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Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ 
hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
        gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB  für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿) Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ 
hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
        gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB  für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿) Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ 
hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
        gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB  für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿) Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ 
hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
        gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB  für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿) Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Bereich ¿Eichholzer Acker¿ 
hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
        gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB  für den ¿Landschaftsraum Eichholzer Acker¿)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 107/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 230 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bauleitplanung im Bereich „Eichholzer Acker“ hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 16.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 230 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 107/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 16.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Bauleitplanung im Bereich „Eichholzer Acker“ hier: Beschluss zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) des Baugesetzbuches (vgl. Karte zum Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung). Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, gemeinsam mit zwei Projektpartnern (bzw. mit einer von diesen gegründeten Projektgesellschaft) die Entwicklung der im Flächennutzungsplan Wesseling dargestellten „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ zu einem hochwertigen Wohngebiet durchzuführen; ein wesentliches Ziel der Stadt Wesseling ist dabei, sich durch den anteiligen Grunderwerb und die Vertragsgestaltung, über die Schaffung von Planungsrecht hinaus, aktiv in die städtebauliche Entwicklung dieser ca. 22 ha großen Wohnbaufläche einzubringen (vgl. Übersichtsplan zum „Projektgebiet Eichholzer Acker“). Zudem beabsichtigt die Stadt Wesseling, die südlich an die „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ anschließenden, ca. 17 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu einem hochwertigen Grün- und Landschaftsraum umzugestalten und den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ in das regionale Freiraumkonzept „RegioGrün Grünachse Süd“ einzubeziehen. Innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholzer Acker“ können künftig auch naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsflächen/-maßnahmen, u.a. für die Entwicklung der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“, vorgesehen werden. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Wohnstandortes Keldenich werden Überlegungen angestellt, bei Notwendigkeit eine Gemeinbedarfsfläche innerhalb des „Projektgebietes Eichholzer Acker“ zu realisieren, die der Sozial-/ Familieninfrastruktur dienen soll; im Rahmen der Planungen zum „Wohngebiet und Landschaftsraum Eichholzer Acker“ ist eine Konkretisierung hinsichtlich Art, Größe und Standortwahl für diese Gemeinbedarfseinrichtung sinnvoll, um bei Bedarf die notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern. Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 den Beschluss gefasst, dass die Stadt Wesseling die vorgenannte „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ gemeinsam mit den beiden Projektpartnern (bzw. einer von diesen gegründeten Projektgesellschaft) erwerben wird; weiterhin hat der Rat beschlossen, dass die Stadt Wesseling den südlich anschließenden „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ erwerben wird. Zudem hat der Rat in dieser Sitzung die Verwaltung ermächtigt, mit den beiden Projektpartnern (bzw. einer von diesen gegründeten Projektgesellschaft) einen (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag abzuschließen, der die künftige Zusammenarbeit der Projektpartner und die Projektentwicklung regeln wird. Hervorzuheben ist, dass im Rahmen dieses Ratsbeschlusses die wesentlichen städtebaulichen Ziele und Verfahrensweisen für die Entwicklung der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ und die Schaffung von Planungsrecht festgelegt worden sind, die in den (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag aufgenommen werden. Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 17.04.2007 wird die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes verfolgt, das durch ein stufenweise realisierbares Konzept über einen längerfristigen Entwicklungszeitraum umgesetzt werden kann. Am Beginn der Planungen für die „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ steht die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die gesamte Wohnbaufläche, um hochwertige Konzepte für die Entwicklung des künftigen Wohngebietes zu erhalten. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll eine städtebauliche Rahmenplanung für den gesamten Bereich des künftigen „Wohngebietes Eichholzer Acker“ erarbeitet werden, die die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen bilden wird. Die Verfahrensbeschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne für das „Wohngebiet Eichholzer Acker“ sollen nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs und der Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenplanung für die ca. 22 ha große Wohnbaufläche eingebracht werden. Am Beginn der Planungen für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ steht die Änderung des Flächennutzungsplanes Wesseling (vgl. Karte zum Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung). Während die ca. 22 ha große Fläche des künftigen „Wohngebietes Eichholzer Acker“ im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt ist, besteht für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ und für kleinere Teilflächen am Rande der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“, entlang der L 190 Urfelder Straße bzw. der K 31 Eichholzer Straße, das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 (3) BauGB: - - - Der ca. 17 ha große “Landschaftsraum Eichholzer Acker“ ist im wirksamen FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt; zudem sind in diesem Bereich zwei Teilstrecken von ehemals geplanten Hauptverkehrs-/ Umgehungsstraßen als „Verkehrsflächen - geplante Bundes-/ Landesstraßen“ im FNP dargestellt. Die Teilfläche entlang der L 190 Urfelder Straße ist im FNP ebenfalls als Teilstrecke der ehemals geplanten Hauptverkehrsstraße nach Brühl/ Bornheim enthalten und als „Verkehrsfläche - geplante Bundes-/ Landesstraße“ dargestellt. Die Teilfläche entlang der K 31 Eichholzer Straße ist im FNP in einer Tiefe von ca. 20 m als „Grünfläche“ (Abstandsgrün zum geplanten Ausbau der K 31) dargestellt. Diese Darstellungen des seit 1977 wirksamen Flächennutzungsplanes entsprechen nicht mehr den städtebaulichen und verkehrsplanerischen Zielen der Stadt Wesseling und sind deshalb Gegenstand der vorliegenden 45. FNP- Änderung. Dieses in den 70iger Jahren entwickelte Konzept des örtlichen/ überörtlichen Hauptverkehrsnetzes mit den, aus heutiger Sicht, nicht mehr erforderlichen Hauptverkehrs-/ Umgehungsstraßen für den Stadtteil Keldenich wird seit längerer Zeit nicht weiter verfolgt und soll auch in Zukunft nicht umgesetzt werden. Die Darstellungen der geplanten Verkehrsflächen sollen deshalb im Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallen. Der ehemals geplante Ausbau der K 31 Eichholzer Straße, auf ca. 25 m Gesamtbreite, wird ebenfalls nicht mehr weiter verfolgt, so dass der 45. FNP- Änderung der aktuelle Ausbauzustand der Eichholzer Straße, einschließlich der Kreisverkehrsanlage Eichholzer/ Urfelder Straße, zugrunde gelegt wird. In Anbetracht der Funktion der Eichholzer Straße als innerörtliche Hauptverkehrsstraße ist die Darstellung einer ca. 20 m tiefen, straßenbegleitenden Grünfläche (Abstandsgrün zum geplanten Ausbau der K 31) aus heutiger Sicht weder erforderlich noch sachgerecht. Die Darstellung der ca. 20 m tiefen „Grünfläche“ entlang der K 31 Eichholzer Straße soll deshalb im Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallen; diese Teilfläche soll in die Darstellung der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ einbezogen werden. Für die Planung und Realisierung von straßenbegleitenden Grünbereichen für das künftige „Wohngebiet Eichholzer Acker“, auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenplanung und Bebauungsplanung, ist die Darstellung von „Grünflächen“ auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Entsprechend den Zielen der Stadt Wesseling, den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ zu einem hochwertigen Grün- und Landschaftsraum umzugestalten und diesen in das regionale Freiraumkonzept „RegioGrün Grünachse Süd“ einzubeziehen, soll die Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ ebenfalls entfallen. Der „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ soll im Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung als „Grünfläche und Ausgleichsfläche“ (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) dargestellt werden. In Abhängigkeit von den Überlegungen zur Realisierung einer Gemeinbedarfsfläche innerhalb des „Projektgebietes Eichholzer Acker“, die der Sozial-/ Familieninfrastruktur dienen soll, und insbesondere in Abhängigkeit von der zu definierenden Art, Größe und Standortwahl für diese Gemeinbedarfseinrichtung, kann sich im weiteren Planverfahren das Erfordernis ergeben, innerhalb des Plangeltungsbereiches der 45. FNPÄnderung eine entsprechende „Fläche für den Gemeinbedarf“ darzustellen. Weiterhin sollen die im Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung verlaufenden Fernleitungstrassen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden; es handelt sich um unterirdische Mineralöl- und Gasfernleitungstrassen, die parallel zu dem Landwirtschaftsweg (Gas, Mineralöl) bzw. parallel zur L 190 Urfelder Straße (Mineralöl) verlaufen. 2. Lösung Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 17.04.2007 und zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten städtebaulich- landschaftsplanerischen Ziele der Stadt Wesseling für die Entwicklung des „Projektgebietes Eichholzer Acker“ besteht auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 (3) BauGB für den „Landschaftsraum Eichholzer Acker“, einschließlich der Teilflächen entlang der L 190 Urfelder Straße und der K 31 Eichholzer Straße. Der Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung wird begrenzt durch die K 31 Eichholzer Straße, die L 190 Urfelder Straße, den Landwirtschaftsweg, den Bornheimer Weg, das bestehende Wohngebiet „Eichholz“ und durch die im Flächennutzungsplan dargestellte „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ (vgl. Karte zum Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung). Das Planverfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes soll mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB eingeleitet werden. Inhaltliche Abweichungen zwischen den geplanten Darstellungen der 45. FNP- Änderung und der geplanten Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs für die „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ sind nicht zu erwarten. Zum einen sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht parzellenscharf und lassen deshalb für den städtebaulichen Wettbewerb, die Rahmenplanung und die Bebauungsplanung für die „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ ausreichenden planerischen Gestaltungsspielraum offen. Zum anderen befindet sich in der Teilfläche am Rande der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ entlang der L 190 Urfelder Straße, die im Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung liegt, eine der vorgenannten Fernleitungstrassen, so dass diese Teilfläche mit Nutzungseinschränkungen belegt ist und künftig im Wesentlichen für eine bauliche Entwicklung nicht verfügbar sein wird. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholzer Acker“ und dessen Einbeziehung in das regionale Freiraumkonzept „RegioGrün - Grünachse Süd“ geschaffen; damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholzer Acker“ für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen/-maßnahmen, u.a. für die Entwicklung der „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“, bereitgestellt werden. Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln auch für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholzer Acker“ geprüft. Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 den Beschluss gefasst, dass die Stadt Wesseling die vorgenannte „Wohnbaufläche Eichholzer Acker“ gemeinsam mit den beiden Projektpartnern (bzw. einer von diesen gegründeten Projektgesellschaft) erwerben wird; weiterhin hat der Rat beschlossen, dass die Stadt Wesseling den südlich anschließenden „Landschaftsraum Eichholzer Acker“ erwerben wird. Zudem hat der Rat in dieser Sitzung die Verwaltung ermächtigt, mit den beiden Projektpartnern (bzw. einer von diesen gegründeten Projektgesellschaft) einen (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag abzuschließen, der die künftige Zusammenarbeit der Projektpartner und die Projektentwicklung regeln wird. Anlagen: - Übersichtsplan zum „Projektgebiet Eichholzer Acker“ - Karte zum Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung