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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-235/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
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Interne Leistungsverrechnungen (ILV) Im Rahmen der ILV werden die Aufwendungen/Kosten und Erträge/Erlöse der vorgenannten Bereiche auf die leistungsempfangenden Kostenstellen/-träger verteilt, um eine verursachungsgerechte Darstellung der Teilergebnisse im Produkthaushalt bzw. in den kostenrechnenden Einrichtungen zu garantieren. Die ILV wird einerseits jährlich als Teil des Haushaltsplanes erstellt, andererseits auch im Rahmen des Jahresabschlusses in der Teilergebnisrechnung. Darüber hinaus dient die ILV auch als Grundlage für die Kalkulationen (Vor- und Nachkalkulation) der Gebühren. Die Verrechnungen werden in folgender Reihenfolge vorgenommen: 1. Kosten der Rathäuser Die Kosten der Rathäuser sind verursachungsgerecht (Quadratmeter der genutzten Büroflächen) auf die einzelnen Organisationseinheiten zu verteilen. Flure, Sanitärräume sowie Versammlungsräume bleiben hierbei unberücksichtigt. 2. Geschäftsbereich 1 (Personal, Organisation, IT-Management) a. Spezielle Aufwendungen für Beamte Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen den Aufwendungen für Versorgungsempfänger und den Aufwendungen für aktive Beamte. Die Aufwendungen für aktive Beamte sind entsprechend der Höhe der Beamtenbezüge auf die Kostenstellen zu verteilen. Die Versorgungsaufwendungen für pensionierte Beamte werden nicht wieterverrechnet. b. Personalmanagement Der Saldo der Kostenstellen wird nach der Anzahl der Personalstellen auf die jeweiligen Kostenstellen verteilt. c. Organisation, Arbeitsschutz, personenbezogene Versicherungen 1. Personenbezogene Versicherungen Der Saldo dieser Kostenstelle wird entsprechend der einzelnen Personalstellen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. 2. Übrige Kosten Kostenstelle Dieser Saldo wird nach der Anzahl der Stellen der Verwaltung auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. d. Aus- und Fortbildung Der Saldo der Kostenstelle „Aus- und Fortbildung“ wird planerisch nach der Anzahl der Stellen der Verwaltung zuzüglich 10% der Stellenanzahl in den Bauhofkolonnen verteilt. Bei Rechnungslegung wird entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Seminare auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4733.doc e. IT-Management Der Saldo der Kostenstelle IT-Management allgemein ist nach der Anzahl der das IT-Management in Anspruch nehmenden Kostenstellen (nach der Personenanzahl) zu verteilen. Die für gewisse Aufgabenbereiche erfassten Kosten werden direkt auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. f. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) Der Saldo der Kostenstelle „LOB“ wird planerisch nach dem Personalaufwand aufgeteilt. Bei Rechnungslegung erfolgt die Verteilung nach den tatsächlichen Werten. 3. Geschäftsbereich 2 (Finanzen) a. Kostenstelle Geschäftsbuchführung/Kasse/Zentrale Vergabestelle Die Verrechnung erfolgt nach dem Umsatz (Erträge + Aufwendungen). b. Kostenstelle Veranlagungsstelle (Steueramt) Die Kosten sind nach dem Aufkommen der Abgaben ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Vergnügungssteuer Abwasserbeseitigungsgebühren Abfallbeseitigungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Gebühren Kindertagesstätten Gebühren offene Ganztagsschule zu verteilen. c. Kostenstelle Vollstreckung Die Verteilung erfolgt nach dem Ertragsaufkommen der jeweiligen Kostenstellen. 4. Kostenstellen Verwaltung Geschäftsbereich 7 Die allgemeine Kostenstelle des GB erfolgt nach der gewichteten Anzahl der zu verwaltenden Gebäude bzw. wahrzunehmenden Aufgaben. Hierbei unberücksichtigt bleiben dabei die drei Verwaltungsgebäude, da deren Kosten bereits unter Punkt 1 verrechnet wurden. 5. Kostenstelle Betriebsgebäude Bauhof Die Kosten des Betriebsgebäudes des Bauhofes werden auf die allgemeine Kostenstelle des Bauhofes verrechnet. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4733.doc 6. Kostenstelle Verwaltung Geschäftsbereich 8 Die Verteilung dieser Kosten erfolgt nach dem Umsatz. 7. Kosten des Bauhofes Der Ressourcenverbrauch, der durch die Mitarbeiter/innen des Bauhofes für die einzelnen Aufgabenbereiche entsteht, wird mittels Stundenaufzeichnungen ermittelt. Anhand der tatsächlichen Personalkosten wird ein Stundensatz ermittelt, der für die planerischen internen Verrechnungen anzuwenden ist. Betrag in € Kostenart Gesamt Direkte Kosten Peronalkosten aller unmittelbar an der Produkterstellung beteiligten Personen (ohne Rufbereitschaft und Überstunden) 1.617.795 27,03 Direkte Sachkosten Gebäudekosten Zwischensumme 1 166.108 122.761 1.906.664 2,78 2,05 31,86 191.950 3,21 15.154 0,25 207.104 3,46 158.976 2,66 2.272.744 37,97 Leitungsaufwand Bauhof indirekte Kosten des Geschäftsbereichs je Stunde Leitungsaufwand Leitung GB 8 Zwischensumme 1 Zentrale Services (Personal, Orga., FinanIndirekte Kosten zentra- zen) ler Leistungen Verwaltungssteuerung Anzusetzender Stundensatz 38,00 Die Stunden der Rufbereitschaft für den Winterdienst werden planerisch mit einem Betrag von 4 € je Stunden und die anfallenden Überstunden mit einem Betrag von 35 € je Stunde angesetzt. Für die Rechnungslegung sind die tatsächlichen Werte zugrunde zu legen. 8. Verwaltung Geschäftsbereich 3 Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach dem Ergebnis der übrigen Kostenstellen des GB 3. 9. Verwaltung Geschäftsbereich 4 Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach dem Ergebnis der übrigen Kostenstellen des GB 4. SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4733.doc 10. Verwaltung Geschäftsbereich 5 Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach der Anzahl der Personalstellen. 11. Verwaltung Geschäftsbereich 6 Die Verrechnung der allgemeinen Kostenstelle erfolgt nach der Anzahl der Personalstellen. 12. Schulzentrum und Dreifachhalle Die auf den Kostenstellen des Schulzentrums und der Dreifachhalle gebuchte Beträge werden nach der Schülerzahl auf die Kostenstellen Haupt- und Realschule und Gymnasium verrechnet. 13. Anteil Straßenentwässerung Der bei den Kostenstellen Abwasserbeseitigung (als Ertrag) und Straßenunterhaltung (als Aufwand) zu buchende Anteil an der Straßenentwässerung ergibt sich aus der Gebührenkalkulation. 14. Einrichtungen für Asylbewerber Der Saldo der Gebäudekostenstellen „Pannengasse 32 und 34“ sowie „Gommershovener Weg 20a und 20b“ (GB 7) belastet die Kostenstelle „Einrichtungen für Asylbewerber“ (GB 3). 15. Einrichtungen für Wohnungslose Der Saldo der Gebäudekostenstelle „Kurt-Schumacher-Straße 1“ (GB 7) belastet die Kostenstelle „Einrichtungen für Wohnungslose“ (GB 3). SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T4733.doc