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Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für "Betreute Schule")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für "Betreute Schule") Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für "Betreute Schule") Beschlussvorlage (Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für "Betreute Schule")

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Sitzungsvorlage Nr.: 44/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für „Betreute Schule“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 12.02.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 44/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Irene Jacobs 12.02.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. auf Gewährung von Mitteln für „Betreute Schule“ Beschlussentwurf: Dem Förderverein der Rheinschule Urfeld e.V. wird auf seinen Antrag für die Projekte der „Betreuten Schule“ – „Deutschland bewegt sich - wir machen mit“ und „Die 4 Jahreszeiten“ – unter der Voraussetzung, dass die nicht verausgabten Mittel der Budgetaufstockung „Schulen“ aus dem Jahre 2006 in das Haushaltsjahr 2007 übertragen werden, ein Zuschuss in Höhe von 1.100 € gewährt. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 dem Stadtrat empfohlen, die nicht verausgabten Mittel der Budgetaufstockung „Schulen“ (ca. 7.000 €) auf das Haushaltsjahr 2007 zu übertragen, um den Betreuungseinrichtungen in den Schulen bei konrekten Projekten zusätzliche Mittel bereitstellen zu können. Der Förderverein der Rheinschule Urfeld e.V. stellt mit beigefügtem Schreiben einen Antrag auf Kostenübernahme von zwei Projekten der betreuten Schulen. Das erste Projekt „Deutschland bewegt sich – wir machen mit“, ein Sportprojekt, soll in erster Linie von ausgebildeten Trainern durchgeführt werden. Ferner soll ein Materialpaket zur weiteren Realisierung dieses Bewegungsprojektes angeschafft werden, welches in der täglichen freien und angeleiteten Spielzeit der Betreuung gennutzt werden kann. Die Kosten des Sportprojekts betragen 626,50 €, die Anschaffung des Materialpaketes betragen 581,15 €. Das zweite Projekt „Die 4 Jahreszeiten“ wird ein Projekt für die Betreuungskinder der 1. Klasse sein, in welchem für ein Teilprojekt „Frühling“ die Seidenmalerei angeboten wird sowie ein Ausflug in „Finkens Garten“ geplant ist. Die Kosten des „Frühlingsprojektes“ betragen 223,95 €. 2. Lösung Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Fördervereins der Rheinschule Urfeld e.V. und begrüßt das Bewegungstraining sowie die Durchführung eines künstlerischen Projekts. Die Maßnahme des Bewegungstrainings dient im Zeitalter von Überernährung, Bewegungsarmut und Aggressivität dazu, um Kindern den Spaß an der Bewegung, das Einschätzen der eigenen Kraft und das Überwinden von Ängsten näher zu bringen. Die Maßnahme des zweiten Projektes stärkt die künstlerischen Fähigkeiten der Kinder und lässt Sie die Natur bewusster erleben. Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderverein der Rheinschule Urfeld e.V. für die oben genannten Projekte unter der Voraussetzung, dass die nicht verausgabten Mittel aus der Budgetaufstockung „Schulen“ aus 2006 in das Haushaltsjahr 2007 übertragen werden, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.100 € zu gewähren. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel stehen bei der Budgetaufstockung „Schulen“ zur Verfügung, wenn die vom Schulausschuss in der Sitzung am 07.12.2006 empfohlene Übertragung der nicht verausgabten Mittel in Höhe von 7.000 € vollzogen wird. TUIV 08/1998