Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage zur Vorlage V-139/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-139/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

1. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), der § 1, 2, 4, 6, 7 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 9. Oktober.2007 (GV. NRW. S. 2007, S.380) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2007, S. 708ff.) hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11 Schmutzwassergebühr; Absatz 9 erhält folgende Fassung: (9) Die Gebühr beträgt je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser jährlich 3,43 Euro. Artikel 2 § 12 Niederschlagswassergebühr; Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Abs. 1 jährlich 0,61 Euro. Inkrafttreten Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 tritt am 01.01.2010 in Kraft. -1-