Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
18.04.08, 04:08
Aktualisiert
18.04.08, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 83/2008
13.03.2008
Az.: 51/435-10
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen
im Kindergartenjahr 2008/2009
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 36501
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
2.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2008/2009 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.
2
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte
Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2008 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die
Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses.
Wie im Jugendhilfeausschuss am 03.12.2007 (V387/2007) dargelegt, erfolgte nach Beschluss der
Elternbeitragssatzung im Kreistag am 11.12.2007 im Januar 2008 über die Träger und Kommunen
eine Elternbefragung zur Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs. Das Ergebnis wurde bis
zum 15.02.2008 über die Kommunen an die Abteilung Jugend und Familie weitergeleitet.
Unter hohem Arbeitsaufwand seitens der beteiligten Kommunen lagen die Ergebnisse zumeist
fristgerecht vor.
Abfrage des Betreuungsbedarfs:
Der gemeldete Betreuungsbedarf insgesamt sowohl für die Kinder von 3-6 (Rechtsanspruch) als auch
für die unter 3jährigen Kinder stellte sich wie folgt dar:
Gemeinde
Gesamt
davon U 3 (ohne
Rechtsanspruch)
25 Std.
in %
35 Std.
in %
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
506
278
138
1784
250
359
923
230
374
431
565
33
21
16
170
23
11
73
10
16
24
44
111
136
69
643
106
153
161
25
143
113
212
21,94
48,92
50,00
36,04
42,40
42,62
17,44
10,87
38,24
26,22
37,52
290
105
61
665
129
157
513
192
175
214
289
57,31
37,77
44,20
37,27
51,60
43,73
55,58
83,48
46,79
49,65
51,15
105
37
8
476
15
49
249
13
56
104
64
20,75
13,31
5,80
26,68
6,00
13,65
26,98
5,65
14,97
24,13
11,33
Kreis Euskirchen
5838
441
1872
32,07
2790
47,79
1176
20,14
45 Std. in %
In der Gruppe der Betreuungszeit von 25 Std./Wo. sind die stark überdurchschnittlichen
Betreuungsanmeldungen vor allem in Blankenheim und Dahlem zu finden.
35 Std./Wo. Betreuungsbedarf meldeten überdurchschnittlich die Eltern in Nettersheim an, wo im
Gegenzug die Betreuungsanmeldung von 25 Std./Wo. und 45 Std./Wo. signifikant gering ausfallen.
Hintergrund könnte ein Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2008 sein, wonach den Eltern, die
sich für die 35 Std. Betreuungszeit entschließen, der Unterschiedsbetrag zu den Kosten einer 25
Std.-Betreuung durch die Gemeinde bezuschusst wird. Zusätzlich bezuschusst die Gemeinde
ebenfalls die nur im Rahmen der Betreuung von mehr als 25 Std. zu realisierende Mittagsverpflegung
der betreuten Kinder mit 1,50 € pro Kind und Mahlzeit. Hierdurch sieht die Gemeinde Nettersheim
den Bildungsauftrag am besten umgesetzt.
Jugendhilfeplanung / Betreuungsstruktur:
3
Für die Umsetzung der Ergebnisse der Elternbefragung wurden folgende Kriterien entwickelt:
1.
Umsetzung des Rechtsanspruchs
2.
Ausschöpfung des vom Land zugewiesenen Kontingents an Betreuungsplätzen für unter 3
jährige
Diese Kriterien waren die Grundlage für die 11 Planungsgespräche mit den Trägern und Kommunen,
die in der Zeit vom 18.02.2008 bis zum 12.03.2008 stattfanden. Dabei wurde versucht, das am
04.03.2008 zugewiesene Kontingent an 325 geförderten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in den
Kommunen entsprechend der Verteilung des altersentsprechenden Bevölkerungsanteils zu
gewährleisten, was jedoch aufgrund der im Kreisgebiet unterschiedlichen Belegungssituation der
Einrichtungen nicht stringent erreicht werden konnte. Mit dem zugewiesenen Kontingent an U3Plätzen ist die geplante Ausbaustufe (siehe V 387/2007) von 7,76 % realisiert, gleichzeitig ist durch
die Anzahl der geäußerten Betreuungswünsche deutlich, dass zukünftig der weitere Ausbau dieser
Betreuungsplätze erforderlich ist.
Es wird vorgeschlagen, folgenden Bedarf an Kindpauschalen anzumelden:
Gemeinde
Gesamt
25 Std.
35 Std. 45 Std.
Gr. I
Gr. II
Gr. III
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
513,50
105,16
310,92
97,42
56,83
0,00
456,67
243,26
110,67
100,59
32,00
44,00
0,00
199,26
128,01
60,34
67,67
0,00
24,00
0,00
104,01
1738,42
613,33
645,67
479,42
261,42
10,00
1467,00
245,41
111,16
124,25
10,00
53,00
0,00
192,41
358,92
156,42
169,50
33,00
22,00
10,00
326,92
874,33
143,09
523,91
207,33
93,00
5,00
776,33
230,43
24,50
205,93
0,00
26,00
0,00
204,43
385,15
144,74
191,41
49,00
47,00
0,00
338,15
426,50
111,67
214,83
100,00
9,00
12,00
405,50
603,43
217,59
336,84
49,00
105,00
10,00
488,43
5.738,36
1.798,67
2.882,52
1.057,17
732,25
47,00
4.959,11
Für die derzeit im Kreis geförderten 14 Familienzentren werden Landeszuschüsse in Höhe von
jeweils 12.000 € im Jahr beantragt. Eingruppige Einrichtungen sowie Einrichtungen in sozialen
Brennpunkten (V 413/2008) erhalten neben den kindbezogenen Pauschalen bis zu 15.000 € im Jahr.
Über die mögliche Einrichtung von 5 weiteren Familienzentren im Kreis Euskirchen wird der
Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung entscheiden.
Die Ermittlung der Landesförderung gemäß §22 KiBiz für Kinder in Tagespflege ergab 30
Fallpauschalen á 725 € / Jahr.
4
Finanzielle Auswirkungen:
Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Gemeinde
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Trägeranteil
Kreisanteil
Bad Münstereifel
2.537.585,10
822.180,58
439.023,38
1.276.381,14
Blankenheim
1.218.780,81
439.863,12
116.302,42
662.615,27
531.687,27
159.506,18
111.654,32
260.526,77
Euskirchen
8.720.159,68
2.826.311,64
1.504.278,30
4.389.569,74
Hellenthal
1.122.943,82
361.634,95
195.532,71
565.776,16
Kall
1.640.801,29
505.274,92
326.520,45
809.005,92
Mechernich
4.722.055,54
1.696.322,42
466.176,80
2.559.556,32
Nettersheim
1.109.328,36
359.532,15
187.299,69
562.496,52
Schleiden
1.945.901,79
703.114,56
190.670,64
1.052.116,59
Weilerswist
2.214.461,44
678.980,33
444.763,50
1.090.717,61
Zülpich
2.978.176,79
978.195,66
500.983,50
1.498.997,63
Kreis Euskirchen
28.741.881,89
9.530.916,50
4.483.205,71
14.727.759,68
Dahlem
Der dargestellte Kreisanteil reduziert sich durch die Einnahme der Elternbeiträge, die analog der
Schätzungen aus der V 387/2007 ca. 4.150.000 € betragen dürften, auf ca 10.580.000 €.
Der Haushalt 2008 weist einen Zuschussbedarf von 9.876.000 € aus.
Die Verwaltung geht daher von einer überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 700.000 € aus.
Die o.g Zahlen beruhen auf der vom Kreis durchgeführten Bedarfsabfrage sowie den
Abstimmungsgesprächen mit den Trägern und können sich nach Abschluss der Betreuungsverträge
ändern.
Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt das tatsächliche Elternbeitragsvolumen nur vermutet werden, da
u.a. Daten über die aktuellen Einkommensstrukturen nicht bekannt sind.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur als Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen sowie der Gewährung des Landeszuschusses endet am
15.03.2008.
5
gez. Kolvenbach
gez. Troschke
gez. Grutke
gez. Reiff
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Uwe Schmitz
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)