Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,6 MB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Anlage 1:
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 1
Übersichtsplan zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
zum Antrag auf Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Maßstab ca. 1 : 7.700
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Anlage 2:
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 2
geplanter Wirkungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
zum Antrag auf Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Maßstab ca. 1 : 1.2000
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Anlage 3:
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Erläuterungsbericht zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
zum Antrag auf Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden/Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).
52. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erläuterungsbericht
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Seite 1
Inhalt
.............................................................................................................................................. Seite
1.
Anlass und Ziel der Planung, Planungserfordernis .................................................................... 2
2.
Beschreibung des Plangebietes ................................................................................................. 2
3.
Übergeordnete Planungen, wirksamer Flächennutzungsplan.................................................... 4
4
Inhalt der geplanten FNP-Änderung, Umweltbericht .................................................................. 5
5.
Umsetzung der Planung, Durchführungsvertrag, Kosten für die Stadt Wesseling..................... 5
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Seite 2
An dieser Stelle sollen lediglich allgemeine Aussagen zur FNP- Änderung gemacht werden. Um unnötige Wiederholungen zu
vermeiden, wird für weitergehende Informationen auf die Vorlage des parallel betriebenen Bebauungsplanverfahrens Nr.
4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ verwiesen.
1.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die Fruchthansa GmbH beabsichtigt, ihren Firmensitz vom Kölner Großmarkt nach Wesseling zu
verlegen. Die Fruchthansa GmbH existiert seit 1968. Das mittelständische Familienunternehmen mit
saisonabhängig 130 - 150 Mitarbeitern beschäftigt sich in erster Linie mit der Lagerung, Aufbereitung, Vorverpackung und Verteilung von frischem Obst und Gemüse (u.a. Bananenreiferei).
Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet
Eichholz weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und unter
veränderten Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der parallelen Einleitung des Bebauungsplanes
4/103 „Eichholz Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte bislang aufgrund der
zurückgegangenen Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden.
Die Stadt Wesseling nimmt nun den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass, einen
ersten Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/Industriepark Eichholz - Süd“ zu verwirklichen. Das Vorhaben fügt sich in das städtebauliche Gesamtkonzept ein und steht im Einklang mit
der vorgenannten Zielsetzung einer schrittweisen Umsetzung des Gewerbe- und Industriegebietes.
Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Ansiedlung der Fruchthansa GmbH in Wesseling geschaffen werden. Die Planungsziele im Einzelnen:
-
-
2.
schrittweise Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Eichholz im Einklang mit den übergeordneten Entwicklungszielen der Stadt Wesseling,
Gewerbeansiedlung auf dafür besonders geeigneten Flächen (verkehrsgünstige Lage, ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, Nutzung bereits erheblich durch Verkehrslärm vorbelasteter Flächen, geringer Eingriff in Natur und Landschaft),
bessere Auslastung vorhandener kommunaler Infrastruktur,
Bereitstellung von zusätzlichen Flächen zur Ansiedlung mittelständischer Unternehmen, Ausweitung und langfristige Sicherung eines vielschichtigen Arbeitsplatzangebotes im Stadtgebiet
Wesseling.
Beschreibung des Plangebietes
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder
Straße.
-
unmittelbar östlich des Plangebiets liegt die Autobahn A 555,
im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben,
nördlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) bzw. dem geplanten Wirkungsbereich der 52.
Änderung (Anlage 2) zu entnehmen.
Städtebauliche Situation im Plangebiet und in der weiteren Umgebung
Das Plangebiet ist unbebaut und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt (Erdbeeren, Folientunnel,
Bewässerungsanlagen). Unmittelbar östlich des Plangebietes schließt sich die sechsspurige Autobahn A 555 niveaugleich an. Parallel zur Autobahn verlaufen überregionale Versorgungsleitungen.
Im Westen und Süden schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen an. Weiter südlich,
an der Stadtgrenze zu Bornheim, liegt die Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Urfeld Domhüllenweg“. In diesem Bereich verlaufen auch drei Hochspannungsfreileitungen der RWE Energie (110, 220, 380 KV).
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Seite 3
Nördlich der Urfelder Straße befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz, das an zwei Stellen an die
Urfelder Straße angeschlossen ist (Widdiger Straße, Herseler Straße). Das Gewerbegebiet ist vollständig erschlossen und vermarktet. Es haben sich ca. 20 mittelständische Unternehmen angesiedelt.
Ca. 170 m nordöstlich des Plangebiets liegt das Neubaugebiet „Auf dem Radacker“ das auf der
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 4/77 A „Auf dem Radacker“ seit 2002 schrittweise besiedelt
wird (Einfamilienhäuser).
Ökologische Belange, Kultur- und Sachgüter, Immissionsschutz
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Eichholz“ (temporäres Landschaftsschutzgebiet gemäß Nr. 2.2.29 des Landschaftsplanes Nr. 8 des Rhein-Erft-Kreises). Andere fachgesetzliche Schutzgebiete sind nicht festgesetzt. FFH- oder Vogelschutzgebiete sind erst in großem
Abstand zum Plangebiet am Rhein oder in der Ville ausgewiesen. Keine der Flächen im Umkreis von
500 m ist als bedeutsamer Lebensraum im Biotopkataster NW registriert.
Ebenfalls kann sicher ausgeschlossen werden, dass geschützte Biotope im Sinne des § 62 LGNW
im Plangebiet vorkommen. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Folientunnel) und
Struktur des Plangebietes sowie der Vorbelastung durch die Autobahn ergeben sich keine Hinweise
auf Vorkommen von besonders oder streng geschützten Arten im Plangebiet.
Aus naturschutz- und umweltfachlicher Sicht ist aufgrund der insgesamt eher geringen bis mittleren
Bedeutung der Fläche von einem eher geringen Konfliktpotenzial auszugehen. Im weiteren Verfahren müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Landwirtschaft (Verlust ertragreicher Böden)
und die Belange der Bodendenkmalpflege beachtet werden. Bei der nachgeordneten Immissionsschutzbetrachtung im Rahmen des Bebauungsplanes ist das benachbarte Wohngebiet „Auf dem
Radacker“ sowie die einzelnen Betriebswohnungen im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet besonders zu berücksichtigen.
Ausführliche Angaben zur Umwelt sind der Verwaltungsvorlage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ zu entnehmen.
Eignung des Plangebietes für gewerbliche Nutzung
Die Stadt Wesseling hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Flächennutzungsplanung diesen Standort als besonders geeignet zur weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben erkannt und
entsprechende Bauleitplanungen vorbereitet. Insbesondere die günstige Verkehrsanbindung, die
ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung und die geringe ökologische Bedeutung des Geländes
sprechen für eine Inanspruchnahme dieser Flächen.
Verkehr
Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Urfelder Straße (Gemeindestraße, zwei Fahrtrichtungsspuren, ca. 7 m Fahrbahnbreite, 50 km/h). Die Urfelder Straße ist östlich der Herseler Straße in Richtung Urfeld für LKW gesperrt. Damit soll verhindert werden, dass LKW aus dem Gewerbegebiet
Eichholz die in Teilen verkehrsberuhigte Ortslage Urfeld in Richtung L 300 befahren.
Das Plangebiet ist über die Urfelder Straße an das überregionale Verkehrswegenetz angebunden
(L 190 und L 192 ca. 450 m westlich) ohne dass dadurch Wohngebiete belastet werden. Die Autobahnanschlussstelle Wesseling (A 555) befindet sich ca. 700 m nordwestlich. Die vorhandenen
Straßen und Einmündungen verfügen über ausreichende Kapazitätsreserven, um den zusätzlichen
projektbedingten Verkehr aufnehmen zu können.
Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Bushaltestelle „Urfeld Herseler Straße“ der Linie 721
(Urfeld – Wesseling Stadtbahn, S-Bahn). Die Haltestelle Urfeld der Stadtbahnlinie 16 liegt etwa 1 km
östlich des Plangebietes und kann bequem auf sicheren Rad-/Gehwegen entlang der Urfelder Straße erreicht werden. Der asphaltierte Wirtschaftsweg ist als überregionaler Radweg im Rahmen der
Regionale 2010 gekennzeichnet (Erlebnisroute Rheinlandschaft).
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
3.
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Seite 4
Übergeordnete Planungen, wirksamer Flächennutzungsplan
Gebietsentwicklungsplan (GEP), Regionalplan
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region
Köln als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt (GIB). Hier sollen vordringlich
solche Betriebe angesiedelt werden, die wegen ihres großen Flächenbedarfs oder ihrer Emissionen
nicht in den Allgemeinen Siedlungsbereich integriert werden können. Die Bauleitplanung entspricht
dieser Vorgabe indem er die Ansiedlung eines Großhandelsunternehmens vorbereitet, das schon
aufgrund seiner gewerblichen Emissionen nicht in der Nähe bestehender Wohnnutzungen angesiedelt werden kann (LKW-Verkehr, Betriebszeiten). Der weiter südlich anschließende Freiraum an der
Stadtgrenze zu Bornheim ist als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Diese Flächen außerhalb des
GIB werden durch die Bauleitplanung nicht in Anspruch genommen.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist das Plangebiet als „Fläche für die
Landwirtschaft“, überlagert mit der Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Der Bereich um die Konrad-Adenauer-Stiftung (ca. 500 m westlich) ist als Waldfläche, das ehemalige Kiesabbaugelände östlich der A 555 als Waldfläche, überlagert mit der Kennzeichnung „Abgrabungsfläche“ dargestellt. Östlich des Plangebietes ist parallel zur Autobahn eine unterirdische Leitungstrasse
dargestellt. Weiter im Süden befindet sich die Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Urfeld –
Domhüllenweg“. Weiter westlich verläuft eine Richtfunkstrecke der Deutschen Telekom für den
Fernmeldeverkehr.
Der aufzustellende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4.103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ widerspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan soll deshalb im Parallelverfahren geändert werden (52. FNP-Änderung). Es ist vorgesehen, das
Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ darzustellen. Die geplante FNP-Änderung beschränkt sich
ausschließlich auf den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1
„Gewerbeansiedlung Fruchthansa“.
Geltendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“ (8. Änderung, rechtskräftig seit dem 5.12.2006) des Rhein-Erft-Kreises.
Der Landschaftsplan enthält für die im GEP/Regionalplan als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ dargestellten Flächen südlich der Urfelder Straße die Festsetzung „temporäres Landschaftsschutzgebiet“ (Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes 2.2-29 Eichholz) mit der Rechtsfolge, dass nach Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ die Landschaftsschutzfestsetzung für den Geltungsbereich automatisch außer
Kraft tritt (§ 29 Landschaftsgesetz NRW).
Vereinbarkeit der Planung mit den übergeordneten Entwicklungszielen und Fachplanungen
Die geplante 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit den übergeordneten Planungen in
Einklang zu bringen. Sonstige öffentliche Belange, die geeignet wären, das Vorhaben grundsätzlich
in Frage zu stellen, sind gegenwärtig nicht erkennbar.
52. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
4.
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
Einleitung, frühzeitige
Beteiligung
Anlage 3
Seite 5
Inhalt der geplanten FNP-Änderung, Umweltbericht
Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung.
Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling dargestellten
„Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in „Gewerbliche Baufläche“.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB legt die Gemeinde für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und
Detaillierungsgrad die Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines ersten Scopingtermines am 11.04.07 hat die Stadt Wesseling
die zu untersuchenden Umweltbelange zusammengestellt und die erforderlichen Gutachten festgelegt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden zunächst folgende Gutachten erarbeitet:
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. allgemeine Angaben zur Umwelt,
Schalltechnische Untersuchung (Gewerbelärm, Verkehrslärm),
Bodengutachten, hydrogeologischer Fachbeitrag
Der Umweltbericht wird nach Auswertung der frühzeitigen Beteiligung und der beauftragten Gutachten als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan in das Aufstellungsverfahren eingebracht und liegt bis zur Offenlage als Entwurf vor. Erste Angaben zur Umweltverträglichkeit können
den Kapiteln 2.3 (Angaben zur Umwelt), 4.3 (Grünordnung) und 4.4 (Immissionsschutz) der Vorlage
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4/103.1 entnommen werden. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt.
5.
Umsetzung der Planung, Durchführungsvertrag, Kosten für die Stadt Wesseling
Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, das geplante Vorhaben fristgerecht umzusetzen. Sie
schließt mit der Stadt Wesseling einen Durchführungsvertrag inkl. Erschließungsregelungen ab. Die
Vorhabenträgerin sichert sich durch geeignete vertragliche Vereinbarungen die Verfügbarkeit der
Grundstücke im Plangebiet. Eine formelle Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich. Die
Vorhabenträgerin veranlasst alle erforderlichen Planungen und übernimmt die Planungskosten. Für
die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten.
Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass bis zur Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus innerbetrieblichen Gründen ein formeller Wechsel des Vorhabenträgers erforderlich wird.
Die Fruchthansa GmbH wird rechtzeitig den beabsichtigten Wechsel des Vorhabenträgers ankündigen und der Stadt Wesseling zur Entscheidung nach § 12 Abs. 5 BauGB vorlegen. Der neue Vorhabenträger wird ebenso wie die Fruchthansa GmbH bereit und in der Lage sein, das Vorhaben innerhalb der vorgegebenen Fristen planmäßig umzusetzen.