Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
79/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Im kleinen Mölchen - Stichstraße -)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
29.03.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 79/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
29.03.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Im kleinen Mölchen - Stichstraße -)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
18. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Im kleinen Mölchen - Stichstraße -)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert
durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt
Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Stichstraße „Im kleinen Mölchen“ – diese zweigt östlich vom Hauptzug „Im kleinen Mölchen“ (zwischen
der Hauptstraße und dem Palmersdorfer Bach) ab -, Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 396, ist
abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung ohne Gehwege,
Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Anbaustraße „Im kleinen Mölchen“ – Stichstraße -, Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 396 ist
satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als eine Mischfläche (Fahren und
Gehen) hergestellt. Aufgrund der mit ca. 4,75 m geringen Ausbaubreite sind Grünflächen und Parkflächen
nicht angelegt.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine