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Beschlussvorlage (52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa" hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 109/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 03/ Wirtschaftsförderung und 66 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 03/ Wirtschafts förderung 66 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 109/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 15.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“. 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird gebilligt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Fruchthansa GmbH beabsichtigt, ihren Firmensitz vom Kölner Großmarkt nach Wesseling zu verlegen. Der heutige Standort bietet keine zukunftsorientierten Erweiterungsmöglichkeiten. Das mittelständische Familienunternehmen mit saisonabhängig 130 -150 Mitarbeitern beschäftigt sich in erster Linie mit der Lagerung, Aufbereitung, Vorverpackung und Verteilung von frischem Obst und Gemüse. Vom derzeitigen Standort Köln aus werden Kunden im Umkreis von ca. 150 km bedient. Das Unternehmen verfügt darüber hinaus auch über eine Umschlaganlage in Rotterdam, von der aus Kunden in ganz Deutschland und europaweit beliefert werden. Nach eingehender Standortanalyse hat sich das Unternehmen zum Bau eines neuen Lager- und Logistikzentrums in Wesseling entschieden. Ausschlaggebend war dabei die günstigere geographische Lage und die bessere Verkehrsanbindung. Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Eichholz weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter veränderten Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der parallelen Einleitung des Bebauungsplanes 4/103 „Eichholz Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte bislang aufgrund der zurückgegangenen Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden. Die Stadt Wesseling nimmt nun den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass, einen ersten Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz - Süd“ zu verwirklichen. Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung der Firma Fruchthansa GmbH geschaffen werden. Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder Straße. Unmittelbar östlich des Plangebiets liegt die Autobahn A 555. Im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“, überlagert mit der Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Es ist vorgesehen, das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ geändert werden. Öffentliche Belange, die geeignet wären, das Vorhaben grundsätzlich in Frage zu stellen, sind gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt ist aus naturschutz- und umweltfachlicher Sicht aufgrund der insgesamt eher geringen bis mittleren Bedeutung der Fläche von einem eher geringen Konfliktpotenzial auszugehen. 2. Lösung Das geplante Vorhaben der Fruchthansa GmbH liegt im Außenbereich; daher besteht nach § 1 Abs. 3 BauGB das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung zu schaffen. Die Vorhabenträgerin (Fruchthansa GmbH) hat gemäß § 12 BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Voraussetzung hierfür ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes, da das Plangebiet im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt ist. Im Landschaftsplan Nr. 8 „Rheinterrassen“ ist die Fläche als „temporäres Landschaftsschutzgebiet“ festgesetzt. Das bedeutet, dass die Landschaftsschutzfestsetzung automatisch nach Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes außer Kraft tritt. Mit dem derzeitigen Planungsstand soll parallel zum Aufstellungsbeschluss für die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB gefasst werden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin, der Fruchthansa GmbH übernommen. Anlagen - Übersichtsplan zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes geplanter Wirkungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes Erläuterungsbericht - Vorentwurf