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Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
06.03.08, 04:08
Aktualisiert
06.03.08, 04:08
Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 82/2008 19.02.2008 Az.: 60.11 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Adams Tel.: 15 229 Abt.: 60.11 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversamlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Heinsberg zu unterstützen. 2 Begründung: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 10.06.2008. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beitragsteileinheiten volle Beitragseinheiten auf sich verreinigt. In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise – aufgrund der Jahresbeiträge zwei Delegierte entsandt bzw. gewählt werden. Der Kreis Düren stellte einen Delegierten aufgrund seiner vollen Beitragseinheit und der Kreis Aachen stellte ebenfalls einen Delegierten, aufgrund der höchsten Beitragsteileinheit. Die Kreise Heinsberg und Euskirchen verzichteten zu Gunsten des Kreises Aachen auf die Entsendung eines Delegierten. Für die zukünftige Amtsperiode entfallen folgende Beitragseinheiten auf die einzelnen Kreise: Kreis Düren Kreis Aachen Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen 1,2436 0,3783 0,2991 0,2538 Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der Beitragsteileinheiten (1,1748) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – einen weiteren Delegierten benennen kann. Die betroffenen Kreise haben sich auf ein Rotationsverfahren, bezüglich der Benennung des zweiten Delegierten, vorbehaltlich der politischen Entscheidungen, geeinigt. Dies bedeutet, dass die Kreise Düren, Aachen und Euskirchen für die kommende Amtsperiode auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichten und den Vorschlag des Kreises Heinsberg unterstützen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: 3 Da der Wahlvorschlag bis zum 14.03.2008 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 03.04.2008 nicht abgewartet werden, sondern es muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke gez. I. V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)