Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
36/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50.
Vereinsjubiläum
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter
Datum
Sachbearbeiter/in
07.02.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 36/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
07.02.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag des Kirchenchores St. Josef vom 02.02.2007 auf Gewährung eines Zuschusses zum 50. Vereinsjubiläum
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, dem Kirchenchor St. Josef anlässlich des 50.
Vereinsjubiläums einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren. Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Stadt Wesseling für das Jahr 2007.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kirchenchor St. Josef hat sein 50-jähriges Vereinsjubiläum gefeiert. In dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.02.2007 beantragt der Chor aus diesem Anlass einen städtischen Zuschuss
gemäß den Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 10.2. der o.a. Richtlinien werden folgende Ehrengeschenke durch die Stadt Wesseling
an Wesselinger Vereine überreicht, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Heimat und Brauchtum zu pflegen:
Beim 25. Gründungsfest
beim 50. Gründungsfest
beim 75. Gründungsfest
beim 100. Gründungsfest und allen weiteren
Jubiläen in 25-jährigem Zeitabstand
125,00 €
250,00 €
375,00 €
500,00 €.
Die Verwaltung bittet den Kultur- und Partnerschaftsausschuss gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Stadt Wesseling
für das Jahr 2007.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Haushalt 2007 sind beim Produktsachkonto 040 281 001 5317100 –Vereinszuschüsse- entsprechende Mittel angemeldet.
TUIV 08/1998