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Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
18.04.08, 04:08
Aktualisiert
18.04.08, 04:08
Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 83/2008 13.03.2008 Az.: 51/435-10 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2008/2009 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: 36501 Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. 2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. Der Kreistag stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu. 2 Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2008 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Wie im Jugendhilfeausschuss am 03.12.2007 (V387/2007) dargelegt, erfolgte nach Beschluss der Elternbeitragssatzung im Kreistag am 11.12.2007 im Januar 2008 über die Träger und Kommunen eine Elternbefragung zur Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs. Das Ergebnis wurde bis zum 15.02.2008 über die Kommunen an die Abteilung Jugend und Familie weitergeleitet. Unter hohem Arbeitsaufwand seitens der beteiligten Kommunen lagen die Ergebnisse zumeist fristgerecht vor. Abfrage des Betreuungsbedarfs: Der gemeldete Betreuungsbedarf insgesamt sowohl für die Kinder von 3-6 (Rechtsanspruch) als auch für die unter 3jährigen Kinder stellte sich wie folgt dar: Gemeinde Gesamt davon U 3 (ohne Rechtsanspruch) 25 Std. in % 35 Std. in % Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 506 278 138 1784 250 359 923 230 374 431 565 33 21 16 170 23 11 73 10 16 24 44 111 136 69 643 106 153 161 25 143 113 212 21,94 48,92 50,00 36,04 42,40 42,62 17,44 10,87 38,24 26,22 37,52 290 105 61 665 129 157 513 192 175 214 289 57,31 37,77 44,20 37,27 51,60 43,73 55,58 83,48 46,79 49,65 51,15 105 37 8 476 15 49 249 13 56 104 64 20,75 13,31 5,80 26,68 6,00 13,65 26,98 5,65 14,97 24,13 11,33 Kreis Euskirchen 5838 441 1872 32,07 2790 47,79 1176 20,14 45 Std. in % In der Gruppe der Betreuungszeit von 25 Std./Wo. sind die stark überdurchschnittlichen Betreuungsanmeldungen vor allem in Blankenheim und Dahlem zu finden. 35 Std./Wo. Betreuungsbedarf meldeten überdurchschnittlich die Eltern in Nettersheim an, wo im Gegenzug die Betreuungsanmeldung von 25 Std./Wo. und 45 Std./Wo. signifikant gering ausfallen. Hintergrund könnte ein Beschluss des Gemeinderates vom 29.01.2008 sein, wonach den Eltern, die sich für die 35 Std. Betreuungszeit entschließen, der Unterschiedsbetrag zu den Kosten einer 25 Std.-Betreuung durch die Gemeinde bezuschusst wird. Zusätzlich bezuschusst die Gemeinde ebenfalls die nur im Rahmen der Betreuung von mehr als 25 Std. zu realisierende Mittagsverpflegung der betreuten Kinder mit 1,50 € pro Kind und Mahlzeit. Hierdurch sieht die Gemeinde Nettersheim den Bildungsauftrag am besten umgesetzt. Jugendhilfeplanung / Betreuungsstruktur: 3 Für die Umsetzung der Ergebnisse der Elternbefragung wurden folgende Kriterien entwickelt: 1. Umsetzung des Rechtsanspruchs 2. Ausschöpfung des vom Land zugewiesenen Kontingents an Betreuungsplätzen für unter 3 jährige Diese Kriterien waren die Grundlage für die 11 Planungsgespräche mit den Trägern und Kommunen, die in der Zeit vom 18.02.2008 bis zum 12.03.2008 stattfanden. Dabei wurde versucht, das am 04.03.2008 zugewiesene Kontingent an 325 geförderten Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in den Kommunen entsprechend der Verteilung des altersentsprechenden Bevölkerungsanteils zu gewährleisten, was jedoch aufgrund der im Kreisgebiet unterschiedlichen Belegungssituation der Einrichtungen nicht stringent erreicht werden konnte. Mit dem zugewiesenen Kontingent an U3Plätzen ist die geplante Ausbaustufe (siehe V 387/2007) von 7,76 % realisiert, gleichzeitig ist durch die Anzahl der geäußerten Betreuungswünsche deutlich, dass zukünftig der weitere Ausbau dieser Betreuungsplätze erforderlich ist. Es wird vorgeschlagen, folgenden Bedarf an Kindpauschalen anzumelden: Gemeinde Gesamt 25 Std. 35 Std. 45 Std. Gr. I Gr. II Gr. III Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 513,50 105,16 310,92 97,42 56,83 0,00 456,67 243,26 110,67 100,59 32,00 44,00 0,00 199,26 128,01 60,34 67,67 0,00 24,00 0,00 104,01 1738,42 613,33 645,67 479,42 261,42 10,00 1467,00 245,41 111,16 124,25 10,00 53,00 0,00 192,41 358,92 156,42 169,50 33,00 22,00 10,00 326,92 874,33 143,09 523,91 207,33 93,00 5,00 776,33 230,43 24,50 205,93 0,00 26,00 0,00 204,43 385,15 144,74 191,41 49,00 47,00 0,00 338,15 426,50 111,67 214,83 100,00 9,00 12,00 405,50 603,43 217,59 336,84 49,00 105,00 10,00 488,43 5.738,36 1.798,67 2.882,52 1.057,17 732,25 47,00 4.959,11 Für die derzeit im Kreis geförderten 14 Familienzentren werden Landeszuschüsse in Höhe von jeweils 12.000 € im Jahr beantragt. Eingruppige Einrichtungen sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten (V 413/2008) erhalten neben den kindbezogenen Pauschalen bis zu 15.000 € im Jahr. Über die mögliche Einrichtung von 5 weiteren Familienzentren im Kreis Euskirchen wird der Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung entscheiden. Die Ermittlung der Landesförderung gemäß §22 KiBiz für Kinder in Tagespflege ergab 30 Fallpauschalen á 725 € / Jahr. 4 Finanzielle Auswirkungen: Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen: Gemeinde Gesamtkosten Landeszuschuss Trägeranteil Kreisanteil Bad Münstereifel 2.537.585,10 822.180,58 439.023,38 1.276.381,14 Blankenheim 1.218.780,81 439.863,12 116.302,42 662.615,27 531.687,27 159.506,18 111.654,32 260.526,77 Euskirchen 8.720.159,68 2.826.311,64 1.504.278,30 4.389.569,74 Hellenthal 1.122.943,82 361.634,95 195.532,71 565.776,16 Kall 1.640.801,29 505.274,92 326.520,45 809.005,92 Mechernich 4.722.055,54 1.696.322,42 466.176,80 2.559.556,32 Nettersheim 1.109.328,36 359.532,15 187.299,69 562.496,52 Schleiden 1.945.901,79 703.114,56 190.670,64 1.052.116,59 Weilerswist 2.214.461,44 678.980,33 444.763,50 1.090.717,61 Zülpich 2.978.176,79 978.195,66 500.983,50 1.498.997,63 Kreis Euskirchen 28.741.881,89 9.530.916,50 4.483.205,71 14.727.759,68 Dahlem Der dargestellte Kreisanteil reduziert sich durch die Einnahme der Elternbeiträge, die analog der Schätzungen aus der V 387/2007 ca. 4.150.000 € betragen dürften, auf ca 10.580.000 €. Der Haushalt 2008 weist einen Zuschussbedarf von 9.876.000 € aus. Die Verwaltung geht daher von einer überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 700.000 € aus. Die o.g Zahlen beruhen auf der vom Kreis durchgeführten Bedarfsabfrage sowie den Abstimmungsgesprächen mit den Trägern und können sich nach Abschluss der Betreuungsverträge ändern. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt das tatsächliche Elternbeitragsvolumen nur vermutet werden, da u.a. Daten über die aktuellen Einkommensstrukturen nicht bekannt sind. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur als Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen sowie der Gewährung des Landeszuschusses endet am 15.03.2008. 5 gez. Kolvenbach gez. Troschke gez. Grutke gez. Reiff gez. I. V. Poth Landrat gez. Uwe Schmitz (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)