Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 1/A 131/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
08.04.08, 04:12
Aktualisiert
08.04.08, 04:12
Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 1/A 131/2008)

öffnen download melden Dateigröße: 59 kB

Inhalt der Datei

Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter des Kreises Euskirchen vom ___ April 2008 Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), und des § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land NordrheinWestfalen (KWahlG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 374), in seiner Sitzung am 3. April 2008 beschlossen: §1 Mitglieder des Kreistages Die Zahl der Mitglieder des Kreistages beträgt ___, wovon ___ in Wahlbezirken zu wählen sind. § 33 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (Bildung von Überhangmandaten) bleibt hiervon unberührt. §2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.