Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
27/2007
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Familienbericht 2006 der Stadt Wesseling;
Erstellung eines Familienratgebers und Informationen der Familien durch den Werbekurier
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
05.02.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 50 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 27/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Effertz
05.02.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Familienbericht 2006 der Stadt Wesseling;
Erstellung eines Familienratgebers und Informationen der Familien durch den Werbekurier
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TUIV 08/1998
.....
.....
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.....
Sachdarstellung:
1.
Problem
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales vom
23.11.2006 beauftragt,
a) festzustellen wie hoch die Kosten für die Erstellung eines Familienratgebers in Form einer
Broschüre sind und
b) im Werbekurier auf der Stadtseite regelmäßig über vorhandene Sozial- und Transferleistungen zu informieren.
2.
Lösung
a)
Kosten des Familienratgebers in Form einer Broschüre
Die Kosten für einen Familienratgeber sind letztlich abhängig
-
vom Konzept (Was soll in welchem Umfang enthalten sein?)
der Seitenzahl (z.B. mindestens 20 bis maximal 100 Seiten)
der Auflagenstärke
der Qualität des Druckes (farbig, schwarz-weiß, Papierqualität, Bilder, Bindung, usw.)
gegebenenfalls der Personalkosten
Orientiert man sich z.B. an der einfachen Gesamtkonzeption des Ratgebers „Wegweiser für Familien und Alleinerziehende“ der Stadt Hilden (88 Seiten, einfaches Papier ohne Bilder, Auflage
von 5.000 Stück, veröffentlicht 1999) ergeben sich reine Herstellungskosten in Höhe von ca.
5.000,00 €.
Überträgt man diese Konzeption auf die Stadt Wesseling und aktualisiert die Preise so ergeben
sich voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 6.000 €.
Alternative
Ein inhaltlich einfacheres, aber von der Herstellungsqualität ansprechenderes Konzept mit weniger Text und mehr Bildern und zahlreichen Anzeigen könnte für die Stadt Wesseling eventuell
vollständig kostenlos realisiert werden. Der Fachbereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen
hat in den letzten Tagen erste Gespräche mit einer Firma geführt, die ähnlich wie der Seniorenratgeber „Leb mit ... Ratgeber für die zweite Lebenshälfte“ der Stadt Wesseling werbefinanzierte
Broschüren erstellt. Ob sich ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Informationsnotwendigkeit für einen Familienratgeber einerseits und der Finanzierbarkeit durch Werbung andererseits
erzielen lässt, bleibt abzuwarten. Zudem ist zurzeit nicht sicher gestellt, ob eine werbefinazierte
Broschüre noch in diesem Jahr erscheinen kann.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch die Qualität der Information und der Nutzen für die Familien im Vordergrund für die Entscheidungsfindung stehen, welches Konzept zur Erstellung des
Familienratgebers zum Tragen kommt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein ähnliches Konzept wie in der Stadt Hilden umzusetzen.
b)
Informationen der Familien über den Werbekurier
Dieser Wunsch könnte nach Absprache mit dem zuständigen Fachbereich relativ kurzfristig realisiert werden. Sinnvoller wäre es jedoch, diese Veröffentlichungen in ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des Familienberichts zu integrieren. Nach Veröffentlichung des Familienratgebers könnten daraus regelmäßig Teilaspekte aufgenommen und in Verbindung mit den Ergebnissen des
Familienberichts publiziert werden. Dadurch wäre sowohl der Familienbericht selbst als auch der
noch zu erstellende Ratgeber für Familien kontinuierlich in der Öffentlichkeit präsent.
TUIV 08/1998
3.
Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4.
Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben entstehen voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 €.
TUIV 08/1998