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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-137/2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-137/2010)

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Inhalt der Datei

15. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), sowie der §§ 51ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung beträgt a) bei einem CSB-Wert bis 2.000 mg/l 42,43 Euro pro m³ b) bei einem CSB-Wert bis 30.000 mg/l 59,03 Euro pro m³ c) bei einem CSB-Wert über 30.000 mg/l 76,83 Euro pro m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 tritt am 01.01.2011 in Kraft.