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Beschlussvorlage (Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
28 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 46/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.02.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 46/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Jürgen Marx Peter Kemper 21.02.2007 x öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Jugendhilfeausschuss Betreff: Förderung der Offenen Ganztagsschulen in Wesseling Beschlussentwurf: Schulausschuss: nach Beratungsergebnis. Jugendhilfeausschuss: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Schulausschusses am 07.12.2006 wurden die Anträge der Grundschulen Brigidaschule, Goetheschule, Johannes-Gutenberg-Schule, Rheinschule und Schillerschule auf Umwandlung in Offene Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2007/2008 vom Schulausschuss genehmigt. Alle Offenen Ganztagsschulen sollten nach dem bisherigen für Wesseling geltenden Standard mit einer Finanzierungsbasis von 1.230 € pro Kind und Jahr (bei GU-Kindern 2.070 €) auskommen. Da zwei der fünf Schulen (Schillerschule und Johannes-Gutenberg-Schule) mit Trägern der OGS kooperieren wollen, die ca. 300 € bzw. 400 € mehr pro Schüler und Jahr benötigen, wurde die Verwaltung für die Schulausschusssitzung am 8.2.2007 beauftragt, einerseits darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen dies haben wird und andererseits aufzuzeigen, welche qualitativen Verbesserungen dadurch erreicht werden können. Diese Informationen wurden dem Schulausschuss mit der Vorlage 11/2007 in der o. g. Sitzung zur Verfügung gestellt. Nach ausführlicher Diskussion in der Sitzung am 8.2.07 wurde die Verwaltung gebeten, für die nächste Sitzung dem Ausschuss weitere Informationen aufzubereiten. Konkret soll ein Vergleich zwischen den in Wesseling infrage kommenden Trägern angestellt werden, um so quantitative und ggf. qualitative Unterschiede feststellen zu können . Zudem sollte die Verwaltung nochmals, in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Grundschulen, herausarbeiten, warum die Schulen zusätzliche Mittel benötigen und welche zusätzlichen Leistungen sie dadurch erbringen können. Grundsätzlich stellt sich zurzeit in der fachpolitischen Debatte über die Finanzierung der OGS das Problem, dass die Bezuschussungspraxis der Städte z. T. deutliche Unterschiede aufweist. Andererseits liegen zurzeit aber noch keine konsistenten Benchmarking–Ergebnisse vor, die genau und tatsächlich vergleichbar erkennen lassen, welche Leistungen zu welchen Preisen realisiert werden können. Ganz anders lässt sich der Stand der fachpolitischen Diskussion bezüglich der Konzeptionen, Aufgaben und Leistungen in der OGS bewerten. Auf der Grundlage der verschiedenen Rahmenrichtlichen des Landes (bes. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.1.2006: „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“(siehe Anlage 1) haben in den letzten Jahren zahlreiche landesweite Fachkonferenzen stattgefunden. Auch die Landesjugendämter unterstützen und beraten anfragende Städte bei der Einführung und Umsetzung der OGS. Viele Städte haben auf dieser Grundlage eigene, mehr oder weniger komplexe Rahmenrichtlinien erlassen. Zudem hat die KGSt bereits im letzten Jahr ein Gutachten mit zahlreichen Empfehlungen herausgegeben (KGSt Bericht Nr 9/2006, Ganztagsangebote an Schulen). Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass alle erfahrenen OGS-Träger heute genau wissen, wie eine qualtitativ hochwertige Konzeption einer OGS zu formulieren ist, und wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann. Das zuzeit in der landespolitischen Diskussion herausragende und sehr aktuelle Thema bezüglich der OGS’en ist die Qualitätsentwicklung. Unter dem Namen QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen – siehe Anlage 2) haben die beiden zuständigen Landesministerien gemeinsam mit fünf namhaften Fachhochschulen und Forschungsinstitutionen ein vollständiges Konzept zur Qualitätsentwicklung in den OGS’en erstellt. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Einführung und Umsetzung von QUIGS. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzierung der OGS’en sollte die Stadt sicherstellen, dass sich alle OGS’en in Wesseling aktiv an der Umsetzung von QUIGS beteiligen. 2. Lösung Die wichtigsten Rahmenrichtlinien des Landes Wie oben erwähnt regelt bereits der o.g. Runderlass des Landes zahlreiche qualitative und quantitative Aspekte für die Durchführung einer OGS. Träger, die in Wesseling verantwortlich eine OGS organisieren und durchführen wollen, müssen folglich mindestens diesen Rahmen gewährleisten. Die wichtigsten Punkte sollen deshalb an dieser Stelle nochmals dargestellt werden: TUIV 08/1998 Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006 gelten die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule als schulische Veranstaltungen und sollen je nach Bedarf insbesondere umfassen: - - - über den in der Stundentafel verankerten Förderunterricht hinausgehende Förderangebote für Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (z.B. Sprachförderung, Mathematik und Naturwissenschaften, Englisch), qualifizierte Hausaufgabenbetreuung und –hilfe, themenbezogene, klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Aktivitäten, Arbeitsgemeinschaften und Projekte (z.B. Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport u.s.w.) in unterschiedlich großen und heterogenen Gruppen, Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung sowie Bewegung, Spiel und Sport einschl. kompensatorischer Bewegungsförderung, Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem der außerschulischen Jugendarbeit (beispielsweise mit geschlechtsspezifischen, interkulturellen und ökologischen Angeboten). Die Schulleitung der Offenen Ganztagsschule soll einen regelmäßigen und fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den außerunterrichtlichen Angeboten mit dem Ziel der Verknüpfung des Unterrichts mit den außerunterrichltichen Angeboten in der Offenen Ganztagsschule sicherstellen. Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes in der Offenen Ganztagsschule richten sich nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder. Die für die außerunterichtlichen Angebote zur Verfügung gestellten Lehrerstellenanteile sind für Angebote zu nutzen, die geeignet sind, die Kinder ergänzend zum Unterricht individuell zu fordern und zu fördern (z.B. Hausaufgabenhilfe, Sprachförderung, Mathematik und Naturwissenschaften, Englisch). Über die Lehrerinnen und Lehrer hinaus kommen für die Mitarbeit in den außerunterrichltichen Angeboten in Betracht: - Erzieherinnen und Erzieher, - Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, - andere Professionen (z.B. Musikschullehrerinnen und –lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport, Handwerkerinnen und Handwerker u.s.w.), - therapeutisches und heilpädagogisches Personal. Bei pädagogischer Eignung können ergänzend auch - ehrenamtlich tätige Personen, - Seniorinnen und Senioren, - Eltern, - ältere Schülerinnen und Schüler, - Praktikantinnen und Praktikanten, - Studierende tätig werden. Der Zeitrahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, der Kinder und nach der Unterrichtsorganisation. Er erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr. Zuschüsse in den Nachbarstädten - Ergebnisse der eigenen Umfrage In der Anlage 3 finden sich die Ergebnisse unserer eigenen Umfrage in den Nachbarstädten bezüglich der städtischen Zuschüsse für den Betreib der OGS’en. Dabei handelt es sich um die Angaben der Schulträger. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Details erhoben werden konnten (z. B. enthaltene Zuschüsse für Ferienmaßnahmen oder ob besonders soziale städtische Problemlagen berücksichtigt wurden bzw. ob es unterschiedlich hohe Elternbeiträge gibt etc.). In Hürth werden zwischen 2.500 Euro und 1.500 Euro pro Schüler und Jahr bezahlt. In Bergheim, Erftstadt und Pulheim liegt der Zuschuss zwischen 1.470 Euro und 1.600 Euro pro Schüler und Jahr. In Elsdorf ist noch keine Entscheidung gefallen und in Brühl werden die städtischen Zuschüsse nicht TUIV 08/1998 bekannt gegeben. In den fünf Städten Bedburg, Frechen, Kerpen, Bornheim und Wesseling erhalten die Träger einen städtischen Zuschuss von insgesamt 1.230 Euro pro Kind und Jahr. In fünf von zehn Städten, die sich an der Befragung beteiligt haben liegt der städtische Zuschuss für den Betrieb der OGS’en auf dem gleichen Niveau wie bisher in Wesseling. Wie die Tabelle zeigt, handelt es sich dabei durchaus um sehr unterschiedliche Träger. Da alle Träger zur Einhaltung der Landesrichtlinien verpflichtet sind, darf unterstellt werden, dass mit einem Betrag von 1.230 Euro pro Kind und Jahr eine qualifizierte Betreuung gesichert angeboten werden kann. Vergleich der Träger in Wesseling Ausgangslage Die bereits bestehenden Offenen Ganztagsschulen Albert-Schweitzer-Schule und Lessingschule arbeiten mit „Rapunzel Kinderhaus e.V.“ als Träger zusammen. Bei der Albert-Schweitzer-Schule ist der Fortsetzung des Vertrages mit Rapunzel über das laufende Schuljahr vorsorglich fristgerecht widersprochen worden mit dem Ziel, neue Verhandlungen aufzunehmen, um die Inhalte einer möglichen neuen Vertragsgestaltung neu zu fassen und bisherige Unstimmigkeiten auszuräumen. Von den fünf zukünftigen Offenen Ganztagsschulen haben die Brigidaschule und die Rheinschule durch Schulkonferenz beschlossen, mit Rapunzel zu kooperieren. Die Goetheschule wird mit dem Betreuungsverein zusammenarbeiten. Mit Mail vom 21.02.07 (Anlage 6) erklärt die Schulleitung der Goetheschule, dass bei Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch die Stadt „Perspektive“ für eine Trägerschaft gewonnen werden soll. Offen ist die Trägerfrage bei der Schillerschule, die mit dem Katholischen Jugendwerk des Rhein-ErftKreises, und bei der Johannes-Gutenberg-Schule, die mit „Perspektive Köln“ zusammenarbeiten möchte. Ergebnisse Vergleicht man die Träger, die in Wesseling bisher tätig sind (Rapunzel) bzw. tätig werden wollen (Perspektive und kath. Jugendwerk) untereinander (siehe Anlage 4), so kann man zunächst feststellen, dass alle drei bezüglich der Öffnungszeiten, des Mittagessens und der Hausaufgabenbetreuung keine Unterschiede aufweisen. Auch wenn aus den Unterlagen des kath. Jugendwerks und der Perspektive keine Informationen bezüglich der Anzahl der AG´s pro Kind und Woche zu entnehmen waren, so darf doch unterstellt werden , dass beide Träger ähnliche Angebote realisieren würden. Da sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den Schulen unterscheidet (Lessingschule 52 Kinder, Joh. Gutenberg-Schule und Schillerschule je 75 Kinder und Albert-Schweitzer-Schule 71 Kinder) kann die Anzahl bzw. die Anzahl der Stunden der von den Trägern der OGS zur Verfügung gestellten Mitarbeiter nicht ohne weiteres direkt miteinander verglichen werden. Deshalb wurde ein Indikator gebildet, der die Anzahl der Betreuungsstunden in ein Verhältnis zu der Anzahl der zu betreuenden Kinder pro Woche setzt. Dabei zeigt sich, dass die „Perspektive“ (Joh.-Gutenberg-Schule) mit 2,06 Std/Kind/Woche das beste Ergebnis aufweist. In absoluten Zahlen sollen hier 155 Std. pro Woche angeboten werden. Das Betreuungsangebot von Rapunzel liegt in der Lessingschule bei 1,90 Std/Kind/Woche und in der Albert-Schweitzer-Schule derzeit bei 1,76 Std./Kind/Woche. Das kath. Jugendwerk will in der Schillerschule zukünftig 130 Betreuungsstunden für die 75 Kinder vorhalten. Das führt zu einem Indikatorwert von 1,73 Std/Kind/Woche. Eine Differenz hinsichtlich der Qualifikation des eingesetzten bzw. zukünftig einzusetzenden Personals war aus den Angeboten der Träger nicht ersichtlich. Alle Leiterinnen bzw. Gruppenleiterinnen haben die notwendige Ausbildung (vgl. Tabelle). Bezüglich der „weiteren Kräfte“ ergibt sich allerdings ein Unterschied: Während die „Perspektive“ und „Rapunzel“ mit mehreren Teilzeitkräften (zwischen 8 und 16 Std/Woche) arbeiten, werden beim kath. Jugendwerk 2,5 Kräfte mit je 20 Std./Woche (insges. 50 Std./Woche) fest angestellt. Eine Vertretungsreserve von 5%, bezogen auf das gesamte eingesetzte Personal, konnte nur den Unterlagen von Rapunzel entnommen werden. TUIV 08/1998 Als konzeptionelle Besonderheiten wurden von der Schillerschule hervorgehoben, dass das kath. Jugendwerk grundsätzlich nur mit fest angestellten und vollständig sozialversicherten Mitarbeitern tätig wird, und dass das Konzept des kath. Jugendwerks besonders gut zu dem kath. Konzept der Schillerschule passt. Die Joh.-Gutenberg-Schule möchte mit der „Perspektive“ zusammenarbeiten, weil sie der Auffassung ist, dass nur dieser Träger den Prozess der Weiterentwicklung von einer OGS in eine rhythmisierte Ganztagsschule unter besonderer Berücksichtigung von GU-Kindern qualifiziert begleiten kann. Wie auch schon in vorhergehenden Vorlagen erwähnt, entstehen bei einer Kooperation mit Rapunzel als Träger der OGS 1.230 Euro Betreuungskosten pro Kind und Jahr; beim kath. Jugendwerk Kosten von 1.523 Euro und für die Perspektive 1.630 Euro Betreuungskosten pro Kind und Jahr. Unterstellt man, dass ca. 550 Wesselinger Kinder im nächsten Schuljahr eine OGS besuchen, entstehen Mehrkosten von 165.000 Euro/Jahr (300 Euro x 550 Kinder) bzw. 220.000 Euro/Jahr (400 x 550 Kinder), wenn, wie von der örtlichen Politik gewünscht, alle Schulen gleich bezuschusst werden. Ergebnis des Gesprächs mit den Schulleitungen In dem Gespräch mit den Schulleitungen wurden zahlreiche Aspekte z. B. bezüglich: - des Auswahlverfahrens der Träger an den Schulen, - die Folgen von höheren Elternbeiträgen, - die Erfahrungen anderer Schulen mit unterschiedlichen Trägern oder - die Finanzierungspraxis anderer Städte erörtert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Schulleitungen in vielen Detailfragen sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ein breiter Konses besteht allerdings unter den Schulleitern dahingehend, dass die Basisfinanzierung von 1.230 Euro pro Kind und Jahr als zu gering angesehen wird. Eine Aufstockung ist ihres Erachtens dringend notwendig. Die zusätzlichen Mittel sollten von den Schulen flexibel für die eigene Schwerpunktarbeit eingesetzt werden können. Die Schillerschule würde die zusätzlichen Mittel für die Kooperation mit dem kath. Jugendwerk verwenden. Das Konzept des kath. Trägers passt nach Auffassung der Schulleitung besonders gut zu dem der kath. Grundschule. Zudem arbeitet der Träger nur mit fest eingestelltem und vollständig sozialversichertem Personal und verfügt über ein kath. Netzwerk, das mit in die Arbeit eingebracht werden kann (vgl. beigefügtes Schreiben vom 21.02.07 – Anlage 7) Die Joh.-Gutenberg-Schule braucht die zusätzlichen Mittel für die Kooperation mit der „Perspektive“, die mehr Personal einsetzt und die Arbeit mit GU-Kindern sowie der Rhythmisierung unterstützen soll (siehe beigefügtes Schreiben vom 22.02.07 – Anlage 9) Auch die Albert-Schweitzer-Schule wünscht sich einen verstärkten Personaleinsatz (vgl. Anlage 5, Schreiben der Schuleitung vom 20.2.07) In der Anlage 8 ist ein gemeinsames Schreiben der Schulleitungen der Brigidaschule, der Lessingschule und der Rheinschule beigefügt. Aus dem Schreiben ergeben sich einerseits die positiven Erfahrungswerte der Lessingschule in der Zusammenarbeit mit „Rapunzel“, und die Entscheidungsgrundlagen der Brigidaschule und der Rheinschule für eine Zusammenarbeit mit „Rapunzel“. Eine Erhöhung des Förderbetrages pro betreutem Kind über 1.230 € hinaus würde nach Absprache mit „Rapunzel“ in eine Ferienbetreuung als integrativer Bestandteil der Leistungen der OGS und in die Stärkung der Praxisbegleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Erweiterung der Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Coaching, Fortbildung und weiterer Qualifizierung von Fachkräften fliessen. Finanzierung Der Schulausschuss hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es in Wesseling keine nach schulischen Schwerpunkten oder Problemlagen differenzierte Förderung der Schulen (wie z. B. in TUIV 08/1998 Bonn) geben soll. Vielmehr sollen grundsätzlich alle Schulen mit den gleichen Mitteln ausgestattet werden. Im oben erwähnten Gutachten der KGSt (Seite 40 ff) befinden sich die „Rahmenvereinbarungen...“ der Stadt Dortmund, wo alle Träger die sogenannte Basisbudgetierung von 1.230 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Zusätzlich erhalten die Träger „für ihre Schulen (vom 51. bis 100. Platz) je Standort und je Platz 300 Euro an ergänzenden Finanzmittelen zur standortunabhängigen Verwendung und Schwerpunktsetzungen für z. B.: - die Unterstützung bei den organisatorischen Aufgaben zur Mittagsverpflegung, - individuelle Förderangebote unter Berücksichtigung der differenzierten Bedürfnisse und Förderbedarfe der Kinder - projektbezogene Unterstützung für kulturelle, musisch-kreative, soziale und sportliche Förderund Freizeitmaßnahmen, - Unterstützung bei sozialräumlich bedingten Förderbedarfen (besondere soziale Problemlagen im Stadtteil)“ Ein ähnliches Modell wäre für Wesseling denkbar. Würden alle Schulen pro Kind ebenfalls: - 300 € /Jahr erhalten, ergäben sich Mehrkosten von 165.000 Euro pro Schuljahr; bei 400 € entstünden Mehrkosten von 220.000 Euro pro Jahr und bei 200 € zusätzlich würden jährliche Mehrkosten von 110.000 Euro pro Schuljahr entstehen. Der von der Politik zu bestimmende Betrag könnte zunächst für ein Jahr zugesichert werden. Die Träger und Schulen müssten sich dafür verpflichten, ab dem Schuljahr 2007/08 intensiv an der Einführung der QUIGS (Qualitätsentwicklung in Grundschulen) mitzuwirken. Die Qualitätsentwicklung könnte durch den Jugendhilfeausschuss und das Jugendamt gesteuert werden. Nach einem Jahr wird der Prozess durch den JHA und den Schulausschuss evaluiert und neu entschieden, ob die zusätzlichen Mittel in dieser Höhe erhalten bleiben sollen oder nach oben bzw. nach unten anzupassen sind. Ein erheblicher Kostendeckungsbeitrag könnte sich durch die Schließung (einer oder beider) städtischen Hortgruppen ergeben. Spätestens Mitte 2008 sind beide Hortgruppen zu schließen, weil dann die Landesförderung ausläuft. Dadurch werden Gesamtkosten von derzeit ca. 151.000 Euro eingespart. Die Schließung einer Gruppe wäre auch schon in diesem Jahr denkbar. Der JHA wird sich in seiner Sitzung am 28.03.2007 mit dem Thema befassen. Da in jedem Fall nach und nach vorhandenes Personal aus den Horten in die Kindergärten umgesetzt werden muss, kann der Einsparungseffekt nicht sofort realsiert werden. Auf eine evtl. Erhöhung der Elternbeiträge und deren Auswirkungen, die auch sehr unterschiedlich bei den Schulleitungen der Grundschulen bewertet werden, ist bereits in der Vorlage 11/2007 eingegangen worden. Gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge spricht, dass die Anmeldungen der Eltern der zu betreuenden Kinder in der OGS auf der Grundlage der bisher gültigen Staffelung der Elternbeiträge beruhen. Eine Erhöhung der Elternbeiträge könnte zu rückläufigen Anmeldezahlen führen, was sich besonders nachteilig für die zu erwartenden Bundesmittel für die investiven Maßnahmen auswirken würde. 3. Alternativen Der Zuschuss wird nicht erhöht. Alle Schulen und ihre Träger erhalten weiterhin den Betrag von 1.230 Euro pro Kind und Jahr. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie oben beschrieben. TUIV 08/1998