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Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum) Beschlussvorlage (Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 36/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter Datum Sachbearbeiter/in 07.02.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 36/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 07.02.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum Beschlussentwurf: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, dem Kirchenchor St. Josef anlässlich des 50. Vereinsjubiläums einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Stadt Wesseling für das Jahr 2007. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Kirchenchor St. Josef hat sein 50-jähriges Vereinsjubiläum gefeiert. In dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.02.2007 beantragt der Chor aus diesem Anlass einen städtischen Zuschuss gemäß den Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling. 2. Lösung Gemäß Ziffer 10.2. der o.a. Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke durch die Stadt Wesseling an Wesselinger Vereine überreicht, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Heimat und Brauchtum zu pflegen: Beim 25. Gründungsfest beim 50. Gründungsfest beim 75. Gründungsfest beim 100. Gründungsfest und allen weiteren Jubiläen in 25-jährigem Zeitabstand 125,00 € 250,00 € 375,00 € 500,00 €. Die Verwaltung bittet den Kultur- und Partnerschaftsausschuss gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Stadt Wesseling für das Jahr 2007. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Haushalt 2007 sind beim Produktsachkonto 040 281 001 5317100 –Vereinszuschüsse- entsprechende Mittel angemeldet. TUIV 08/1998