Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen – Der Landrat
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
LANDSCHAFTSPLAN 04
“BAD MÜNSTEREIFEL“
Umweltbericht
im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung
gemäß § 14 UVPG
Stand: Oktober 2007 April 2008
Kreis Euskirchen, Abt. 60 – Umwelt und Planung
Dipl.-Biol. Georg Persch
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Tel. 02251-15-320, Fax 02251-15-654, Email: Georg.Persch@kreis-euskirchen.de
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Oeliger
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Tel. 02251-15-583, Fax 02251-15-654, Email: Alex.Oeliger@kreis-euskirchen.de
GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH
Emil-Schüller-Straße 8, 56068 Koblenz
Tel. 0261-30439-0, Fax 0261-30439-22, Email: gfl-koblenz@gfl-gmbh.de
Bearbeitung: Dipl.- Landschaftsökologe Martin Castor, Dipl.-Ing. Anja Alena Hainz
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Stand: Oktober 2007April 2008
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
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Stand: Oktober 2007April 2008
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung ..............................................................................................................5
1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder
Programms sowie die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und
Programmen .........................................................................................................5
2 Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des
Umweltschutzes sowie die Art, wie diese Ziele und sonstige
Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms
berücksichtigt wurden..........................................................................................98
3 Darstellungen der Merkmale der Umwelt, der derzeitigen Umweltzustands
sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des
Plans ...............................................................................................................1110
4 Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme,
insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete
nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen ........................................16
5 Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG .......17
6 Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans zu
verhindern, zu verringern oder soweit wie möglich auszugleichen......................21
7 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Aufgaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende
Kenntnisse ..........................................................................................................21
8 Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie
eine Beschreibung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde ................................22
9 Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gem. § 14m UVPG .......22
10 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................23
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Stand: Oktober 2007April 2008
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
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Stand: Oktober 2007April 2008
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0
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Einleitung
Mit der Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom
25.06.2005 hat der Bundesgesetzgeber auch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
bestimmter Pläne und Projekte umgesetzt. Wesentliches Ziel dieser so genannten
Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, bereits bei der Aufstellung von Plänen und
Projekten künftige Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu bewerten.
Nach § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG ist für Landschaftsplanungen nach den §§ 15 und 16 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine obligatorische Strategische Umweltprüfung
durchzuführen (vgl. Anlage 3 UVPG). Die Verpflichtung zur Durchführung einer
Strategischen Umweltprüfung wurde gemäß § 14a (1) UVPG durch die zuständige Behörde
festgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zum LP Bad Münstereifel wurde am 14.12.2004
gefasst und am 06.02.2006 ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 25 Absatz 8 UVPG ist
somit die SUP im laufenden Planverfahren verpflichtend durchzuführen.
Die Inhalte des Umweltberichts werden in § 14g (2) UVPG genannt. Um eine eindeutige
Zuordnung zu erreichen, werden die Kapitelüberschriften entsprechend gewählt.
Inhaltlich sind nach § 19a UVPG die Umweltauswirkungen auf die in § 2 (1) Satz 2
genannten Schutzgüter zu beschreiben. Dazu zählen:
•
Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die
biologische Vielfalt,
•
Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft,
•
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
•
die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Im Rahmen der SUP des Landschaftsplans Bad Münstereifel findet eine Prüfung der durch
den Landschaftsplan konkret planerisch vorbereiteten Beeinträchtigungen der oben
genannten Schutzgüter statt. Die Erhebung von Grundlagendaten zu den Schutzgütern zur
Durchführung folgender Umweltverträglichkeitsprüfungen ist nicht Gegenstand der SUP.
Derzeit erarbeitet die GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft im Auftrag des Kreis
Euskirchen den Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ nach § 16 BNatSchG bzw. § 16
Landschaftsgesetz NRW. Bereits zum Beginn des Aufstellungsverfahrens des
Landschaftsplans soll die erforderliche Strategische Umweltprüfung vorliegen, um schon im
Rahmen
der
frühzeitigen
Beteiligung
und
den
weiteren
vorgeschriebenen
Verfahrensschritten die Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden zu
gewährleisten.
1
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder
Programms sowie die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und
Programmen
Grundsätzliche Rahmenbedingungen
Der Landschaftsplan Bad Münstereifel verfolgt das Ziel, Natur und Landschaft im
Stadtgebiet Bad Münstereifel zu erhalten und zu entwickeln. Der Landschaftsplan stellt nach
§ 16 (1) LG NW die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und bezieht sich nur auf
den baurechtlichen Außenbereich. Die Inhalte des Landschaftsplans werden in den §§ 16 –
26 LG NW vorgegeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Darstellung von
Entwicklungszielen, die Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
und von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Des Weiteren können
besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Zweckbestimmungen für
Brachflächen erfolgen. Letzteres ist im Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht der Fall.
1.2
Kurzdarstellung der Inhalte des Landschaftsplans
1.2.1
Entwicklungsziele (§ 18 LG NW)
Für das Plangebiet des Landschaftsplans Bad Münstereifel sind flächendeckend
Entwicklungsziele darzustellen, die im Rahmen behördlicher Entscheidungen zu
berücksichtigen sind und damit behördenverbindlich sind. Die Entwicklungsziele stellen die
im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung dar. Sie setzen die
Vorgaben des Landschaftsrahmenplans (vgl. Kap. 2) textlich konkretisiert um.
Es werden die folgenden Entwicklungsziele unterschieden, die je nach Ausstattung des
Raumes (Wald, Niederung, Offenland) und Umweltzustand als Teilziele spezifischer
formuliert werden und konkretisiert werden:
•
Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“: Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder
sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft (insgesamt: 13.927 13.783 ha)
o
Entwicklungsziel 1.1-1: Erhaltung und Entwicklung von Landschaftsräumen
mit einem hohen Anteil an Naturschutzgebieten / FFH-Gebieten, besonderer
Bedeutung für den Biotopverbund und Vorkommen seltener und gefährdeter
naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten (insgesamt 4.132 4.131 ha).
o
Entwicklungsziel 1.1-2: Erhaltung einer vielfältig strukturierten, waldreichen
Kulturlandschaft mit z.T. naturnahen Lebensräumen und einem reich
gegliederten Landschaftsbild (insgesamt 5.590 5.592 ha).
o
Entwicklungsziel 1.1-3: Erhaltung von z.T. naturnahen und strukturreichen
Wäldern (insgesamt 3.201 ha).
o
Entwicklungsziel 1.1-4: Erhaltung einer überwiegend offenen, agrarisch
geprägten Kulturlandschaft mit reich gegliedertem Landschaftsbild (insgesamt
390 ha).
o
Entwicklungsziel 1.1-5: Erhaltung von z.T. naturnahen und strukturreichen
Wäldern – Zingsheimer Wald (insgesamt 470 ha).
•
Entwicklungsziel 2 „Anreicherung“: Anreicherung einer intensiv genutzten
Agrarlandschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden
Elementen (insgesamt 144 ha).
•
Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung“: Wiederherstellung einer in ihrem
Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur
geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft (insgesamt 2,1 ha).
•
Entwicklungsziel 4: Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur
Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder andere Planungen
(insgesamt 154 151 ha).
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Dieses Entwicklungsziel wird für Flächen genutzt, die im Flächennutzungsplan der Stadt
Bad Münstereifel als Siedlungsflächen ausgewiesen sind und im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes liegen. Mit der Darstellung des Entwicklungszieles Temporäre
Erhaltung kommt der Landschaftsplan der Erfordernis nach, die Vorgaben des
Flächenutzungsplans zu beachten. Bei entsprechender regionalplanerischer
Darstellungsfähigkeit (ab 10 ha) sind die Bereiche im Regionalplan entsprechend z.B.
als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) oder als Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt.
Fazit: Mit den allgemeinen Aussagen der Entwicklungsziele werden allgemeine
Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landespflege formuliert, konkrete
Maßnahmen oder Vorhaben sind nicht Gegenstand der Entwicklungsziele. Mit der
Darstellung von Entwicklungszielen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die in
der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden.
1.2.2
Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 –
23)
Gemäß § 19 LG NW hat der Landschaftsplan die im öffentlichen Interesse besonders zu
schützenden Teile von Natur und Landschaft festzusetzen. Der Landschaftsplan Bad
Münstereifel setzt 10 Naturschutzgebiete ( 2.140 2.000 ha), 11
12
Landschaftsschutzgebiete (11.834 11.862 ha) und 15 Naturdenkmale sowie geschützte
Landschaftsbestandteile fest. Dabei wurden die Zielvorgaben des Regionalplans
dahingehend beachtet, dass eine räumliche Konkretisierung der Bereiche zum Schutz der
Natur (BSN) und der Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung (BSLE) als Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet erfolgte (vgl. Kapitel
2).
Die Naturschutzgebiete umfassen im Wesentlichen die besonders wertvollen Wald- und
Niederungsbereiche
sowie
Sonderstandorte
mit
schutzwürdigen
Tierund
Pflanzenarteninventar. Die Landschaftsschutzgebiete umfassen weite Teile des
Plangebietes, das durch umfangreiche Wälder und eine strukturreiche Kulturlandschaft mit
einem meist ausgeprägtem Relief gekennzeichnet ist. Die Naturdenkmale umfassen
markante Einzelbäume und Alleen, während geschützte Landschaftsbestandteile
Gehölzbestände und Einzelbiotope unterschiedlicher Ausprägung umfassen.
Zu den Schutzgebieten werden Ge- und Verbote erlassen, die zur Realisierung der
Schutzzwecke beitragen. Die Verbote sind geeignet, Tätigkeiten, die mit den
Schutzzwecken nicht konform sind, zu unterbinden. Allerdings sind in der Regel bisher
ausgeübte, ordnungsgemäße Tätigkeiten (Bodennutzung, Bewirtschaftung) von den
Verbotsregelungen unberührt. Damit findet mindestens eine Sicherung des Status quo statt.
Fazit: Die Festsetzung von Schutzgebieten und -objekten dient der Erhaltung und
Entwicklung von Natur und Landschaft. Konkrete Maßnahmen oder Vorhaben sind
nicht Gegenstand der Schutzgebietsfestsetzungen. Mit der Festsetzung von
Schutzgebieten sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die in der SUP zu
untersuchenden Schutzgüter verbunden.
1.2.3
Festsetzungen für die forstliche Nutzung (§ 25)
Der Landschaftsplan kann gemäß § 25 LG NW in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen für Erstaufforstungen und für Wiederaufforstungen bestimmte
Baumarten vorschreiben oder ausschließen sowie eine bestimmte Form der Endnutzung
untersagen.
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Der Landschaftsplan Bad Münstereifel trifft entsprechende Festsetzungen dahingehend,
dass für die Wiederaufforstung von Laubholzbeständen standortgerechte Laubbaumarten zu
nutzen sind. Nadelwaldbestände in Quellbereichen und Bachtälern sowie auf faunistisch
oder floristisch schutzwürdigen Flächen dürfen nicht wieder mit Nadelbäumen aufgeforstet
werden. Diese Festsetzung gilt für die Naturschutzgebiete
•
2.1-2 „Watzenberg“
•
2.1-3 „Kalkkuppenlandschaft Eschweiler Tal und angrenzende Waldflächen“
•
2.1-4 „Bad Münstereifeler Wald“
•
2.1-5 „Houverather Bach und Nebenbäche“
•
2.1-7 "Letherter Bach und Liersbachtal "
•
2.1-9 „Bülgesbach mit Hangwäldern“
Innerhalb der FFH-Lebensräume werden Kahlschläge begrenzt und in über 120-jährigen
Laubbaumbeständen sind durchschnittlich 5-10 Bäume/ha des Oberstandes als Altholz
im Wald für die Zerfallsphase zu belassen.Innerhalb der FFH-Lebensräume werden
Kahlschläge begrenzt und in über 120-jährigen Laubbaumbeständen ist Altholz im Wald
zu belassen. Diese Festsetzung bezieht sich auf die Naturschutzgebiete
"Kalkkuppenlandschaft Eschweiler Tal und angrenzende Waldflächen“ und „Bad
Münstereifeler Wald“, die im Plangebiet FFH-Gebiete beinhalten.
Fazit: Die Festsetzungen für die forstliche Nutzung sollen einen naturnahen Zustand
von Waldbereichen fördern. Mit den Festsetzungen sind keine nachteiligen
Auswirkungen auf die in der SUP zu untersuchenden Schutzgüter verbunden.
1.2.4
Festsetzung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26)
Der Landschaftsplan hat die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
festzusetzen, die zur Verwirklichung der Entwicklungsziele sowie zur Erreichung des
Schutzzweckes der festgesetzten Schutzgebiete und -objekte erforderlich sind. Der
Landschaftsplan Bad Münstereifel macht von § 26 (2) Gebrauch, wonach die Maßnahmen
einem abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden und nicht an eine bestimmte
Grundstücksfläche gebunden werden. Diese Landschaftsräume entsprechen jeweils
festgesetzten Schutzgebieten oder -objekten. Des Weiteren sieht der Landschaftsplan vor,
dass für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 26 ein Pflege- und Entwicklungskonzept
für die Naturschutzgebiete zu erstellen ist.
Nur einzelne Maßnahmen können nicht Schutzgebieten zugeordnet werden und werden
daher flächenscharf festgesetzt – diese werden mit einem * gekennzeichnet und sind in der
Festsetzungskarte dargestellt. Bei allen Maßnahmen handelt es sich um Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft - Erschließungsmaßnahmen werden im
Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht festgesetzt.
Fazit: Die Festsetzung von Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen entspricht von
ihrem Charakter her möglicherweise Vvorhaben ähnlichen Maßnahmen. Daher ist im
Folgenden zu prüfen (Kapitel 5), welche mit der Durchführung der Maßnahmen
verbundenen, voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des
Umweltschutzes sowie die Art, wie diese Ziele und sonstige
Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms
berücksichtigt wurden
Nach § 16 Abs. 2 LG NW hat der Träger der Landschaftsplanung die Ziele und
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in Rahmen der Aufstellung des
Landschaftsplanes zu beachten. Der Landschaftsplan konkretisiert dabei die Darstellungen
der übergeordneten Regionalplanung und des zu Grunde liegenden Fachbeitrags für Natur
und Landschaft als Landschaftsrahmenplan (LÖBF 1999), die bereits wesentliche Vorgaben
für den Schutz der Naturgüter, die Siedlungsentwicklung und andere raumbedeutsame
Nutzungen formulieren. So stellt der Regionalplan zum Beispiel Bereiche zum Schutz der
Natur (BSN) dar, die als Suchräume für Naturschutzgebiete aufzufassen sind.
Die Ziele des Naturschutzes für den Landschaftsplan Bad Münstereifel lassen sich
insbesondere der Regionalplanung entnehmen (Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt
Aachen 2003).
Der Regionalplan /GEP - Teilabschnitt Region Aachen 2003 stellt unter Ziffer 2 die
Freiraumgliederung, -entwicklung und –funktionen dar. In der zeichnerischen Darstellung
werden für das Landschaftsplangebiet Bad Münstereifel überwiegend „Waldbereiche“
ausgewiesen. Acht Ziele werden formuliert:
•
Erhaltung der Waldbereiche sowohl zum Zweck der Holzproduktion als auch zur
Gewährleistung der Schutz- und Erholungsfunktion.
•
Erhaltung und Entwicklung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, um eine
nachhaltige Forstwirtschaft zu ermöglichen.
•
Kooperation zur Überwindung ökonomischer und ökologischer Konflikte.
•
Bei der Inanspruchnahme von Waldbereichen gelten die Regelungen des LEP NRW.
•
Ersatzaufforstungen müssen das Flächen- und Funktionsdefizit kompensieren.
•
Insbesondere in den waldarmen Gebieten ist eine Waldvermehrung auf geeigneten
Standorten verstärkt anzustreben.
•
Waldbereiche von besonderer forstwissenschaftlicher Bedeutung sind in ihrer
Funktion zu sichern.
•
Bei Waldbereichen innerhalb von BSN haben die Ziele zum Schutz der Natur
Vorrang.
Von untergeordneter Bedeutung ist die Darstellung von Teilen des Plangebietes als
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“. Hierzu werden fünf Ziele formuliert:
•
Sicherung der Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Flächen,
•
Bedeutung besonders guter natürlicher Produktionsbedingungen,
•
Erhalt existenz- und entwicklungsfähiger Betriebe,
•
Ausgleich bei unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen durch Erfordernisse der
Erhaltung der Kulturlandschaft, der Erholungseignung und des Schutzes der
natürlichen Lebensgrundlagen,
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Kreis Euskirchen – Der Landrat
•
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Existenzen in der Bauleitplanung.
Als Ziel für Natur und Landschaft werden „Bereiche für den Schutz der Natur“ (BSN) für den
Waldkomplex Münstereifeler Wald und die Kalkkuppen bzw. Waldbereiche im Eschweiler
Tal sowie für drei Waldkomplexe südlich Schönau dargestellt. Weitere wesentliche BSNDarstellungen erstrecken sich linear entlang der Gewässerstrukturen Liersbach,
Houverather Bach, Brömmersbach jeweils mit Nebengewässern sowie abschnittsweise für
die Erft und den Buchholz Bach. Diese Bereiche sind die naturschutzwürdigen Bereiche, die
vorrangig der Biotopentwicklung dienen und im LP Bad Münstereifel als NSG bzw. LSG
ausgewiesen werden sollen.
Als „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE)
werden nahezu flächendeckend alle übrigen Bereiche im Plangebiet dargestellt. Die Ziele
sind hier auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie die Erholungseignung ausgerichtet. Im
LP Bad Münstereifel sollen diese Ziele durch entsprechende Entwicklungsziele und die
Festsetzung als LSG und Maßnahmeräume zur Umsetzung des Biotopverbundes umgesetzt
werden.
Als Freiraum für zweckgebundene Nutzungen werden südwestlich von Eschweiler und
nordöstlich von Effelsberg „wissenschaftliche Einrichtungen“ dargestellt. Dabei handelt es
sich um Radioteleskope. Des Weiteren liegt östlich der Stadt Bad Münstereifel ein Bereich
mit der Kennzeichnung „Freizeiteinrichtung“, bei dem es sich um eine Park- und
Freizeitanlage handelt.
Des Weiteren hat der Landschaftsplan die Darstellungen der Flächennutzungspläne zu
beachten, wie sie den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung entsprechen. Für
das Plangebiet wurde der aktuelle Flächennutzungsplan bei der Erarbeitung des
Landschaftsplans beachtet. Mit der im Landschaftsplan dargestellten Abgrenzung von
baulichem Innen- und Außenbereich erfolgt keine Entscheidung hinsichtlich der
baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Daher bereitet der Landschaftsplan weder
eine bauliche Entwicklung der Kommune vor, noch kann er den Darstellungen des
Flächennutzungsplans wirksam widersprechen.
Als weitere Pläne und Programme gemäß § 2 (5) UVPG, deren Beziehung zum
Landschaftsplan im Umweltbericht zu nennen ist,
wären beispielsweise
Hochwasserschutzpläne, Lärmaktionspläne oder Luftreinhaltepläne denkbar, die für den
Landschaftsplan Bad Münstereifel jedoch nicht vorliegen.
Hinsichtlich der allgemeinen Aussagen (Entwicklungsziele und Verbotsvorschriften) erfolgte
eine weitgehende Harmonisierung mit den bestehenden bzw. im Verfahren befindlichen
Landschaftsplänen im Kreis Euskirchen. Die angrenzenden Landschaftspläne wurden bei
der Abgrenzung der Entwicklungsziele und der Schutzgebiete beachtet. Dazu zählen der LP
Rheibach-Swisttal-Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) und im angrenzenden Gebiet des Kreis
Euskirchen die Landschaftspläne der Kommunen Euskirchen, Mechernich und Nettersheim.
Im Süden und im Osten grenzt das Bundesland Rheinland-Pfalz an die Plangebietsgrenze.
Aufgrund der unterschiedlichen Systematik und rechtlichen Bindungswirkung kann
insbesondere kein Abgleich mit Entwicklungszielen erfolgen. Allerdings wurden die
angrenzenden Schutzgebietsausweisungen und Biotopkartierungen berücksichtigt.
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Darstellungen der Merkmale der Umwelt, der derzeitigen Umweltzustands
sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des
Plans
Der Fachbeitrag zum Regionalplan, Teil: Arten- und Biotopschutz (LÖBF 1999) schildert die
wesentlichen Umweltbedingungen des Landschaftsraums „Silikatbereiche der Osteifel“, in
dem das Plangebiet liegt.
Eine Nichtdurchführung des Plans kann zu nachteiligen Entwicklungen von Natur und
Landschaft führen (Waldumwandlung, Grünlandumbruch, Beseitigung von Obstwiesen etc.)
die durch die Schutzgebietsregelungen untersagt werden. Des Weiteren werden bei
Nichtdurchführung des Plans wesentliche Ansätze und Zielvorstellungen zur Entwicklung
von Natur und Landschaft nicht umgesetzt werden können. Eine fundierte Abschätzung der
voraussichtlichen Entwicklung ist aufgrund der vielen Einflussfaktoren (z.B. Gesetzgebung,
Förderbedingungen, Subventionspolitik, sektorale Naturschutzprogramme) nicht leistbar.
Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale der Umwelt schutzgutbezogen kurz
benannt.
3.1
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die potentielle natürliche Vegetation wird fast ausschließlich von HainsimsenBuchenwäldern unterschiedlicher Ausprägung (typischer Hainsimsen-Buchenwald,
Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald,
Hainsimsen-Buchenwald
mit
Rasenschmiele,
Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald) gebildet. Daneben sind
auf Podsolen Buchen-Eichenwälder und in den breiteren Tälern Stieleichen-HainbuchenAuenwald mit bach- und flussbegleitenden Erlenwäldern zu nennen.
Die großräumigen Nutzungsunterschiede lassen sich vornehmlich auf unterschiedliche
Bodenverhältnisse zurückführen. Braunerdegebiete werden landwirtschaftlich genutzt staunasse oder nährstoffarme Böden sind Standorte großflächiger Waldungen. Infolge
Jjahrhunderte langer, ungeregelter Übernutzung durch Brennholzgewinnung, Waldweide
und Streuentnahme waren die Wälder vielfach ausgehagert und devastiert mit der Folge
teils großflächiger Verheidungen. Mit dem einsetzen einer geordneten Forstwirtschaft
anfangs des 19. Jahrhunderts wurden die Heideflächen vor allem mit Nadelholz
aufgeforstet. Das im Plangebiet liegende geschlossene Waldgebiet des FlamersheimerMünstereifeler Waldes besitzt als repräsentatives Buchenwaldgebiet landesweite
Bedeutung. Die zahlreichen in den Waldgebieten liegenden Bachläufe sind größtenteils
noch von naturnahem Charakter. Und entspringen z.T. in kleinflächigen Quellsümpfen mit
Quellwäldern und Quellfluren. Innerhalb der Kulturlandschaft sind die Bachläufe häufiger
begradigt und wechseln mit naturbetonten, örtlich mäandrierenden Bächen ab.
In diesen Lebensräumen kommen einzelne nach der Roten Liste NRW gefährdete Arten vor.
So zum Beispiel
2.1-1
NSG
Arten der Roten Liste NRW
NATURSCHUTZGEBIET
„BIOTOPVERBUND
KALKARER
MOOR/
TONGRUBE TONI“
Tiere:
Kreuzkröte,
Kammmolch,
Schwarzkehlchen,
Uferschwalbe,
Sumpfohreule, Bekassine, Pirol, Wasserralle, Steinkauz, Nachtigall,
Schwarzgefleckter
Bläuling,
Schilfrohr-Wurzeleule,
HeideStreifenspanner, Hornkrauteule, Schwarzspanner.
Pflanzen:
Saum-Segge, Echte Gelb-Segge, Draht-Segge, Färberscharte,
Breitblättriges Knabenkraut, Gewöhnliches Fettkraut, Schwarzes
Kopfried.
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LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
NSG
Arten der Roten Liste NRW
2.1-2
NATURSCHUTZGEBIET
„WATZENBERG“
Tiere:
Vogel- und Amphibienarten.
Pflanzen:
Berg-Segge, Wiesen-Salbei, Kartaeuser-Nelke, Großer Ehrenpreis,
Deutscher Enzian, Fransen-Enzian, Großblütige Braunelle, Gemeines
Zittergras.
2.1-3
NATURSCHUTZGEBIET
„KALKKUPPENLANDSCHAFT
ESCHWEILER
TAL
UND
ANGRENZENDE
WALDFLÄCHEN“
Tiere:
Groppe, Bachneunauge, Uhu, Raubwürger, Neuntöter.
2.1-4
Tiere/ Pflanzen:
- orchideenreiche Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (6210,
prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation und
Fauna,
-
Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder
(91E0,
prioritärer
Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer
standörtlich typischen Variationsbreite
-
feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe
(6430) und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und
Fauna,
-
artenreiche magere Flachland-Mähwiesen
charakteristischen Vegetation und Fauna,
-
kraut- und geophytenreicher Waldmeister Buchenwald (9130) auf
basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora,
-
typisch ausgebildete Wacholderbestände auf Kalkhalbtrockenrasen
oder Zwergstrauchheiden und -rasen (5130) mit ihrer
charakteristischen Vegetation und Fauna,
-
kraut- und geophytenreiche Mitteleuropäischer OrchideenKalkbuchenwälder (9150) mit ihrer typischen Fauna und Flora
-
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) mit ihrer typischen
Fauna und Flora.
(6510)
mit
ihrer
NATURSCHUTZGEBIET
Tiere:
„BAD
MÜNSTEREIFELER Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Kleiner
WALD“
Abendsegler, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Wildkatze, Luchs,
Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan, Eisvogel, Mittelspecht.
Tiere/ Pflanzen:
- kraut- und geophytenreicher Waldmeister Buchenwald (9130) auf
basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora,
-
Hainsimsen-Buchenwälder
(9110)
auf
Silikatböden
basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora,
-
Erlen-Eschen-Weichholz-Auenwälder
(91E0,
Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Vegetation.
auf
prioritärer
2.1-5
NATURSCHUTZGEBIET
Tiere:
„HOUVERATHER BACH UND Braunkehlchen, Grauammer, Neuntöter, Wasseramsel, Amphibien- und
NEBENBÄCHE“
Reptilienarten (z.B. Grasfrosch, Fadenmolch, Bergmolch), Eisvogel.
Pflanzen:
Herbstzeitlose,
Heil-Ziest,
Spitzblütige
Binse,
Breitblättriges
Knabenkraut, Geflecktes Knabenkraut, Borstgras, Zittergras.
2.1-6
NATURSCHUTZGEBIET
AUF DER HEIDE“
„ Tiere:
Schwarzkehlchen.
Pflanzen:
Heil-Ziest, Geflecktes Knabenkraut, Großer Wiesenknopf.
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Stand: Oktober 2007April 2008
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Kreis Euskirchen – Der Landrat
NSG
2.1-7
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Arten der Roten Liste NRW
NATURSCHUTZGEBIET
Tiere:
„LETHERTER BACH UND Wasseramsel, Rotmilan,
LIERSBACHTAL“
Amphibienarten.
Pflanzen:
Herbstzeitlose
Habicht,
Bachforelle,
2.1-8
NATURSCHUTZGEBIET
Tiere:
„ERFTAUE
UND Eisvogel, Wasseramsel, Bachforelle, Amphibienarten,
NEBENBÄCHE“
Pflanzen:
Bach-Quellkraut.
2.1-9
NATURSCHUTZGEBIET
Pflanzen:
„BÜLGESBACH
MIT Sumpf-Veilchen.
HANGWÄLDERN“
2.110
NATURSCHUTZGEBIET
„BRÖMMERSBACH“
Libellen-
und
Tiere:
Bachforelle, Molluskenarten.
Pflanzen:
Herbstzeitlose, Sumpf-Veilchen, Gegenblättriges Miltkraut.
Zahlreiche der v.g. Lebensräume sind nicht nur nach nationalen Kriterien (§ 62 LG NW)
sondern auch nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt - prioritäre Lebensräume
sind in oben stehender Tabelle in Fettdruck dargestellt. Gleiches gilt auch für verschiedene
Tierarten. Dies gilt u.a. für die Fledermausarten, die Wildkatze oder verschiedene
Vogelarten, die dem Schutzregime der EG-Vogelschutzrichtlinie unterworfen sind.
3.2
Schutzgut Wasser
Kennzeichnend für das Plangebiet sind - neben den umfangreichen Waldgebieten – die
zahlreichen Bachverläufe. Kennzeichnend sind vor allem die Bachsysteme von Erft,
Eschweiler Bach, Liersbach, Effelsberger Bach, Houverather Bach/ Geißenbach, Buchholz
Bach und Brömmersbach. Die Gewässerstrukturgüte liegt bei der Erft, insbesondere in den
nördlichen Abschnitten bei der Güteklasse 6 (sehr stark beeinträchtigt). Die kleineren
Gewässer, wie zum Beispiel der Liersbach, der Geißenbach und der Effelsberger Bach
weisen überwiegend die Güteklasse 3 bis 4 (mäßig bis deutlich beeinträchtigt). Kaum bis
gering beeinträchtigte Gewässerabschnitte sind nur sehr vereinzelt vorhanden.
Die Zielerreichung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird – mit Ausnahme
eines kleinen Abschnitts des Steinbachs im Nordosten des Plangebietes und eines
Abschnitts der Erft südlich Schönau für einzelne Beurteilungskriterien - für alle Gewässer im
Plangebiet in der Bewertung des StUA Köln als unwahrscheinlich eingeschätzt. Allerdings
liegt nicht für alle Gewässer eine entsprechende Einschätzung vor.
Im Regionalplan sind weite Teile im Norden und Westen des Plangebietes (Eschweiler,
Iversheim, Kalkar, Arloff-Kirspenich und teilweise Nöthen) als Flächen für die
Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt.
Zahlreiche Schutzgebiete für die Quell- und Trinkwassergewinnung mit unterschiedlichen
Wasserschutzzonen liegen im Norden und Westen des Plangebietes. Der
Grundwasserleittyp ist ein Kluftgrundwasserleiter, nur ganz im Westen finden sich Bereiche
mit
Porenbzw.
Karstgrundwasserleitern.
Südlich
Eicherscheid
liegt
ein
Hochwasserrückhaltebecken.
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
13
Kreis Euskirchen – Der Landrat
3.3
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Schutzgut Boden
Das Plangebiet wird großflächig bestimmt von Braunerden und Pseudogleyen, die sich aus
den überwiegend silikatischen Ausgangsmaterialen entwickelt haben. Kennzeichnend sind
daher zumeist mittelgründige, schluffige Lehmböden mit einer Bodenzahl von 30 – 50 mit
mittlerer bis geringer Sorptionsfähigkeit und Wasserkapazität. Im Westen des Plangebietes
(Kalkkuppen Eschweiler Tal) liegen in größerem Umfang trockene, flachgründige Felsböden.
In den Bachtälern finden sich Kolluvien, humusreiche Akkumulationen von Bodenmaterial.
Die Tal- und Niederungszüge sind durch vergleyte Böden geprägt.
Abbildung:
Karte der „Schützenswerten Böden“ (GLA 1998)
Als schützenswerte Böden sind im Plangebiet vorhanden:
•
Grundwasserböden (blau)
•
Staunässeböden (grau)
•
trockene, meist tiefgründige Sand- und Schuttböden (gelb)
•
extrem trockene, flachgründige Felsböden (ocker)
•
Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit (braun)
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
14
Kreis Euskirchen – Der Landrat
3.4
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Schutzgut Klima/ Luft
Im Plangebiet des Landschaftsplans Bad Münstereifel herrscht ein submontan bis collin
atlantisch geprägtes Klima vor. Von Süden nach Norden nehmen die mittleren jährlichen
Niederschlagssummen von 900 auf 650 mm ab. Die Hauptwind- und -wetterrichtung sind
Westen und Südwesten.
Aufgrund der großflächig vorhandenen Waldbestände und überwiegend ländlichen Struktur
des Raumes mit geringer Siedlungsdichte und fehlender Großindustrie ist nicht von
belastenden Lufthygienischen Verhältnissen im Plangebiet auszugehen.
3.5
Schutzgut Landschaftsbild
Das großräumige Landschaftsbild wird wechselweise von unzersiedelten Wäldern und
besiedelten Kulturlandschaften geprägt. Innerhalb der Wälder wechseln ausgedehnte
Fichtenforste mit zusammenhängenden Laubwäldern aus vorwiegend Buchen und Eichen
ab. Ein belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit
erhöhen den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Die überwiegend offenen,
grünlandreichen Kulturlandschaften stellen sich im Zusammenhang mit ihrer reliefierten
Geländegestalt und den zahlreichen Bachläufen mit grünlandgenutzten Auen und
bewaldeten Talhängen als visuell attraktive Erholungslandschaften dar. Der 590m hohe
Michelsberg bietet in der nördlichen Ahreifel einen herausragenden Aussichtspunkt.
Der nördliche Abschnitt der Erft ist durch die Lage der Stadt Bad Münstereifel anthropogen
überformt.
3.6
Schutzgut Erholung
Das Kneipp- und Heilbad Bad Münstereifel hat besondere Bedeutung als
Fremdenverkehrsort – das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des nördlichen Erfttals ist im
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen als Erholungsbereich dargestellt.
Die umfangreichen Waldgebiete und das vielgestaltige, abwechslungsreiche Landschaftsbild
bieten herausragende Bedingungen für die stille, landschafts- und naturbezogene Erholung.
Diese Erholungsmöglichkeiten werden von zahlreichen Besuchern des bundesweit
bekannten Kur- und Erholungsortes Bad Münstereifels genutzt. Infrastruktureinrichtungen
wie z.B. der Kurpark oder der Golfplatz bei Eschweiler bieten weitere
Erholungsmöglichkeiten.
Im Westen des Plangebietes liegen in geringem Umfang Flächen, die zum DeutschBelgischen Nationalpark „Hohes Venn – Eifel“ zählen. Gemäß § 44 LG NW sind Naturparke
einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die sich insbesondere wegen ihrer
landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein
nachhaltiger Tourismus angestrebt wird.
3.7
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel wird für das Jahr
2010 von einer Einwohnerzahl zwischen 19.100 und 20.100 ausgegangen. Der
Wohnflächenbedarf wird auf 1.050 bis 1.350, unter Einbeziehung des so genannten
Nachholbedarfes auf mindestens 2.000 Wohneinheiten geschätzt. Aufgrund der
topographischen Lage im engen Erfttal und der ökologischen Bedeutung der Hangzonen ist
eine strikte Konzentration der geplanten Wohnbauflächen auf die Kernstadt Bad
Münstereifel nicht möglich. Daher wird im Flächennutzungsplan davon ausgegangen, dass
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
15
Kreis Euskirchen – Der Landrat
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
die Dörfer Rodert, Eicherscheid, Hohn, Nöthen und Eschweiler als Ergänzungsstandorte zur
Kernstadt anzusehen sind.
Für den gewerblichen Flächenbedarf wird es für Notwendig erachtet, einen Vorrat an
gewerblichen Bauflächen zu besitzen, der dem vorhersehbaren Bedarf für mehrere Jahre
entspricht. Im Zeitraum 1970 bis 1990 lag der Flächenverbrauch an gewerbliche Baufläche
bei ca. 50 ha.
Gemäß § 29 Abs. 3 LG NW, wonach Darstellungen oder Festsetzungen mit Befristung in
Bereichen eines Flächennutzungsplanes, für die dieser eine bauliche Nutzung vorsieht, tritt
der Landschaftsplan für diese Bereiche außer Kraft, sobald ein Bebauungsplan oder eine
Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB in Kraft tritt.
Vorhandene außergewöhnliche Belastungsquellen für die menschliche Gesundheit im
Plangebiet sind nicht bekannt.
3.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter/ Bodendenkmalpflege
Im Plangebiet sind zahlreiche Boden- und Kulturdenkmäler bekannt, die Zeugnis der
früheren Besiedlung des Raumes sind. Der Erhalt von Bodendenkmälern (unabhängig von
einer Eintragung in die Denkmalliste) ist dann im besonderen Maße gewährleistet, wenn
archäologische Funde und Befunde in ihrer ursprünglichen Lage und im Zusammenhang im
Boden erhalten werden können (Archivfunktion). Voraussetzung hierfür ist ein möglichst
ungestörter Erhalt von Boden im ursprünglichen Profil.
Als Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich des Landschaftsplans (baulicher
Außenbereich) im Wesentlichen aus römischer Zeit bekannt: Wallanlage Hochthürmen,
Kalkofen
östlich
Kirspenich,
Heidentempel
südlich
Nöthen
Dazu
kommen
Befestigungsanlagen aus dem Mittelalter (Burgen, Ringwallanlagen) sowie Bunkeranlagen
als neuzeitliche Bodendenkmäler.
4
Angabe der derzeitigen für den Plan bedeutsamen Umweltprobleme,
insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete
nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG beziehen
Unter die ökologisch bedeutsamen Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 4 zum UVPG
fallen insbesondere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ Vogelschutzgebiete,
Naturschutzgebiete, Naturparke, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete,
gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete gem. § 19 WHG sowie Gebiete in
denen die Umweltqualitätsnormen überschritten sind, zentrale Orte und in amtlichen Karten
verzeichnete Denkmale, Bodendenkmale etc.
Insgesamt lassen sich zusammenfassend als bedeutsame Umweltprobleme die folgenden
nennen, die charakteristisch für das gesamte Plangebiet sind:
•
nicht standortangepasste Nutzung in den Hang-, Höhen- und Auenbereichen,
•
naturferner Zustand der Fließgewässer,
•
standortfremde Bestockung in den Waldbereichen,
•
Beanspruchung von Flächen für bauliche Vorhaben
Mit den Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans soll diesen
Umweltproblemen begegnet werden, um den Umweltzustand insgesamt langfristig zu
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
16
Kreis Euskirchen – Der Landrat
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
verbessern. Die entsprechenden Entwicklungsziele werden flächendeckend formuliert. Die
Schwerpunkte bei der Umsetzung von Maßnahmen liegen innerhalb der festgesetzten
Schutzgebiete, die entsprechend als ökologisch empfindliche Gebiete einzustufen sind bzw.
diese im Wesentlichen umfassen.
5
Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG
Entsprechend der unter Kapitel 2 genannten Inhalte des Landschaftsplans Bad Münstereifel
werden im Folgenden nur die erheblichen Umweltauswirkungen für Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen beschrieben.
Da der Landschaftsplan Bad Münstereifel die Durchführung der Maßnahmen nicht im Detail
vorsieht und bei den raumbezogenen Maßnahmen auch keine Verortung stattfindet (vgl.
Kapitel 1.2.4), können die Auswirkungen auf die Umwelt nur überschlägig abgeschätzt
werden. Grundsätzlich sind die (meist kurzfristig) auftretenden, denkbaren nachteiligen
Umweltauswirkungen den langfristig wirksamen gegenüberzustellen.
Im Folgenden werden die wesentlichen, zu erwartenden positiven und negativen
Auswirkungen beschrieben:
Maßnahme
Negative Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß § 2
UVPG
Positive Umweltauswirkungen
Naturnahe
Gewässergestaltung
Vor allem baubedingte
Beeinträchtigungen:
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Rückbau von Ufer- und •
Sohlenbefestigungen
Boden (Bodenverdichtung,
Veränderung des Bodengefüges)
Wiederherstellung der
Durchgängigkeit des
Fließgewässers
Wasser (Trübung und
•
Verunreinigung durch Eintrag
von Boden und ggf. mobilisierten
Verbindungen)
•
Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung
durch Lärm)
•
Wiederherstellung
eines naturnahen
Bachbettes
•
•
Zulassen der
natürlichen
Fließgewässerdynamik
Anlage von
Uferrandstreifen
Naturnahe Gestaltung
oder naturnaher
Rückbau der
Teichanlagen
Schutz und
Entwicklung der
Quellmulden mit ihren
typischen Quellfluren,
ggf. Beseitigung
standortfremder
Gehölze im
Quellbereich und
Extensivierung/
Untersagung der
Nutzung, ggf.
Beseitigung
standortfremder
Gehölze im
Quellbereich.
Auszäunung der
Uferrandstreifen bei
Beweidung naturnaher
Vor allem baubedingte
Beeinträchtigungen:
•
Boden (Bodenverdichtung,
Veränderung des Bodengefüges)
•
Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung
durch Lärm)
keine
Festsetzungsnummer
5.1/ 2.1-1-5,
5.1/ 2.1-3-10,
Wasser (Verbesserung der
Selbstreinigungskraft, Verbesserung 5.1/ 2.1-3-12,
der Gewässerstruktur)
5.1/ 2.1-4-8,
5.1/ 2.1-5-2,
Tiere/ Pflanzen (Schaffung
naturnaher Lebensräume im und am 5.1/ 2.1-5-4,
Gewässer)
5.1/ 2.1-7-1,
5.1/ 2.1-7-2, .
Landschaft (Erhöhung der
5.1/ 2.1-8-1,
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.1-8-2,
Klima/ Luft (lufthygienische Funktion
5.1/ 2.1-10-1,
der Gehölze)
5.1/ 2.2-1-8,
5.1/ 2.2-1-9,
5.1/ 2.2-4-2,
5.1/ 2.2-7-3,
5.1/ 2.2-9-6,
5.1/ 2.1-4-6,
5.1/ 2.1-5-3,
5.1/ 2.1-8-3
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
5.1/ 2.1-4-9,
5.1/ 2.1-7-6,
5.1/ 2.1-8-5,
5.1/ 2.1-9-8,
Tiere/ Pflanzen (Schaffung
naturnaher Lebensräume im und am 5.1/ 2.2-1-5,
5.1/ 2.2-5-3,
Quellbereich)
5.1/ 2.2-6-5*,
5.1/ 2.2-7-1,
5.1/ 2.2-8-3,
5.1/ 2.2-8-5*,
5.1/ 2.2-9-4
Wasser (Verbesserung der
Gewässerqualität und -struktur)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Wasser (Verbesserung der
Gewässerqualität und -struktur)
5.1/ 2.2-1-3,
5.1/ 2.2-9-2
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
17
Kreis Euskirchen – Der Landrat
Maßnahme
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Negative Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß § 2
UVPG
Positive Umweltauswirkungen
Festsetzungsnummer
Verhinderung der
Entwässerung und
Herstellung der
standorttypischen,
natürlichen
Feuchteverhältnisse
(Wiedervernässung)
keine
Mit Abschluss der Maßnahmen:
5.1/ 2.1-1-6
Umlegung von den
Haupt- in den
Nebenschluss
Vor allem baubedingte
Beeinträchtigungen:
Uferbereiche
•
Erhalt, Entwicklung,
Pflege bzw.
Wiederherstellung
standorttypischer
Wald- und
Gehölzbestände in den
Auenbereichen
Anlage
standortgerechter
Laubholzbestände
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
Boden (Bodenverdichtung,
Veränderung des Bodengefüges)
•
Wasser (Trübung und
•
Verunreinigung durch Eintrag
von Boden und ggf. mobilisierten
Verbindungen)
•
Tiere/ Pflanzen (Beunruhigung
durch Lärm, zeitweise Störung
der Pflanzedecke)
•
Vor allem temporäre
Beeinträchtigungen:
•
•
5.1/ 2.1-4-7
Wasser (Reduzierung organischer
Einträge, Verbesserung der
Selbstreinigungskraft)
Tiere/ Pflanzen (Schaffung
naturnaher Lebensräume,
Verbesserung der Durchgängigkeit)
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von
Lebensräumen in den
Nadelholzbeständen)
•
ggf. Landschaft (Beseitigung der
vorhandenen prägenden
Nadelholzbestände)
•
•
Kahlschlaglose
Überführung von
Nadelholzbeständen in
standortgerechte
Laubholzbestände
Tiere/ Pflanzen (Schaffung
naturnaher Lebensräume)
5.1/ 2.1-1-1,
5.1/ 2.1-3-1,
5.1/ 2.1-4-1,
5.1/ 2.1-7-5,
Wasser (Verbesserung der
Gewässerstruktur, Verbesserung der 5.1/ 2.1-9-7,
5.1/ 2.1-10-2,
Gewässergüte)
5.1/ 2.2-1-4,
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/
Schaffung naturnaher Lebensräume) 5.1/ 2.2-1-6,
5.1/ 2.1-9-1,
Landschaft (Erhöhung der
5.1/ 2.2-9-3,
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.2-9-9,
5.1/ 2.1-3-11
Boden (Verringerung von Düngerund Pestizideinträgen)
Umbau der
Fichtenwälder auf
geeigneten Standorten
in der Talaue und
Umwandlung in
Auwald
Schutz und
Entwicklung von
standorttypischen
Gehölzsäumen auf
Standorten in der Aue
Naturnahe
Waldbewirtschaftung
keine
Erhaltung und
Förderung eines
dauerhaften und
ausreichenden Anteils
von Alt- und Totholz
Erhaltung und
Entwicklung von
naturnahen Laub- und
Laubmischwälder
durch naturnahe
Bewirtschaftung unter
Ausrichtung auf die
natürliche
Waldgesellschaft
einschließlich ihrer
Nebenbaumarten
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
•
•
5.1/ 2.1-1-2,
5.1/ 2.1-3-2,
5.1/ 2.1-3-3,
5.1/ 2.1-4-2,
5.1/ 2.1-4-3,
5.1/ 2.1-7-4,
Wasser (Verbesserung der
5.1/ 2.1-7-7,
Grundwasserqualität bei vorheriger
5.1/ 2.1-9-2,
Nadelholzbestockung)
5.1/ 2.1-9-4,
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/
5.1/ 2.1-9-3,
Schaffung naturnaher Lebensräume/ 5.1/ 2.2-2-1,
Habitatstrukturen)
5.1/ 2.2-5-1,
5.1/ 2.2-6-1,
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.2-7-4,
5.1/ 2.2-8-4,
5.1/ 2.2-1011Boden (Reduzierung der
Bodenversauerung bei vorheriger
Nadelholzbestockung, Verbesserung
des Bodeneigenschaften durch
standortgerechte Laubstreu)
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
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Kreis Euskirchen – Der Landrat
Maßnahme
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Negative Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß § 2
UVPG
Positive Umweltauswirkungen
sowie auf alters- und
strukturdiverse
Bestände und
Förderung der
Naturverjüngung aus
Arten der natürlichen
Waldgesellschaft
Festsetzungsnummer
1, 5.1/ 2.21011-2
Wiedereinführung
historischer
Waldnutzungsformen.
Erhaltung offener
Kieswände durch
Entfernung
aufkommender
Gehölze
Vegetationskontrolle
und ggf. erforderliche
Beseitigung von
Gehölzen
Beeinträchtigungen von:
•
•
Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von
Lebensräumen in den
Gehölzbeständen, temporäre
Beeinträchtigung durch Lärm/
Tritt)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
5.1/ 2.1-1-4
5.1/ 2.1-2-2
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/
Schaffung naturnaher Lebensräume/ 5.1/ 2.1-3-6,
Habitatstrukturen)
5.1/ 2.1-3-13,
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.4-10-1*,
5.1/ 2.4-11-1
ggf. Landschaft (Beseitigung der
vorhandenen Gehölzbestände)
Entbuschung von
Brutnischen, bei
Bedarf Freistellung von
Felsen.
Offenhaltung der
Abbruchkanten und
Steilhänge durch
Entfernung
aufkommender
Gehölze und
Beseitigung von Graffiti
auf den offenen
Felsbereichen.
Schaffung von
Ruhezonen, die der
natürlichen
Entwicklung
überlassen werden
Beseitigung
standortfremder
Gehölze
Zurückdrängen der
Gehölzsukzession im
Bereich von
Kleingewässern und
Feucht-/ Nasswiesen
keine
Beeinträchtigungen von:
•
Tiere/ Pflanzen (Beseitigung von
Lebensräumen in den
Nadelholzbeständen)
•
ggf. Landschaft (Beseitigung der
vorhandenen prägenden
Nadelholzbestände)
Beseitigung von
gewässerbegleitenden
standortfremden
Gehölzen (Entfichtung)
Streuobstwiesenerhalt
ung durch
Regenerationsschnitt
der Altbäume und
Nachpflanzung
geeigneter
hochstämmiger
Lokalsorten
Vor allem temporäre
Beeinträchtigungen:
•
ggf. Tiere/ Pflanzen
(Beunruhigung durch Lärm, Tritt)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/
Schaffung naturnaher Lebensräume/
Habitatstrukturen)
•
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Boden (Reduzierung der
Bodenversauerung bei vorheriger
Nadelholzbestockung, Verbesserung
des Bodeneigenschaften durch
standortgerechte Laubstreu)
•
Wasser (Verbesserung der
Grundwasserqualität bei vorheriger
Nadelholzbestockung)
•
Tiere/ Pflanzen (Schaffung/
Erhaltung naturnaher Lebensräume)
•
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung
naturnaher Lebensräume und
Habitatstrukturen)
•
Landschaft (Erhaltung wertvoller
Landschaftsstrukturen)
5.1/ 2.1-9-5
5.1/ 2.1-1-3,
5.1/ 2.1-2-1,
5.1/ 2.1-3-1
5.1/ 2.1-5-5,
5.1/ 2.1-8-4,
5.1/ 2.2-9-7
5.1/ 2.1-3-5,
5.1/ 2.1-8-7,
5.1/ 2.2-1-10,
5.1/ 2.2-4-1,
5.1/ 2.4-3-1,
5.1/ 2.4-7-1
Pflege älterer
Obstwiesen und
Einzelbäume.
____________________________________________________________________________
Stand: Oktober 2007April 2008
19
Kreis Euskirchen – Der Landrat
Maßnahme
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Negative Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß § 2
UVPG
Positive Umweltauswirkungen
Festsetzungsnummer
extensive
Bewirtschaftung/
Beweidung zur
Wiederherstellung
einer geschlossenen
Grasnarbe
keine
Mit Abschluss der Maßnahmen:
5.1/ 2.2-6-6*,
5.1/ 2.2-6-7*
Anlage Waldmänteln
Vor allem baubedingte
Beeinträchtigungen:
biotoptypabhängige,
extensive
Bewirtschaftung bzw.
Pflege der Obstbäume
Anlage und Pflege von
Säumen, Rainen und
Gehölzen
•
ggf. Tiere/ Pflanzen
(Beunruhigung durch Lärm)
Anlage von
Gehölzstreifen
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung
naturnaher Lebensräume und
Habitatstrukturen)
•
Landschaft (Erhaltung wertvoller
Landschaftsstrukturen)
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
Pflege und Anlage von
Feldrainen und
Krautsäumen als
vernetzende
Biotopstrukturen
Biotoptypabhängige,
extensive
Bewirtschaftung bzw.
Pflege des Grünlandes
•
•
keine
Erhaltung und
Entwicklung von
Kalkmagerrasen durch
extensive
Grünlandnutzung
Umwandlung von
Acker in
standortgerechtes
Grünland in den
feuchtegeprägten
Auenbereichen
biotoptypabhängige,
extensive
Bewirtschaftung bzw.
Pflege der
Magerwiesen und –
weiden in den
Hangbereichen
biotoptypabhängige,
extensive
Bewirtschaftung bzw.
Pflege der
Magerwiesen und weiden und des Nassund Feuchtgrünlandes
in den Auenbereichen
und Bachtälern
Verminderung des
Eintrags von
Düngemitteln
(Eutrophierung), auch
zur Verbesserung der
Wasserqualität der
Gewässer
5.1/ 2.1-3-4,
5.1/ 2.1-4-4,
Tiere/ Pflanzen (Erhöhung der
5.1/ 2.1-9-6,
Strukturvielfalt bzw. des Angebotes
an Rückzugsräumen, Verbesserung 5.1/ 2.2-2-2,
des Biotopverbundes)
5.1/ 2.2-5-2,
5.1/ 2.2-6-2,
Landschaft (Erhöhung der
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.2-1011Klima/ Luft (lufthygienische Funktion 3, 5.1/ 2.2-2-3,
5.1/ 2.2-3-1,
der Gehölze)
5.1/ 2.2-4-3,
5.1/ 2.2-6-8,
Mit Abschluss der Maßnahmen:
•
•
•
•
5.1/ 2.1-1-8,
5.1/ 2.1-2-2,
Boden (Verringerung von Dünger5.1/ 2.1-3-6,
und Pestizideinträgen, Schutz
empfindlicher Aueböden durch
5.1/ 2.1-3-7,
standortangepasste
5.1/ 2.1-4-10,
Bewirtschaftung)
5.1/ 2.1-5-1,
Wasser (Verbesserung der
5.1/ 2.1-6-1,
Gewässergüte der
5.1/ 2.1-7-3,
Oberflächengewässer durch
5.1/ 2.1-8-6,
verringerten Eintrag, Reduzierung
5.1/ 2.1-10-3,
der Einträge in das Grundwasser)
5.1/ 2.2-1-1*,
Tiere/ Pflanzen (Erhaltung/
5.1/ 2.2-1-2,
Schaffung naturnaher Lebensräume)
5.1/ 2.2-1-7,
Landschaft (Erhöhung der
5.1/ 2.2-5-4,
Strukturvielfalt)
5.1/ 2.2-5-5*,
5.1/ 2.2-6-3,
5.1/ 2.2-6-4,
5.1/ 2.2-6-5*,
5.1/ 2.2-7-1,
5.1/ 2.2-7-2,
5.1/ 2.2-8-1,
5.1/ 2.2-8-2,
5.1/ 2.2-8-5*,
5.1/ 2.2-8-6*,
5.1/ 2.2-9-1,
5.1/ 2.2-9-5,
5.1/ 2.4-5-1,
5.1/ 2.1-1-7,
5.1/ 2.2-5-3,
5.1/ 2.1-3-9,
5.1/ 2.1-4-1
Offenhaltung der Talund Wiesenbereiche
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Stand: Oktober 2007April 2008
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Kreis Euskirchen – Der Landrat
Maßnahme
LANDSCHAFTSPLAN "Bad Münstereifel" Umweltbericht
Negative Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß § 2
UVPG
Positive Umweltauswirkungen
Festsetzungsnummer
und der
feuchtebeeinflussten
Biotoptypen durch
regelmäßige Mahd
oder Beweidung
Pflege und
Entwicklung der FFHLebensraumtypen
gemäß den
aufzustellenden
SOMAKOS und
Pflege- und
Entwicklungsplänen
Eine konkrete Beurteilung der Maßnahmen hinsichtlich der zu erwartenden Effekte 5.1/ 2.1-3-8,
auf die Schutzgüter ist an dieser Stelle nicht möglich.
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Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die aufzustellenden Pflegeund Entwicklungsplänen und Maßnahmepläne sowie die SOMAKOS für die
Waldflächen sicherstellen, dass die positiven Umweltauswirkungen mögliche
negative Wirkungen deutlich überwiegen.
Insgesamt bestehen vielfältige Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander, da diese
im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind.
Maßnahmen wirken sich daher selten nur auf ein Schutzgut aus, sondern haben häufig
zumindest mittelbar Auswirkungen auf mehrere Schutzgüter. Allerdings sind sie weder für
sich genommen noch in der gemeinsamen Betrachtung geeignet, Beeinträchtigungen der
Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu bewirken. Eine weitergehende
Betrachtung der Wechselwirkungen ist erst bei Konkretisierung der Festsetzungen und
Maßnahmen möglich. Insgesamt werden auch in der Wechselwirkung der Schutzgüter
positive Wirkungen auf alle Schutzgüter erwartet.
Fazit: Es ist nicht erkennbar, dass bei der fachgerechten Realisierung (vgl. Kap. 0) der
Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplanes negative Umweltauswirkungen den
positiven überwiegen sollten.
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Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans zu verhindern,
zu verringern oder soweit wie möglich auszugleichen
Die mit der Durchführung des Landschaftsplans Bad Münstereifel vorgesehenen Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen ziehen bei sachgemäßer Umsetzung keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen nach sich, die gegenüber den zu erzielenden positiven
Umweltauswirkungen langfristig überwiegen (vgl. oben dargestellte Tabelle). Im Rahmen der
Genehmigung der Maßnahmen ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 4 LG NW) zu
prüfen, inwieweit in Eingriff vorliegt, der zu kompensieren ist.
Bei der Durchführung der Maßnahmen ist auf eine umweltverträgliche Umsetzung zu
achten, um negative Auswirkungen zu minimieren (z.B. durch Anpassung der Bauzeiten,
Schutz vorhandener Gehölzbestände, Begrenzung des Einsatzes schwerer Geräte auf
unbedingt notwendige Arbeiten). Entsprechende Regelungen sind bei der Detailplanung
vorzusehen.
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Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Aufgaben
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende
Kenntnisse
Aufgrund der noch zu erfolgenden Detailplanung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
ist eine Abschätzung der Umweltauswirkungen nur in dem Detaillierungsgrad möglich, der
den im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahmen entspricht. Von dieser Tatsache
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abgesehen, bestehen keine technischen Lücken oder fehlende Kenntnisse zur Beurteilung
der Umweltauswirkungen im Rahmen dieser strategischen Umweltprüfung.
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Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie
eine Beschreibung, wie diese Prüfung durchgeführt wurde
Die Alternativenprüfung in der Landschaftsplanung kann sich rechtssystematisch und unter
Beachtung der Planungsebene lediglich auf die Leitaussagen/Zielvorgaben des
Landschaftsplanes beziehen. Die sog. Nullvariante, d.h. die Betrachtung der
Landschaftsentwicklung ohne Durchführung des Landschaftsplanes, scheidet aus, da die
flächendeckende Landschaftsplanung eine gesetzliche Pflichtaufgabe darstellt. Auch
konkretisiert der Landschaftsplan die Grundsätze und Ziele des Regionalplans Teilabschnitt
Region Aachen 2003.
Da die Instrumente des Landschaftsplans (insbesondere Entwicklungsziele, Festsetzung
von Schutzgebieten und -objekten, Festsetzung von Maßnahmen) vorgegeben sind,
scheidet ein Vergleich anderer Instrumente aus.
Ebenso ist es in diesem Rahmen nicht zielführend, Alternativen hinsichtlich der räumlichen
oder textlichen Darstellung von Entwicklungsräumen und –zielen, der unterschiedlichen
Abgrenzungen von Schutzgebieten oder der Ausgestaltung durch Schutzzwecken oder der
Ge- oder Verboten zu diskutieren. Dies ist damit zu begründen, dass durch sämtliche Inhalte
des Landschaftsplans keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen
werden. Vielmehr ergeben sich die Inhalte aus den fachlichen Erfordernissen des Natur- und
Landschaftsschutzes bzw. den Vorgaben der räumlichen Planungsinstrumente (vgl. Kap. 2),
die im politischen Prozess konsensfähig sind.
Unzweckmäßig erscheint auch eine Alternativenprüfung auf der Ebene der festgesetzten
Maßnahmen.
Der
Plan
trifft
diese
Festsetzungen
im
Regelfall
lediglich
schutzgebietsbezogen und in generalisierter Form. Die Konkretisierung erfolgt erst im
Rahmen der Umsetzung unter Beteiligung der Eigentümer, Bewirtschafter und
einzubeziehender Träger öffentlicher Belange. In einem konsensuellen Verfahren werden
Entscheidungen über die Durchführung von Anpflanzungen, wasserbaulichen und sonstigen
Maßnahmen getroffen und dabei mögliche Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter
beachtet.
Gegenstand einer Alternativenprüfung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung wäre,
unterschiedliche Vorhabensvarianten zu betrachten, die das anzustrebende Ziel des Plans
erreichen, aber hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterschiedlich zu beurteilen
sind. Erschließungsmaßnahmen, die von der Art her einem baulichen Vorhaben mit
Eingriffscharakter entsprechen und von denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
ausgehen können, werden durch den Landschaftsplan Bad Münstereifel nicht festgesetzt.
Für diese Maßnahmen wäre im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eine
Alternativenprüfung leistbar und erforderlich.
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Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gem. § 14m UVPG
Aufgrund der nicht zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und des
im Landschaftsplan Bad Münstereifel dargestellten Detaillierungsgrades der Maßnahmen
sowie
der
in
der
Regel
fehlenden
Verortung
der
Maßnahmen
sind
Überwachungsmaßnahmen, die frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen
ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen vorsehen sollen, zu diesem Zeitpunkt nicht
darzustellen.
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Die positiven Wirkungen einzelner Maßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung und der
Fertigstellungsprüfung zu überwachen. Eine darüber hinausgehende Wirkungsprüfung ist
bisher nicht vorgesehen.
Gleichwohl sollte im Rahmen der konkreten Durchführung großräumig wirksamer oder
artspezifischer Maßnahmen, insbesondere in Naturschutzgebieten möglichst ein Monitoring
durchgeführt werden, um die Erreichung der Ziele für den Natur- und Landschaftsschutz
schutzgutbezogen belegen zu können. In diesem Rahmen sind die insbesondere in der
Umsetzungsphase der Maßnahmen aufgetretenen nachteiligen Umweltauswirkungen den
i.d.R langfristig wirksamen positiven gegenüberzustellen.
10 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Der Landschaftsplan Bad Münstereifel verfolgt die Zielsetzung der Erhaltung und
Aufwertung der Kulturlandschaft im Stadtgebiet Bad Münstereifel. Die Umsetzung der Ziele
und Maßnahmen wird zu einer Verbesserung der Situation bei den Schutzgütern Tiere und
Pflanzen, Landschaftsbild sowie der Qualität der Gewässer führen. Mittelbar profitiert davon
auch die Bevölkerung, deren Naherholungsgebiete ökologisch und landschaftlich (auch
durch den Schutz landschaftsprägender Strukturen im Bereich von Kulturdenkmälern)
aufgewertet werden. Unmittelbare negative Auswirkungen auf Klima/ Luft und Boden sind
nicht erkennbar.
Der Landschaftsplan Bad Münstereifel führt im Sinne des UVPG zu keinen
Beeinträchtigungen der Schutzgüter oder ihrer Wechselwirkungen. Nach grundlegender
Prüfung der Forstlichen Festsetzungen unter Ziffer 4 und der festgesetzten Maßnahmen
unter Ziffer 5 sind insgesamt keine erheblichen negativen Wirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter zu erwarten.
Insgesamt wird auch erwartet, dass der Landschaftsplan durch die Festsetzungen und
Entwicklungsziele eine transparente Verfahrensweise und die Umsetzung der Ziele fördert
und somit insgesamt die Vorhersehbarkeit der Entwicklung unterstützt. Auch für die
Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und möglicher Maßnahmen des
Ökokontos gemäß §§ 4 bis 5a LG NW werden positive Wirkungen erwartet. Mit der
Festsetzung von Schutzgebieten im Landschaftsplan Bad Münstereifel werden Suchräume
für die strukturierte Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen empfohlen.
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