Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Interne Leistungsverrechnungen (ILV)
Im Rahmen der ILV werden die Aufwendungen/Kosten und Erträge/Erlöse der vorgenannten Bereiche auf die leistungsempfangenden Kostenstellen/-träger verteilt,
um eine verursachungsgerechte Darstellung der Teilergebnisse im Produkthaushalt
bzw. in den kostenrechnenden Einrichtungen zu garantieren.
Die ILV wird einerseits jährlich als Teil des Haushaltsplanes erstellt, andererseits
auch im Rahmen des Jahresabschlusses in der Teilergebnisrechnung.
Darüber hinaus dient die ILV auch als Grundlage für die Kalkulationen (Vor- und
Nachkalkulation) der Gebühren.
Die Verrechnungen werden in folgender Reihenfolge vorgenommen:
1. Kosten der Rathäuser
Die Kosten der Rathäuser sind verursachungsgerecht (Quadratmeter der genutzten Büroflächen) auf die einzelnen Organisationseinheiten zu verteilen. Flure, Sanitärräume sowie Versammlungsräume bleiben hierbei unberücksichtigt.
2. Geschäftsbereich 1 (Personal, Organisation, IT-Management)
a. Spezielle Aufwendungen für Beamte
Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen den Aufwendungen für Versorgungsempfänger und den Aufwendungen für aktive Beamte. Die Aufwendungen für aktive Beamte sind entsprechend der Höhe der Beamtenbezüge auf die Kostenstellen zu verteilen.
Die Versorgungsaufwendungen für pensionierte Beamte werden nicht wieterverrechnet.
b. Personalmanagement
Der Saldo der Kostenstellen wird nach der Anzahl der Personalstellen auf
die jeweiligen Kostenstellen verteilt.
c. Organisation, Arbeitsschutz, personenbezogene Versicherungen
1. Personenbezogene Versicherungen
Der Saldo dieser Kostenstelle wird entsprechend der einzelnen Personalstellen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt.
2. Übrige Kosten Kostenstelle
Dieser Saldo wird nach der Anzahl der Stellen der Verwaltung auf die einzelnen Kostenstellen verteilt.
d. Aus- und Fortbildung
Der Saldo der Kostenstelle „Aus- und Fortbildung“ wird planerisch nach der
Anzahl der Stellen der Verwaltung zuzüglich 10% der Stellenanzahl in den
Bauhofkolonnen verteilt.
Bei Rechnungslegung wird entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Seminare auf die einzelnen Kostenstellen verteilt.
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e. IT-Management
Der Saldo der Kostenstelle IT-Management allgemein ist nach der Anzahl
der das IT-Management in Anspruch nehmenden Kostenstellen (nach der
Personenanzahl) zu verteilen.
Die für gewisse Aufgabenbereiche erfassten Kosten werden direkt auf die
einzelnen Kostenstellen verteilt.
f. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
Der Saldo der Kostenstelle „LOB“ wird planerisch nach dem Personalaufwand aufgeteilt.
Bei Rechnungslegung erfolgt die Verteilung nach den tatsächlichen Werten.
3. Geschäftsbereich 2 (Finanzen)
a. Kostenstelle Geschäftsbuchführung/Kasse/Zentrale Vergabestelle
Die Verrechnung erfolgt nach dem Umsatz (Erträge + Aufwendungen).
b. Kostenstelle Veranlagungsstelle (Steueramt)
Die Kosten sind nach dem Aufkommen der Abgaben
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Abwasserbeseitigungsgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Gebühren Kindertagesstätten
Gebühren offene Ganztagsschule
zu verteilen.
c. Kostenstelle Vollstreckung
Die Verteilung erfolgt nach dem Ertragsaufkommen der jeweiligen Kostenstellen.
4. Kostenstellen Verwaltung Geschäftsbereich 7
Die allgemeine Kostenstelle des GB erfolgt nach der gewichteten Anzahl der zu
verwaltenden Gebäude bzw. wahrzunehmenden Aufgaben. Hierbei unberücksichtigt bleiben dabei die drei Verwaltungsgebäude, da deren Kosten bereits unter
Punkt 1 verrechnet wurden.
5. Kostenstelle Betriebsgebäude Bauhof
Die Kosten des Betriebsgebäudes des Bauhofes werden auf die allgemeine Kostenstelle des Bauhofes verrechnet.
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6. Kostenstelle Verwaltung Geschäftsbereich 8
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt nach dem Umsatz.
7. Kosten des Bauhofes
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Mitarbeiter/innen des Bauhofes für die
einzelnen Aufgabenbereiche entsteht, wird mittels Stundenaufzeichnungen ermittelt.
Anhand der tatsächlichen Personalkosten wird ein Stundensatz ermittelt, der für
die planerischen internen Verrechnungen anzuwenden ist.
Betrag in €
Kostenart
Gesamt
Direkte Kosten
Peronalkosten aller unmittelbar an der Produkterstellung beteiligten Personen (ohne
Rufbereitschaft und Überstunden)
1.617.795
27,03
Direkte Sachkosten
Gebäudekosten
Zwischensumme 1
166.108
122.761
1.906.664
2,78
2,05
31,86
191.950
3,21
15.154
0,25
207.104
3,46
158.976
2,66
2.272.744
37,97
Leitungsaufwand Bauhof
indirekte Kosten des
Geschäftsbereichs
je Stunde
Leitungsaufwand Leitung GB 8
Zwischensumme 1
Zentrale Services (Personal, Orga., FinanIndirekte Kosten zentra- zen)
ler Leistungen
Verwaltungssteuerung
Anzusetzender Stundensatz
38,00
Die Stunden der Rufbereitschaft für den Winterdienst werden planerisch mit
einem Betrag von 4 € je Stunden und die anfallenden Überstunden mit einem
Betrag von 35 € je Stunde angesetzt.
Für die Rechnungslegung sind die tatsächlichen Werte zugrunde zu legen.
8. Verwaltung Geschäftsbereich 3
Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach dem Ergebnis der übrigen Kostenstellen des GB 3.
9. Verwaltung Geschäftsbereich 4
Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach dem Ergebnis der übrigen Kostenstellen des GB 4.
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10. Verwaltung Geschäftsbereich 5
Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach der Anzahl der Personalstellen.
11. Verwaltung Geschäftsbereich 6
Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach der Anzahl der Personalstellen.
12. Schulzentrum und Dreifachhalle
Die auf den Kostenstellen des Schulzentrums und der Dreifachhalle gebuchte
Beträge werden nach der Schülerzahl auf die Kostenstellen Haupt- und Realschule und Gymnasium verrechnet.
13. Anteil Straßenentwässerung
Der bei den Kostenstellen Abwasserbeseitigung (als Ertrag) und Straßenunterhaltung (als Aufwand) zu buchende Anteil an der Straßenentwässerung ergibt sich
aus der Gebührenkalkulation.
14. Einrichtungen für Asylbewerber
Der Saldo der Gebäudekostenstellen „Pannengasse 32 und 34“ sowie „Gommershovener Weg 20a und 20b“ (GB 7) belastet die Kostenstelle „Einrichtungen
für Asylbewerber“ (GB 3).
15. Einrichtungen für Wohnungslose
Der Saldo der Gebäudekostenstelle „Kurt-Schumacher-Straße 1“ (GB 7) belastet
die Kostenstelle „Einrichtungen für Wohnungslose“ (GB 3).
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