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Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket) Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket) Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket) Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket) Beschlussvorlage (Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 66/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 05.03.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 66/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 05.03.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Soziales Frühwarnsystem / Babybegrüßungspaket Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob die Einführung eines Babybegrüßungspaketes entsprechend des Dormagener Verfahrens als Instrument des sozialen Frühwarnsystems möglich ist. Die Verwaltung hat in dieser Frage vorab selbst auch schon eine entsprechende Verfahrensweise als Konsequenz aus dem Familienbericht für die Stadt Wesseling skizziert (siehe Vorlage Nr. 266/2006) 2. Lösung Die nähere Betrachtung des Dormagener Verfahrens hat folgende Informationen ergeben: • Jede Familie erhält kurz nach der Geburt eines Kindes ein Babybegrüßungspaket, das ein Babybegrüßungsbuch mit nützlichen Informationen und weiter Materialien für die Eltern enthält • Der Ringordner geht insbesondere auf folgende Themen ein: 1. Wirtschaftliche Hilfen Informationsmaterialien Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Familienpass der Stadt Dormagen, Wohnen und Bauen, Wenn das Einkommen nicht ausreicht, Schuldnerberatung 2. Gesund groß werden Infos zur gesundheitlichen Entwicklung, Impfkalender, Vorsorgeuntersuchungen, Hebammen, Ernährungsberatung, Kinderärzte 3. Grundlagen der Kindlichen Entwicklung Informationen zur Sprachentwicklung, motorischen Entwicklung, frühe Eltern-Kind-Bindung, Schreikind, Frühe Förderung, Familienzentren, Familienbildungsangeboten, Elternbrief 4. Beratung und Hilfe für Eltern Informationen über das Beratungsnetzwerk in Dormagen 5. Betreuungsplätze für Kinder Informationen zum Dormagener Modell zur Kinderbetreuung, Kosten für Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Babysitterdienst, OGS 6. Angebote für Kinder Informationen über den Kinderbeauftragten, Stadtbibliothek, Musikschule, Stadtranderholung, Ferienfahrten, Sportangebote für die Jüngsten, Übersicht zu den Jugendzentren 7. Hilfen für ausländische Familien Informationen über Beratungsangebote, Elternhilfezentrum, Sprache und Bildung, Kinder und Jugend, Berufliche Beratung, Beratung für Frauen, Ehrenamtliche Helfer 8. Gutscheine für Eltern Musikschule, Stadtbibliothek, Elternschule, Schwimmbad, VHS, Rauchmelder fürs Kinderzimmer, Märchenbuch des Raphaelshauses (Jugendhilfeeinrichtung), Zahnbürste des Gesundheitsdienstes 9. Wichtige Dokumente Antrag auf Kindergeld, Antrag auf Elterngeld, Antrag für den Familienpass, Antrag für die Elternbriefe • Das Babybegrüßungspaket wird von den zwölf Bezirkssozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern überreicht, die zuvor inhaltlich eingewiesen wurden. Die Eltern erhalten unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes einen Brief des Bürgermeisters, in dem er ihnen freundlich gratuliert und den Besuch der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters ankündigt. Die Inhalte des BabyBegrüßungspaketes werden in dem Brief beschrieben, sodass die Eltern wissen, dass sie neben wichtigen Informationen auch einige attraktive Gutscheine erwarten können. Der Brief enthält auch einen ersten Terminvorschlag. Auch in Dormagen wird der Erstbesuch anlässlich der Geburt zwar als ein wesentlicher – aber nicht isolierter – Baustein im System früher Hilfe für Familien und als ein wichtiges – aber nicht alleiniges – Instrument im Sozialen Frühwarnsystem gesehen. Babybegrüßungsbesuche bieten jedoch als einziges Instrument tatsächlich die Möglichkeit, mit allen Eltern neu geborener Kinder in Kontakt zu treten und sie über Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote zu informieren. TUIV 08/1998 Einhergehen soll ein solcher Elternbesuch mit einer systematisch vereinbarten Kooperation mit Hebammen, Geburtsstationen, Kinderärzten, Kindergärten und Schulen zum frühen Erkennen von sozial und erzieherisch gefährdenden Lebenssituationen. Auch die Gesetzgebung hat in Bezug auf die Vermeidung von Kindesmisshandlung und wirksame Reaktionen auf erkannte Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche reagiert und in den letzten Monaten eine Reihe von gesetzlichen Regelungen geschaffen, die in der Jugendamtspraxis immer mehr Auswirkungen zeigen. „Seit einigen Jahren bis in die jüngste Zeit geraten Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und sexueller Missbrauch von Kindern stärker in den Fokus der Rechtspolitik als jemals zuvor. Das Zeugenschutzgesetz, das Kinderrechtsverbesserungsgesetz, das Gewaltschutzgesetz, die Veränderungen im Polizeirecht aller Bundesländer, das Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK) sind die wichtigsten Belege für eine Entwicklung, deren Ende noch nicht absehbar ist.“ (Professor Ludwig Salgo in ZKJ Dezember 2006) In Nordrhein-Westfalen hat zudem der § 42 des Schulgesetzes auch die Schulen bei Gefährdung des Kindeswohls stärker in die Pflicht genommen und fordert eine Einschaltung der Jugendbehörden in derartigen Verdachtsfällen. Insgesamt ist so eine starke Zunahme von Meldungen und Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen wahrzunehmen. Ebenso sind in vielen Fällen auch Nachbarn und Verwandte zunehmend aufmerksamer und bereit, ihren Verdacht oder ihre Sorge an entsprechender Stelle zu äußern. Dies alles verhindert aber allein noch nicht die Gefährdungssituation als solche. Insbesondere die Belastungs- und Überlastungssituation junger Eltern wird durch dieses erhöhte Sensibilität noch nicht hinreichend erfasst. Besuchsgespräche nach der Geburt können daher eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten zu Eltern sein, die Aufschluss über möglicherweise bestehende oder sich abzeichnende Gefährdungssituationen geben können. Ein frühes Erkennen von derartigen Mangel- und Gefährdungssituationen und die frühen Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern können zukünftig ein früheres Handeln ermöglichen. Die erforderlichen Hilfen werden in dieser frühen Phase vermutlich zunehmen. Dies bedeutet zunächst hier einen erhöhten und vermehrten Aufwand, der auch zusätzliche Kapazitäten im Handeln des Sozialen Dienstes erfordern wird. Die damit einhergehende Hoffnung ist allerdings, dass durch diese wesentlich früher mögliche Eingreifen und Unterstützen intensivere und daher kostspieligere Hilfen zum späteren Zeitpunkt verhindert werden können. Diese Auswirkungen werden sich allerdings erst in einigen Jahren niederschlagen. Um das soziale Frühwarnsystem hinreichend sinnvoll einrichten und fortlaufend durchführen zu können, ist die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten von zunächst einer Vollzeitstelle erforderlich. In Wesseling können wir von derzeit etwa 300 Geburten jährlich ausgehen. Je Besuchstermin sind mehrere Zusammenhangsarbeiten zu berücksichtigen: Terminvereinbarung, Wegezeiten, Durchführung des Gespräches, Klärung nachgehender Fragen im Zusammenhang mit Themen des Erstgespräches, erhöhte Anzahl nachgehender Kontaktaufnahmen durch Eltern wird insgesamt eine Arbeitszeit von 3 Stunden je Kind zu berücksichtigen sein. Dies würde insgesamt eine Arbeitszeit von 900 Stunden jährlich im Sozialen Dienst zusätzlich erfordern. Hinzu kommen dann noch die Zeiten, die für die engere Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern wie Kinderärzten, Hebammen, Kindergärten und Schulen erforderlich sind. Außerdem ist noch zu berücksichtigen, dass die erhöhte Sensibilität auch bei den älteren Kindern insgesamt eine höhere Intensität der Beratungskontakte erforderlich macht. Nach Berechnungen der KGSt sind für einen Vollzeitarbeitsplatz etwa 1.420 effektive Arbeitsstunden jährlich zu Grunde zu legen. Insgesamt ist so zunächst die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle erforderlich, wenn alle neuen Anforderungen gleichermaßen erfüllt werden sollen. Für Sachkosten entstehen voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von etwa 3.000 EUR für den Informationsordner und je nach Umfang für Gutscheine oder andere Sachgeschenke. Die Kosten dafür können, wenn gewünscht, durch geeignete Sponsoren reduziert werden. Die Sachkosten würden insgesamt bei mindestens 12.000 EUR liegen. TUIV 08/1998 Wenn man die Inhalte des Dormagener Babybegrüßungspaketes zu Grunde legt, würden für die einzelnen Elemente ungefähr folgende Kosten zu veranschlagen sein: Ringordner mit Informationsmaterial Gutscheine für Schwimmbad Gutscheine für Musikschule Gutscheine für Stadtbibliothek Gutscheine für Elternschule Gutscheine für VHS Rauchmelder fürs Kinderzimmer Märchenbuch Insgesamt ca. 3. Alternativen -/4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben TUIV 08/1998 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 21.000 €