Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
15.03.08, 04:07
Aktualisiert
15.03.08, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 412/2008
21.02.2008
Az.: 38.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
03.04.2008
Ernennung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern
Sachbearbeiter/in: Hr. Hahn
Tel.: 227
Abt.: 38
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Herr Stadtbrandinspektor Frank Eichen, geboren am 26.06.1963, wird mit Wirkung vom 04.04.2008
für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt.
Herr Gemeindebrandinspektor Walter Wolff, geboren am 02.12.1957, wird mit Wirkung vom
04.04.2008 für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises
Euskirchen ernannt.
2
Begründung:
Nach § 34 Abs. 1 FSHG ernennt der Kreistag zur Unterstützung des Landrates auf Vorschlag des
Bezirksbrandmeisters, der vorher die Leiter der Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Kreis
Euskirchen angehört hat, zwei stellvertretende Kreisbrandmeister zu Ehrenbeamten auf Zeit.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat bei der Aufsicht über die
Freiwilligen Feuerwehren sowie innerhalb der nach § 1 FSHG obliegenden Aufgaben, u.a. der
Leitung und Koordinierung des Einsatzes bei Großschadensereignissen, der Unterhaltung einer
Leitstelle und gemeinsamer Einrichtungen für den Feuer- und Katastrophenschutz (hier:
Kreisbrandschutzzentrum in Schleiden).
Die Amtszeit der derzeitigen Amtsträger endet auf persönlichen Wunsch mit Datum 04.04.2008.
Am 05.03.2008 erfolgte die Anhörung der Leiter der Feuerwehren durch den Bezirksbrandmeister.
Dieser schlägt Herrn Stadtbrandinspektor Frank Eichen und Herrn Gemeindebrandinsprektor Walter
Wolff für das Amt der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister mit Schreiben vom 07.03.2008 vor.
Mit dem Schreiben des Bezirksbrandmeisters wird die fachliche und persönliche Eignung zur
Erfüllung der Aufgaben dieses Ehrenamtes bestätigt.
Die entsprechenden Ernennungsurkunden sind auszuhändigen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)