Daten
Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
66/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
05.03.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 66/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
05.03.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob die Einführung eines Babybegrüßungspaketes entsprechend des Dormagener Verfahrens als Instrument des sozialen Frühwarnsystems möglich ist.
Die Verwaltung hat in dieser Frage vorab selbst auch schon eine entsprechende Verfahrensweise als
Konsequenz aus dem Familienbericht für die Stadt Wesseling skizziert (siehe Vorlage Nr. 266/2006)
2. Lösung
Die nähere Betrachtung des Dormagener Verfahrens hat folgende Informationen ergeben:
• Jede Familie erhält kurz nach der Geburt eines Kindes ein Babybegrüßungspaket, das ein Babybegrüßungsbuch mit nützlichen Informationen und weiter Materialien für die Eltern enthält
• Der Ringordner geht insbesondere auf folgende Themen ein:
1. Wirtschaftliche Hilfen
Informationsmaterialien Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Familienpass der Stadt Dormagen,
Wohnen und Bauen, Wenn das Einkommen nicht ausreicht, Schuldnerberatung
2. Gesund groß werden
Infos zur gesundheitlichen Entwicklung, Impfkalender, Vorsorgeuntersuchungen, Hebammen,
Ernährungsberatung, Kinderärzte
3. Grundlagen der Kindlichen Entwicklung
Informationen zur Sprachentwicklung, motorischen Entwicklung, frühe Eltern-Kind-Bindung,
Schreikind, Frühe Förderung, Familienzentren, Familienbildungsangeboten, Elternbrief
4. Beratung und Hilfe für Eltern
Informationen über das Beratungsnetzwerk in Dormagen
5. Betreuungsplätze für Kinder
Informationen zum Dormagener Modell zur Kinderbetreuung, Kosten für Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Babysitterdienst, OGS
6. Angebote für Kinder
Informationen über den Kinderbeauftragten, Stadtbibliothek, Musikschule, Stadtranderholung,
Ferienfahrten, Sportangebote für die Jüngsten, Übersicht zu den Jugendzentren
7. Hilfen für ausländische Familien
Informationen über Beratungsangebote, Elternhilfezentrum, Sprache und Bildung, Kinder und
Jugend, Berufliche Beratung, Beratung für Frauen, Ehrenamtliche Helfer
8. Gutscheine für Eltern
Musikschule, Stadtbibliothek, Elternschule, Schwimmbad, VHS, Rauchmelder fürs Kinderzimmer, Märchenbuch des Raphaelshauses (Jugendhilfeeinrichtung), Zahnbürste des Gesundheitsdienstes
9. Wichtige Dokumente
Antrag auf Kindergeld, Antrag auf Elterngeld, Antrag für den Familienpass, Antrag für die Elternbriefe
• Das Babybegrüßungspaket wird von den zwölf Bezirkssozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern
überreicht, die zuvor inhaltlich eingewiesen wurden. Die Eltern erhalten unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes einen Brief des Bürgermeisters, in dem er ihnen freundlich gratuliert und den Besuch der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters ankündigt. Die Inhalte des BabyBegrüßungspaketes werden in dem Brief beschrieben, sodass die Eltern wissen, dass sie neben
wichtigen Informationen auch einige attraktive Gutscheine erwarten können. Der Brief enthält auch
einen ersten Terminvorschlag.
Auch in Dormagen wird der Erstbesuch anlässlich der Geburt zwar als ein wesentlicher – aber nicht
isolierter – Baustein im System früher Hilfe für Familien und als ein wichtiges – aber nicht alleiniges –
Instrument im Sozialen Frühwarnsystem gesehen.
Babybegrüßungsbesuche bieten jedoch als einziges Instrument tatsächlich die Möglichkeit, mit allen
Eltern neu geborener Kinder in Kontakt zu treten und sie über Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote zu informieren.
TUIV 08/1998
Einhergehen soll ein solcher Elternbesuch mit einer systematisch vereinbarten Kooperation mit Hebammen, Geburtsstationen, Kinderärzten, Kindergärten und Schulen zum frühen Erkennen von sozial
und erzieherisch gefährdenden Lebenssituationen.
Auch die Gesetzgebung hat in Bezug auf die Vermeidung von Kindesmisshandlung und wirksame
Reaktionen auf erkannte Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche reagiert und in den letzten Monaten eine Reihe von gesetzlichen Regelungen geschaffen, die in der Jugendamtspraxis immer mehr Auswirkungen zeigen.
„Seit einigen Jahren bis in die jüngste Zeit geraten Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und
sexueller Missbrauch von Kindern stärker in den Fokus der Rechtspolitik als jemals zuvor. Das Zeugenschutzgesetz, das Kinderrechtsverbesserungsgesetz, das Gewaltschutzgesetz, die Veränderungen im Polizeirecht aller Bundesländer, das Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK) sind
die wichtigsten Belege für eine Entwicklung, deren Ende noch nicht absehbar ist.“ (Professor Ludwig
Salgo in ZKJ Dezember 2006)
In Nordrhein-Westfalen hat zudem der § 42 des Schulgesetzes auch die Schulen bei Gefährdung des
Kindeswohls stärker in die Pflicht genommen und fordert eine Einschaltung der Jugendbehörden in
derartigen Verdachtsfällen.
Insgesamt ist so eine starke Zunahme von Meldungen und Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen
wahrzunehmen. Ebenso sind in vielen Fällen auch Nachbarn und Verwandte zunehmend aufmerksamer und bereit, ihren Verdacht oder ihre Sorge an entsprechender Stelle zu äußern.
Dies alles verhindert aber allein noch nicht die Gefährdungssituation als solche. Insbesondere die
Belastungs- und Überlastungssituation junger Eltern wird durch dieses erhöhte Sensibilität noch nicht
hinreichend erfasst. Besuchsgespräche nach der Geburt können daher eine sinnvolle Ergänzung zu
den bisherigen Kontaktmöglichkeiten zu Eltern sein, die Aufschluss über möglicherweise bestehende
oder sich abzeichnende Gefährdungssituationen geben können.
Ein frühes Erkennen von derartigen Mangel- und Gefährdungssituationen und die frühen Hinweise auf
Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern können zukünftig ein früheres Handeln ermöglichen. Die erforderlichen Hilfen werden in dieser frühen Phase vermutlich zunehmen. Dies bedeutet zunächst hier
einen erhöhten und vermehrten Aufwand, der auch zusätzliche Kapazitäten im Handeln des Sozialen
Dienstes erfordern wird. Die damit einhergehende Hoffnung ist allerdings, dass durch diese wesentlich früher mögliche Eingreifen und Unterstützen intensivere und daher kostspieligere Hilfen zum späteren Zeitpunkt verhindert werden können. Diese Auswirkungen werden sich allerdings erst in einigen
Jahren niederschlagen.
Um das soziale Frühwarnsystem hinreichend sinnvoll einrichten und fortlaufend durchführen zu können, ist die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten von zunächst einer Vollzeitstelle erforderlich.
In Wesseling können wir von derzeit etwa 300 Geburten jährlich ausgehen. Je Besuchstermin sind
mehrere Zusammenhangsarbeiten zu berücksichtigen: Terminvereinbarung, Wegezeiten, Durchführung des Gespräches, Klärung nachgehender Fragen im Zusammenhang mit Themen des Erstgespräches, erhöhte Anzahl nachgehender Kontaktaufnahmen durch Eltern wird insgesamt eine Arbeitszeit von 3 Stunden je Kind zu berücksichtigen sein. Dies würde insgesamt eine Arbeitszeit von
900 Stunden jährlich im Sozialen Dienst zusätzlich erfordern. Hinzu kommen dann noch die Zeiten,
die für die engere Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern wie Kinderärzten, Hebammen, Kindergärten und Schulen erforderlich sind. Außerdem ist noch zu berücksichtigen, dass die erhöhte
Sensibilität auch bei den älteren Kindern insgesamt eine höhere Intensität der Beratungskontakte
erforderlich macht.
Nach Berechnungen der KGSt sind für einen Vollzeitarbeitsplatz etwa 1.420 effektive Arbeitsstunden
jährlich zu Grunde zu legen.
Insgesamt ist so zunächst die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle erforderlich, wenn alle neuen
Anforderungen gleichermaßen erfüllt werden sollen.
Für Sachkosten entstehen voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von etwa 3.000 EUR für den Informationsordner und je nach Umfang für Gutscheine oder andere Sachgeschenke. Die Kosten dafür
können, wenn gewünscht, durch geeignete Sponsoren reduziert werden. Die Sachkosten würden
insgesamt bei mindestens 12.000 EUR liegen.
TUIV 08/1998
Wenn man die Inhalte des Dormagener Babybegrüßungspaketes zu Grunde legt, würden für die einzelnen Elemente ungefähr folgende Kosten zu veranschlagen sein:
Ringordner mit Informationsmaterial
Gutscheine für Schwimmbad
Gutscheine für Musikschule
Gutscheine für Stadtbibliothek
Gutscheine für Elternschule
Gutscheine für VHS
Rauchmelder fürs Kinderzimmer
Märchenbuch
Insgesamt ca.
3. Alternativen
-/4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
TUIV 08/1998
3.000 €
3.000 €
3.000 €
3.000 €
3.000 €
3.000 €
3.000 €
21.000 €