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Beschlussvorlage (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -)) Beschlussvorlage (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -)) Beschlussvorlage (18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 79/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 29.03.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 79/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 29.03.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am folgende Satzung beschlossen: §1 Die Stichstraße „Im kleinen Mölchen“ – diese zweigt östlich vom Hauptzug „Im kleinen Mölchen“ (zwischen der Hauptstraße und dem Palmersdorfer Bach) ab -, Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 396, ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung ohne Gehwege, Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Die Anbaustraße „Im kleinen Mölchen“ – Stichstraße -, Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 396 ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als eine Mischfläche (Fahren und Gehen) hergestellt. Aufgrund der mit ca. 4,75 m geringen Ausbaubreite sind Grünflächen und Parkflächen nicht angelegt. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine