Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008 b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008
b) Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 424/2008 21.04.2008 Az.: 60.3/629-61/04 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.05.2008 Kreisausschuss 28.05.2008 Kreistag 11.06.2008 Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008 b) Satzungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 10.03.2008 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung, b) den als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan 04 “Bad Münstereifel“ (Stand: April 2008), bestehend aus dem Textexemplar, der Festsetzungskarte und Entwicklungskarte (Anlage 2a) als Satzung des Kreises Euskirchen. 2 Gleichzeitig wird festgestellt, dass gemäß Ergebnis der Strategische Umweltprüfung (Anlage 2b) keine nachteiligen Beeinträchtigungen der Umwelt durch den Landschaftsplan Bad Münstereifel zu besorgen sind. Begründung: zu a) Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2007 zu V373/2007 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“ (Stand: Oktober 2007) in der Zeit vom 11.02.2008 bis einschließlich 10.03.2008 gemäß § 27c LG NW* nach vorheriger fristgerechter ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden - soweit erforderlich - nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen (siehe textliche -Anlage 1a- und zeichnerische -Anlage 1b- Darstellungen). Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfs (Stand: Oktober 2007) sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen vorgenommen und in die vorliegende Satzung (Stand: April 2008 - Anlage 2a) eingearbeitet. Ferner wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf sind durch Streichung bzw. Unterstrich kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt: - Textliche Festsetzungen Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken ergaben lediglich geringfügigen redaktionellen Änderungsbedarf bei den textlichen Festsetzungen. - Zeichnerische Darstellungen Auf Grund einzelner Eingaben der Grundeigentümer und Bürger sowie der Landwirtschaftskammer NRW wurden die Festsetzungen der Naturschutzgebiete nochmals überprüft und insbesondere auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen ohne absehbare Entwicklungsperspektive zurückgenommen. Dies gilt v.a. für das NSG „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“. Aufgrund von intensiven Gesprächen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten im Bereich des Großprivatwaldes, an denen auch das MUNLV beteiligt war, sollen die dort beabsichtigten Festsetzungen durch vertragliche Vereinbarung teilweise ergänzt bzw. ersetzt werden. Dies erfolgt unter Mitwirkung des zuständigen Regionalforstamtes des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie des Umweltministeriums. Darüber hinaus wurden auch andere Festsetzungen, z.B. als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzte Gehölzbestände, in geringem Umfang geändert oder gestrichen. Eine Überprüfung der Ortslagen führte ferner zu örtlichen Rücknahmen der Landschaftsschutzfestsetzung im Bereich von Hausgärten. zu b) 3 Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ (Anlage 2a) kann gemäß § 16 Abs. 2 LG NW* als Satzung beschlossen werden. Aus Kostengründen werden die Anlagen 1a + b und 2a + b zu dieser Vorlage einschließlich der Kartendarstellungen (Entwicklungs- und Festsetzungskarten) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen weitere Text- und Kartensätze zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. ___________________________________________________________________________________________________ * LG NW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2007 (GV. NRW. S. 522) gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)