Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
06.03.08, 04:08
Aktualisiert
06.03.08, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 82/2008
19.02.2008
Az.: 60.11
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
20.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die
Verbandsversammlung
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 229
Abt.: 60.11
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes
Eifel-Rur in die Verbandsversamlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises
Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Heinsberg zu unterstützen.
2
Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 10.06.2008.
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen
(Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der
Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den
letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den
Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen
(Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede
Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle
Beitragseinheiten auf sich verreinigt.
In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der
Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt bzw. gewählt werden. Der Kreis Düren stellte einen
Delegierten aufgrund seiner vollen Beitragseinheit und der Kreis Aachen stellte ebenfalls einen
Delegierten, aufgrund der höchsten Beitragsteileinheit. Die Kreise Heinsberg und Euskirchen
verzichteten zu Gunsten des Kreises Aachen auf die Entsendung eines Delegierten.
Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragseinheiten auf die einzelnen Kreise:
Kreis Düren
Kreis Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
1,2436
0,3783
0,2991
0,2538
Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der
Beitragsteileinheiten (1,1748) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen weiteren
Delegierten benennen kann.
Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten
Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidungen, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Kreise
Düren, Aachen und Euskirchen für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag
verzichten und den Vorschlag des Kreises Heinsberg unterstützen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
3
Da der Wahlvorschlag bis zum 14.03.2008 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden
muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 03.04.2008 nicht abgewartet werden, sondern es
muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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