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Vorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
24 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
30.09.10, 12:34
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Änderung der Hundesteuersatzung) Vorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 22.09.2010 Fachbereich: II Az.: II/Wr Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-110/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Änderung der Hundesteuersatzung Begründung: Abschaffung von Hundesteuermarken Die derzeit in Umlauf befindlichen Hundesteuermarken sind für den Zeitraum 2008-2010 gültig. Neue Marken müssten wie schon 2008 separat versandt werden, da eine Versendung zusammen mit dem Steuerbescheid (Kuvertierung und Versand durch die KDVZ) technisch nicht möglich ist. Durch Abschaffung der Hundesteuermarken ließen sich Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren. Bestellung der Marken (Kosten ca. 500,-- €), Druck der Anschreiben, Versand und Kuvertierung (von Hand), bei ca. 1.000 gemeldeten Hunden (Kosten ca. 500,-- €), sowie das Führen einer Liste mit allen Marken und die Ausgabe bzw. Einzug von Marken bei Neuanmeldung bzw. Abmeldung würde zukünftig entfallen. Die Stadt Düren hat die Hundesteuermarke bereits ab dem Jahr 2009 abgeschafft, laut Aussage des Steueramtes mit durchweg guten Erfahrungen. Als Nachweis über die Veranlagung zur Hundesteuer gilt zukünftig der Steuerbescheid, der für jede Anmeldung zur Hundesteuer auch jetzt schon erstellt wird. Mit dem neuen Finanzprogramm wird ab 2011 für Hundesteuer grundsätzlich ein eigener Abgabenbescheid erstellt. Eine bessere Kontrolle der Steuerehrlichkeit ist durch den Einsatz von Hundesteuermarken nicht gegeben, zumal die Steuermarken oftmals nicht am Halsband getragen werden. Im Streitfall, beispielsweise bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt, erfolgt bereits jetzt grundsätzlich die Nachfrage beim Steueramt, ob der betreffende Hund steuerlich gemeldet ist. Selten (geschätzt 2 mal jährlich) kommt es vor, dass aufgrund der Steuermarke (falls der Hund eine trägt) ein entlaufener Hund seinem Halter zugeordnet werden soll. Dies ist einerseits nicht Sinn und Zweck der Hundesteuermarke, und kann heutzutage in den meisten Fällen durch das TASSO Haustierregister oder bei großen Hunden durch die Landeshundedatenbank erfolgen. Die Hundesteuersatzung ist daher entsprechend abzuändern (§ 8 Absatz 3 entfällt künftig). Steuerermäßigung für Hundezüchter Bei Überprüfung der Hundesteuersatzung ist dann außerdem aufgefallen, dass in § 4 a (Steuerermäßigung für Hundezüchter) eine Einschränkung für gefährliche Hunde fehlt. Für die vier in § 3 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) benannten gefährlichen Hunderassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden) gilt ein gesetzliches Zuchtverbot nach § 9 LHundG NRW. Für die anderen Hunderassen, für die laut Hundesteuersatzung ein erhöhter Steuersatz vorgesehen ist (=“Hunde bestimmter Rassen“, § 10 LHundG NRW, z.B. Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff, und andere), gilt dieses Zuchtverbot nicht. Daher wäre es gesetzlich möglich, beispielsweise eine Rottweilerzucht zu betreiben. Die Hundesteuer für jemanden, der eine solche Zucht betreibt, beträgt nach § 4a der Hundesteuersatzung als Zwingersteuer nur 66,-- Euro, im Gegensatz zu 409,-- Euro bei der Anmeldung eines einzelnen Hundes solcher Rassen. Es wird daher noch ein Absatz eingefügt, der die Steuerermäßigung für Halter bzw. Züchter von gefährlichen Hunden ausschließt (wie in § 4 Absatz 3). Steuerermäßigung bei Hilfe zum Lebensunterhalt u.a. Die Hundesteuersatzung enthält in § 4 Absatz 2 b) die Formulierung, dass Personen, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, eine Steuerermäßigung erhalten. Das Bundessozialhilfegesetz ist zwischenzeitlich außer Kraft, die Formulierung wurde entsprechend den jetzigen Gesetzesgrundlagen angepasst. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.09.2000 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: