 12 BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
gestellt.
Voraussetzung hierfür ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes, da das Plangebiet im
wirksamen
Flächennutzungsplan
als
„Fläche
für
Landwirtschaft“
mit
Kennzeichnung
„Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt ist. Im Landschaftsplan Nr. 8 „Rheinterrassen“ ist die Fläche als
„temporäres Landschaftsschutzgebiet“ festgesetzt. Das bedeutet, dass die Landschaftsschutzfestsetzung
automatisch nach Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes außer Kraft tritt.
Mit dem derzeitigen Planungsstand soll parallel zum Aufstellungsbeschluss für die 52. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ auch der Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst
werden.
3.
Alternativen
keine
4.
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes sowie die Kosten für die
Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin, der Fruchthansa GmbH übernommen.
Anlagen
-
Übersichtsplan zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
geplanter Wirkungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erläuterungsbericht - Vorentwurf