Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 424/2008
21.04.2008
Az.: 60.3/629-61/04
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.05.2008
Kreisausschuss
28.05.2008
Kreistag
11.06.2008
Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis
einschließlich 10.03.2008 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und
Beschlussvorschläge der Verwaltung,
b) den als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan 04 “Bad Münstereifel“ (Stand: April 2008),
bestehend aus dem Textexemplar, der Festsetzungskarte und Entwicklungskarte (Anlage 2a) als
Satzung des Kreises Euskirchen.
2
Gleichzeitig wird festgestellt, dass gemäß Ergebnis der Strategische Umweltprüfung (Anlage 2b)
keine nachteiligen Beeinträchtigungen der Umwelt durch den Landschaftsplan Bad Münstereifel zu
besorgen sind.
Begründung:
zu a)
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2007 zu V373/2007 wurde der Entwurf des
Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“ (Stand: Oktober 2007) in der Zeit vom 11.02.2008 bis
einschließlich 10.03.2008 gemäß § 27c LG NW* nach vorheriger fristgerechter ortsüblicher
Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen
Anregungen und Bedenken wurden - soweit erforderlich - nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet
und abgewogen (siehe textliche -Anlage 1a- und zeichnerische -Anlage 1b- Darstellungen).
Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfs (Stand: Oktober 2007) sowohl in den textlichen
Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen
vorgenommen und in die vorliegende Satzung (Stand: April 2008 - Anlage 2a) eingearbeitet. Ferner
wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem
bisherigen Entwurf sind durch Streichung bzw. Unterstrich kenntlich gemacht. Änderungen in den
Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
- Textliche Festsetzungen
Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken ergaben lediglich geringfügigen redaktionellen
Änderungsbedarf bei den textlichen Festsetzungen.
- Zeichnerische Darstellungen
Auf Grund einzelner Eingaben der Grundeigentümer und Bürger sowie der Landwirtschaftskammer
NRW wurden die Festsetzungen der Naturschutzgebiete nochmals überprüft und insbesondere auf
intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen ohne absehbare Entwicklungsperspektive
zurückgenommen. Dies gilt v.a. für das NSG „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“.
Aufgrund von intensiven Gesprächen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten im Bereich des
Großprivatwaldes, an denen auch das MUNLV beteiligt war, sollen die dort beabsichtigten
Festsetzungen durch vertragliche Vereinbarung teilweise ergänzt bzw. ersetzt werden. Dies erfolgt
unter Mitwirkung des zuständigen Regionalforstamtes des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
sowie des Umweltministeriums.
Darüber hinaus wurden auch andere Festsetzungen, z.B. als geschützte Landschaftsbestandteile
festgesetzte Gehölzbestände, in geringem Umfang geändert oder gestrichen.
Eine
Überprüfung
der
Ortslagen
führte
ferner
zu
örtlichen
Rücknahmen
der
Landschaftsschutzfestsetzung im Bereich von Hausgärten.
zu b)
3
Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan 04 „Bad
Münstereifel“ (Anlage 2a) kann gemäß § 16 Abs. 2 LG NW* als Satzung beschlossen werden.
Aus Kostengründen werden die Anlagen 1a + b und 2a + b zu dieser Vorlage einschließlich der
Kartendarstellungen (Entwicklungs- und Festsetzungskarten) nur den ordentlichen Mitgliedern des
Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen
an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen weitere Text- und
Kartensätze zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde
im Kreishaus aus.
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* LG NW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2007 (GV. NRW. S. 522)
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)