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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 70/2007)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 70/2007 Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH Köln, 24. November 2006 21-Di NIEDERSCHRIFT über das außerordentliche GESELLSCHAFTERGESPRÄCH der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH am Freitag, 24. November 2006, 14:00 Uhr im Gebäude 1 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln-Braunsfeld, Scheidtweilerstr. 38, Konferenzraum 6. OG, Raum 619 Anwesend waren: I. Gesellschafter vertreten durch Stadt Köln Bundesstadt Bonn Stadt Hürth Stadt Bergisch Gladbach Herrn Höller Herrn Besier Herrn Dr. Ahrens-Salzsieder Herrn Mumdey Herrn Nagelschmidt Herrn Caspers Herrn Bursch Herrn Hadel Frau Schlösser-Macke Frau Braun Herrn Ganseuer Herrn Tirre Stadt Brühl Stadt Bornheim Stadt Wesseling Stadt Niederkassel Gemeinde Alfter Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Erft-Kreis II. Aufsichtsrat Herr Grau Herr Naaß Herr Görg III. Geschäftsführer Herr Reinarz, Sprecher Herr Reining IV. Gäste Herr Jacobs Herr Ditz Herr Höhn Vorsitzender Anlage zur Vorlage 70/2007 Herr Reinarz begrüßt die Teilnehmer der Gesellschafter und berichtet zunächst über die möglichen Auswirkungen steuerrechtlicher Entwicklungen für die Gesellschafter. Im Folgenden trägt Herr Reinarz die voraussichtliche Ergebnisentwicklung der Jahre 2006 bis 2011 vor. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage, die sich direkt auf die Zuschussmittel auswirken, ist nicht zu erwarten, das bereits geplante Baumaßnahmen (Verlängerung der Linien 7 und 19, P+R-Palette Porz-Wahn, Wendeanlage Hersel, Erweiterung Köln-Weiden West, P+R-Palette in Wesseling) kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Damit sind für die SRS in den Jahren 2006 bis 2011 Jahresfehlbeträge in der Größenordnung von 100 TEUR bis 296 TEUR zu erwarten (Ein Diagramm hierüber wird als Tischvorlage verteilt). Diese Jahresfehlbeträge wären von den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag durch Nachschüsse auszugleichen. In Erwartung, dass sich in den nächsten Jahren an der Situation nichts Wesentliches verändert und keine Investitions- bzw. Zuschussmaßnahmen in Sicht sind, werden die Geschäftsführer den Gesellschaftern in der nächsten Gesellschafterversammlung am 6.12.2006 die Liquidation der Gesellschaft vorschlagen. Herr Grau bedauert mit dem Hinweis auf das Zahlenwerk diese Entwicklung der Gesellschaft. Nach seiner Einschätzung sind die Kämmereien wohl nicht bereit, aufgrund der aktuellen Haushaltslage nachhaltige Verluste zu übernehmen. Die Umlandgemeinden waren in der Gesellschaft an Entscheidungen beteiligt, die ansonsten in keinem Gremium getroffen werden. Es wäre aus seiner Sicht bedauerlich, wenn diese regionale Möglichkeit der Einflussnahme und der Mitbestimmung eines Schienennetzwerkes wegfallen würde. Des Weiteren erkundigt er sich für den Fall der Liquidation nach dem Verbleib des Personals der SRS. Die Geschäftsführer sagen zu, dass die beiden Verkehrsbetriebe die 4 Mitarbeiter der SRS übernehmen werden. Herr Hadel und Herr Dr. Ahrens-Salzsieder beziehen sich auf den Unternehmenszweck im Gesellschaftsvertrag und schlagen vor, dass die SRS für die Kommunen Hürth und Wesseling den städte- und kreisübergreifenden Verkehr der Linien 16 und 18 koordinieren und erbringen lassen soll. Im Prinzip der Wechsel von einer Planungsgesellschaft zur Betriebsgesellschaft hin, ohne dabei eigene Fahrzeuge zu besitzen und mehr Personal zu haben. Herr Ganseuer begrüßt, dass die Verkehrbetriebe das Personal übernehmen wollen. Wenn dies frühzeitig geschehen würde, könnte doch die Gesellschaft im Wesentlichen personallos, sozusagen als Hülle, weiter bestehen bleiben und auf künftige Aufträge und eine verbesserte Zuschusslage hoffen. Eine Liquidation wäre somit nicht zwingend und die verbleibenden Kosten, in der Hauptsache Sachkosten, müssten über die einzelnen Projekte abgerechnet werden. Er bittet zu prüfen, ob dies so möglich wäre, um so die Gesellschaft nicht mit lfd. Kosten zu belasten. Die Geschäftsführer geben zu bedenken, dass es ganz ohne Personal nicht gehen wird. Neben den vorgeschriebenen Geschäftsführern sind auch gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungstätigkeiten und Auflagen zu erfüllen, die Kosten verursachen. Herr Nagelschmidt fragt an, ob es für die Gesellschafter eine Alternative gäbe, um die bisherige Koordinationsfunktion wahrzunehmen. Anlage zur Vorlage 70/2007 Die Geschäftsführer können sich vorstellen, dass die Verkehrsbetriebe incl. HGK ein- oder zweimal jährlich zu einer informellen Planungsrunde für den Nahverkehr in dieser Region einladen würden. Herr Höller erkundigt sich nach der weiteren Abwicklung der Projekte und begrüßt einen solchen informellen Gesprächskreis. Er sieht es als problematisch an, die Gesellschaft ohne jegliche Aufgabe und Personal nur als Hülle weiter bestehen zu lassen. Mit dem Hinweis auf die fehlenden zukünftigen Aufgaben hält Herr Ganseuer es für richtig, die Gesellschaft zu liquidieren. Dazu werden jedoch die Beschlüsse der Kreistage und Stadträte benötigt. Sollte dieser Beschluss gefasst werden, wäre dieser aus seiner Sicht auch endgültig. Es ist nur schwer politisch vermittelbar, diesen Beschluss in einer späteren Phase wieder rückgängig machen zu wollen. Auch für Herrn Besier macht es keinen Sinn, eine Gesellschaft ohne Aufgaben und weitere Investitionsmaßnahmen fortzuführen. Weitere Fragen von Herrn Görg und Herrn Nadelschmidt nach den neuen Tätigkeitsfeldern, einer Verschmelzung der Gesellschaft mit der KVB, nach der Möglichkeit des Verkaufs von Geschäftsanteilen und der Weiterreichung bestehender Planungen beantworten die Geschäftsführer. Herr Grau äußert seine Zweifel, dass es politische Mehrheiten dafür gibt, Aufgaben anderer bestehender Gremien abzuziehen um sie dann der SRS zuzuschlagen. Somit bleibt dann nur noch der Weg übrig, die Gesellschaft aufzulösen. Er plädiert auch dafür, künftig dann ein Gremium einzurichten, in dem sich der bisherige Kreis der Gesellschafter mit beratender Stimme Gehör verschaffen kann. Er bittet die Geschäftsführer, dies und den Vorschlag von Herrn Hadel abzuklären und in einer der nächsten Sitzungen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Im Ergebnis der Diskussion ist festzustellen, dass die Gesellschafter die Funktion der SRS grundsätzlich weiterhin positiv bewerten. Gleichzeitig wird anerkannt, dass auch eine wirtschaftliche Basis für das Fortbestehen erforderlich ist, die auf absehbare Zeit jedoch nicht gesehen wird. Demnach ist der Beschluss zu einer Liquidation wahrscheinlich. Eine Liquidation bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Hierzu ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen sowie eine Mehrheit von 2/3 des Stammkapitals erforderlich. Eine Gesellschaft in Liquidation wird durch Liquidatoren vertreten. Das können auch die Geschäftsführer sein. Die Aufgabe der Liquidatoren ist, die Geschäfte der Gesellschaft zu beenden. Die Gesellschaft wird solange weitergeführt, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind. Hierzu zählen auch evt. Zuschussrückforderungen für das P+RTerminal Haus Vorst. Erst dann kann sie im Handelregister gelöscht werden. Während einer Liquidation besteht jederzeit die Möglichkeit, dass die Gesellschafter ihren getroffenen Beschluss wieder rückgängig machen und die Fortsetzung der Gesellschaft wieder beschließen lassen können, sollten sich neuere Erkenntnisse auf eine bessere Zukunft abzeichnen. Anlage zur Vorlage 70/2007 Herr Grau weist in dem Zusammenhang auf die im Vorfeld erforderlichen politischen Beschlüsse bei den Gesellschaftern hin, die eine Liquidation zum Jahreswechsel 2006/2007 unrealistisch werden lassen Als möglicher Termin wird der 30.06.2007 oder 31.12.2007 genannt. Eine Liquidation ist grundsätzlich zu jedem Termin möglich. Als Wirksamkeitsdatum wird oftmals das Ende eines laufenden Geschäftsjahres vorgesehen, um die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres zu vermeiden. Unter Berücksichtigung, dass im 1. Halbjahr 2007 die Stadträte bzw. die Kreistage entsprechende Beschlüsse fassen müssen, u. a. auch wer die Liquidation durchführen soll und wie der weitere Ablauf vorgesehen ist, könnte als möglicher Termin das Ende des Jahres 2007 näher ins Auge gefasst werden. Das hat zur Folge, dass solange die Gesellschaft noch besteht, auch die Nachschussverpflichtung zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge greift. Für das Jahr 2006 wird ein Fehlbetrag von 100 TEUR erwartet, für das Jahr 2007 müssten die Zahlen aufgrund der aktuellen Entwicklung neu errechnet werden. Um Kosten zu sparen macht es Sinn, dass das Personal frühzeitig von den Verkehrsbetrieben übernommen wird. Einvernehmlich ist festgelegt worden, dass der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Geschäftsführer eine Empfehlung der Gesellschafterversammlung ausspricht, die Geschäftsführung zu beauftragen, in Abstimmung mit den Gesellschaftern die entsprechenden Schritte für eine Liquidation der Gesellschaft vorzubereiten. gez. Grau Protokollführer