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Beschlussvorlage GB (Ernennung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
15.03.08, 04:07
Aktualisiert
15.03.08, 04:07
Beschlussvorlage GB (Ernennung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern) Beschlussvorlage GB (Ernennung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 412/2008 21.02.2008 Az.: 38.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 03.04.2008 Ernennung von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern Sachbearbeiter/in: Hr. Hahn Tel.: 227 Abt.: 38 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Herr Stadtbrandinspektor Frank Eichen, geboren am 26.06.1963, wird mit Wirkung vom 04.04.2008 für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. Herr Gemeindebrandinspektor Walter Wolff, geboren am 02.12.1957, wird mit Wirkung vom 04.04.2008 für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. 2 Begründung: Nach § 34 Abs. 1 FSHG ernennt der Kreistag zur Unterstützung des Landrates auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Leiter der Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen angehört hat, zwei stellvertretende Kreisbrandmeister zu Ehrenbeamten auf Zeit. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren sowie innerhalb der nach § 1 FSHG obliegenden Aufgaben, u.a. der Leitung und Koordinierung des Einsatzes bei Großschadensereignissen, der Unterhaltung einer Leitstelle und gemeinsamer Einrichtungen für den Feuer- und Katastrophenschutz (hier: Kreisbrandschutzzentrum in Schleiden). Die Amtszeit der derzeitigen Amtsträger endet auf persönlichen Wunsch mit Datum 04.04.2008. Am 05.03.2008 erfolgte die Anhörung der Leiter der Feuerwehren durch den Bezirksbrandmeister. Dieser schlägt Herrn Stadtbrandinspektor Frank Eichen und Herrn Gemeindebrandinsprektor Walter Wolff für das Amt der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister mit Schreiben vom 07.03.2008 vor. Mit dem Schreiben des Bezirksbrandmeisters wird die fachliche und persönliche Eignung zur Erfüllung der Aufgaben dieses Ehrenamtes bestätigt. Die entsprechenden Ernennungsurkunden sind auszuhändigen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)